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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

freigesprochen wird von der schändlichen Anschuldigung, die man gegen ihn er¬
hoben hat, ist damit seine Ehre gerettet? Ist ein Freispruch denn ein Nein-
spruch? Die unheimliche Maschine stößt ihn vielleicht wieder hinaus aus ihrem
Getriebe, genau so kalt und teilnahmlos, wie sie ihn jetzt gepackt hält; was
kümmert es sie, ob seine Gesundheit fest, sein Geist hell, seine Ehre heil ge¬
blieben ist? Heißt es denn nicht gerade in dieser bösen Welt da draußen:
Lsinxer aliquiä lmöröt,? Und wenn nun gar -- nein-nein-nein! -- Das ist
ja unmöglich, er ist ja unschuldig! Und er sinnt und sinnt, wie er es diesen
törichten Kerls, diesen Idioten, die einen solchen Verdacht gegen ihn hegen
konnten, klar machen soll, daß er unschuldig ist! Und er denkt an die Lieben
da draußen, die er zurückließ!

Aus dumpfem Brüten weckt ihn der Aufseher, der ihm mit Hilfe eines
als Kalfaktor dienenden Gefangnen das Abendbrot bringt: einen Blechnapf voll
Suppe und ein Stück Brot, Er kann nichts essen, höchstens bricht er etwas
an dem Brot herum. Und dann kommt die Nacht, die lange, gräßliche Nacht
der Gefangnen. Mit dem grauenden Morgen konzentriert sich alles Sinnen
und Denken in dem einen Gedanken: ".Heute muß, heute werde ich vom Unter¬
suchungsrichter vernommen werden; dann muß sich meine Unschuld ja heraus¬
stellen!" Diese Vernehmung ist der Hoffnungsschimmer, der in seine dunkle
Grabkammer füllt, das Nettnngsseil, an das sich sein ins Wanken geratner
Glaube an Recht und Gerechtigkeit anklammert. Der Untersuchungsrichter er¬
scheint dem Gefangnen nun als der Erlöser, dem er nur ein paar Worte der
Aufklärung zu sagen braucht, um dieses ganze "Versehen" verschwunden und
vergessen zu machen, wie einen häßlichen Traum der Nacht. Er vergißt, daß
der Untersuchungsrichter nur ein nicht immer fehlerfreies Rad in dem großen
bureaukratischen Mechanismus ist; er glaubt einem vollständig unbefangnen
Richter gegenüber zu stehn und vergißt, daß dieser Richter sich schon eine Über¬
zeugung über diese Angelegenheit gebildet hat, die sich dahin zuspitzt, daß der
Gefangne der Tat "dringend verdächtig" ist, denn sonst hätte er ja den Haft¬
befehl gegen ihn nicht erlassen dürfen; und er übersieht, daß dieser Richter be¬
wußt oder unbewußt deu Wunsch haben muß, sich in seiner Ausicht uicht ge¬
tauscht zu haben. Dementsprechend wickelt sich nun auch das erste Verhör ab,
diese erste Vernehmung, von der oft alles abhängt.

In welchen Zustand der Erregung, die er vielleicht äußerlich zu bemeistern
Erflehe, hat den Angeschuldigten das kurze Stück Untersuchungshaft versetzt?
^'se das eine geeignete Vorbereitung für das Kommende? Für den Unter¬
suchungsrichter freilich, der den Angeschnldeten "fangen" will, läßt sich eine
bessere kaum denken. Das Verhör wird wie das Spiel einer Katze mit der
Maus. In der Erregung über das ihm geschehene Unrecht und im Vollgefühl
seiner Unschuld erfaßt auch ein gebildeter und an Selbstbeherrschung gewöhnter
Gefangner uicht die Tragweite alles dessen, was er auf geschickt gestellte Fragen
antwortet. Die Macht der Suggestion des Fragenden auf den Antwortenden
kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, und es darf dabei nicht über¬
sehen werden, daß der vertrauensselige Unschuldige ihr weit mehr ausgesetzt ist
als der Schuldige, der auf seiner Hut ist, der durch die Verhaftung und die


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

freigesprochen wird von der schändlichen Anschuldigung, die man gegen ihn er¬
hoben hat, ist damit seine Ehre gerettet? Ist ein Freispruch denn ein Nein-
spruch? Die unheimliche Maschine stößt ihn vielleicht wieder hinaus aus ihrem
Getriebe, genau so kalt und teilnahmlos, wie sie ihn jetzt gepackt hält; was
kümmert es sie, ob seine Gesundheit fest, sein Geist hell, seine Ehre heil ge¬
blieben ist? Heißt es denn nicht gerade in dieser bösen Welt da draußen:
Lsinxer aliquiä lmöröt,? Und wenn nun gar — nein-nein-nein! — Das ist
ja unmöglich, er ist ja unschuldig! Und er sinnt und sinnt, wie er es diesen
törichten Kerls, diesen Idioten, die einen solchen Verdacht gegen ihn hegen
konnten, klar machen soll, daß er unschuldig ist! Und er denkt an die Lieben
da draußen, die er zurückließ!

Aus dumpfem Brüten weckt ihn der Aufseher, der ihm mit Hilfe eines
als Kalfaktor dienenden Gefangnen das Abendbrot bringt: einen Blechnapf voll
Suppe und ein Stück Brot, Er kann nichts essen, höchstens bricht er etwas
an dem Brot herum. Und dann kommt die Nacht, die lange, gräßliche Nacht
der Gefangnen. Mit dem grauenden Morgen konzentriert sich alles Sinnen
und Denken in dem einen Gedanken: „.Heute muß, heute werde ich vom Unter¬
suchungsrichter vernommen werden; dann muß sich meine Unschuld ja heraus¬
stellen!" Diese Vernehmung ist der Hoffnungsschimmer, der in seine dunkle
Grabkammer füllt, das Nettnngsseil, an das sich sein ins Wanken geratner
Glaube an Recht und Gerechtigkeit anklammert. Der Untersuchungsrichter er¬
scheint dem Gefangnen nun als der Erlöser, dem er nur ein paar Worte der
Aufklärung zu sagen braucht, um dieses ganze „Versehen" verschwunden und
vergessen zu machen, wie einen häßlichen Traum der Nacht. Er vergißt, daß
der Untersuchungsrichter nur ein nicht immer fehlerfreies Rad in dem großen
bureaukratischen Mechanismus ist; er glaubt einem vollständig unbefangnen
Richter gegenüber zu stehn und vergißt, daß dieser Richter sich schon eine Über¬
zeugung über diese Angelegenheit gebildet hat, die sich dahin zuspitzt, daß der
Gefangne der Tat „dringend verdächtig" ist, denn sonst hätte er ja den Haft¬
befehl gegen ihn nicht erlassen dürfen; und er übersieht, daß dieser Richter be¬
wußt oder unbewußt deu Wunsch haben muß, sich in seiner Ausicht uicht ge¬
tauscht zu haben. Dementsprechend wickelt sich nun auch das erste Verhör ab,
diese erste Vernehmung, von der oft alles abhängt.

In welchen Zustand der Erregung, die er vielleicht äußerlich zu bemeistern
Erflehe, hat den Angeschuldigten das kurze Stück Untersuchungshaft versetzt?
^'se das eine geeignete Vorbereitung für das Kommende? Für den Unter¬
suchungsrichter freilich, der den Angeschnldeten „fangen" will, läßt sich eine
bessere kaum denken. Das Verhör wird wie das Spiel einer Katze mit der
Maus. In der Erregung über das ihm geschehene Unrecht und im Vollgefühl
seiner Unschuld erfaßt auch ein gebildeter und an Selbstbeherrschung gewöhnter
Gefangner uicht die Tragweite alles dessen, was er auf geschickt gestellte Fragen
antwortet. Die Macht der Suggestion des Fragenden auf den Antwortenden
kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, und es darf dabei nicht über¬
sehen werden, daß der vertrauensselige Unschuldige ihr weit mehr ausgesetzt ist
als der Schuldige, der auf seiner Hut ist, der durch die Verhaftung und die


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[0223] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung freigesprochen wird von der schändlichen Anschuldigung, die man gegen ihn er¬ hoben hat, ist damit seine Ehre gerettet? Ist ein Freispruch denn ein Nein- spruch? Die unheimliche Maschine stößt ihn vielleicht wieder hinaus aus ihrem Getriebe, genau so kalt und teilnahmlos, wie sie ihn jetzt gepackt hält; was kümmert es sie, ob seine Gesundheit fest, sein Geist hell, seine Ehre heil ge¬ blieben ist? Heißt es denn nicht gerade in dieser bösen Welt da draußen: Lsinxer aliquiä lmöröt,? Und wenn nun gar — nein-nein-nein! — Das ist ja unmöglich, er ist ja unschuldig! Und er sinnt und sinnt, wie er es diesen törichten Kerls, diesen Idioten, die einen solchen Verdacht gegen ihn hegen konnten, klar machen soll, daß er unschuldig ist! Und er denkt an die Lieben da draußen, die er zurückließ! Aus dumpfem Brüten weckt ihn der Aufseher, der ihm mit Hilfe eines als Kalfaktor dienenden Gefangnen das Abendbrot bringt: einen Blechnapf voll Suppe und ein Stück Brot, Er kann nichts essen, höchstens bricht er etwas an dem Brot herum. Und dann kommt die Nacht, die lange, gräßliche Nacht der Gefangnen. Mit dem grauenden Morgen konzentriert sich alles Sinnen und Denken in dem einen Gedanken: „.Heute muß, heute werde ich vom Unter¬ suchungsrichter vernommen werden; dann muß sich meine Unschuld ja heraus¬ stellen!" Diese Vernehmung ist der Hoffnungsschimmer, der in seine dunkle Grabkammer füllt, das Nettnngsseil, an das sich sein ins Wanken geratner Glaube an Recht und Gerechtigkeit anklammert. Der Untersuchungsrichter er¬ scheint dem Gefangnen nun als der Erlöser, dem er nur ein paar Worte der Aufklärung zu sagen braucht, um dieses ganze „Versehen" verschwunden und vergessen zu machen, wie einen häßlichen Traum der Nacht. Er vergißt, daß der Untersuchungsrichter nur ein nicht immer fehlerfreies Rad in dem großen bureaukratischen Mechanismus ist; er glaubt einem vollständig unbefangnen Richter gegenüber zu stehn und vergißt, daß dieser Richter sich schon eine Über¬ zeugung über diese Angelegenheit gebildet hat, die sich dahin zuspitzt, daß der Gefangne der Tat „dringend verdächtig" ist, denn sonst hätte er ja den Haft¬ befehl gegen ihn nicht erlassen dürfen; und er übersieht, daß dieser Richter be¬ wußt oder unbewußt deu Wunsch haben muß, sich in seiner Ausicht uicht ge¬ tauscht zu haben. Dementsprechend wickelt sich nun auch das erste Verhör ab, diese erste Vernehmung, von der oft alles abhängt. In welchen Zustand der Erregung, die er vielleicht äußerlich zu bemeistern Erflehe, hat den Angeschuldigten das kurze Stück Untersuchungshaft versetzt? ^'se das eine geeignete Vorbereitung für das Kommende? Für den Unter¬ suchungsrichter freilich, der den Angeschnldeten „fangen" will, läßt sich eine bessere kaum denken. Das Verhör wird wie das Spiel einer Katze mit der Maus. In der Erregung über das ihm geschehene Unrecht und im Vollgefühl seiner Unschuld erfaßt auch ein gebildeter und an Selbstbeherrschung gewöhnter Gefangner uicht die Tragweite alles dessen, was er auf geschickt gestellte Fragen antwortet. Die Macht der Suggestion des Fragenden auf den Antwortenden kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, und es darf dabei nicht über¬ sehen werden, daß der vertrauensselige Unschuldige ihr weit mehr ausgesetzt ist als der Schuldige, der auf seiner Hut ist, der durch die Verhaftung und die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/223>, abgerufen am 01.07.2024.