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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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vom Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

tätigleit durch seine Angestellten ausüben zu lassen, sodaß die Hcrstellnngsmittel
und der damit erlangte Erwerbgewinn ausschließlich dem Kapital gehöre".

Der in Geldforderungen bestehende Kapitalbcsitz findet seinen Gegenwert
(wenn man von den beweglichen Gütern, also den zum Konsum bestimmten
Gebrauchs- und Vcrbrauchsgütern absieht) nnr in den vorhandnen und im
Bau begriffnen Produktiousmittclu, zu denen much die für den Handel, das
Transportgeschäft nud deu Verkehr geschaffnen Einrichtungen zu rechnen siud.
Wenn jemand aus dem eignen Erwcrbcrtrage ein Haus oder eine Fabrik
baut, so ist das sein Eigentum und gehört zugleich zu dem Vermögen des
Landes. Sobald er aber sei" Besitztum durch Hypotheken belastet, ist bis zum
Betrage dieser anfgenommnen Gelder das Hans oder die Fabrik kein freies
Vcrmögensbestandteil mehr, sondern ein Unterpfand für die darauf ausgestellten
Schnldpapiere. Vielleicht baut der Besitzer mit dem geliehen erhaltnen Gelde
noch eine andre Fabrik; aber auch die gehört ihm nur so lange und so weit,
als er nicht dnranf ebenfalls Geld anleiht. Wirkliche Vermögensobjekte ihres
Besitzers können also nur dnrch Verwendung eignen Kapitals oder (wenn kein
Kapital dazu nötig ist) dnrch eigne Arbeitskraft entsteh". Sofern fremdes
Geld -- d. h. eine übertragbare, von Hand zu Hand gehende und dadurch
einen allgemeinen Anspruch an den Gesamtgüterbesitz ausmachende Forderung ^
mitwirkte, hat der Vcrmögensbestand bis zur Höhe der angeliehenen Summen
keinen Zuwachs erfahren. Wenn z. B. jemand aus seinem Bankguthaben
einem andern Geld zum Bau eines Hauses leiht, so verwandelt sich dadurch seine
nnfnndierte Bnchforderuug an die Bank in eine fundierte Hypothekenfordernug.
Sein Besitztum ist dadurch jedoch ebenso unverändert geblieben wie das des
andern, dem jetzt freilich das Haus gehört, der dagegen das zum Bau auge-
liehene Geld schuldig wurde. Eine Änderung ist nnr iusoferu eingetreten, als
das Kapital, das als Bankguthaben noch verfügbar war, fest belegt worden
ist, daß dafür jetzt also ein Sachwert vorhanden ist. Der Kapitalist besitzt
nunmehr anstatt seines Geldes (das dnrch den Entleiher für Baumaterialien
und zu Arbeitslöhnen ausgegeben wurde) die Hypothek auf das Haus; und
wenn er sein Geld zurückerhalten will, muß sich dazu erst wieder ein andres,
noch nicht in einen Sachwert ungestaltetes Geldguthabeu finden.

Wenn jemand mit Hilfe entliehenen Geldes Produktionsmittel herstellt,
so liegt sein Vorteil darin, das, er damit durch seiue Erwerbtätigkeit voraus¬
sichtlich einen höhern Prozentsatz verdienen wird, als er an Zins für das
nngeliehenc Geld zu zahlen hat. Eine solche Mitwirkung fremder Kapitalien
wird um so mehr notwendig oder zweckmäßig, je größer der Umfang eines
geschäftlichen Unternehmens geworden ist. Infolge der fortschreitenden Ent¬
wicklung im Gewerbebetrieb entstand die Institution der Aktiengesellschaften,
durch die das Knpitalrisiko, das der Einzelne läuft, eingeschränkt wird. Es
werden nicht nnr neue Unternehmen als Aktiengesellschaften gegründet, sondern
auch sobald ein schon bestehendes industrielles oder kaufmännisches Unter¬
nehmen eines selbständigen Geschäftsmanns eine größere Bedeutung gewonnen
h"t, Pflegt sich ebenfalls die Neigung einzustellen, das Geschäft in eine Ge¬
sellschaft auf Aktien oder mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Die Ge-


vom Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

tätigleit durch seine Angestellten ausüben zu lassen, sodaß die Hcrstellnngsmittel
und der damit erlangte Erwerbgewinn ausschließlich dem Kapital gehöre«.

Der in Geldforderungen bestehende Kapitalbcsitz findet seinen Gegenwert
(wenn man von den beweglichen Gütern, also den zum Konsum bestimmten
Gebrauchs- und Vcrbrauchsgütern absieht) nnr in den vorhandnen und im
Bau begriffnen Produktiousmittclu, zu denen much die für den Handel, das
Transportgeschäft nud deu Verkehr geschaffnen Einrichtungen zu rechnen siud.
Wenn jemand aus dem eignen Erwcrbcrtrage ein Haus oder eine Fabrik
baut, so ist das sein Eigentum und gehört zugleich zu dem Vermögen des
Landes. Sobald er aber sei» Besitztum durch Hypotheken belastet, ist bis zum
Betrage dieser anfgenommnen Gelder das Hans oder die Fabrik kein freies
Vcrmögensbestandteil mehr, sondern ein Unterpfand für die darauf ausgestellten
Schnldpapiere. Vielleicht baut der Besitzer mit dem geliehen erhaltnen Gelde
noch eine andre Fabrik; aber auch die gehört ihm nur so lange und so weit,
als er nicht dnranf ebenfalls Geld anleiht. Wirkliche Vermögensobjekte ihres
Besitzers können also nur dnrch Verwendung eignen Kapitals oder (wenn kein
Kapital dazu nötig ist) dnrch eigne Arbeitskraft entsteh». Sofern fremdes
Geld — d. h. eine übertragbare, von Hand zu Hand gehende und dadurch
einen allgemeinen Anspruch an den Gesamtgüterbesitz ausmachende Forderung ^
mitwirkte, hat der Vcrmögensbestand bis zur Höhe der angeliehenen Summen
keinen Zuwachs erfahren. Wenn z. B. jemand aus seinem Bankguthaben
einem andern Geld zum Bau eines Hauses leiht, so verwandelt sich dadurch seine
nnfnndierte Bnchforderuug an die Bank in eine fundierte Hypothekenfordernug.
Sein Besitztum ist dadurch jedoch ebenso unverändert geblieben wie das des
andern, dem jetzt freilich das Haus gehört, der dagegen das zum Bau auge-
liehene Geld schuldig wurde. Eine Änderung ist nnr iusoferu eingetreten, als
das Kapital, das als Bankguthaben noch verfügbar war, fest belegt worden
ist, daß dafür jetzt also ein Sachwert vorhanden ist. Der Kapitalist besitzt
nunmehr anstatt seines Geldes (das dnrch den Entleiher für Baumaterialien
und zu Arbeitslöhnen ausgegeben wurde) die Hypothek auf das Haus; und
wenn er sein Geld zurückerhalten will, muß sich dazu erst wieder ein andres,
noch nicht in einen Sachwert ungestaltetes Geldguthabeu finden.

Wenn jemand mit Hilfe entliehenen Geldes Produktionsmittel herstellt,
so liegt sein Vorteil darin, das, er damit durch seiue Erwerbtätigkeit voraus¬
sichtlich einen höhern Prozentsatz verdienen wird, als er an Zins für das
nngeliehenc Geld zu zahlen hat. Eine solche Mitwirkung fremder Kapitalien
wird um so mehr notwendig oder zweckmäßig, je größer der Umfang eines
geschäftlichen Unternehmens geworden ist. Infolge der fortschreitenden Ent¬
wicklung im Gewerbebetrieb entstand die Institution der Aktiengesellschaften,
durch die das Knpitalrisiko, das der Einzelne läuft, eingeschränkt wird. Es
werden nicht nnr neue Unternehmen als Aktiengesellschaften gegründet, sondern
auch sobald ein schon bestehendes industrielles oder kaufmännisches Unter¬
nehmen eines selbständigen Geschäftsmanns eine größere Bedeutung gewonnen
h"t, Pflegt sich ebenfalls die Neigung einzustellen, das Geschäft in eine Ge¬
sellschaft auf Aktien oder mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Die Ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/485>, abgerufen am 01.09.2024.