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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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!?om Geldern'erd, von dessen Wesen und dessen Unwesen

schäftsinhaber halten es für vorteilhafter und angenehmer, ihr Vermögen in
der Form leicht zu verwertender Nentenpapiere zu besitzen als in den zu ihrem
Geschäftsbetrieb gehörenden Fabrikanlagen, Betriebsmitteln usw, Ihr Besitz
besteht dann nicht mehr in tatsächlichen Gütern, in Produktionsmitteln, son¬
dern in Anrechten darauf, wie solche durch die gegen den eignen Güterbesitz
eingetauschten Obligationen oder Aktien verliehen werden. Wenn jedoch jemand
seinen unverschuldeten, freien Besitz dadurch verringert, daß er Geld darauf
aufnimmt, so verringert sich damit auch das in wirklichen Gittern bestehende
Vermögen des Landes. Als ein solches Vermögen kann doch nur angesehen
werden, was das Land selbst oder seine Bewohner an schuldenfreien Eigentum
haben, über das sie frei verfügen können, und das in außergewöhnlichen Lagen
als Sicherheit zur Erlangung eines Realkredits dienen kann. Das ist aber
nicht mehr möglich, soweit der Gilterbesitz des Staats oder seiner Angehörigen
schon durch aufgenommne Gelder mit Schulden belastet ist. In solchem Falle
sind es nur die Inhaber der Schuldpapierc -- die Gläubiger, denen der Güter¬
besitz des Landes und seiner Bewohner verpfändet ist --, an die sich der Staat,
um nötigenfalls Geld zu bekommen, halten kann. Was diese Kapitalisten
besitzen, ist nur insoweit ein Vermögen des Landes und seiner Bewohner, als
die Anlagepapiere nicht etwa ins Ausland gegangen sind, und insoweit die
Schulden an das Ausland nicht mehr betragen, als das Ausland dem Inland
schuldet. Es ist ja durchaus verständlich, daß die Gewerbetreibenden, die ihr
Geschüft und das darin angelegte Vermögen durch eine mit überlegner"
Kapitalien versehene Konkurrenz fortwährend gefährdet sehen, ihren erworbnen
Besitz lieber in Reutenpnpiereu anlegen. Sie erhalten für ihr Geschäft und
die Betriebsanlagen, wenn die Umwandlung in ein Aktieilunternehmen geschieht,
gewöhnlich einen hohen Preis und haben, wenn sie in leitender Stellung in
dem Unternehmen weiter tütig sind, und wenn dieses auch serner prosperiert, ein
gutes Einkommen, ohne genötigt zu sein, ihr Vermögen weiter aufs Spiel zu
setzen. Dieses Verfahren der Gewerbetreibenden ist also von ihrem Stand¬
punkt ans ganz zweckmäßig. Aber die Regierungen sollten die Gefahr erkennen,
die darin liegt, daß nach und nach der Jmmvbilbesitz aufhört, ein freies Eigentum
zu sein, und nur noch ein Unterpfand für die darauf ruhenden Schulden ist. Der
Grund und Boden, die Wohuhnuser, Fabriken, Eisenbcchneu, Schiffe -- alles
gehört den Inhabern der Schuldpapiere, die darauf ausgestellt sind. Und
ebenso wie die einzelnen Bewohner des Landes sind auch die Staaten nur
noch zum geringen Teil Eigentümer ihres Grundes und Bodens und der staat¬
lichen Ballwerke und Gewerbebetriebe. Alle Volksvermögen gehören schon
vorwiegend den Besitzern des vaterlandloseu Kapitals, dessen Macht fortwährend
anschwillt, und das durch seinen Einfluß die Staaten wesentlich mitregiert. Das
Großkapital weiß die ihm förderlichen Gesetze zu erwirken, und die Regierungen
sehen in dem Anwachsen des Kapitals ein im Gesamtinteresse zu erstrebendes
Ziel, wahrend in Wirklichkeit die Staatslenker ihre Herrschaft mehr und mehr an
die Großkapitalisten abtreten, deren Steuerzahlnngsvermögen ihnen imponiert.

Aber diese hohe Steuerkraft, dieser imposante Reichtum besteht allein in
Geldansprüchen, die den Besitzern unverdienterweise und in übertriebnen


!?om Geldern'erd, von dessen Wesen und dessen Unwesen

schäftsinhaber halten es für vorteilhafter und angenehmer, ihr Vermögen in
der Form leicht zu verwertender Nentenpapiere zu besitzen als in den zu ihrem
Geschäftsbetrieb gehörenden Fabrikanlagen, Betriebsmitteln usw, Ihr Besitz
besteht dann nicht mehr in tatsächlichen Gütern, in Produktionsmitteln, son¬
dern in Anrechten darauf, wie solche durch die gegen den eignen Güterbesitz
eingetauschten Obligationen oder Aktien verliehen werden. Wenn jedoch jemand
seinen unverschuldeten, freien Besitz dadurch verringert, daß er Geld darauf
aufnimmt, so verringert sich damit auch das in wirklichen Gittern bestehende
Vermögen des Landes. Als ein solches Vermögen kann doch nur angesehen
werden, was das Land selbst oder seine Bewohner an schuldenfreien Eigentum
haben, über das sie frei verfügen können, und das in außergewöhnlichen Lagen
als Sicherheit zur Erlangung eines Realkredits dienen kann. Das ist aber
nicht mehr möglich, soweit der Gilterbesitz des Staats oder seiner Angehörigen
schon durch aufgenommne Gelder mit Schulden belastet ist. In solchem Falle
sind es nur die Inhaber der Schuldpapierc — die Gläubiger, denen der Güter¬
besitz des Landes und seiner Bewohner verpfändet ist —, an die sich der Staat,
um nötigenfalls Geld zu bekommen, halten kann. Was diese Kapitalisten
besitzen, ist nur insoweit ein Vermögen des Landes und seiner Bewohner, als
die Anlagepapiere nicht etwa ins Ausland gegangen sind, und insoweit die
Schulden an das Ausland nicht mehr betragen, als das Ausland dem Inland
schuldet. Es ist ja durchaus verständlich, daß die Gewerbetreibenden, die ihr
Geschüft und das darin angelegte Vermögen durch eine mit überlegner«
Kapitalien versehene Konkurrenz fortwährend gefährdet sehen, ihren erworbnen
Besitz lieber in Reutenpnpiereu anlegen. Sie erhalten für ihr Geschäft und
die Betriebsanlagen, wenn die Umwandlung in ein Aktieilunternehmen geschieht,
gewöhnlich einen hohen Preis und haben, wenn sie in leitender Stellung in
dem Unternehmen weiter tütig sind, und wenn dieses auch serner prosperiert, ein
gutes Einkommen, ohne genötigt zu sein, ihr Vermögen weiter aufs Spiel zu
setzen. Dieses Verfahren der Gewerbetreibenden ist also von ihrem Stand¬
punkt ans ganz zweckmäßig. Aber die Regierungen sollten die Gefahr erkennen,
die darin liegt, daß nach und nach der Jmmvbilbesitz aufhört, ein freies Eigentum
zu sein, und nur noch ein Unterpfand für die darauf ruhenden Schulden ist. Der
Grund und Boden, die Wohuhnuser, Fabriken, Eisenbcchneu, Schiffe — alles
gehört den Inhabern der Schuldpapiere, die darauf ausgestellt sind. Und
ebenso wie die einzelnen Bewohner des Landes sind auch die Staaten nur
noch zum geringen Teil Eigentümer ihres Grundes und Bodens und der staat¬
lichen Ballwerke und Gewerbebetriebe. Alle Volksvermögen gehören schon
vorwiegend den Besitzern des vaterlandloseu Kapitals, dessen Macht fortwährend
anschwillt, und das durch seinen Einfluß die Staaten wesentlich mitregiert. Das
Großkapital weiß die ihm förderlichen Gesetze zu erwirken, und die Regierungen
sehen in dem Anwachsen des Kapitals ein im Gesamtinteresse zu erstrebendes
Ziel, wahrend in Wirklichkeit die Staatslenker ihre Herrschaft mehr und mehr an
die Großkapitalisten abtreten, deren Steuerzahlnngsvermögen ihnen imponiert.

Aber diese hohe Steuerkraft, dieser imposante Reichtum besteht allein in
Geldansprüchen, die den Besitzern unverdienterweise und in übertriebnen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/486>, abgerufen am 27.07.2024.