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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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vom Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

hängt mit dem Erdboden zusammen. Die Gesamtheit der Volksgenossen lebt
auf dem Boden ihres Landes, erhält durch ihn ihren Lebensbedarf und hat
das Land gegen jede Gefährdung zu schützen und zu verteidigen. Es hat
darum auch jeder insofern ein Anrecht auf den Grund und Boden, als dieser
allen eine angemessene Lebensfristung gewähren muß. Die als Mindestmaß
anzusehenden Existeuzbedürfnissc, deren Befriedigung auch dem Ärmsten möglich
sein muß, dürfen nicht wesentlich nnter den durchschnittlichen Verbrauch sinken,
der sich aus dem Bodenreichtum und den klimatischen Verhältnissen des Landes
sowie aus der Kulturstufe und den Lebensgewohnheiten seiner Bewohner ergibt.
Wenn der Boden einem Teil der Bewohner zur Benutzung und Bewirtschaftung
überlassen wird, so darf dies nur zu Bedingungen geschehn, die der Gesamt-
bevölkerung ein angemessenes Dasein verbürgen. Der tatsächliche Wert des
Bodens läßt sich sonnt nnr danach bestimmen, wieviel er den Besitzern ein¬
bringt, nachdem der Lebensunterhalt aller durch die Gesamterzeugnisse des Landes-
bestritten worden ist.

Damit aber das zum Dasein der Gesamtheit Notwendige hergestellt wird,
und damit sich auch jeder Einzelne durch gesteigerten Erlverb eine zunehmende
Behaglichkeit der Lebensfristung zu schaffe" vermag, ist es nötig, daß aller
Boden nach Möglichkeit in zweckmäßiger Weise zur Produktion benutzt wird,
und daß alle arbeitsfähigen Bewohner Gelegenheit zur Bethätigung ihrer
Arbeitskraft finden. Jede Maßregel, die eine solche natürliche Produktions¬
weise zu hindern oder zu beeinträchtigen geeignet ist, schädigt den Wohlstand
des Landes. Eine Einfuhr ausländischer Erzeugnisse, die drzu führt, daß
man im eignen Lande den Boden teilweise brachliegen läßt und die Arbeits¬
kraft der Bewohner nur unvollkommen ausnutzt, ist durchaus unwirtschaftlich.
Wenn ein Land z. B. Getreide billiger einführt, als dies im Inland zu
haben ist, spart es allerdings den Preisunterschied. Wenn aber dadurch die
Produktion der inländischen Landwirtschaft eingeschränkt wird, so steht diese
Ersparnis in keinem Verhältnis zu der Einbuße. Das Volksvcrmvgen wird
um nahezu den ganzen Wert des eingeführten Getreides verkürzt, sofern dieses
(sowie das dazu nötige Saatgut) im Inlande hätte erzeugt werden können,
und sofern die Ertragfähigkeit des Bodens nicht anderweitig zur vollen Aus¬
nutzung gelangt. Es ist auch nicht denkbar, daß eine solche Einbuße durch
die Erträge der ausführenden Industrie ausgeglichen würde. Das wäre nur
möglich, wenn der von dieser geschaffte Gewinn so groß wäre, daß nicht nnr
die sämtlichen in der Industrie beschäftigten Personen, sondern auch die An¬
gehörigen der Landwirtschaft dadurch ihren ausreichenden Lebensunterhalt
erhielten, daß sie also, soweit sie uicht selbst genügend erwerben, durch die
Industrie mit ernährt würden. Das ist jedoch ausgeschlossen. Die Industrie
ermöglicht die Ausfuhr vorzugsweise durch billige Massenherstellung; sie würde
dem Auslande gegenüber ihre Konkurrenzfähigkeit verlieren, wenn sie auch für
die Ernährung unbeschäftigter oder uicht genügend erwerbender Arbeitskräfte
der Landwirtschaft einzutreten hätte. Es wird der Industrie ohnehin immer
schwerer, mit Vorteil nach dem Auslande zu liefern, da auch die jüngern,
außereuropäischen Kulturstaaten rasche Fortschritte in der Entwicklung ihrer
Industrie macheu. Die Ausfuhrerfolge der Industrie siud zum Teil sogar auf


vom Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

hängt mit dem Erdboden zusammen. Die Gesamtheit der Volksgenossen lebt
auf dem Boden ihres Landes, erhält durch ihn ihren Lebensbedarf und hat
das Land gegen jede Gefährdung zu schützen und zu verteidigen. Es hat
darum auch jeder insofern ein Anrecht auf den Grund und Boden, als dieser
allen eine angemessene Lebensfristung gewähren muß. Die als Mindestmaß
anzusehenden Existeuzbedürfnissc, deren Befriedigung auch dem Ärmsten möglich
sein muß, dürfen nicht wesentlich nnter den durchschnittlichen Verbrauch sinken,
der sich aus dem Bodenreichtum und den klimatischen Verhältnissen des Landes
sowie aus der Kulturstufe und den Lebensgewohnheiten seiner Bewohner ergibt.
Wenn der Boden einem Teil der Bewohner zur Benutzung und Bewirtschaftung
überlassen wird, so darf dies nur zu Bedingungen geschehn, die der Gesamt-
bevölkerung ein angemessenes Dasein verbürgen. Der tatsächliche Wert des
Bodens läßt sich sonnt nnr danach bestimmen, wieviel er den Besitzern ein¬
bringt, nachdem der Lebensunterhalt aller durch die Gesamterzeugnisse des Landes-
bestritten worden ist.

Damit aber das zum Dasein der Gesamtheit Notwendige hergestellt wird,
und damit sich auch jeder Einzelne durch gesteigerten Erlverb eine zunehmende
Behaglichkeit der Lebensfristung zu schaffe» vermag, ist es nötig, daß aller
Boden nach Möglichkeit in zweckmäßiger Weise zur Produktion benutzt wird,
und daß alle arbeitsfähigen Bewohner Gelegenheit zur Bethätigung ihrer
Arbeitskraft finden. Jede Maßregel, die eine solche natürliche Produktions¬
weise zu hindern oder zu beeinträchtigen geeignet ist, schädigt den Wohlstand
des Landes. Eine Einfuhr ausländischer Erzeugnisse, die drzu führt, daß
man im eignen Lande den Boden teilweise brachliegen läßt und die Arbeits¬
kraft der Bewohner nur unvollkommen ausnutzt, ist durchaus unwirtschaftlich.
Wenn ein Land z. B. Getreide billiger einführt, als dies im Inland zu
haben ist, spart es allerdings den Preisunterschied. Wenn aber dadurch die
Produktion der inländischen Landwirtschaft eingeschränkt wird, so steht diese
Ersparnis in keinem Verhältnis zu der Einbuße. Das Volksvcrmvgen wird
um nahezu den ganzen Wert des eingeführten Getreides verkürzt, sofern dieses
(sowie das dazu nötige Saatgut) im Inlande hätte erzeugt werden können,
und sofern die Ertragfähigkeit des Bodens nicht anderweitig zur vollen Aus¬
nutzung gelangt. Es ist auch nicht denkbar, daß eine solche Einbuße durch
die Erträge der ausführenden Industrie ausgeglichen würde. Das wäre nur
möglich, wenn der von dieser geschaffte Gewinn so groß wäre, daß nicht nnr
die sämtlichen in der Industrie beschäftigten Personen, sondern auch die An¬
gehörigen der Landwirtschaft dadurch ihren ausreichenden Lebensunterhalt
erhielten, daß sie also, soweit sie uicht selbst genügend erwerben, durch die
Industrie mit ernährt würden. Das ist jedoch ausgeschlossen. Die Industrie
ermöglicht die Ausfuhr vorzugsweise durch billige Massenherstellung; sie würde
dem Auslande gegenüber ihre Konkurrenzfähigkeit verlieren, wenn sie auch für
die Ernährung unbeschäftigter oder uicht genügend erwerbender Arbeitskräfte
der Landwirtschaft einzutreten hätte. Es wird der Industrie ohnehin immer
schwerer, mit Vorteil nach dem Auslande zu liefern, da auch die jüngern,
außereuropäischen Kulturstaaten rasche Fortschritte in der Entwicklung ihrer
Industrie macheu. Die Ausfuhrerfolge der Industrie siud zum Teil sogar auf


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/414>, abgerufen am 27.07.2024.