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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen veremsfrage

niederzuschlagen gleich die ersten brandenburgischen Hohenzollern für ihre haupt¬
sächlichste Pflicht hielten. In Polen geschah das Entgegengesetzte. Das Muster
wurde hier nach seiner schlimmen Seite hin entwickelt.

Der polnische Hochadel benutzte zunächst im Jahre 1413 die schwache
Stellung des zum polnischen König erwählten litauischen Großfürsten Jagiello:
er ließ sich im sogenannten "Parlament" von Hrodlo das verfassungsrechtliche
Privileg erteilen, in Ludim oder in Parczow oder in andern geeigneten Orten,
so oft es nötig wäre, unter der Zustimmung des Königs Konvente abzuhalten.
Infolgedessen nahmen die Adelskonvente, die MM (Zusammenritte), immer mehr
an Einfluß zu; sie bemächtigten sich der Regierungsangelegenheiten dermaßen,
daß diese nach ihren Beschlüssen erledigt wurden. Die von Jagiello zur Sicherung
der Nachfolge seines Sohnes gebilligte Konstitution von Jedlno 1433 bestätigte
an erster Stelle das Konventsprivileg des Adels. Das bedeutete nach dem,
was auf der vorhergehenden 2M2al geschehen war, die Anerkennung der Adels¬
konföderation als der entscheidenden Macht im öffentlichen Leben Polens.

Bald genug bekam das Königtum das zu fühlen. Die Übermacht der
hochadlichen Konföderationen nahm ihm den Atem. Nach dem Sinn und
dem Wortlaut der Gesetze konnte es konstitutionell dagegen nicht ankämpfen.
Deshalb versuchte es, sich auf einem Umwege Luft zu schaffen. Es ließ von
dem niedern Adel, der Schlacht", Bevollmächtigte wählen, mit denen es als
"Landboten" für die von diesen vertretenen Landschaften in Einzellandtagen
beriet und beschloß, vivicls se imxörii.

Im Jahre 1468 berief Kasimir, der zweite Sohn und zweite Nachfolger
Jagiellos, die Boten aller einzelnen Landschaften zu einer gemeinsamen Ver¬
sammlung nach Petrikau zur ii-da xose-ista oder Landbotenstube. Der Erfolg,
den das Königtum von diesem Schachzuge erhoffte, nämlich eine Rückendeckung
gegen den Hochadel im Reichstage zu gewinnen, trat nicht ein. Die beiden
Adelsgruppen verständigten sich miteinander. Sie hatten viel mehr gemein¬
schaftliche Interessen miteinander als die eine oder die andre von ihnen mit
dem Könige. Sobald sie einander nahegebracht waren, vereinigten sie sich.
Wie sich das im einzelnen abgespielt hat, kann hier nicht weiter ausgeführt werden.
Hier muß die Feststellung genügen, daß binnen kurzem die Schlachta die ent¬
scheidende Gewalt im Staate gewann. Das ist eine Entwicklung, die zu der sonstigen
Geschichte Europas im Osten oder im Westen im Gegensatze steht, denn überall
sonst hat die Fürstenmacht gesiegt. Begünstigt wurde in Polen diese Entwick¬
lung offenbar durch das freie Konvents- und Konföderationsrecht des Adels.
Nach ihm durfte außer den Magnaten und den Landboten jeder polnische
Adliche auf den Versammlungen in der Landbotenstube erscheinen. Von diesem
ihrem staatlichen Rechte machte die Schlacht" im weitesten Umfange Gebrauch.
Bei allen Versammlungen stellte sie sich zahlreich ein. Unter dem Einflüsse
dieses oft mit seinen Säbeln drohenden Chores mußten die Entscheidungen im
Reichstag und in der Landbotenstube getroffen werden. Ein Gegenstück dazu
bieten nur die Pariser wsurrevtiovs zur Zeit Dantons und Robespierres, mit
ihrem Einmarsch der Pikenmänner und Trikoteusen in den Konventsaal.

Was bei solchem Verfahren kommen muß, kam auch in Polen und bei


Zur preußisch-polnischen veremsfrage

niederzuschlagen gleich die ersten brandenburgischen Hohenzollern für ihre haupt¬
sächlichste Pflicht hielten. In Polen geschah das Entgegengesetzte. Das Muster
wurde hier nach seiner schlimmen Seite hin entwickelt.

Der polnische Hochadel benutzte zunächst im Jahre 1413 die schwache
Stellung des zum polnischen König erwählten litauischen Großfürsten Jagiello:
er ließ sich im sogenannten „Parlament" von Hrodlo das verfassungsrechtliche
Privileg erteilen, in Ludim oder in Parczow oder in andern geeigneten Orten,
so oft es nötig wäre, unter der Zustimmung des Königs Konvente abzuhalten.
Infolgedessen nahmen die Adelskonvente, die MM (Zusammenritte), immer mehr
an Einfluß zu; sie bemächtigten sich der Regierungsangelegenheiten dermaßen,
daß diese nach ihren Beschlüssen erledigt wurden. Die von Jagiello zur Sicherung
der Nachfolge seines Sohnes gebilligte Konstitution von Jedlno 1433 bestätigte
an erster Stelle das Konventsprivileg des Adels. Das bedeutete nach dem,
was auf der vorhergehenden 2M2al geschehen war, die Anerkennung der Adels¬
konföderation als der entscheidenden Macht im öffentlichen Leben Polens.

Bald genug bekam das Königtum das zu fühlen. Die Übermacht der
hochadlichen Konföderationen nahm ihm den Atem. Nach dem Sinn und
dem Wortlaut der Gesetze konnte es konstitutionell dagegen nicht ankämpfen.
Deshalb versuchte es, sich auf einem Umwege Luft zu schaffen. Es ließ von
dem niedern Adel, der Schlacht», Bevollmächtigte wählen, mit denen es als
„Landboten" für die von diesen vertretenen Landschaften in Einzellandtagen
beriet und beschloß, vivicls se imxörii.

Im Jahre 1468 berief Kasimir, der zweite Sohn und zweite Nachfolger
Jagiellos, die Boten aller einzelnen Landschaften zu einer gemeinsamen Ver¬
sammlung nach Petrikau zur ii-da xose-ista oder Landbotenstube. Der Erfolg,
den das Königtum von diesem Schachzuge erhoffte, nämlich eine Rückendeckung
gegen den Hochadel im Reichstage zu gewinnen, trat nicht ein. Die beiden
Adelsgruppen verständigten sich miteinander. Sie hatten viel mehr gemein¬
schaftliche Interessen miteinander als die eine oder die andre von ihnen mit
dem Könige. Sobald sie einander nahegebracht waren, vereinigten sie sich.
Wie sich das im einzelnen abgespielt hat, kann hier nicht weiter ausgeführt werden.
Hier muß die Feststellung genügen, daß binnen kurzem die Schlachta die ent¬
scheidende Gewalt im Staate gewann. Das ist eine Entwicklung, die zu der sonstigen
Geschichte Europas im Osten oder im Westen im Gegensatze steht, denn überall
sonst hat die Fürstenmacht gesiegt. Begünstigt wurde in Polen diese Entwick¬
lung offenbar durch das freie Konvents- und Konföderationsrecht des Adels.
Nach ihm durfte außer den Magnaten und den Landboten jeder polnische
Adliche auf den Versammlungen in der Landbotenstube erscheinen. Von diesem
ihrem staatlichen Rechte machte die Schlacht« im weitesten Umfange Gebrauch.
Bei allen Versammlungen stellte sie sich zahlreich ein. Unter dem Einflüsse
dieses oft mit seinen Säbeln drohenden Chores mußten die Entscheidungen im
Reichstag und in der Landbotenstube getroffen werden. Ein Gegenstück dazu
bieten nur die Pariser wsurrevtiovs zur Zeit Dantons und Robespierres, mit
ihrem Einmarsch der Pikenmänner und Trikoteusen in den Konventsaal.

Was bei solchem Verfahren kommen muß, kam auch in Polen und bei


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[0136] Zur preußisch-polnischen veremsfrage niederzuschlagen gleich die ersten brandenburgischen Hohenzollern für ihre haupt¬ sächlichste Pflicht hielten. In Polen geschah das Entgegengesetzte. Das Muster wurde hier nach seiner schlimmen Seite hin entwickelt. Der polnische Hochadel benutzte zunächst im Jahre 1413 die schwache Stellung des zum polnischen König erwählten litauischen Großfürsten Jagiello: er ließ sich im sogenannten „Parlament" von Hrodlo das verfassungsrechtliche Privileg erteilen, in Ludim oder in Parczow oder in andern geeigneten Orten, so oft es nötig wäre, unter der Zustimmung des Königs Konvente abzuhalten. Infolgedessen nahmen die Adelskonvente, die MM (Zusammenritte), immer mehr an Einfluß zu; sie bemächtigten sich der Regierungsangelegenheiten dermaßen, daß diese nach ihren Beschlüssen erledigt wurden. Die von Jagiello zur Sicherung der Nachfolge seines Sohnes gebilligte Konstitution von Jedlno 1433 bestätigte an erster Stelle das Konventsprivileg des Adels. Das bedeutete nach dem, was auf der vorhergehenden 2M2al geschehen war, die Anerkennung der Adels¬ konföderation als der entscheidenden Macht im öffentlichen Leben Polens. Bald genug bekam das Königtum das zu fühlen. Die Übermacht der hochadlichen Konföderationen nahm ihm den Atem. Nach dem Sinn und dem Wortlaut der Gesetze konnte es konstitutionell dagegen nicht ankämpfen. Deshalb versuchte es, sich auf einem Umwege Luft zu schaffen. Es ließ von dem niedern Adel, der Schlacht», Bevollmächtigte wählen, mit denen es als „Landboten" für die von diesen vertretenen Landschaften in Einzellandtagen beriet und beschloß, vivicls se imxörii. Im Jahre 1468 berief Kasimir, der zweite Sohn und zweite Nachfolger Jagiellos, die Boten aller einzelnen Landschaften zu einer gemeinsamen Ver¬ sammlung nach Petrikau zur ii-da xose-ista oder Landbotenstube. Der Erfolg, den das Königtum von diesem Schachzuge erhoffte, nämlich eine Rückendeckung gegen den Hochadel im Reichstage zu gewinnen, trat nicht ein. Die beiden Adelsgruppen verständigten sich miteinander. Sie hatten viel mehr gemein¬ schaftliche Interessen miteinander als die eine oder die andre von ihnen mit dem Könige. Sobald sie einander nahegebracht waren, vereinigten sie sich. Wie sich das im einzelnen abgespielt hat, kann hier nicht weiter ausgeführt werden. Hier muß die Feststellung genügen, daß binnen kurzem die Schlachta die ent¬ scheidende Gewalt im Staate gewann. Das ist eine Entwicklung, die zu der sonstigen Geschichte Europas im Osten oder im Westen im Gegensatze steht, denn überall sonst hat die Fürstenmacht gesiegt. Begünstigt wurde in Polen diese Entwick¬ lung offenbar durch das freie Konvents- und Konföderationsrecht des Adels. Nach ihm durfte außer den Magnaten und den Landboten jeder polnische Adliche auf den Versammlungen in der Landbotenstube erscheinen. Von diesem ihrem staatlichen Rechte machte die Schlacht« im weitesten Umfange Gebrauch. Bei allen Versammlungen stellte sie sich zahlreich ein. Unter dem Einflüsse dieses oft mit seinen Säbeln drohenden Chores mußten die Entscheidungen im Reichstag und in der Landbotenstube getroffen werden. Ein Gegenstück dazu bieten nur die Pariser wsurrevtiovs zur Zeit Dantons und Robespierres, mit ihrem Einmarsch der Pikenmänner und Trikoteusen in den Konventsaal. Was bei solchem Verfahren kommen muß, kam auch in Polen und bei

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/136>, abgerufen am 01.07.2024.