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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Ooin Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

Werterhöhuug nur darauf beruht oder zur Folge hat, daß der Grundbesitzer
auf Kosten der übrigen Angehörigen der wirtschaftlichen Gemeinschaft höhere
Preise erreicht. Die Menge und der Tauschwert von dem, was ein Land
hervorbringt, geben ihm seineu wirtschaftlichen Wert, und dieser Wert ist um
so größer, je weniger Unkosten die Produktion zu tragen hat. Sobald aber
die Kauf- und Pachtpreise höher werden, erhöhen sich auch die Produktions¬
kosten und verringert sich dadurch die Rentabilität der Bodenbeuutzung, Die
Folge davon ist dann, daß die Länder jüngerer Bodenkultur, in denen der
Grundbesitz billiger zu haben ist steine oder nur genüge Pacht oder Hypotheken-
zinsen und nur wenig Steuern zu zahlen hat), und in denen überdies der
Boden ertragreicher ist (keine oder wenig künstliche Düngung verlangt), mit
ihren Produkten deu ülteru Kulturländern unüberwindliche Konkurrenz machen.

Solchen Zuständen und Verhältnissen gegenüber darf eine verständige
Wirtschaftspolitik natürlich nicht untätig bleiben. Sich mit dem Gedanken
beruhigen zu wollen, daß gerade die ausländische Konkurrenz dazu führen
müsse, die zu hohen Preise des inländischen Grundbesitzes und seiner Produkte
herabzudrücken, wäre gewiß nicht richtig. Man würde dadurch die gegen¬
wärtigen Bodeninhaber für die Fehler der vorhergcgangneu Geschlechter büßen
lassen; sie würden verlieren, was die frühern Besitzer des Bodens für diesen
zu viel bezahlt erhielten. Das hieße deu finanziellen Untergang einer großen
Anzahl der jetzigen Landwirte wollen. Es ist aber doch ausgeschlossen, daß
man in einem geordneten Wirtschaftsleben wesentliche Bestandteile der ErwerbS-
kreise dem Rinn überlassen kann, zumal wenn ihre mißliche Lage durch mangel¬
hafte gesetzliche Einrichtungen, die das ungehemmte, übertriebne Emporsteigen
der Bodenpreise zugelassen haben, hervorgerufen ist. Auch sind es die Boden-
Preise oder Pachtsummen nicht allein, von deuen der Ertrag der Landwirtschaft
abhängt. Die Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter spielen ebenfalls eine
große Rolle dabei. Wie bei billigern Arbeitslöhnen eine höhere Pacht
gezahlt werde" kaun, tonnen umgekehrt bei niedrigerer Pacht höhere Löhne
gezahlt werden. Es genügt somit nicht, daß die Inhaber von landwirtschaft¬
lichen Grundeigentum die Hhpothekenzinsen oder die Pacht erschwingen und
dabei wirtschaftlich besteh", d. h. ihre Erzeugnisse zu hinreichend lohnenden
Preisen absetzen können, sondern es ist nötig, daß sämtliche in der Landwirt¬
schaft tätigen Personei? eine ausreichende Existenz finden. Die Gebühr, die
für die Benutzung des Erdbodens gezahlt werden kann, darf uur danach ver¬
anschlagt werden, wie groß der Produktiousgcwiuu ist, wenn alle der Land¬
wirtschaft Angehörigen ihr hinlängliches Allskommen haben. Die Preise für
den Grundbesitz dürfen also nie dauernd höher sein als die Summe, bei der
die Benutzung des Bodens einen zur Ernährung aller ausreichenden Ertrag
abzuwerfen vermag.

Überhaupt erstreckt sich der gemeinschaftliche Besitz der Bewohner eiues
Landes vorzugsweise auf den Grund und Boden. Dieser kommt für die wirt¬
schaftliche Existenz aller -- nicht nur der Landwirte und der Inhaber von
Bauplätzen oder von Grundbesitz zu industriellen Zwecken -- in Betracht.
Sowohl die vegetative wie die soziale lind die wirtschaftliche Existenz aller


Ooin Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen

Werterhöhuug nur darauf beruht oder zur Folge hat, daß der Grundbesitzer
auf Kosten der übrigen Angehörigen der wirtschaftlichen Gemeinschaft höhere
Preise erreicht. Die Menge und der Tauschwert von dem, was ein Land
hervorbringt, geben ihm seineu wirtschaftlichen Wert, und dieser Wert ist um
so größer, je weniger Unkosten die Produktion zu tragen hat. Sobald aber
die Kauf- und Pachtpreise höher werden, erhöhen sich auch die Produktions¬
kosten und verringert sich dadurch die Rentabilität der Bodenbeuutzung, Die
Folge davon ist dann, daß die Länder jüngerer Bodenkultur, in denen der
Grundbesitz billiger zu haben ist steine oder nur genüge Pacht oder Hypotheken-
zinsen und nur wenig Steuern zu zahlen hat), und in denen überdies der
Boden ertragreicher ist (keine oder wenig künstliche Düngung verlangt), mit
ihren Produkten deu ülteru Kulturländern unüberwindliche Konkurrenz machen.

Solchen Zuständen und Verhältnissen gegenüber darf eine verständige
Wirtschaftspolitik natürlich nicht untätig bleiben. Sich mit dem Gedanken
beruhigen zu wollen, daß gerade die ausländische Konkurrenz dazu führen
müsse, die zu hohen Preise des inländischen Grundbesitzes und seiner Produkte
herabzudrücken, wäre gewiß nicht richtig. Man würde dadurch die gegen¬
wärtigen Bodeninhaber für die Fehler der vorhergcgangneu Geschlechter büßen
lassen; sie würden verlieren, was die frühern Besitzer des Bodens für diesen
zu viel bezahlt erhielten. Das hieße deu finanziellen Untergang einer großen
Anzahl der jetzigen Landwirte wollen. Es ist aber doch ausgeschlossen, daß
man in einem geordneten Wirtschaftsleben wesentliche Bestandteile der ErwerbS-
kreise dem Rinn überlassen kann, zumal wenn ihre mißliche Lage durch mangel¬
hafte gesetzliche Einrichtungen, die das ungehemmte, übertriebne Emporsteigen
der Bodenpreise zugelassen haben, hervorgerufen ist. Auch sind es die Boden-
Preise oder Pachtsummen nicht allein, von deuen der Ertrag der Landwirtschaft
abhängt. Die Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter spielen ebenfalls eine
große Rolle dabei. Wie bei billigern Arbeitslöhnen eine höhere Pacht
gezahlt werde» kaun, tonnen umgekehrt bei niedrigerer Pacht höhere Löhne
gezahlt werden. Es genügt somit nicht, daß die Inhaber von landwirtschaft¬
lichen Grundeigentum die Hhpothekenzinsen oder die Pacht erschwingen und
dabei wirtschaftlich besteh», d. h. ihre Erzeugnisse zu hinreichend lohnenden
Preisen absetzen können, sondern es ist nötig, daß sämtliche in der Landwirt¬
schaft tätigen Personei? eine ausreichende Existenz finden. Die Gebühr, die
für die Benutzung des Erdbodens gezahlt werden kann, darf uur danach ver¬
anschlagt werden, wie groß der Produktiousgcwiuu ist, wenn alle der Land¬
wirtschaft Angehörigen ihr hinlängliches Allskommen haben. Die Preise für
den Grundbesitz dürfen also nie dauernd höher sein als die Summe, bei der
die Benutzung des Bodens einen zur Ernährung aller ausreichenden Ertrag
abzuwerfen vermag.

Überhaupt erstreckt sich der gemeinschaftliche Besitz der Bewohner eiues
Landes vorzugsweise auf den Grund und Boden. Dieser kommt für die wirt¬
schaftliche Existenz aller — nicht nur der Landwirte und der Inhaber von
Bauplätzen oder von Grundbesitz zu industriellen Zwecken — in Betracht.
Sowohl die vegetative wie die soziale lind die wirtschaftliche Existenz aller


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[0413] Ooin Gelderwerb, von dessen Wesen und dessen Unwesen Werterhöhuug nur darauf beruht oder zur Folge hat, daß der Grundbesitzer auf Kosten der übrigen Angehörigen der wirtschaftlichen Gemeinschaft höhere Preise erreicht. Die Menge und der Tauschwert von dem, was ein Land hervorbringt, geben ihm seineu wirtschaftlichen Wert, und dieser Wert ist um so größer, je weniger Unkosten die Produktion zu tragen hat. Sobald aber die Kauf- und Pachtpreise höher werden, erhöhen sich auch die Produktions¬ kosten und verringert sich dadurch die Rentabilität der Bodenbeuutzung, Die Folge davon ist dann, daß die Länder jüngerer Bodenkultur, in denen der Grundbesitz billiger zu haben ist steine oder nur genüge Pacht oder Hypotheken- zinsen und nur wenig Steuern zu zahlen hat), und in denen überdies der Boden ertragreicher ist (keine oder wenig künstliche Düngung verlangt), mit ihren Produkten deu ülteru Kulturländern unüberwindliche Konkurrenz machen. Solchen Zuständen und Verhältnissen gegenüber darf eine verständige Wirtschaftspolitik natürlich nicht untätig bleiben. Sich mit dem Gedanken beruhigen zu wollen, daß gerade die ausländische Konkurrenz dazu führen müsse, die zu hohen Preise des inländischen Grundbesitzes und seiner Produkte herabzudrücken, wäre gewiß nicht richtig. Man würde dadurch die gegen¬ wärtigen Bodeninhaber für die Fehler der vorhergcgangneu Geschlechter büßen lassen; sie würden verlieren, was die frühern Besitzer des Bodens für diesen zu viel bezahlt erhielten. Das hieße deu finanziellen Untergang einer großen Anzahl der jetzigen Landwirte wollen. Es ist aber doch ausgeschlossen, daß man in einem geordneten Wirtschaftsleben wesentliche Bestandteile der ErwerbS- kreise dem Rinn überlassen kann, zumal wenn ihre mißliche Lage durch mangel¬ hafte gesetzliche Einrichtungen, die das ungehemmte, übertriebne Emporsteigen der Bodenpreise zugelassen haben, hervorgerufen ist. Auch sind es die Boden- Preise oder Pachtsummen nicht allein, von deuen der Ertrag der Landwirtschaft abhängt. Die Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter spielen ebenfalls eine große Rolle dabei. Wie bei billigern Arbeitslöhnen eine höhere Pacht gezahlt werde» kaun, tonnen umgekehrt bei niedrigerer Pacht höhere Löhne gezahlt werden. Es genügt somit nicht, daß die Inhaber von landwirtschaft¬ lichen Grundeigentum die Hhpothekenzinsen oder die Pacht erschwingen und dabei wirtschaftlich besteh», d. h. ihre Erzeugnisse zu hinreichend lohnenden Preisen absetzen können, sondern es ist nötig, daß sämtliche in der Landwirt¬ schaft tätigen Personei? eine ausreichende Existenz finden. Die Gebühr, die für die Benutzung des Erdbodens gezahlt werden kann, darf uur danach ver¬ anschlagt werden, wie groß der Produktiousgcwiuu ist, wenn alle der Land¬ wirtschaft Angehörigen ihr hinlängliches Allskommen haben. Die Preise für den Grundbesitz dürfen also nie dauernd höher sein als die Summe, bei der die Benutzung des Bodens einen zur Ernährung aller ausreichenden Ertrag abzuwerfen vermag. Überhaupt erstreckt sich der gemeinschaftliche Besitz der Bewohner eiues Landes vorzugsweise auf den Grund und Boden. Dieser kommt für die wirt¬ schaftliche Existenz aller — nicht nur der Landwirte und der Inhaber von Bauplätzen oder von Grundbesitz zu industriellen Zwecken — in Betracht. Sowohl die vegetative wie die soziale lind die wirtschaftliche Existenz aller

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/413>, abgerufen am 27.07.2024.