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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Der Aampf um die Armee in Österreich-Ungarn

Die Landwehr, in Österreich 115 Bataillone, 39 Eskadrons, in Ungarn
94 Bataillone, 60 Eskadrons stark, hat, abgesehen von dem Generalstabe, der
für alle Teile der bewaffneten Macht gemeinsam ist, ihre eignen Regiments-,
Brigade- und Divisionsstäbe (Distriktskommandos), aber sie steht unter den
besondern Landesverteidigungsministern in Wien und in Budapest, die den
Parlamenten verantwortlich sind. In Österreich steht wenigstens den Korps-
kvmmandanten des Heeres die volle Verfügung über ihre Landwehren zu, in
Ungarn aber nur bei vereinbarten gemeinsamen militärischen Übungen. In
Ungarn hat sie ihre besondern ungarischen Fahnen und ist nicht nur auf den
König von Ungarn, sondern auch auf die ungarische Verfassung vereidigt.
Nimmt man hierzu, daß bei der ungarischen Landwehr die ungarische Sprache,
wie bei der kroatischen die kroatische Sprache sogar für die Kommandos ein¬
geführt ist, so sieht man, daß schon ein ganz stattlicher Embryo einer national¬
ungarischen Armee vorhanden ist, und natürlich haben seine Eltern, ungarischer
Ehrgeiz und ungarische Herrschsucht, keinen größern Wunsch, als sein Wachs¬
tum zu beschleunigen.

An dem gesetzlichen Ausgleich mit der andern Reichshälfte zu rütteln,
dazu hat man freilich keine Veranlassung, aber man versucht durch das Recht
der Rekrutenbewilligung den Kriegsherrn dazu zu drängen, daß er besondre
Bestimmungen für die aus Transleithanieu rekrutierenden Truppen erläßt, die
ihnen ein eigentümliches nationalungarischcs Gepräge geben und sie von der
übrigen Armee scharf und dauernd abtrennen. Dieses Ziel schwebt alleu unga-
rischen Politikern vor Augen, es handelt sich für sie immer nur darum, wie
viel man in dieser Richtung vom Monarchen fordern soll. Da nun die Leute,
die das Meiste verlangen, über das "Was" mit ihren Kollegen ganz der¬
selben Ansicht sind und nur über das "Wann" verschiedner Meinung huldigen,
so sind sie in besonders günstiger Lage, weil sie durch Erregung der Leiden¬
schaft der unpolitischen Volksmasse die Zauberer in eine üble Stellung bringen
können. Um diesem Treiben entgegenzutreten, darf natürlich gegen die fest¬
gelegten Bedingungen des Ausgleichs von 1867/68 nicht angegangen werden,
so lange die Ungarn die Verträge nicht selbst brechen. Dem Wortlaut nach
haben sie das bisher noch nicht getan, dem Sinne nach freilich, indem sie die
dem Monarchen gesetzlich zustehende Kommaudogewalt durch Versagung des
Nekrutenkontingents zwingen wollen, Verordnungen zu erlassen, die nach dessen
Ansicht die vereinbarte Gemeinsamkeit des Heeres aufheben. Aber solche Ver¬
weigerungen sind ja bisher schon fast in allen Parlamenten angewandt worden.
Die Krone braucht dabei nur fest auf ihrem gesetzlichen Recht zu bestehn, und
der Sieg ist ihr gewiß. Wenn die Ungarn sehen, daß ihr Reichstag den
Staat nicht in geordnetem Gang erhalten kann, so werden sie schon zur Ein¬
sicht kommen, wo nicht -- nun so löst sich der besondre ungarische Staat eben
auf, die Kroaten, Slowaken, Rumänen und Deutschen werden ihm keine Träne
nachweinen, und für die neu erhobnen Forderungen auf militärischem Gebiet
wird auch das ungarische Volk kein Blut vergießen wollen.

Dieser Forderungen gibt es zunächst folgende vier: ungarische Fahnen,
Verlegung aller aus Ungarn rekrutierenden Regimenter nach Ungarn, Ver-


Der Aampf um die Armee in Österreich-Ungarn

Die Landwehr, in Österreich 115 Bataillone, 39 Eskadrons, in Ungarn
94 Bataillone, 60 Eskadrons stark, hat, abgesehen von dem Generalstabe, der
für alle Teile der bewaffneten Macht gemeinsam ist, ihre eignen Regiments-,
Brigade- und Divisionsstäbe (Distriktskommandos), aber sie steht unter den
besondern Landesverteidigungsministern in Wien und in Budapest, die den
Parlamenten verantwortlich sind. In Österreich steht wenigstens den Korps-
kvmmandanten des Heeres die volle Verfügung über ihre Landwehren zu, in
Ungarn aber nur bei vereinbarten gemeinsamen militärischen Übungen. In
Ungarn hat sie ihre besondern ungarischen Fahnen und ist nicht nur auf den
König von Ungarn, sondern auch auf die ungarische Verfassung vereidigt.
Nimmt man hierzu, daß bei der ungarischen Landwehr die ungarische Sprache,
wie bei der kroatischen die kroatische Sprache sogar für die Kommandos ein¬
geführt ist, so sieht man, daß schon ein ganz stattlicher Embryo einer national¬
ungarischen Armee vorhanden ist, und natürlich haben seine Eltern, ungarischer
Ehrgeiz und ungarische Herrschsucht, keinen größern Wunsch, als sein Wachs¬
tum zu beschleunigen.

An dem gesetzlichen Ausgleich mit der andern Reichshälfte zu rütteln,
dazu hat man freilich keine Veranlassung, aber man versucht durch das Recht
der Rekrutenbewilligung den Kriegsherrn dazu zu drängen, daß er besondre
Bestimmungen für die aus Transleithanieu rekrutierenden Truppen erläßt, die
ihnen ein eigentümliches nationalungarischcs Gepräge geben und sie von der
übrigen Armee scharf und dauernd abtrennen. Dieses Ziel schwebt alleu unga-
rischen Politikern vor Augen, es handelt sich für sie immer nur darum, wie
viel man in dieser Richtung vom Monarchen fordern soll. Da nun die Leute,
die das Meiste verlangen, über das „Was" mit ihren Kollegen ganz der¬
selben Ansicht sind und nur über das „Wann" verschiedner Meinung huldigen,
so sind sie in besonders günstiger Lage, weil sie durch Erregung der Leiden¬
schaft der unpolitischen Volksmasse die Zauberer in eine üble Stellung bringen
können. Um diesem Treiben entgegenzutreten, darf natürlich gegen die fest¬
gelegten Bedingungen des Ausgleichs von 1867/68 nicht angegangen werden,
so lange die Ungarn die Verträge nicht selbst brechen. Dem Wortlaut nach
haben sie das bisher noch nicht getan, dem Sinne nach freilich, indem sie die
dem Monarchen gesetzlich zustehende Kommaudogewalt durch Versagung des
Nekrutenkontingents zwingen wollen, Verordnungen zu erlassen, die nach dessen
Ansicht die vereinbarte Gemeinsamkeit des Heeres aufheben. Aber solche Ver¬
weigerungen sind ja bisher schon fast in allen Parlamenten angewandt worden.
Die Krone braucht dabei nur fest auf ihrem gesetzlichen Recht zu bestehn, und
der Sieg ist ihr gewiß. Wenn die Ungarn sehen, daß ihr Reichstag den
Staat nicht in geordnetem Gang erhalten kann, so werden sie schon zur Ein¬
sicht kommen, wo nicht — nun so löst sich der besondre ungarische Staat eben
auf, die Kroaten, Slowaken, Rumänen und Deutschen werden ihm keine Träne
nachweinen, und für die neu erhobnen Forderungen auf militärischem Gebiet
wird auch das ungarische Volk kein Blut vergießen wollen.

Dieser Forderungen gibt es zunächst folgende vier: ungarische Fahnen,
Verlegung aller aus Ungarn rekrutierenden Regimenter nach Ungarn, Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/156>, abgerufen am 22.07.2024.