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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Die orientalische Frage

bessarabische Grenze, d, h, Rußland trat die Donaumündungen und eme.n
Streifen bessarabischen Gebietes ab; das sehr.arze Meer wurde neutralisiert,
und Rußland verpflichtete sich, an seiner Küste leine Seearsenale anzulegen
und auf dem Schwarzen Meere nicht mehr Kriegsschiffe zu halten als die
Türkei (je 6 zu 800 und je 4 zu 200 Tonnen); ebenso wurde das Donau¬
delta ueutralisiert. und die Freiheit der Donauschiffahrt dnrch zwei Kommissionen
gewährleistet, deren eine, aus Bevollmächtigten der Vertragschließenden be¬
stehend, die Stromarbeiten übernahm, während die andre, permanente, aus
Abgeordneten der Westmächte zusammengesetzt, die Strom- und Schissnhrts-
polizei ordnete und nach Auflösung jener (europäischen Komnnsfton) für die
Instandhaltung des Fahrwassers sorgen sollte; endlich wurden im Hat Hnmajmm
die schon im Hattischerif von Gülhaue (1839) ausgesprochen Grundsätze über die
Gleichstellung der christlichen Untertanen der Pforte in Glauben, Sprache.
Besteuerung und Ämterfähigkeit genauer gefaßt, zugleich aber auch die Douau-
fürsteutümcr und die orientalischen Christen überhaupt der einseitigen Schutz-
Herrschaft Rußlands entzogen.

Man hat seinerzeit diese Bestimmungen vielfach als unzureichend be¬
zeichnet: zum Teil trifft das auch zu, aber ein ausschließliches Protektorat
Rußlands über die orthodoxen Balkanvölker wurde seit dem Pariser Fnedeu
nicht mehr anerkannt. Das war aber zunächst das wichtigste, weil dadurch die
staatlichen Umbildungen auf der Balkanhalbinsel unter europäische Kontrolle
gestellt wurden. In Petersburg selbst legte man übrigens darauf nicht viel
Gewicht und hoffte nach wie vor. die christlichen Balkanvölker durch die
Gemeinsamkeit des orthodoxen Bekenntnisses beherrschen zu können. Diese An¬
nahme hat sich jedoch nicht als richtig erwiesen: Rußland hatte die Bedeutung
der Konfessionalität überschätzt und die der Nationalität unterschätzt.

Zunächst zeigte sich das in der rumänischen Frage, deren Entwicklung
allerdings alle diplomatischen Berechnungen zusehenden machte. Noch in
Paris hatten Frankreich. England und Österreich einen Garantievertrag zur
Aufrechterhaltung des Besitzstandes der Türkei abgeschlossen, aber Rußland
hatte es sich angelegen sein lassen, sich alsbald mit Frankreich auf guten Fuß
zu stellen und Österreich zu isolieren, um sich an ihm durch Forderung der
italienischen Pläne Napoleons zu rächen. Die Übereinstimmung Rußlands
und Frankreichs zeigte sich auch sofort in der orientalischen Frage, wenn auch
die beiderseitigen Voraussetzungen verschieden waren. -- Im Pariser Frieden
waren die Donaufürstentümer unter europäische Garantie gestellt worden,
indem zugleich Reformen angekündigt wurden. Frankreich schlug alsbald die
Vereinigung der Motten und der Walachei unter einem Wahlfürsten vor. in
der Erwartung, daß das so zu schaffende Rumänien schon wegen seiner An¬
ziehungskraft auf die Rumänen in Österreich und in Rußland Frankreich gute
Dienste leisten würde. Rußland ging ans diesen Plan ein. um durch die
Bereinigung ein Gebiet zu schaffen, ans das es zwar nicht mehr einen ver¬
tragsmäßigen, so doch vermöge des gleichen orthodoxen Glaubens den aus¬
schlaggebenden Einfluß ausüben zu können glaubte. Die Türkei widerstrebte
natürlich diesem Plane, und ebenso Österreich, das von der nationalpolitischeu


Die orientalische Frage

bessarabische Grenze, d, h, Rußland trat die Donaumündungen und eme.n
Streifen bessarabischen Gebietes ab; das sehr.arze Meer wurde neutralisiert,
und Rußland verpflichtete sich, an seiner Küste leine Seearsenale anzulegen
und auf dem Schwarzen Meere nicht mehr Kriegsschiffe zu halten als die
Türkei (je 6 zu 800 und je 4 zu 200 Tonnen); ebenso wurde das Donau¬
delta ueutralisiert. und die Freiheit der Donauschiffahrt dnrch zwei Kommissionen
gewährleistet, deren eine, aus Bevollmächtigten der Vertragschließenden be¬
stehend, die Stromarbeiten übernahm, während die andre, permanente, aus
Abgeordneten der Westmächte zusammengesetzt, die Strom- und Schissnhrts-
polizei ordnete und nach Auflösung jener (europäischen Komnnsfton) für die
Instandhaltung des Fahrwassers sorgen sollte; endlich wurden im Hat Hnmajmm
die schon im Hattischerif von Gülhaue (1839) ausgesprochen Grundsätze über die
Gleichstellung der christlichen Untertanen der Pforte in Glauben, Sprache.
Besteuerung und Ämterfähigkeit genauer gefaßt, zugleich aber auch die Douau-
fürsteutümcr und die orientalischen Christen überhaupt der einseitigen Schutz-
Herrschaft Rußlands entzogen.

Man hat seinerzeit diese Bestimmungen vielfach als unzureichend be¬
zeichnet: zum Teil trifft das auch zu, aber ein ausschließliches Protektorat
Rußlands über die orthodoxen Balkanvölker wurde seit dem Pariser Fnedeu
nicht mehr anerkannt. Das war aber zunächst das wichtigste, weil dadurch die
staatlichen Umbildungen auf der Balkanhalbinsel unter europäische Kontrolle
gestellt wurden. In Petersburg selbst legte man übrigens darauf nicht viel
Gewicht und hoffte nach wie vor. die christlichen Balkanvölker durch die
Gemeinsamkeit des orthodoxen Bekenntnisses beherrschen zu können. Diese An¬
nahme hat sich jedoch nicht als richtig erwiesen: Rußland hatte die Bedeutung
der Konfessionalität überschätzt und die der Nationalität unterschätzt.

Zunächst zeigte sich das in der rumänischen Frage, deren Entwicklung
allerdings alle diplomatischen Berechnungen zusehenden machte. Noch in
Paris hatten Frankreich. England und Österreich einen Garantievertrag zur
Aufrechterhaltung des Besitzstandes der Türkei abgeschlossen, aber Rußland
hatte es sich angelegen sein lassen, sich alsbald mit Frankreich auf guten Fuß
zu stellen und Österreich zu isolieren, um sich an ihm durch Forderung der
italienischen Pläne Napoleons zu rächen. Die Übereinstimmung Rußlands
und Frankreichs zeigte sich auch sofort in der orientalischen Frage, wenn auch
die beiderseitigen Voraussetzungen verschieden waren. — Im Pariser Frieden
waren die Donaufürstentümer unter europäische Garantie gestellt worden,
indem zugleich Reformen angekündigt wurden. Frankreich schlug alsbald die
Vereinigung der Motten und der Walachei unter einem Wahlfürsten vor. in
der Erwartung, daß das so zu schaffende Rumänien schon wegen seiner An¬
ziehungskraft auf die Rumänen in Österreich und in Rußland Frankreich gute
Dienste leisten würde. Rußland ging ans diesen Plan ein. um durch die
Bereinigung ein Gebiet zu schaffen, ans das es zwar nicht mehr einen ver¬
tragsmäßigen, so doch vermöge des gleichen orthodoxen Glaubens den aus¬
schlaggebenden Einfluß ausüben zu können glaubte. Die Türkei widerstrebte
natürlich diesem Plane, und ebenso Österreich, das von der nationalpolitischeu


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[0279] Die orientalische Frage bessarabische Grenze, d, h, Rußland trat die Donaumündungen und eme.n Streifen bessarabischen Gebietes ab; das sehr.arze Meer wurde neutralisiert, und Rußland verpflichtete sich, an seiner Küste leine Seearsenale anzulegen und auf dem Schwarzen Meere nicht mehr Kriegsschiffe zu halten als die Türkei (je 6 zu 800 und je 4 zu 200 Tonnen); ebenso wurde das Donau¬ delta ueutralisiert. und die Freiheit der Donauschiffahrt dnrch zwei Kommissionen gewährleistet, deren eine, aus Bevollmächtigten der Vertragschließenden be¬ stehend, die Stromarbeiten übernahm, während die andre, permanente, aus Abgeordneten der Westmächte zusammengesetzt, die Strom- und Schissnhrts- polizei ordnete und nach Auflösung jener (europäischen Komnnsfton) für die Instandhaltung des Fahrwassers sorgen sollte; endlich wurden im Hat Hnmajmm die schon im Hattischerif von Gülhaue (1839) ausgesprochen Grundsätze über die Gleichstellung der christlichen Untertanen der Pforte in Glauben, Sprache. Besteuerung und Ämterfähigkeit genauer gefaßt, zugleich aber auch die Douau- fürsteutümcr und die orientalischen Christen überhaupt der einseitigen Schutz- Herrschaft Rußlands entzogen. Man hat seinerzeit diese Bestimmungen vielfach als unzureichend be¬ zeichnet: zum Teil trifft das auch zu, aber ein ausschließliches Protektorat Rußlands über die orthodoxen Balkanvölker wurde seit dem Pariser Fnedeu nicht mehr anerkannt. Das war aber zunächst das wichtigste, weil dadurch die staatlichen Umbildungen auf der Balkanhalbinsel unter europäische Kontrolle gestellt wurden. In Petersburg selbst legte man übrigens darauf nicht viel Gewicht und hoffte nach wie vor. die christlichen Balkanvölker durch die Gemeinsamkeit des orthodoxen Bekenntnisses beherrschen zu können. Diese An¬ nahme hat sich jedoch nicht als richtig erwiesen: Rußland hatte die Bedeutung der Konfessionalität überschätzt und die der Nationalität unterschätzt. Zunächst zeigte sich das in der rumänischen Frage, deren Entwicklung allerdings alle diplomatischen Berechnungen zusehenden machte. Noch in Paris hatten Frankreich. England und Österreich einen Garantievertrag zur Aufrechterhaltung des Besitzstandes der Türkei abgeschlossen, aber Rußland hatte es sich angelegen sein lassen, sich alsbald mit Frankreich auf guten Fuß zu stellen und Österreich zu isolieren, um sich an ihm durch Forderung der italienischen Pläne Napoleons zu rächen. Die Übereinstimmung Rußlands und Frankreichs zeigte sich auch sofort in der orientalischen Frage, wenn auch die beiderseitigen Voraussetzungen verschieden waren. — Im Pariser Frieden waren die Donaufürstentümer unter europäische Garantie gestellt worden, indem zugleich Reformen angekündigt wurden. Frankreich schlug alsbald die Vereinigung der Motten und der Walachei unter einem Wahlfürsten vor. in der Erwartung, daß das so zu schaffende Rumänien schon wegen seiner An¬ ziehungskraft auf die Rumänen in Österreich und in Rußland Frankreich gute Dienste leisten würde. Rußland ging ans diesen Plan ein. um durch die Bereinigung ein Gebiet zu schaffen, ans das es zwar nicht mehr einen ver¬ tragsmäßigen, so doch vermöge des gleichen orthodoxen Glaubens den aus¬ schlaggebenden Einfluß ausüben zu können glaubte. Die Türkei widerstrebte natürlich diesem Plane, und ebenso Österreich, das von der nationalpolitischeu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/279>, abgerufen am 01.09.2024.