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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Galizische Wirtschaft

schützte ihn davor, daß ihm das von allen Seiten bedrückte Volk, in plötzlich
auflodernder Wut, Nachts das Haus anzündete, oder daß er meuchlerisch tot¬
geschlagen wurde, worüber wahrscheinlich auch kein Hahn gekräht hätte, da er
schließlich doch bloß ein Jude war. Man kaun daraus ersehen, wie sich eine
von Anfang an verfehlte wirtschaftliche Grundlage in ihrer natürlichen Ent¬
wicklung zu einem Herd der Unsittlichkeit und allgemeiner Verderbnis entwickeln
mußte. Der Fehler war ein grundsätzlicher, und zu seiner Beseitigung oder
wenigstens zu seiner Bekämpfung hatte die Negierung keine Macht, denn um
ihre papiernen Erlasse kümmerte sich kein Mensch, und das Unheil der Dorf-
schünken wuchs weiter. Der Dieb konnte gestohlenes Gut dort verwerten,
Familienprozesse wurden dort vom Winkelkonsulenten ausgeheckt, Heirats¬
und Verkaufsverträge abgeschlossen, alles beim Schnaps und alles zum Nach¬
teil des Bauern. Eine wahre soziale Tragödie liegt darin, daß das Volk
eigentlich gegen seinen Willen der Trunksucht zugeführt wurde und noch heute
zugeführt wird, und es dürfte wenig Länder auf Erden geben, in denen dieses
Laster so fürchterliche Verwüstungen anrichtet wie in Galizien.

Dieses Monopol der Großgrundbesitzer zum Ausschank geistiger Getränke,
das sogenannte Propinationsrecht, bestand in ganz Polen, ist aber im preußischen
wie im russischen "Anteil" längst dnrch den Staat beseitigt worden, doch in
Galizien besteht es noch hente dem Wesen nach fort und ist eine der Haupt¬
ursachen, warum der polnische und der rutheuische Bauer die väterliche Scholle
verlassen und in immer größern Scharen auswandern. Bezeichnend ist es,
daß vor zwölf Jahren das Land Galizien der Schlachtn das Propinationsrecht
abgekauft hat, die dafür die Kleinigkeit von 66 Millionen Gulden als Ablösung
erhielt. Dieser Betrag wurde durch die Ausgabe von vierprozentigen gnlizischcn
Propinationsobligationen aufgebracht. Es geschah dies durch die galizische
Landesgesctzgebuug, die sich in dieser Richtung von denen andrer österreichischer
Kronländer, wo gleichfalls das Getränkemonopol zugunsten des lcmdtüflichen
Besitzes bestanden hatte, sehr unvorteilhaft unterscheidet. Eine so ungeheure
Ablösung ist auch niemals in irgend einem andern Lande dem Großgrundbesitz
gewährt worden. Doch den galizischen Landtag beherrscht die Schlachtn, und
die wird wohl wissen, was ihr gut tut. Die Anleihe soll aus den Einkünften
des Propinationsfonds bis zum Jahre 1910 getilgt werden; bis dahin übt
das Land das früher der Schlachtn zustehende Schnnkrecht aus. Natürlich ist
der bei der Einführung der Ablösung ausposaunte Plan, die Trunksucht und
den entsittlichend wirkenden Einfluß der jüdischen Schankpächter einzudämmen,
auch nicht im geringsten verwirklicht werden. Die Schlacht" hat ihre
66 Millionen, und im übrigen ist alles beim alten geblieben. Die Propi-
nation muß heute den größten Teil der Kosten für die galizische Landes-, Be¬
zirks- und Gemeindeverwaltung bestreiten, jn für eine große Anzahl von
Gemeinden ist sie die einzige Einnahmequelle. Darum ist auch die ganze
galizische Gesetzgebung darauf berechnet, daß die Bevölkerung möglichst viel
trinkt, und daß ihr die Gelegenheit dazu nicht mangelt. Jedes Gläschen
Schnaps muß, bevor es in den Magen des polnischen oder des ruthenischen
Bauern gelangt, erst recht hohe und mannigfaltige Steuern entrichten. Zuerst


Galizische Wirtschaft

schützte ihn davor, daß ihm das von allen Seiten bedrückte Volk, in plötzlich
auflodernder Wut, Nachts das Haus anzündete, oder daß er meuchlerisch tot¬
geschlagen wurde, worüber wahrscheinlich auch kein Hahn gekräht hätte, da er
schließlich doch bloß ein Jude war. Man kaun daraus ersehen, wie sich eine
von Anfang an verfehlte wirtschaftliche Grundlage in ihrer natürlichen Ent¬
wicklung zu einem Herd der Unsittlichkeit und allgemeiner Verderbnis entwickeln
mußte. Der Fehler war ein grundsätzlicher, und zu seiner Beseitigung oder
wenigstens zu seiner Bekämpfung hatte die Negierung keine Macht, denn um
ihre papiernen Erlasse kümmerte sich kein Mensch, und das Unheil der Dorf-
schünken wuchs weiter. Der Dieb konnte gestohlenes Gut dort verwerten,
Familienprozesse wurden dort vom Winkelkonsulenten ausgeheckt, Heirats¬
und Verkaufsverträge abgeschlossen, alles beim Schnaps und alles zum Nach¬
teil des Bauern. Eine wahre soziale Tragödie liegt darin, daß das Volk
eigentlich gegen seinen Willen der Trunksucht zugeführt wurde und noch heute
zugeführt wird, und es dürfte wenig Länder auf Erden geben, in denen dieses
Laster so fürchterliche Verwüstungen anrichtet wie in Galizien.

Dieses Monopol der Großgrundbesitzer zum Ausschank geistiger Getränke,
das sogenannte Propinationsrecht, bestand in ganz Polen, ist aber im preußischen
wie im russischen „Anteil" längst dnrch den Staat beseitigt worden, doch in
Galizien besteht es noch hente dem Wesen nach fort und ist eine der Haupt¬
ursachen, warum der polnische und der rutheuische Bauer die väterliche Scholle
verlassen und in immer größern Scharen auswandern. Bezeichnend ist es,
daß vor zwölf Jahren das Land Galizien der Schlachtn das Propinationsrecht
abgekauft hat, die dafür die Kleinigkeit von 66 Millionen Gulden als Ablösung
erhielt. Dieser Betrag wurde durch die Ausgabe von vierprozentigen gnlizischcn
Propinationsobligationen aufgebracht. Es geschah dies durch die galizische
Landesgesctzgebuug, die sich in dieser Richtung von denen andrer österreichischer
Kronländer, wo gleichfalls das Getränkemonopol zugunsten des lcmdtüflichen
Besitzes bestanden hatte, sehr unvorteilhaft unterscheidet. Eine so ungeheure
Ablösung ist auch niemals in irgend einem andern Lande dem Großgrundbesitz
gewährt worden. Doch den galizischen Landtag beherrscht die Schlachtn, und
die wird wohl wissen, was ihr gut tut. Die Anleihe soll aus den Einkünften
des Propinationsfonds bis zum Jahre 1910 getilgt werden; bis dahin übt
das Land das früher der Schlachtn zustehende Schnnkrecht aus. Natürlich ist
der bei der Einführung der Ablösung ausposaunte Plan, die Trunksucht und
den entsittlichend wirkenden Einfluß der jüdischen Schankpächter einzudämmen,
auch nicht im geringsten verwirklicht werden. Die Schlacht« hat ihre
66 Millionen, und im übrigen ist alles beim alten geblieben. Die Propi-
nation muß heute den größten Teil der Kosten für die galizische Landes-, Be¬
zirks- und Gemeindeverwaltung bestreiten, jn für eine große Anzahl von
Gemeinden ist sie die einzige Einnahmequelle. Darum ist auch die ganze
galizische Gesetzgebung darauf berechnet, daß die Bevölkerung möglichst viel
trinkt, und daß ihr die Gelegenheit dazu nicht mangelt. Jedes Gläschen
Schnaps muß, bevor es in den Magen des polnischen oder des ruthenischen
Bauern gelangt, erst recht hohe und mannigfaltige Steuern entrichten. Zuerst


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[0502] Galizische Wirtschaft schützte ihn davor, daß ihm das von allen Seiten bedrückte Volk, in plötzlich auflodernder Wut, Nachts das Haus anzündete, oder daß er meuchlerisch tot¬ geschlagen wurde, worüber wahrscheinlich auch kein Hahn gekräht hätte, da er schließlich doch bloß ein Jude war. Man kaun daraus ersehen, wie sich eine von Anfang an verfehlte wirtschaftliche Grundlage in ihrer natürlichen Ent¬ wicklung zu einem Herd der Unsittlichkeit und allgemeiner Verderbnis entwickeln mußte. Der Fehler war ein grundsätzlicher, und zu seiner Beseitigung oder wenigstens zu seiner Bekämpfung hatte die Negierung keine Macht, denn um ihre papiernen Erlasse kümmerte sich kein Mensch, und das Unheil der Dorf- schünken wuchs weiter. Der Dieb konnte gestohlenes Gut dort verwerten, Familienprozesse wurden dort vom Winkelkonsulenten ausgeheckt, Heirats¬ und Verkaufsverträge abgeschlossen, alles beim Schnaps und alles zum Nach¬ teil des Bauern. Eine wahre soziale Tragödie liegt darin, daß das Volk eigentlich gegen seinen Willen der Trunksucht zugeführt wurde und noch heute zugeführt wird, und es dürfte wenig Länder auf Erden geben, in denen dieses Laster so fürchterliche Verwüstungen anrichtet wie in Galizien. Dieses Monopol der Großgrundbesitzer zum Ausschank geistiger Getränke, das sogenannte Propinationsrecht, bestand in ganz Polen, ist aber im preußischen wie im russischen „Anteil" längst dnrch den Staat beseitigt worden, doch in Galizien besteht es noch hente dem Wesen nach fort und ist eine der Haupt¬ ursachen, warum der polnische und der rutheuische Bauer die väterliche Scholle verlassen und in immer größern Scharen auswandern. Bezeichnend ist es, daß vor zwölf Jahren das Land Galizien der Schlachtn das Propinationsrecht abgekauft hat, die dafür die Kleinigkeit von 66 Millionen Gulden als Ablösung erhielt. Dieser Betrag wurde durch die Ausgabe von vierprozentigen gnlizischcn Propinationsobligationen aufgebracht. Es geschah dies durch die galizische Landesgesctzgebuug, die sich in dieser Richtung von denen andrer österreichischer Kronländer, wo gleichfalls das Getränkemonopol zugunsten des lcmdtüflichen Besitzes bestanden hatte, sehr unvorteilhaft unterscheidet. Eine so ungeheure Ablösung ist auch niemals in irgend einem andern Lande dem Großgrundbesitz gewährt worden. Doch den galizischen Landtag beherrscht die Schlachtn, und die wird wohl wissen, was ihr gut tut. Die Anleihe soll aus den Einkünften des Propinationsfonds bis zum Jahre 1910 getilgt werden; bis dahin übt das Land das früher der Schlachtn zustehende Schnnkrecht aus. Natürlich ist der bei der Einführung der Ablösung ausposaunte Plan, die Trunksucht und den entsittlichend wirkenden Einfluß der jüdischen Schankpächter einzudämmen, auch nicht im geringsten verwirklicht werden. Die Schlacht« hat ihre 66 Millionen, und im übrigen ist alles beim alten geblieben. Die Propi- nation muß heute den größten Teil der Kosten für die galizische Landes-, Be¬ zirks- und Gemeindeverwaltung bestreiten, jn für eine große Anzahl von Gemeinden ist sie die einzige Einnahmequelle. Darum ist auch die ganze galizische Gesetzgebung darauf berechnet, daß die Bevölkerung möglichst viel trinkt, und daß ihr die Gelegenheit dazu nicht mangelt. Jedes Gläschen Schnaps muß, bevor es in den Magen des polnischen oder des ruthenischen Bauern gelangt, erst recht hohe und mannigfaltige Steuern entrichten. Zuerst

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/502>, abgerufen am 22.07.2024.