Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.Zur Reichsfincmzreform einschließlich dem Reich schon über 95^ Millionen an ungedeckten Mawkular- Gegenwärtig lautet dieser Artikel wie folgt: ..Zur Bestreitung aller gemein¬ ,Die Veränderungen sind in der Tat wesentlich, wie der Leser sofort denn ver¬ Zur Reichsfincmzreform einschließlich dem Reich schon über 95^ Millionen an ungedeckten Mawkular- Gegenwärtig lautet dieser Artikel wie folgt: ..Zur Bestreitung aller gemein¬ ,Die Veränderungen sind in der Tat wesentlich, wie der Leser sofort denn ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0761" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/242831"/> <fw type="header" place="top"> Zur Reichsfincmzreform</fw><lb/> <p xml:id="ID_2803" prev="#ID_2802"> einschließlich dem Reich schon über 95^ Millionen an ungedeckten Mawkular-<lb/> beiträgen zugeführt hätten, und daß sich die Schwere einer solchen Leistung um<lb/> so drückender fühlbar mache, je länger sie Jahr für Jahr an die Bundesstaate.,<lb/> herantrete, so ergäbe sich ohne weiteres, daß insbesondre die finanziell Schwachen,<lb/> unter ihnen in eine ungemein schwierige und bedenkliche Lage geraten nutzten,<lb/> wenn ihnen für 1904 höhere Beträge als in den Jahren vorher anfgMirvel<lb/> würden. Daraus folge. ..daß das Reich ohne eine Besserung in semen Ein¬<lb/> nahmen seine steigenden Bedürfnisse nicht bestreiten könne, und daß bis dahin<lb/> Mr Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen nochma s<lb/> auf die Anleihe zurückgegriffen werden müsse. fo unerwünscht eine solcheMan-<lb/> nähme mich vom Standpunkt einer gesunden Finanzwirtschaft sei." — vermag<lb/> an dieser im höchsten Grade ungesunden Lage das Inkrafttreten des vorge¬<lb/> schlagnen Neformgesetzes so gut wie nichts zu andern. so ist doch auch schon<lb/> jetzt die Möglichkeit ins Auge zu fassen, daß auch durch das Inkrafttreten de.<lb/> neuen Zolltarifs an ihr wenig oder nichts geändert wird. Auf einen gronen<lb/> Teil der Mchrerträge aus dem neuen Zolltarif hat das Tarifgesetz selbst schon<lb/> für die Witwen- und Waisenversicherung Beschlag gelegt, und auf den mehr<lb/> als problematischen Rest der überhaupt problematischen Mehrerträge darf man<lb/> sich bei so fatalen Mißständen, wie sie bestehn. nicht verlassen Der Wert der<lb/> -Zusage" von Paragraph 3 des Entwurfs für die Finanzen der Emzelstaa e»<lb/> wird dadurch recht eng begrenzt, wenn eben nicht neue eigne Einnahmequellen<lb/> für das Reich erschlossen oder wesentliche Einschränkung der Ausgaben in Aus¬<lb/> sucht genommen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2804"> Gegenwärtig lautet dieser Artikel wie folgt: ..Zur Bestreitung aller gemein¬<lb/> schaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre,<lb/> sowie die ans den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und ans dem<lb/> Post- und Telcgraphenwcsen fließenden Einnahmen, Insoweit dieselben dnrch<lb/> diese Einnahiuen nicht gedeckt werden, sind sie. solange Reichssteuern nicht ein¬<lb/> führt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer<lb/> Bevölkerung aufzubringen, welche bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrags durchden Reichskanzler ausgeschrieben werden." </p><lb/> <p xml:id="ID_2805" next="#ID_2806"> ,Die Veränderungen sind in der Tat wesentlich, wie der Leser sofort denn ver¬<lb/> gleich des Wortlauts der alten und der neuen Fassung erkennen muß. Es werden<lb/> sich Wohl daraus auch für die spätere „durchgreifende organische" Finanzreforn,<lb/> ewige Konsequenzen ergeben, auch wo die Abänderungen zunächst nur als ren,<lb/> redaktionelle Verbesserungen der bisherigen Fassung erscheinen. Ihre Erörterungwürde hier zu weit führen. Von unmittelbar praktischer Wichtigkeit ist die veränderte<lb/> Behandlung der „Überschüsse aus den Vorjahren." Sie sollen künftig nicht mehr<lb/> als ..ordentliche" Deckungsmittel behandelt, sondern dein „außerordentlichen" Etat<lb/> .zugeführt werden, wo sie. wie die Begründung hervorhebt, zur Verminderung des<lb/> Anleihcbedarfs oder zur Schuldentilgung zu verwenden wären. soweit im Etats<lb/> gesetz nicht anders bestimmt wird. Um die wirksame Anwendung der neuen Be¬<lb/> stimmungen auch verfassungsmäßig zu sichern, soll — nach der Vegründnng -<lb/> zugleich dnrch die weitere Änderung des Artikels 70 außer Zweifel gestellt werden,<lb/> »das; die Bundesstaaten eine Erstattung der über den rechniingsniäßigen Bedarf</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0761]
Zur Reichsfincmzreform
einschließlich dem Reich schon über 95^ Millionen an ungedeckten Mawkular-
beiträgen zugeführt hätten, und daß sich die Schwere einer solchen Leistung um
so drückender fühlbar mache, je länger sie Jahr für Jahr an die Bundesstaate.,
herantrete, so ergäbe sich ohne weiteres, daß insbesondre die finanziell Schwachen,
unter ihnen in eine ungemein schwierige und bedenkliche Lage geraten nutzten,
wenn ihnen für 1904 höhere Beträge als in den Jahren vorher anfgMirvel
würden. Daraus folge. ..daß das Reich ohne eine Besserung in semen Ein¬
nahmen seine steigenden Bedürfnisse nicht bestreiten könne, und daß bis dahin
Mr Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen nochma s
auf die Anleihe zurückgegriffen werden müsse. fo unerwünscht eine solcheMan-
nähme mich vom Standpunkt einer gesunden Finanzwirtschaft sei." — vermag
an dieser im höchsten Grade ungesunden Lage das Inkrafttreten des vorge¬
schlagnen Neformgesetzes so gut wie nichts zu andern. so ist doch auch schon
jetzt die Möglichkeit ins Auge zu fassen, daß auch durch das Inkrafttreten de.
neuen Zolltarifs an ihr wenig oder nichts geändert wird. Auf einen gronen
Teil der Mchrerträge aus dem neuen Zolltarif hat das Tarifgesetz selbst schon
für die Witwen- und Waisenversicherung Beschlag gelegt, und auf den mehr
als problematischen Rest der überhaupt problematischen Mehrerträge darf man
sich bei so fatalen Mißständen, wie sie bestehn. nicht verlassen Der Wert der
-Zusage" von Paragraph 3 des Entwurfs für die Finanzen der Emzelstaa e»
wird dadurch recht eng begrenzt, wenn eben nicht neue eigne Einnahmequellen
für das Reich erschlossen oder wesentliche Einschränkung der Ausgaben in Aus¬
sucht genommen werden.
Gegenwärtig lautet dieser Artikel wie folgt: ..Zur Bestreitung aller gemein¬
schaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre,
sowie die ans den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und ans dem
Post- und Telcgraphenwcsen fließenden Einnahmen, Insoweit dieselben dnrch
diese Einnahiuen nicht gedeckt werden, sind sie. solange Reichssteuern nicht ein¬
führt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer
Bevölkerung aufzubringen, welche bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrags durchden Reichskanzler ausgeschrieben werden."
,Die Veränderungen sind in der Tat wesentlich, wie der Leser sofort denn ver¬
gleich des Wortlauts der alten und der neuen Fassung erkennen muß. Es werden
sich Wohl daraus auch für die spätere „durchgreifende organische" Finanzreforn,
ewige Konsequenzen ergeben, auch wo die Abänderungen zunächst nur als ren,
redaktionelle Verbesserungen der bisherigen Fassung erscheinen. Ihre Erörterungwürde hier zu weit führen. Von unmittelbar praktischer Wichtigkeit ist die veränderte
Behandlung der „Überschüsse aus den Vorjahren." Sie sollen künftig nicht mehr
als ..ordentliche" Deckungsmittel behandelt, sondern dein „außerordentlichen" Etat
.zugeführt werden, wo sie. wie die Begründung hervorhebt, zur Verminderung des
Anleihcbedarfs oder zur Schuldentilgung zu verwenden wären. soweit im Etats
gesetz nicht anders bestimmt wird. Um die wirksame Anwendung der neuen Be¬
stimmungen auch verfassungsmäßig zu sichern, soll — nach der Vegründnng -
zugleich dnrch die weitere Änderung des Artikels 70 außer Zweifel gestellt werden,
»das; die Bundesstaaten eine Erstattung der über den rechniingsniäßigen Bedarf
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |