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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

weniger gute Wille der Gefüngnisbeamtcn, deren Gefälligkeit er sich nicht einmal zu
erkaufen versuchen darf, ohne den Paragraphen 333 des Strafgesetzbuchs mit dem
Ärmel zu streifen, und deren Ungefälligkeit oder Bequemlichkeit sich leicht und
vollständig unkontrollierbar hinter anderweitigen Dienstpflichten verschanzt. Er
darf sich nicht beklagen, sondern muß noch dankbar sein, wenn er sein Essen
kalt bekommt, wenn seine Zeitung erst von andern gelesen wird, und der Um¬
tausch seiner Bücher, sofern es sich nicht nur um wissenschaftliche Lektüre allein
handelt, jedesmal mehrere Tage in Anspruch nimmt. Das Schicksal seiner
Zeitungen und Bücher teilen aber auch, mit Ausnahme seiner Korrespondenz
mit dem Verteidiger, alle Briefe, die er schreibt und erhält, und das ist das
Bielersee! jeder Brief, den er abgehn lassen will, wird dem Untersuchungsrichter
vorgelegt, alle Briefe, die er erhalten soll, gehn zuerst an den Untersuchungs¬
richter, und erst wenn sein Visumzeichen die Briefe verschönert hat, gelangen
sie zur Post oder in die Hände des Gefangnen -- wieder durch Vermittlung
des Gefängnisbeamten. Daß dieser Geschäftsgang viel Zeit in Anspruch nimmt,
ist klar; läßt die Ordnung im Gefängnis zu wünschen übrig, und ist der Unter¬
suchungsrichter bequem oder viel beschäftigt, so tritt dadurch oft eine Verzögerung
der Briefe um vier bis fünf Tage, ja um eine ganze Woche ein. Wie entsetzlich
diese Kontrolle für die Betroffnen ist, kann man sich kaum vorstellen; man
kann es vielleicht ahnen, wenn man beobachtet, daß bisweilen die Angehörigen
der Untersuchungsgefangnen diese bitten, nicht mehr zu schreiben, weil ihnen der
Anblick des Visumzeichens unerträglich sei, und daß viele Gefangne auch ohne
solche Bitten, trotz ihrer Sehnsucht nach den Angehörigen und ihrer Langeweile,
ihre Korrespondenz auf das äußerste einschränken oder sie ganz aufstecken --
natürlich nicht zum Ärger des Untersuchungsrichters, dem dadurch viel Arbeit
erspart wird.

Dazu kommt aber noch mancherlei andres. Da ist z. B. der tägliche
Spaziergang. Der Untersuchungsgefangne darf dazu zwar nicht gezwungen
werden; da er aber die einzige Gelegenheit ist, die steif gewordnen Glieder etwas
zu bewegen und die schlechte Luft der Zelle für eine halbe Stunde zu verlassen,
so wird die Teilnahme am Spaziergang zur kaum vermeidbaren Notwendigkeit,
für jeden Feinfühligen aber zu neuer Qual. Die Spazierhöfe vieler Unter¬
suchungsgefängnisse sind so gebaut, daß man von den umliegenden Häusern,
wenigstens aber von den Fenstern des Gerichtsgebäudes, dessen Treppenflnre usw.
doch so ziemlich jedem zugänglich sind, in sie hinabschauen kann. Der Gefangne
hat also fortgesetzt das Gefühl, von Neugierigen beobachtet zu werden, während
er auf dem Spazierhof am Gänsemarsch der andern Untersuchungsgcfcmgnen
teilnimmt. In welcher Gesellschaft muß er sich da sehen lassen! Es ist un¬
glaublich, was für Typen sich in so einem Untersuchungsgefängnis zusammen¬
finden; die Feder eines Dickens gehörte dazu, sie treffend zu schildern. Außer
zwei oder drei besser gekleideten Menschen ein halbes Dutzend Landstreicher,
etliche Zuhälter, ein paar Langfinger, denen man ansieht, daß sie zu den Habitues
des Hauses gehören, und dazwischen vielleicht ein vergrämter und zerquältcr
Graukopf, dessen feine müden Züge von langem Kampf und langsamem Hinab¬
sinken reden; mit drei Schritt Abstand schreitet einer still hinter dem andern


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

weniger gute Wille der Gefüngnisbeamtcn, deren Gefälligkeit er sich nicht einmal zu
erkaufen versuchen darf, ohne den Paragraphen 333 des Strafgesetzbuchs mit dem
Ärmel zu streifen, und deren Ungefälligkeit oder Bequemlichkeit sich leicht und
vollständig unkontrollierbar hinter anderweitigen Dienstpflichten verschanzt. Er
darf sich nicht beklagen, sondern muß noch dankbar sein, wenn er sein Essen
kalt bekommt, wenn seine Zeitung erst von andern gelesen wird, und der Um¬
tausch seiner Bücher, sofern es sich nicht nur um wissenschaftliche Lektüre allein
handelt, jedesmal mehrere Tage in Anspruch nimmt. Das Schicksal seiner
Zeitungen und Bücher teilen aber auch, mit Ausnahme seiner Korrespondenz
mit dem Verteidiger, alle Briefe, die er schreibt und erhält, und das ist das
Bielersee! jeder Brief, den er abgehn lassen will, wird dem Untersuchungsrichter
vorgelegt, alle Briefe, die er erhalten soll, gehn zuerst an den Untersuchungs¬
richter, und erst wenn sein Visumzeichen die Briefe verschönert hat, gelangen
sie zur Post oder in die Hände des Gefangnen — wieder durch Vermittlung
des Gefängnisbeamten. Daß dieser Geschäftsgang viel Zeit in Anspruch nimmt,
ist klar; läßt die Ordnung im Gefängnis zu wünschen übrig, und ist der Unter¬
suchungsrichter bequem oder viel beschäftigt, so tritt dadurch oft eine Verzögerung
der Briefe um vier bis fünf Tage, ja um eine ganze Woche ein. Wie entsetzlich
diese Kontrolle für die Betroffnen ist, kann man sich kaum vorstellen; man
kann es vielleicht ahnen, wenn man beobachtet, daß bisweilen die Angehörigen
der Untersuchungsgefangnen diese bitten, nicht mehr zu schreiben, weil ihnen der
Anblick des Visumzeichens unerträglich sei, und daß viele Gefangne auch ohne
solche Bitten, trotz ihrer Sehnsucht nach den Angehörigen und ihrer Langeweile,
ihre Korrespondenz auf das äußerste einschränken oder sie ganz aufstecken —
natürlich nicht zum Ärger des Untersuchungsrichters, dem dadurch viel Arbeit
erspart wird.

Dazu kommt aber noch mancherlei andres. Da ist z. B. der tägliche
Spaziergang. Der Untersuchungsgefangne darf dazu zwar nicht gezwungen
werden; da er aber die einzige Gelegenheit ist, die steif gewordnen Glieder etwas
zu bewegen und die schlechte Luft der Zelle für eine halbe Stunde zu verlassen,
so wird die Teilnahme am Spaziergang zur kaum vermeidbaren Notwendigkeit,
für jeden Feinfühligen aber zu neuer Qual. Die Spazierhöfe vieler Unter¬
suchungsgefängnisse sind so gebaut, daß man von den umliegenden Häusern,
wenigstens aber von den Fenstern des Gerichtsgebäudes, dessen Treppenflnre usw.
doch so ziemlich jedem zugänglich sind, in sie hinabschauen kann. Der Gefangne
hat also fortgesetzt das Gefühl, von Neugierigen beobachtet zu werden, während
er auf dem Spazierhof am Gänsemarsch der andern Untersuchungsgcfcmgnen
teilnimmt. In welcher Gesellschaft muß er sich da sehen lassen! Es ist un¬
glaublich, was für Typen sich in so einem Untersuchungsgefängnis zusammen¬
finden; die Feder eines Dickens gehörte dazu, sie treffend zu schildern. Außer
zwei oder drei besser gekleideten Menschen ein halbes Dutzend Landstreicher,
etliche Zuhälter, ein paar Langfinger, denen man ansieht, daß sie zu den Habitues
des Hauses gehören, und dazwischen vielleicht ein vergrämter und zerquältcr
Graukopf, dessen feine müden Züge von langem Kampf und langsamem Hinab¬
sinken reden; mit drei Schritt Abstand schreitet einer still hinter dem andern


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[0226] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung weniger gute Wille der Gefüngnisbeamtcn, deren Gefälligkeit er sich nicht einmal zu erkaufen versuchen darf, ohne den Paragraphen 333 des Strafgesetzbuchs mit dem Ärmel zu streifen, und deren Ungefälligkeit oder Bequemlichkeit sich leicht und vollständig unkontrollierbar hinter anderweitigen Dienstpflichten verschanzt. Er darf sich nicht beklagen, sondern muß noch dankbar sein, wenn er sein Essen kalt bekommt, wenn seine Zeitung erst von andern gelesen wird, und der Um¬ tausch seiner Bücher, sofern es sich nicht nur um wissenschaftliche Lektüre allein handelt, jedesmal mehrere Tage in Anspruch nimmt. Das Schicksal seiner Zeitungen und Bücher teilen aber auch, mit Ausnahme seiner Korrespondenz mit dem Verteidiger, alle Briefe, die er schreibt und erhält, und das ist das Bielersee! jeder Brief, den er abgehn lassen will, wird dem Untersuchungsrichter vorgelegt, alle Briefe, die er erhalten soll, gehn zuerst an den Untersuchungs¬ richter, und erst wenn sein Visumzeichen die Briefe verschönert hat, gelangen sie zur Post oder in die Hände des Gefangnen — wieder durch Vermittlung des Gefängnisbeamten. Daß dieser Geschäftsgang viel Zeit in Anspruch nimmt, ist klar; läßt die Ordnung im Gefängnis zu wünschen übrig, und ist der Unter¬ suchungsrichter bequem oder viel beschäftigt, so tritt dadurch oft eine Verzögerung der Briefe um vier bis fünf Tage, ja um eine ganze Woche ein. Wie entsetzlich diese Kontrolle für die Betroffnen ist, kann man sich kaum vorstellen; man kann es vielleicht ahnen, wenn man beobachtet, daß bisweilen die Angehörigen der Untersuchungsgefangnen diese bitten, nicht mehr zu schreiben, weil ihnen der Anblick des Visumzeichens unerträglich sei, und daß viele Gefangne auch ohne solche Bitten, trotz ihrer Sehnsucht nach den Angehörigen und ihrer Langeweile, ihre Korrespondenz auf das äußerste einschränken oder sie ganz aufstecken — natürlich nicht zum Ärger des Untersuchungsrichters, dem dadurch viel Arbeit erspart wird. Dazu kommt aber noch mancherlei andres. Da ist z. B. der tägliche Spaziergang. Der Untersuchungsgefangne darf dazu zwar nicht gezwungen werden; da er aber die einzige Gelegenheit ist, die steif gewordnen Glieder etwas zu bewegen und die schlechte Luft der Zelle für eine halbe Stunde zu verlassen, so wird die Teilnahme am Spaziergang zur kaum vermeidbaren Notwendigkeit, für jeden Feinfühligen aber zu neuer Qual. Die Spazierhöfe vieler Unter¬ suchungsgefängnisse sind so gebaut, daß man von den umliegenden Häusern, wenigstens aber von den Fenstern des Gerichtsgebäudes, dessen Treppenflnre usw. doch so ziemlich jedem zugänglich sind, in sie hinabschauen kann. Der Gefangne hat also fortgesetzt das Gefühl, von Neugierigen beobachtet zu werden, während er auf dem Spazierhof am Gänsemarsch der andern Untersuchungsgcfcmgnen teilnimmt. In welcher Gesellschaft muß er sich da sehen lassen! Es ist un¬ glaublich, was für Typen sich in so einem Untersuchungsgefängnis zusammen¬ finden; die Feder eines Dickens gehörte dazu, sie treffend zu schildern. Außer zwei oder drei besser gekleideten Menschen ein halbes Dutzend Landstreicher, etliche Zuhälter, ein paar Langfinger, denen man ansieht, daß sie zu den Habitues des Hauses gehören, und dazwischen vielleicht ein vergrämter und zerquältcr Graukopf, dessen feine müden Züge von langem Kampf und langsamem Hinab¬ sinken reden; mit drei Schritt Abstand schreitet einer still hinter dem andern

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/226>, abgerufen am 03.07.2024.