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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Die vcrfllssuiigsfrage in Llsasz - Lothringen

Die folgende Station auf der schiefen Ebene der Ausschaltungen würde
die Ausschaltung des Statthalters darstellen. Die Straßburger "Bürger-
zeitnng" hat schon die Forderung erhoben, daß der Statthalter durch einen
vom Landesausschuß zu wühlenden und vom Bundesrat zu bestätigende,:
Landespräsidenten ersetzt werden soll! (Ur. 74 vom 28. März 1903.)

Sind die Grundpfeiler des bestehenden Verfnssungsgebäudes -- Reichs¬
tag, Bundesrat, Kaiser und Statthalter -- beseitigt, so ist die Ausschaltung
des Nestes mir uoch eine Kleinigkeit. Daß der altdeutsche Staatssekretär
fallen muß, ergibt sich mit logischer Notwendigkeit aus dem Dogma "Elsaß-
Lothringen den Elsaß-Lothringern," das der Abgeordnete Krafft in der Sitzung
des Landesausschnsses vom 28. April 1903 unter dem Beifall der ganzen
Versammlung wiederum proklamiert hat. Eine weitere notwendige Folge dieses
Grundsatzes ist die Ausschaltung der Altdeutschen aus der elsaß-lothringischen
Beamtenschaft. Zur Krönung des Gebäudes endlich müssen die Mitglieder
des Landesansschusses, die den Antrag Krafft angenommen haben, selbst aus¬
geschaltet und durch neue Männer ersetzt werden, die ihre Berufung dem all¬
gemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht verdanken- Das Endziel der ganzen
politischen Bewegung, die in dem Antrag Krafft ihren Ausdruck gefunden hat,
ist also die Errichtung eines selbständigen Bundesstaats ans demokratischer
Grundlage, die Begründung einer demokratischen Republik oder -- lÄrcko as
rnioux -- einer parlamentarischen, auf dem Prinzip der Volkssouveränität
beruhenden Monarchie.


3

Daß die Elsaß-Lothringer die Umwandlung des Neichslandes in einen
gleichberechtigten Bundesstaat erstreben, ist natürlich und begreiflich. Sie
sind in dieser Beziehung nur die gelehrigen Schiller des Feldmarschalls
von Manteuffel, der ihnen unermüdlich vorgepredigt hat, daß sie ein moralisches
und juristisches Recht darauf Hütten, den Angehörigen der übrigen deutschen
Staaten in jeder Beziehung gleichgestellt zu werden. Durch alle Tischreden
des ersten Statthalters -- von seiner berühmten "Dogenrede" um 17. De¬
zember 1879 bis zu seinem Schwanengesang am 13. Januar 1885 -- zieht
sich wie ein roter Faden der Gedanke: "Elsaß-Lothringen hat früher dieselben
Rechte gehabt, wie alle übrigen Teile Deutschlands. Durch die Lostrennuug
des Landes sind diese Rechte nicht verwirkt worden, denn die Trennung ist
keine freiwillige gewesen, sondern dnrch die Schwäche des Reiches verschuldet
worden. Mit der Rückkehr des Laudes zum Reiche leben die alten Landes¬
rechte von selbst wieder auf."

Bei der Würdigung dieser Tischreden kommt zunächst in Betracht, daß
sie "persönliche Herzensergüsse," aber keine Amtshandlungen waren, wie
Manteuffel selbst 'am 13. Januar 1885 ausdrücklich erklärt hat. Sie sind
deshalb weder für die Amtsnachfolger des Statthalters noch für die Reichs¬
regierung verbindlich. Eine nähere Prüfung des erwähnten Gedankenganges
ergibt ferner, daß er zu ganz absurden Resultaten führt. Wenn die alten
Landesrechte der elsaß-lothringischen Bürger und Bauern mit dem Heimfnll
an das Reich ip"u.jurs wieder aufleben, warum sollen die alten Landes


Die vcrfllssuiigsfrage in Llsasz - Lothringen

Die folgende Station auf der schiefen Ebene der Ausschaltungen würde
die Ausschaltung des Statthalters darstellen. Die Straßburger „Bürger-
zeitnng" hat schon die Forderung erhoben, daß der Statthalter durch einen
vom Landesausschuß zu wühlenden und vom Bundesrat zu bestätigende,:
Landespräsidenten ersetzt werden soll! (Ur. 74 vom 28. März 1903.)

Sind die Grundpfeiler des bestehenden Verfnssungsgebäudes — Reichs¬
tag, Bundesrat, Kaiser und Statthalter — beseitigt, so ist die Ausschaltung
des Nestes mir uoch eine Kleinigkeit. Daß der altdeutsche Staatssekretär
fallen muß, ergibt sich mit logischer Notwendigkeit aus dem Dogma „Elsaß-
Lothringen den Elsaß-Lothringern," das der Abgeordnete Krafft in der Sitzung
des Landesausschnsses vom 28. April 1903 unter dem Beifall der ganzen
Versammlung wiederum proklamiert hat. Eine weitere notwendige Folge dieses
Grundsatzes ist die Ausschaltung der Altdeutschen aus der elsaß-lothringischen
Beamtenschaft. Zur Krönung des Gebäudes endlich müssen die Mitglieder
des Landesansschusses, die den Antrag Krafft angenommen haben, selbst aus¬
geschaltet und durch neue Männer ersetzt werden, die ihre Berufung dem all¬
gemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht verdanken- Das Endziel der ganzen
politischen Bewegung, die in dem Antrag Krafft ihren Ausdruck gefunden hat,
ist also die Errichtung eines selbständigen Bundesstaats ans demokratischer
Grundlage, die Begründung einer demokratischen Republik oder — lÄrcko as
rnioux — einer parlamentarischen, auf dem Prinzip der Volkssouveränität
beruhenden Monarchie.


3

Daß die Elsaß-Lothringer die Umwandlung des Neichslandes in einen
gleichberechtigten Bundesstaat erstreben, ist natürlich und begreiflich. Sie
sind in dieser Beziehung nur die gelehrigen Schiller des Feldmarschalls
von Manteuffel, der ihnen unermüdlich vorgepredigt hat, daß sie ein moralisches
und juristisches Recht darauf Hütten, den Angehörigen der übrigen deutschen
Staaten in jeder Beziehung gleichgestellt zu werden. Durch alle Tischreden
des ersten Statthalters — von seiner berühmten „Dogenrede" um 17. De¬
zember 1879 bis zu seinem Schwanengesang am 13. Januar 1885 — zieht
sich wie ein roter Faden der Gedanke: „Elsaß-Lothringen hat früher dieselben
Rechte gehabt, wie alle übrigen Teile Deutschlands. Durch die Lostrennuug
des Landes sind diese Rechte nicht verwirkt worden, denn die Trennung ist
keine freiwillige gewesen, sondern dnrch die Schwäche des Reiches verschuldet
worden. Mit der Rückkehr des Laudes zum Reiche leben die alten Landes¬
rechte von selbst wieder auf."

Bei der Würdigung dieser Tischreden kommt zunächst in Betracht, daß
sie „persönliche Herzensergüsse," aber keine Amtshandlungen waren, wie
Manteuffel selbst 'am 13. Januar 1885 ausdrücklich erklärt hat. Sie sind
deshalb weder für die Amtsnachfolger des Statthalters noch für die Reichs¬
regierung verbindlich. Eine nähere Prüfung des erwähnten Gedankenganges
ergibt ferner, daß er zu ganz absurden Resultaten führt. Wenn die alten
Landesrechte der elsaß-lothringischen Bürger und Bauern mit dem Heimfnll
an das Reich ip»u.jurs wieder aufleben, warum sollen die alten Landes


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[0334] Die vcrfllssuiigsfrage in Llsasz - Lothringen Die folgende Station auf der schiefen Ebene der Ausschaltungen würde die Ausschaltung des Statthalters darstellen. Die Straßburger „Bürger- zeitnng" hat schon die Forderung erhoben, daß der Statthalter durch einen vom Landesausschuß zu wühlenden und vom Bundesrat zu bestätigende,: Landespräsidenten ersetzt werden soll! (Ur. 74 vom 28. März 1903.) Sind die Grundpfeiler des bestehenden Verfnssungsgebäudes — Reichs¬ tag, Bundesrat, Kaiser und Statthalter — beseitigt, so ist die Ausschaltung des Nestes mir uoch eine Kleinigkeit. Daß der altdeutsche Staatssekretär fallen muß, ergibt sich mit logischer Notwendigkeit aus dem Dogma „Elsaß- Lothringen den Elsaß-Lothringern," das der Abgeordnete Krafft in der Sitzung des Landesausschnsses vom 28. April 1903 unter dem Beifall der ganzen Versammlung wiederum proklamiert hat. Eine weitere notwendige Folge dieses Grundsatzes ist die Ausschaltung der Altdeutschen aus der elsaß-lothringischen Beamtenschaft. Zur Krönung des Gebäudes endlich müssen die Mitglieder des Landesansschusses, die den Antrag Krafft angenommen haben, selbst aus¬ geschaltet und durch neue Männer ersetzt werden, die ihre Berufung dem all¬ gemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht verdanken- Das Endziel der ganzen politischen Bewegung, die in dem Antrag Krafft ihren Ausdruck gefunden hat, ist also die Errichtung eines selbständigen Bundesstaats ans demokratischer Grundlage, die Begründung einer demokratischen Republik oder — lÄrcko as rnioux — einer parlamentarischen, auf dem Prinzip der Volkssouveränität beruhenden Monarchie. 3 Daß die Elsaß-Lothringer die Umwandlung des Neichslandes in einen gleichberechtigten Bundesstaat erstreben, ist natürlich und begreiflich. Sie sind in dieser Beziehung nur die gelehrigen Schiller des Feldmarschalls von Manteuffel, der ihnen unermüdlich vorgepredigt hat, daß sie ein moralisches und juristisches Recht darauf Hütten, den Angehörigen der übrigen deutschen Staaten in jeder Beziehung gleichgestellt zu werden. Durch alle Tischreden des ersten Statthalters — von seiner berühmten „Dogenrede" um 17. De¬ zember 1879 bis zu seinem Schwanengesang am 13. Januar 1885 — zieht sich wie ein roter Faden der Gedanke: „Elsaß-Lothringen hat früher dieselben Rechte gehabt, wie alle übrigen Teile Deutschlands. Durch die Lostrennuug des Landes sind diese Rechte nicht verwirkt worden, denn die Trennung ist keine freiwillige gewesen, sondern dnrch die Schwäche des Reiches verschuldet worden. Mit der Rückkehr des Laudes zum Reiche leben die alten Landes¬ rechte von selbst wieder auf." Bei der Würdigung dieser Tischreden kommt zunächst in Betracht, daß sie „persönliche Herzensergüsse," aber keine Amtshandlungen waren, wie Manteuffel selbst 'am 13. Januar 1885 ausdrücklich erklärt hat. Sie sind deshalb weder für die Amtsnachfolger des Statthalters noch für die Reichs¬ regierung verbindlich. Eine nähere Prüfung des erwähnten Gedankenganges ergibt ferner, daß er zu ganz absurden Resultaten führt. Wenn die alten Landesrechte der elsaß-lothringischen Bürger und Bauern mit dem Heimfnll an das Reich ip»u.jurs wieder aufleben, warum sollen die alten Landes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/334>, abgerufen am 23.11.2024.