Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.vom Gelderwerb, von dessen U?eher und dessen Unwesen nicht anderweitig festgelegt hat. Ob es inländische oder ausländische Fonds Alles Geld, das in einem Lande zur Erfüllung der wachsenden wirt¬ Ein Staat, der mehr Geld ausgibt, als ihm dnrch die Steuern oder vom Gelderwerb, von dessen U?eher und dessen Unwesen nicht anderweitig festgelegt hat. Ob es inländische oder ausländische Fonds Alles Geld, das in einem Lande zur Erfüllung der wachsenden wirt¬ Ein Staat, der mehr Geld ausgibt, als ihm dnrch die Steuern oder <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0478" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/241692"/> <fw type="header" place="top"> vom Gelderwerb, von dessen U?eher und dessen Unwesen</fw><lb/> <p xml:id="ID_1920" prev="#ID_1919"> nicht anderweitig festgelegt hat. Ob es inländische oder ausländische Fonds<lb/> sind, die veräußert werden, macht keinen Unterschied, und die Gesamtsumme,<lb/> die zu Ausgaben flüssig gemacht werden kann, verändert sich dadurch nicht,<lb/> wenn man den Vermögensbesitz der gesamten Kulturmenschheit ins Auge faßt.<lb/> Ju einem einzelnen Lande ist natürlich die zu Ausgaben, und also auch zu<lb/> Neuanlagen, verwendbare Summe geringer, wenn Geld im Ausland belegt<lb/> wurde, oder nimmt zu, wenn das Ausland Gelder vorstreckt oder zurückzahlt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1921"> Alles Geld, das in einem Lande zur Erfüllung der wachsenden wirt¬<lb/> schaftlichen Aufgaben gebraucht wird, also namentlich: was die Industrie dazu<lb/> nötig hat, sich auszudehnen; was zur Vermehrung der Eisenbahnen dient; was<lb/> zum Ban von Schiffen nötig ist, was der Staat zur Bestreitung seiner durch<lb/> die Steuereiugüuge nicht gedeckten Ausgaben cmzuleiheu gezwungen ist — alles<lb/> Geld kann nur aus den neu erübrigten, nicht kvnsumierteu Mitteln der Er¬<lb/> werbenden entnommen werden. Die Kapitalien, die schon belegt sind und in<lb/> zinstragenden Forderungen bestehn, lassen sich dazu nicht mehr benutzen. Sie<lb/> können zur Befriedigung des allgemeinen Geldbedürfnisses uur dadurch bei¬<lb/> tragen, daß ihr Zinsertrag die Einkommen der Kapitalisten erhöht, sodaß<lb/> dadurch die sich bildenden Summen neuerworbnen Kapitals größer werden.<lb/> Denn diese Zinseinnahmen, durch die sich die Erwerbgewinne der Kapitalisten<lb/> vergrößern, werdeu nicht etwa aus den den Verbrauch übersteigenden Einkünften<lb/> der Schuldner bezahlt, sondern, wie alles erworbne Geld, von der großen<lb/> Menge der Konsumenten hergegeben. Jeder Erwerbtütige, der Zinsen zu<lb/> zahlen hat, erlangt das Geld dazu ans den für seine Waren, Produkte oder<lb/> Leistungen erzielten Preisen, oder durch die Pacht oder Miete, die er erhebt.<lb/> Und das Geld, das der Staat zu Zinszahlungen braucht, verschafft er sich durch<lb/> die von der Gesamtbevölkerung zu entrichtenden Steuern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1922" next="#ID_1923"> Ein Staat, der mehr Geld ausgibt, als ihm dnrch die Steuern oder<lb/> durch die Einkünfte aus den Staatsgewerbebetrieben zufließt, macht Schulden.<lb/> Wer Geld leiht und es verbraucht — sei es der Staat oder ein Privatmann —,<lb/> verringert seinen Vermögensbesitz. Das Vermögen wird aber nicht verkürzt,<lb/> wenn für das angeliehene Geld nützliche Anschaffungen gemacht werden, und<lb/> wenn deren sich abnutzender Sachwert dnrch fortgesetzte Aufwendungen, die<lb/> als laufende Geschäftsunkosten ausgegeben werden, unvermindert erhalten wird.<lb/> Es würde sich dann der Vermögensbestand dadurch, daß Gelder darauf auf-<lb/> genommen wurden, nur insofern vermindern, als diese Schulden verzinst werdeu<lb/> müssen. Und wenn die mit dem geliehenen Gelde gemachten Anschaffungen<lb/> produktiven Zwecken dienen, pflegen dadurch auch die Zinsen aufgebracht zu<lb/> werdeu. Das Geld, das sich der Staat durch Anleihen verschafft, muß von<lb/> dem neuerworbuen freien Kapital hergegeben werden, das dadurch zum fest¬<lb/> gelegten Nentenkapital wird. Wenn der Staat Papiergeld ausgibt, so ist das<lb/> eine unverzinsliche Anleihe. Wer Papiergeld besitzt, ist ebensowohl Gläubiger<lb/> des Staats, als wenn er dessen Obligationen gekauft hätte. Daß der Staat<lb/> bei Anleihen erst einen Geldleiher finden muß, während er sich dnrch die Aus¬<lb/> gabe von Papiergeld ohne weiteres die Umlaufsmittel verschafft, ist nur ein<lb/> scheinbarer Unterschied. Der Staat kann nicht mehr Papiergeld ausgeben, als</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0478]
vom Gelderwerb, von dessen U?eher und dessen Unwesen
nicht anderweitig festgelegt hat. Ob es inländische oder ausländische Fonds
sind, die veräußert werden, macht keinen Unterschied, und die Gesamtsumme,
die zu Ausgaben flüssig gemacht werden kann, verändert sich dadurch nicht,
wenn man den Vermögensbesitz der gesamten Kulturmenschheit ins Auge faßt.
Ju einem einzelnen Lande ist natürlich die zu Ausgaben, und also auch zu
Neuanlagen, verwendbare Summe geringer, wenn Geld im Ausland belegt
wurde, oder nimmt zu, wenn das Ausland Gelder vorstreckt oder zurückzahlt.
Alles Geld, das in einem Lande zur Erfüllung der wachsenden wirt¬
schaftlichen Aufgaben gebraucht wird, also namentlich: was die Industrie dazu
nötig hat, sich auszudehnen; was zur Vermehrung der Eisenbahnen dient; was
zum Ban von Schiffen nötig ist, was der Staat zur Bestreitung seiner durch
die Steuereiugüuge nicht gedeckten Ausgaben cmzuleiheu gezwungen ist — alles
Geld kann nur aus den neu erübrigten, nicht kvnsumierteu Mitteln der Er¬
werbenden entnommen werden. Die Kapitalien, die schon belegt sind und in
zinstragenden Forderungen bestehn, lassen sich dazu nicht mehr benutzen. Sie
können zur Befriedigung des allgemeinen Geldbedürfnisses uur dadurch bei¬
tragen, daß ihr Zinsertrag die Einkommen der Kapitalisten erhöht, sodaß
dadurch die sich bildenden Summen neuerworbnen Kapitals größer werden.
Denn diese Zinseinnahmen, durch die sich die Erwerbgewinne der Kapitalisten
vergrößern, werdeu nicht etwa aus den den Verbrauch übersteigenden Einkünften
der Schuldner bezahlt, sondern, wie alles erworbne Geld, von der großen
Menge der Konsumenten hergegeben. Jeder Erwerbtütige, der Zinsen zu
zahlen hat, erlangt das Geld dazu ans den für seine Waren, Produkte oder
Leistungen erzielten Preisen, oder durch die Pacht oder Miete, die er erhebt.
Und das Geld, das der Staat zu Zinszahlungen braucht, verschafft er sich durch
die von der Gesamtbevölkerung zu entrichtenden Steuern.
Ein Staat, der mehr Geld ausgibt, als ihm dnrch die Steuern oder
durch die Einkünfte aus den Staatsgewerbebetrieben zufließt, macht Schulden.
Wer Geld leiht und es verbraucht — sei es der Staat oder ein Privatmann —,
verringert seinen Vermögensbesitz. Das Vermögen wird aber nicht verkürzt,
wenn für das angeliehene Geld nützliche Anschaffungen gemacht werden, und
wenn deren sich abnutzender Sachwert dnrch fortgesetzte Aufwendungen, die
als laufende Geschäftsunkosten ausgegeben werden, unvermindert erhalten wird.
Es würde sich dann der Vermögensbestand dadurch, daß Gelder darauf auf-
genommen wurden, nur insofern vermindern, als diese Schulden verzinst werdeu
müssen. Und wenn die mit dem geliehenen Gelde gemachten Anschaffungen
produktiven Zwecken dienen, pflegen dadurch auch die Zinsen aufgebracht zu
werdeu. Das Geld, das sich der Staat durch Anleihen verschafft, muß von
dem neuerworbuen freien Kapital hergegeben werden, das dadurch zum fest¬
gelegten Nentenkapital wird. Wenn der Staat Papiergeld ausgibt, so ist das
eine unverzinsliche Anleihe. Wer Papiergeld besitzt, ist ebensowohl Gläubiger
des Staats, als wenn er dessen Obligationen gekauft hätte. Daß der Staat
bei Anleihen erst einen Geldleiher finden muß, während er sich dnrch die Aus¬
gabe von Papiergeld ohne weiteres die Umlaufsmittel verschafft, ist nur ein
scheinbarer Unterschied. Der Staat kann nicht mehr Papiergeld ausgeben, als
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