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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

her, je nach Charakter leichtsinnig-frech oder gedrückt, stumpfsinnig oder zornig
erregt. Ich kann nicht unterlassen, hier wieder eine persönliche Erinnerung
einzuschieben, weil sie zeigt, wie duftige Blüten der Vurecmkratismus bis¬
weilen zeitigt.

Ein Klient, der in Untersuchungshaft war, und den ich zu verteidigen hatte,
beklagte sich einmal bei mir darüber, daß der Aufseher die Untersuchungs¬
gefangnen zwinge, beim Spaziergang militärisch in Schritt und Tritt zu gehn.
Ich wollte es erst nicht glauben, aber da mein Klient versicherte, der Aufseher
lasse immer einen ganz verkrümmten Vagabunden an der Spitze gehn und zwinge
die andern, sich nach dessen unregelmäßigem wackligen Gange zu richten, be¬
obachtete ich eines Tages vom Fenster des Landgerichts aus den Spaziergang
und stellte die Richtigkeit des Erzählten fest; ich hörte, wie der Aufseher wieder¬
holt rief: "Sie, X, Sie haben wieder falschen Tritt! Links -- rechts --
links -- rechts!" -- "U! Tritt halten!" usw. Die Bemühungen der andern,
ihr Gehwerk dem schiefbeinigcn wackligen "Tetenreiter" anzupassen, machten einen
komisch-traurigen Eindruck und mußten einem gesunden, militärisch geschulten
Menschen in der Tat unerträglich sein. Gelegentlich befragt berief sich der
Aufseher auf die Hausordnung, worin zu lesen stand, daß die Gefangnen beim
Spaziergang einer hinter dem andern "im Schritt" zu gehn hätten. Daß dies
"im Schritt" nicht identisch mit "im gleichen Schritt und Tritt" sei, sondern
nur deu Gegensatz zu Laufen oder Nennen, Trab oder Galopp bezeichnen sollte,
wollte der Biedere nicht gelten lassen, und er verschanzte sich hinter die allen
Denksäulen geläufige Verteidigung: "Es ist aber immer so gemacht worden!"

Andre Quälereien verwandter Art, wie z. B. das Recht des Gefängnis¬
beamten, nicht nur die Zelle, sondern auch die Person des Gefangnen immer
wieder zu durchsuchen, ihn durch das Guckloch in der Zellentür zu beobachten usw.,
kommen dazu, ihm den Zustand unerträglich zu machen. Immerhin ist der
Bemittelte während der Untersuchungshaft günstiger daran als der Unbemittelte.
Man versuche sich in die Lage eines kleinen Geschäftsmanns oder eines Arbeiters
zu setzen, der plötzlich in Haft genommen wird. Auf ihn stürmen außer den
eben geschilderten Eindrücken uoch Sorgen ganz andrer Art ein. Für ihn ist
auch eine unschuldig erlittene Untersuchungshaft oft genug der materielle Ruin,
mindestens ein schwerer wirtschaftlicher Verlust, der sich vielleicht in Jahre"
nicht wieder einbringen läßt. In seinem einsamen Grabe quält ihn nicht bloß
die Sorge um seine Unschuld und alle die persönlichen Widerwärtigkeiten, deren
Ziel er ist, sondern in noch höherm Maße die Angst um sein Geschäft, sein
Handwerk oder feilte Stelle, die Sorge um die Seinen, deren Ernährer er war,
und die nun vielleicht bitter darben. Er möchte ihnen wenigstens eine Mit¬
teilung machen, aber wovon die Marke bezahlen, um den Brief freizumachen?
Schnell entschlossen bittet er um Arbeit. Sie soll ihm einerseits den Dienst
leisten, den der Bemittelte von seinen Büchern erwartet, und ihm außerdem die
Mittel verschaffen, ein paar notwendige Briefe wegzuschicken. Keinem Unter¬
suchungsgefangnen, der um Arbeit bittet, darf sie verweigert werden, er muß
freilich auch mit jeder Beschäftigung zufrieden sein, die man ihm zuweist. Aber
immerhin, ob er Holz zerkleinert oder Tuten klebt, Schuhe flickt oder Stroh-


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

her, je nach Charakter leichtsinnig-frech oder gedrückt, stumpfsinnig oder zornig
erregt. Ich kann nicht unterlassen, hier wieder eine persönliche Erinnerung
einzuschieben, weil sie zeigt, wie duftige Blüten der Vurecmkratismus bis¬
weilen zeitigt.

Ein Klient, der in Untersuchungshaft war, und den ich zu verteidigen hatte,
beklagte sich einmal bei mir darüber, daß der Aufseher die Untersuchungs¬
gefangnen zwinge, beim Spaziergang militärisch in Schritt und Tritt zu gehn.
Ich wollte es erst nicht glauben, aber da mein Klient versicherte, der Aufseher
lasse immer einen ganz verkrümmten Vagabunden an der Spitze gehn und zwinge
die andern, sich nach dessen unregelmäßigem wackligen Gange zu richten, be¬
obachtete ich eines Tages vom Fenster des Landgerichts aus den Spaziergang
und stellte die Richtigkeit des Erzählten fest; ich hörte, wie der Aufseher wieder¬
holt rief: „Sie, X, Sie haben wieder falschen Tritt! Links — rechts —
links — rechts!" — „U! Tritt halten!" usw. Die Bemühungen der andern,
ihr Gehwerk dem schiefbeinigcn wackligen „Tetenreiter" anzupassen, machten einen
komisch-traurigen Eindruck und mußten einem gesunden, militärisch geschulten
Menschen in der Tat unerträglich sein. Gelegentlich befragt berief sich der
Aufseher auf die Hausordnung, worin zu lesen stand, daß die Gefangnen beim
Spaziergang einer hinter dem andern „im Schritt" zu gehn hätten. Daß dies
„im Schritt" nicht identisch mit „im gleichen Schritt und Tritt" sei, sondern
nur deu Gegensatz zu Laufen oder Nennen, Trab oder Galopp bezeichnen sollte,
wollte der Biedere nicht gelten lassen, und er verschanzte sich hinter die allen
Denksäulen geläufige Verteidigung: „Es ist aber immer so gemacht worden!"

Andre Quälereien verwandter Art, wie z. B. das Recht des Gefängnis¬
beamten, nicht nur die Zelle, sondern auch die Person des Gefangnen immer
wieder zu durchsuchen, ihn durch das Guckloch in der Zellentür zu beobachten usw.,
kommen dazu, ihm den Zustand unerträglich zu machen. Immerhin ist der
Bemittelte während der Untersuchungshaft günstiger daran als der Unbemittelte.
Man versuche sich in die Lage eines kleinen Geschäftsmanns oder eines Arbeiters
zu setzen, der plötzlich in Haft genommen wird. Auf ihn stürmen außer den
eben geschilderten Eindrücken uoch Sorgen ganz andrer Art ein. Für ihn ist
auch eine unschuldig erlittene Untersuchungshaft oft genug der materielle Ruin,
mindestens ein schwerer wirtschaftlicher Verlust, der sich vielleicht in Jahre»
nicht wieder einbringen läßt. In seinem einsamen Grabe quält ihn nicht bloß
die Sorge um seine Unschuld und alle die persönlichen Widerwärtigkeiten, deren
Ziel er ist, sondern in noch höherm Maße die Angst um sein Geschäft, sein
Handwerk oder feilte Stelle, die Sorge um die Seinen, deren Ernährer er war,
und die nun vielleicht bitter darben. Er möchte ihnen wenigstens eine Mit¬
teilung machen, aber wovon die Marke bezahlen, um den Brief freizumachen?
Schnell entschlossen bittet er um Arbeit. Sie soll ihm einerseits den Dienst
leisten, den der Bemittelte von seinen Büchern erwartet, und ihm außerdem die
Mittel verschaffen, ein paar notwendige Briefe wegzuschicken. Keinem Unter¬
suchungsgefangnen, der um Arbeit bittet, darf sie verweigert werden, er muß
freilich auch mit jeder Beschäftigung zufrieden sein, die man ihm zuweist. Aber
immerhin, ob er Holz zerkleinert oder Tuten klebt, Schuhe flickt oder Stroh-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/227>, abgerufen am 01.07.2024.