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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

verstümmelt nicht seinen Körper, man zerstört nicht seine Gesundheit, man stößt
ihn auch nicht außer Landes, man entzieht ihm ganz einfach -- die Freiheit.
Man macht ihn damit auch nicht etwa zum Sklaven, denn mau läßt ihm ja
das Recht der Persönlichkeit; er wird keine Sache, er bleibt Mensch : man nimmt
ihm "nur" die Freiheit, und diese auch nicht für immer, sondern entweder ein
ganz klein bißchen, ein oder ein paar Tage, oder auch länger, auf Monate, auf
Jahre, auf Jahrzehnte -- je nachdem; bloß in ganz vereinzelten Füllen auf
Lebenszeit!

Ist diese Freiheitsentziehung nun aber auch wirklich eine "zielbewußte
Reaktion," und was sind diese bewußten Ziele? Wenn meine Hand von einer
Mücke gestochen ist, so kann eine zielbewußte Reaktion gegen diese Verletzung
meiner Integrität darin bestehn, daß ich die Mücke totschlage, oder wenn ich
sie nicht croisade, mir einen für Mückenstiche undurchdringlichen Handschuh
anziehe. Eine entsprechende Reaktion der Gesellschaft gegen antisoziale Hand¬
lungen wäre es, wenn sie den Tüter, nur zu dem Zweck, ihn in Zukunft an
dergleichen Taten zu verhindern, tötete oder sich in der Weise gegen ihn abschlösse
daß sie ihn auf einsame Stellen im Weltmeer oder hinter dicke Gefüngnismaueru
steckte. Das wäre aber nicht das, was wir Strafe nennen, denn die Isolierung
des Verbrechers geschähe ganz ausschließlich zum Zweck der Abschließung gegen
ihn und schlösse jede fernere Beziehung zwischen beiden Teilen vollständig aus.
Die Strafe stellt dagegen eine Beziehung zwischen beiden her, sie ist also nicht,
oder wenigstens nicht zunächst Prophylaxis, sondern eine Reaktion gegen die
antisoziale Handlung mit dem Ziel einer Einwirkung auf den Täter wegen der
schon geschehenen Tat, und nicht wegen befürchteter künftiger Taten. Das
unmittelbare Ziel dieser Einwirkung ist der Schmerz. Jede wirkliche Strafe
will Schmerzen zufügen und muß sich also gegen einen der beiden empfindungs¬
fähigen Teile, wenn man so sagen darf, richten, aus denen der Mensch besteht,
gegen seine körperliche oder seine seelische Empfindsamkeit, oder gegen beide
zugleich. Nun gab und gibt es wohl keine einzige Strafart, die so aus¬
schließlich gegen die körperliche Empfindung gerichtet ist, daß sie diese ganz allein
trifft, ohne auch seelische Empfindungen wachzurufen; aber immerhin gibt der
Umstand, daß ein Strafmittel zunächst und unmittelbar Schmerzempfindungen
des Körpers hervorrufen soll, das Merkmal ab, wonach wir körperliche und --
andre Strafen unterscheiden, die ich der Kürze halber als seelische bezeichnen
werde, da es an einem einheitlichen Namen für sie fehlt. Dieser Mangel einer
gemeinsamen Bezeichnung ist charakteristisch. Man scheut sich., sie Seelenstrafen
oder Gemütsstrafen zu nennen, teils weil man vielleicht einen Konflikt mit
religiösen Begriffen vermeiden möchte, teils weil es uns überhaupt an einem
allgemein anerkannten und in den Sprachgebrauch übergegaugnen Ausdruck für
den unkörperlichen Teil unsers Selbst fehlt, dein wir die Lust- und die Schmerz¬
gefühle verdanken, die wir als seelische Empfindungen, im Gegensatz zu den
körperlichen, zu bezeichnen pflegen.

Die ursprünglichste, älteste und auch heute noch dem rohen Empfinden sozu¬
sagen Nächstliegende Strafart sind die körperlichen Strafen. In ihnen offenbart
sich am deutlichsten die nahe Verwandtschaft der Strafe mit der Rache. Sie


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

verstümmelt nicht seinen Körper, man zerstört nicht seine Gesundheit, man stößt
ihn auch nicht außer Landes, man entzieht ihm ganz einfach — die Freiheit.
Man macht ihn damit auch nicht etwa zum Sklaven, denn mau läßt ihm ja
das Recht der Persönlichkeit; er wird keine Sache, er bleibt Mensch : man nimmt
ihm „nur" die Freiheit, und diese auch nicht für immer, sondern entweder ein
ganz klein bißchen, ein oder ein paar Tage, oder auch länger, auf Monate, auf
Jahre, auf Jahrzehnte — je nachdem; bloß in ganz vereinzelten Füllen auf
Lebenszeit!

Ist diese Freiheitsentziehung nun aber auch wirklich eine „zielbewußte
Reaktion," und was sind diese bewußten Ziele? Wenn meine Hand von einer
Mücke gestochen ist, so kann eine zielbewußte Reaktion gegen diese Verletzung
meiner Integrität darin bestehn, daß ich die Mücke totschlage, oder wenn ich
sie nicht croisade, mir einen für Mückenstiche undurchdringlichen Handschuh
anziehe. Eine entsprechende Reaktion der Gesellschaft gegen antisoziale Hand¬
lungen wäre es, wenn sie den Tüter, nur zu dem Zweck, ihn in Zukunft an
dergleichen Taten zu verhindern, tötete oder sich in der Weise gegen ihn abschlösse
daß sie ihn auf einsame Stellen im Weltmeer oder hinter dicke Gefüngnismaueru
steckte. Das wäre aber nicht das, was wir Strafe nennen, denn die Isolierung
des Verbrechers geschähe ganz ausschließlich zum Zweck der Abschließung gegen
ihn und schlösse jede fernere Beziehung zwischen beiden Teilen vollständig aus.
Die Strafe stellt dagegen eine Beziehung zwischen beiden her, sie ist also nicht,
oder wenigstens nicht zunächst Prophylaxis, sondern eine Reaktion gegen die
antisoziale Handlung mit dem Ziel einer Einwirkung auf den Täter wegen der
schon geschehenen Tat, und nicht wegen befürchteter künftiger Taten. Das
unmittelbare Ziel dieser Einwirkung ist der Schmerz. Jede wirkliche Strafe
will Schmerzen zufügen und muß sich also gegen einen der beiden empfindungs¬
fähigen Teile, wenn man so sagen darf, richten, aus denen der Mensch besteht,
gegen seine körperliche oder seine seelische Empfindsamkeit, oder gegen beide
zugleich. Nun gab und gibt es wohl keine einzige Strafart, die so aus¬
schließlich gegen die körperliche Empfindung gerichtet ist, daß sie diese ganz allein
trifft, ohne auch seelische Empfindungen wachzurufen; aber immerhin gibt der
Umstand, daß ein Strafmittel zunächst und unmittelbar Schmerzempfindungen
des Körpers hervorrufen soll, das Merkmal ab, wonach wir körperliche und —
andre Strafen unterscheiden, die ich der Kürze halber als seelische bezeichnen
werde, da es an einem einheitlichen Namen für sie fehlt. Dieser Mangel einer
gemeinsamen Bezeichnung ist charakteristisch. Man scheut sich., sie Seelenstrafen
oder Gemütsstrafen zu nennen, teils weil man vielleicht einen Konflikt mit
religiösen Begriffen vermeiden möchte, teils weil es uns überhaupt an einem
allgemein anerkannten und in den Sprachgebrauch übergegaugnen Ausdruck für
den unkörperlichen Teil unsers Selbst fehlt, dein wir die Lust- und die Schmerz¬
gefühle verdanken, die wir als seelische Empfindungen, im Gegensatz zu den
körperlichen, zu bezeichnen pflegen.

Die ursprünglichste, älteste und auch heute noch dem rohen Empfinden sozu¬
sagen Nächstliegende Strafart sind die körperlichen Strafen. In ihnen offenbart
sich am deutlichsten die nahe Verwandtschaft der Strafe mit der Rache. Sie


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[0309] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung verstümmelt nicht seinen Körper, man zerstört nicht seine Gesundheit, man stößt ihn auch nicht außer Landes, man entzieht ihm ganz einfach — die Freiheit. Man macht ihn damit auch nicht etwa zum Sklaven, denn mau läßt ihm ja das Recht der Persönlichkeit; er wird keine Sache, er bleibt Mensch : man nimmt ihm „nur" die Freiheit, und diese auch nicht für immer, sondern entweder ein ganz klein bißchen, ein oder ein paar Tage, oder auch länger, auf Monate, auf Jahre, auf Jahrzehnte — je nachdem; bloß in ganz vereinzelten Füllen auf Lebenszeit! Ist diese Freiheitsentziehung nun aber auch wirklich eine „zielbewußte Reaktion," und was sind diese bewußten Ziele? Wenn meine Hand von einer Mücke gestochen ist, so kann eine zielbewußte Reaktion gegen diese Verletzung meiner Integrität darin bestehn, daß ich die Mücke totschlage, oder wenn ich sie nicht croisade, mir einen für Mückenstiche undurchdringlichen Handschuh anziehe. Eine entsprechende Reaktion der Gesellschaft gegen antisoziale Hand¬ lungen wäre es, wenn sie den Tüter, nur zu dem Zweck, ihn in Zukunft an dergleichen Taten zu verhindern, tötete oder sich in der Weise gegen ihn abschlösse daß sie ihn auf einsame Stellen im Weltmeer oder hinter dicke Gefüngnismaueru steckte. Das wäre aber nicht das, was wir Strafe nennen, denn die Isolierung des Verbrechers geschähe ganz ausschließlich zum Zweck der Abschließung gegen ihn und schlösse jede fernere Beziehung zwischen beiden Teilen vollständig aus. Die Strafe stellt dagegen eine Beziehung zwischen beiden her, sie ist also nicht, oder wenigstens nicht zunächst Prophylaxis, sondern eine Reaktion gegen die antisoziale Handlung mit dem Ziel einer Einwirkung auf den Täter wegen der schon geschehenen Tat, und nicht wegen befürchteter künftiger Taten. Das unmittelbare Ziel dieser Einwirkung ist der Schmerz. Jede wirkliche Strafe will Schmerzen zufügen und muß sich also gegen einen der beiden empfindungs¬ fähigen Teile, wenn man so sagen darf, richten, aus denen der Mensch besteht, gegen seine körperliche oder seine seelische Empfindsamkeit, oder gegen beide zugleich. Nun gab und gibt es wohl keine einzige Strafart, die so aus¬ schließlich gegen die körperliche Empfindung gerichtet ist, daß sie diese ganz allein trifft, ohne auch seelische Empfindungen wachzurufen; aber immerhin gibt der Umstand, daß ein Strafmittel zunächst und unmittelbar Schmerzempfindungen des Körpers hervorrufen soll, das Merkmal ab, wonach wir körperliche und — andre Strafen unterscheiden, die ich der Kürze halber als seelische bezeichnen werde, da es an einem einheitlichen Namen für sie fehlt. Dieser Mangel einer gemeinsamen Bezeichnung ist charakteristisch. Man scheut sich., sie Seelenstrafen oder Gemütsstrafen zu nennen, teils weil man vielleicht einen Konflikt mit religiösen Begriffen vermeiden möchte, teils weil es uns überhaupt an einem allgemein anerkannten und in den Sprachgebrauch übergegaugnen Ausdruck für den unkörperlichen Teil unsers Selbst fehlt, dein wir die Lust- und die Schmerz¬ gefühle verdanken, die wir als seelische Empfindungen, im Gegensatz zu den körperlichen, zu bezeichnen pflegen. Die ursprünglichste, älteste und auch heute noch dem rohen Empfinden sozu¬ sagen Nächstliegende Strafart sind die körperlichen Strafen. In ihnen offenbart sich am deutlichsten die nahe Verwandtschaft der Strafe mit der Rache. Sie

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/309>, abgerufen am 24.08.2024.