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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Die ungarische verfassnngskrise

Ministerium etwa unter einem General mit der Durchführung von Neuwahlen
betraut würde, so ist man in einem verhängnisvollen Irrtum. Um die po¬
litische Kraft der Nichtmagyaren dem Staatszweck dienstbar zu machen, müßte
man sie erst von den Fesseln befreien, in die die magyarische Verwaltung sie
geschlagen hat. Kein Rumäne oder Slowak wird für einen kaisertreuen
Kandidaten seines Stamms agitieren, wenn er weiß, daß er nach der Wahl
der rohen Willkür der magyarischen Beamten preisgegeben ist, die Stimme der
nichtmagyarischen Wählerschaft kann aber auch so lange gar nicht zur Geltung
kommen, als die Bestimmungen des ungarischen Wahlgesetzes bestehn bleiben,
die die -- obgleich schon jetzt wahlberechtigten -- Nichtmagyaren systematisch
von der Ausübung ihres Wahlrechts ausschließen. In einem Land ohne ent¬
sprechende Kommunikationen ist zum Beispiel die Bestimmung, daß jeder Wahl¬
bezirk nur einen Wahlort hat, von weittragender Bedeutung, die ganz jedoch
nur dann erkannt wird, wenn man weiß, daß diese Wahlorte in den nicht-
magyarischen Bezirken in der Regel kleine weltvergessene Nester sind und oft
nicht im Zentrum, sondern an dem äußersten Ende des Bezirks liegen, jedoch
einen Stab magyarischer Beamten beherbergen, der natürlich die Wahl be¬
herrscht.

Neuwahlen allein, gleichviel unter welchem Ministerium, werden also die
Lage nicht verbessern, sondern noch verschlechtern. Ein magyarischer Parla¬
mentarier brächte es nicht über sich, die Nichtmagyaren zu Worte kommen zu
lassen; aber auch wenn die Krone einen Vertrauensmain? fände, der entschlossen
wäre, in allen Bezirken die Freiheit der Wahl zu sichern, so würde die be¬
stehende Wahlordnung ihn daran hindern. Es gibt in Wien politische Pro¬
jektenmacher, die einflußreichen Kreisen einzureden suchen, daß man an die
Spitze der ungarischen Regierung nur eiuen "starken Mann" zu stellen
brauchte, um sofort die Nichtmagyaren für Neuwahlen mobil zu machen. Es
sind das abenteuerliche Ratschläge, denen Gehör zu schenken einen unverbesser¬
lichen Fehler begehen hieße, denn eine Niederlage der Krone bei Neuwahlen
-- und mit einer solchen muß man rechnen -- ließe dem Wiener Hof nur
noch die Wahl zwischen bedingungsloser Kapitulation oder Anwendung von
Gewalt. Vor beiden kann man sich in Wien aber bewahren, wenn man von
der magyarischen Nation an das Land appelliert, das heißt Neuwahlen auf
Grund einer Wahlordnung ausschreibt, die auch die politische Meinung der
Nichtmagyaren zum Ausdruck bringt. Ob hierfür schon die Vermehrung der
Wahlorte genügte, oder ob auch eine entsprechende Abgrenzung der Wahl¬
bezirke notwendig wäre, kann unerörtert bleiben. Ein Staatsstreich wäre es
allerdings, aber in anderm Sinne, als es der war, den man 1849 mit so
wenig Glück versucht hatte. Damals glaubte mau eine nicht nur bei den
Magyaren tief eingewurzelte Verfassung mit einem Federstrich beseitigen zu
können, heute würde es sich aber im Gegenteil darum handeln, die bestehende
Verfassung auf eine bessere und breitere Grundlage zu stellen, indem man die
Ausübung des Wahlrechts erleichterte und gegebnenfalls auch erweiterte. Ein
solcher Staatsstreich würde die nichtinagyarischen Volksstämme mobilisieren;
sogar in den reinmagyarischen Wahlbezirken des Alföld wird auch die Forderung


Die ungarische verfassnngskrise

Ministerium etwa unter einem General mit der Durchführung von Neuwahlen
betraut würde, so ist man in einem verhängnisvollen Irrtum. Um die po¬
litische Kraft der Nichtmagyaren dem Staatszweck dienstbar zu machen, müßte
man sie erst von den Fesseln befreien, in die die magyarische Verwaltung sie
geschlagen hat. Kein Rumäne oder Slowak wird für einen kaisertreuen
Kandidaten seines Stamms agitieren, wenn er weiß, daß er nach der Wahl
der rohen Willkür der magyarischen Beamten preisgegeben ist, die Stimme der
nichtmagyarischen Wählerschaft kann aber auch so lange gar nicht zur Geltung
kommen, als die Bestimmungen des ungarischen Wahlgesetzes bestehn bleiben,
die die — obgleich schon jetzt wahlberechtigten — Nichtmagyaren systematisch
von der Ausübung ihres Wahlrechts ausschließen. In einem Land ohne ent¬
sprechende Kommunikationen ist zum Beispiel die Bestimmung, daß jeder Wahl¬
bezirk nur einen Wahlort hat, von weittragender Bedeutung, die ganz jedoch
nur dann erkannt wird, wenn man weiß, daß diese Wahlorte in den nicht-
magyarischen Bezirken in der Regel kleine weltvergessene Nester sind und oft
nicht im Zentrum, sondern an dem äußersten Ende des Bezirks liegen, jedoch
einen Stab magyarischer Beamten beherbergen, der natürlich die Wahl be¬
herrscht.

Neuwahlen allein, gleichviel unter welchem Ministerium, werden also die
Lage nicht verbessern, sondern noch verschlechtern. Ein magyarischer Parla¬
mentarier brächte es nicht über sich, die Nichtmagyaren zu Worte kommen zu
lassen; aber auch wenn die Krone einen Vertrauensmain? fände, der entschlossen
wäre, in allen Bezirken die Freiheit der Wahl zu sichern, so würde die be¬
stehende Wahlordnung ihn daran hindern. Es gibt in Wien politische Pro¬
jektenmacher, die einflußreichen Kreisen einzureden suchen, daß man an die
Spitze der ungarischen Regierung nur eiuen „starken Mann" zu stellen
brauchte, um sofort die Nichtmagyaren für Neuwahlen mobil zu machen. Es
sind das abenteuerliche Ratschläge, denen Gehör zu schenken einen unverbesser¬
lichen Fehler begehen hieße, denn eine Niederlage der Krone bei Neuwahlen
— und mit einer solchen muß man rechnen — ließe dem Wiener Hof nur
noch die Wahl zwischen bedingungsloser Kapitulation oder Anwendung von
Gewalt. Vor beiden kann man sich in Wien aber bewahren, wenn man von
der magyarischen Nation an das Land appelliert, das heißt Neuwahlen auf
Grund einer Wahlordnung ausschreibt, die auch die politische Meinung der
Nichtmagyaren zum Ausdruck bringt. Ob hierfür schon die Vermehrung der
Wahlorte genügte, oder ob auch eine entsprechende Abgrenzung der Wahl¬
bezirke notwendig wäre, kann unerörtert bleiben. Ein Staatsstreich wäre es
allerdings, aber in anderm Sinne, als es der war, den man 1849 mit so
wenig Glück versucht hatte. Damals glaubte mau eine nicht nur bei den
Magyaren tief eingewurzelte Verfassung mit einem Federstrich beseitigen zu
können, heute würde es sich aber im Gegenteil darum handeln, die bestehende
Verfassung auf eine bessere und breitere Grundlage zu stellen, indem man die
Ausübung des Wahlrechts erleichterte und gegebnenfalls auch erweiterte. Ein
solcher Staatsstreich würde die nichtinagyarischen Volksstämme mobilisieren;
sogar in den reinmagyarischen Wahlbezirken des Alföld wird auch die Forderung


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[0298] Die ungarische verfassnngskrise Ministerium etwa unter einem General mit der Durchführung von Neuwahlen betraut würde, so ist man in einem verhängnisvollen Irrtum. Um die po¬ litische Kraft der Nichtmagyaren dem Staatszweck dienstbar zu machen, müßte man sie erst von den Fesseln befreien, in die die magyarische Verwaltung sie geschlagen hat. Kein Rumäne oder Slowak wird für einen kaisertreuen Kandidaten seines Stamms agitieren, wenn er weiß, daß er nach der Wahl der rohen Willkür der magyarischen Beamten preisgegeben ist, die Stimme der nichtmagyarischen Wählerschaft kann aber auch so lange gar nicht zur Geltung kommen, als die Bestimmungen des ungarischen Wahlgesetzes bestehn bleiben, die die — obgleich schon jetzt wahlberechtigten — Nichtmagyaren systematisch von der Ausübung ihres Wahlrechts ausschließen. In einem Land ohne ent¬ sprechende Kommunikationen ist zum Beispiel die Bestimmung, daß jeder Wahl¬ bezirk nur einen Wahlort hat, von weittragender Bedeutung, die ganz jedoch nur dann erkannt wird, wenn man weiß, daß diese Wahlorte in den nicht- magyarischen Bezirken in der Regel kleine weltvergessene Nester sind und oft nicht im Zentrum, sondern an dem äußersten Ende des Bezirks liegen, jedoch einen Stab magyarischer Beamten beherbergen, der natürlich die Wahl be¬ herrscht. Neuwahlen allein, gleichviel unter welchem Ministerium, werden also die Lage nicht verbessern, sondern noch verschlechtern. Ein magyarischer Parla¬ mentarier brächte es nicht über sich, die Nichtmagyaren zu Worte kommen zu lassen; aber auch wenn die Krone einen Vertrauensmain? fände, der entschlossen wäre, in allen Bezirken die Freiheit der Wahl zu sichern, so würde die be¬ stehende Wahlordnung ihn daran hindern. Es gibt in Wien politische Pro¬ jektenmacher, die einflußreichen Kreisen einzureden suchen, daß man an die Spitze der ungarischen Regierung nur eiuen „starken Mann" zu stellen brauchte, um sofort die Nichtmagyaren für Neuwahlen mobil zu machen. Es sind das abenteuerliche Ratschläge, denen Gehör zu schenken einen unverbesser¬ lichen Fehler begehen hieße, denn eine Niederlage der Krone bei Neuwahlen — und mit einer solchen muß man rechnen — ließe dem Wiener Hof nur noch die Wahl zwischen bedingungsloser Kapitulation oder Anwendung von Gewalt. Vor beiden kann man sich in Wien aber bewahren, wenn man von der magyarischen Nation an das Land appelliert, das heißt Neuwahlen auf Grund einer Wahlordnung ausschreibt, die auch die politische Meinung der Nichtmagyaren zum Ausdruck bringt. Ob hierfür schon die Vermehrung der Wahlorte genügte, oder ob auch eine entsprechende Abgrenzung der Wahl¬ bezirke notwendig wäre, kann unerörtert bleiben. Ein Staatsstreich wäre es allerdings, aber in anderm Sinne, als es der war, den man 1849 mit so wenig Glück versucht hatte. Damals glaubte mau eine nicht nur bei den Magyaren tief eingewurzelte Verfassung mit einem Federstrich beseitigen zu können, heute würde es sich aber im Gegenteil darum handeln, die bestehende Verfassung auf eine bessere und breitere Grundlage zu stellen, indem man die Ausübung des Wahlrechts erleichterte und gegebnenfalls auch erweiterte. Ein solcher Staatsstreich würde die nichtinagyarischen Volksstämme mobilisieren; sogar in den reinmagyarischen Wahlbezirken des Alföld wird auch die Forderung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/298>, abgerufen am 22.07.2024.