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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Oberamtmann gewesen war und als guter Schütze galt, hatte den Schuß getan,
dabei aber von der nicht stärker als gewöhnlich geladner Flinte einen solchen
Stoß erhalten, daß alle bei weitern Versuchen in Frage kommenden Schützen
feuerschcn wurden. Der Magistrat sah in demi Mißverhältnis zwischen der
Schwere der Leine und der Kraft des Geschosses und in der Minderung der
Treffsicherheit durch die Wirkung starker Seitenwinde ans Leine und Geschoß
Mängel, die ihm die Verwendung einer Flinte bei diesem Verfahren ausge¬
schlossen erscheinen ließen. Er stellte dem König anheim, "ob höchst dieselben
mit einer Canone zu Stettin einen Schuß thun laßen, auch allenfalls durch
die dasigen Stadt Schützen und Förster den Versuch mit einer Flinte wieder¬
holen laßen wollen, wenn Höchstdieselben es nicht für Nathscnner halten, solches
dem Lelmlztlsr selber zu überlaßen." Der Bericht schließt mit den immerhin
das Prinzip des Verfahrens nicht verneinenden Worten: "Korke das Strick
auf 300 Schritte in Grader Linie weggebracht werden; so möchte diese Er¬
findung bey Strandungen von Nutzen seyn." Obwohl jedoch die Swine-
münder Behörde das Verfahren nicht so entschieden ablehnte wie die Kol-
berger, so spricht doch auch aus ihrem Gutachten eher Mißtrauen und Mi߬
gunst gegen den Erfinder, als freudige Anerkennung einer Idee, die auch bei
gänzlicher Wertlosigkeit wegen der menschenfreundlichen Absicht, aus der sie ge¬
boren war, Dank verdient hätte.

Die Artillerieoffiziere, die Seeleute, die Magiftratsbeamten, alle bei der
Prüfung beteiligten Personen hatten Schaefers Erfindung abgelehnt. Schwerlich
hat man dem ernsten, damals sechzigjährigen Manne das Urteil über seine
den kurzsichtigen Zeitgenossen verfehlt erscheinende Idee schonender gesprochen,
als man es in den amtlichen Berichten geschrieben hat. Er mag des Bittern
genug erfahren haben, aber er selbst wurde an seinem Gedanken nicht irre. Er
fand, wie der weitere Verlauf der Angelegenheit ergibt, den Mut, auf dein
ihm fremden Gebiete der Presse für seine Erfindung zu kämpfen, obwohl er
nicht wußte, daß die Prüfung des Verfahrens mit den Kolberger Versuchen
nicht abgeschlossen war. Dem Befehl des Königs, das Rettungsverfahren
durch Sachverständige untersuchen zu lassen, entsprechend, hatte das Genercil-
direktvrium außer der Pommerschen Kammer anch noch das Ober-Bau-Depar¬
tement mit der Veranstaltung eines Versuchs betraut.

Der vom 21. Dezember datierte Bericht dieser Behörde entwickelt zuerst
theoretisch, wie nach den Gesetzen der Mechanik der Versuch mit der Pistole
keinen Schluß auf die Wirkung eines Geschützes zulasse, da die Abwicklung
der Leine sich der 600 Fuß in der Sekunde betragenden Anfangsgeschwindigkell
der Kanonen- und Mörsergeschosse unmöglich anpassen könne. Das in der
Verschiedenheit der Geschwindigkeiten, die das Pulver dem abgeschoßueu Körper
und dieser wieder einem von ihm geschleppten mitteilen kann, beruhende Streben
der Geschosse, sich von dem Anhängsel zu trennen, könnte nur durch die größte
Zähigkeit dieses in dem vorliegenden Fall in einer Leine bestehenden Anhängsels
ausgeglichen werden. Der Bericht bezweifelt die Möglichkeit, eine hinreichend
starke Leine anzufertigen, die dem Zuge des Geschosses folge:, könnte, ohne
durch ihre Schwere dessen Flughahn allzusehr zu verkürzen. Diese dem Ver-


Oberamtmann gewesen war und als guter Schütze galt, hatte den Schuß getan,
dabei aber von der nicht stärker als gewöhnlich geladner Flinte einen solchen
Stoß erhalten, daß alle bei weitern Versuchen in Frage kommenden Schützen
feuerschcn wurden. Der Magistrat sah in demi Mißverhältnis zwischen der
Schwere der Leine und der Kraft des Geschosses und in der Minderung der
Treffsicherheit durch die Wirkung starker Seitenwinde ans Leine und Geschoß
Mängel, die ihm die Verwendung einer Flinte bei diesem Verfahren ausge¬
schlossen erscheinen ließen. Er stellte dem König anheim, „ob höchst dieselben
mit einer Canone zu Stettin einen Schuß thun laßen, auch allenfalls durch
die dasigen Stadt Schützen und Förster den Versuch mit einer Flinte wieder¬
holen laßen wollen, wenn Höchstdieselben es nicht für Nathscnner halten, solches
dem Lelmlztlsr selber zu überlaßen." Der Bericht schließt mit den immerhin
das Prinzip des Verfahrens nicht verneinenden Worten: „Korke das Strick
auf 300 Schritte in Grader Linie weggebracht werden; so möchte diese Er¬
findung bey Strandungen von Nutzen seyn." Obwohl jedoch die Swine-
münder Behörde das Verfahren nicht so entschieden ablehnte wie die Kol-
berger, so spricht doch auch aus ihrem Gutachten eher Mißtrauen und Mi߬
gunst gegen den Erfinder, als freudige Anerkennung einer Idee, die auch bei
gänzlicher Wertlosigkeit wegen der menschenfreundlichen Absicht, aus der sie ge¬
boren war, Dank verdient hätte.

Die Artillerieoffiziere, die Seeleute, die Magiftratsbeamten, alle bei der
Prüfung beteiligten Personen hatten Schaefers Erfindung abgelehnt. Schwerlich
hat man dem ernsten, damals sechzigjährigen Manne das Urteil über seine
den kurzsichtigen Zeitgenossen verfehlt erscheinende Idee schonender gesprochen,
als man es in den amtlichen Berichten geschrieben hat. Er mag des Bittern
genug erfahren haben, aber er selbst wurde an seinem Gedanken nicht irre. Er
fand, wie der weitere Verlauf der Angelegenheit ergibt, den Mut, auf dein
ihm fremden Gebiete der Presse für seine Erfindung zu kämpfen, obwohl er
nicht wußte, daß die Prüfung des Verfahrens mit den Kolberger Versuchen
nicht abgeschlossen war. Dem Befehl des Königs, das Rettungsverfahren
durch Sachverständige untersuchen zu lassen, entsprechend, hatte das Genercil-
direktvrium außer der Pommerschen Kammer anch noch das Ober-Bau-Depar¬
tement mit der Veranstaltung eines Versuchs betraut.

Der vom 21. Dezember datierte Bericht dieser Behörde entwickelt zuerst
theoretisch, wie nach den Gesetzen der Mechanik der Versuch mit der Pistole
keinen Schluß auf die Wirkung eines Geschützes zulasse, da die Abwicklung
der Leine sich der 600 Fuß in der Sekunde betragenden Anfangsgeschwindigkell
der Kanonen- und Mörsergeschosse unmöglich anpassen könne. Das in der
Verschiedenheit der Geschwindigkeiten, die das Pulver dem abgeschoßueu Körper
und dieser wieder einem von ihm geschleppten mitteilen kann, beruhende Streben
der Geschosse, sich von dem Anhängsel zu trennen, könnte nur durch die größte
Zähigkeit dieses in dem vorliegenden Fall in einer Leine bestehenden Anhängsels
ausgeglichen werden. Der Bericht bezweifelt die Möglichkeit, eine hinreichend
starke Leine anzufertigen, die dem Zuge des Geschosses folge:, könnte, ohne
durch ihre Schwere dessen Flughahn allzusehr zu verkürzen. Diese dem Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/650>, abgerufen am 23.07.2024.