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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Zur Geschichte des Rettnngsivesens an der deutschen Rüste

mit Rettungsstationen auszustatten. Denn schwerer als der Mangel an
Schußwaffen auf den Schiffen war der Seeman.isaberglaube zu beseitigen,
der Rettnugsgeräte an Bord als unheilbringend fürchtete. Dagegen berührte
Bohm mit' dem Hinweis auf die Lcincnbruche und auf die für halberfrorne
"der im Takelwerk festgebnndne Schiffbrüchige fast unüberwindliche Schwierig¬
keit, das ti.res einen glücklichen Wurf über das Schiff getragne Tau zu er¬
greife" und zu befestige.,, gefährliche Schwache., des Verfahrens, von denen
nur die erste durch die Technik allmählich beseitigt werden konnte.

Auch Nettelbeck versprach sich von dein Verfahren keinen Erfolg. Nach
dem Berichte des Magistrats erschien ihm die Erfindung hauptsächlich des¬
wegen unbrauchbar, weil es unmöglich sei, an Bord eines von Sturzseen
überspülten Wracks eine Lunte anzuzünden oder nu einem weit über die ge¬
wöhnliche Wasserlinie überfluteten Strande ein Geschütz so in Stellung zu
bringen, daß das Pulver brauchbar bliebe, und das Wrack noch von der
Leine erreicht würde.

Das Urteil Ncttelbecks. das sich Bos.n zu eigen gemacht zu haben scheint,
siel deshalb schwer ins Gewicht, weil er während seiner Seemannszcit drei
schwere Strandungeu durchgemacht hatte, die letzte, schwerste erst vor andert¬
halb Jahren. Ich sehe in dieser Erfahrungsbasis seines Urteils gerade dessen
Schwäche. Wer wie Nettelbeck mit achtzehn Jahren in einem Monat zwei
Schiffbrüche überstanden und dabei in dein Führer des Schiffes seinen Oben"
verloren hat. wer dann als Mann von fü.ifnndvicrzig Jahren durch die Klippen
des Kattegats seines Schiffes und damit der Früchte vieler arbeitsreicher
Jahre beraubt wordeu ist. aus allen Gefahre" sich jedoch durch seine eigne
odhsscische Klugheit und Tatkraft ohne Hilfe vom Lande gerettet hat, dem
hat die See in'ihrer allen verständliche" Sprache das ^e!" ^ vox
""ni^ zu tief in die Seele geprägt, als daß er einem die Schiffbrüchige"
entlastende", das Geschick zu meistern suche.ide" Rettuugsverfahreu anders als
skeptisch hätte gegenüberstehn können. So war seine Zuziehung zu der Prüfuugs-
konimissiou der Verwirklichung des dnrch Schaefcrs Verfahren vorbereiteten
Kulturfortschritts uicht förderlich. Denn die Annahme liegt nahe, daß in
Kolberg sein gewichtiges Urteil den Ausschlng gab.

Der Magistrat sprach in dem Berichte an den König wohl die Ansicht
Ncttelbecks und Bos.us ans. wenn er als bestes Mittel. Menschen und
-""er bei Stundungen zu bergen. Boote bezeichnete u.it allenfalls e es
Stücke Holz. die. den landwärts rollenden Wogen ^er " sen. em Tau vom
Schiffe a" den Strand tragen, als brauchbar gelten ließ. nette deck alt
bei seiner ersten Strandung dieses Mittel angewandt, aber die Strömungen
^r Ebbe hatten damals seine Tonnen nicht ans Land gelangen lasse..

Die Pommersche Kammer hatte anßer dem Kolberger Magistra mich du
^ Swinemünde mit der Prüfung des Verfahrens beauftragt. U dem
^.Januar 1785 berichtete der Swinemünder Magistrat an die Ka um d
Leine sei bei der mit einer Flinte angestellten Probe uM einmal zwmiz^igSchritte weit getragen worden, und der als Lei"e"träger verwandte Stock su
w -.viele E.ide.." zerspr.u.gen. Ein Buchhalter, der früher in der Acker.nark


Zur Geschichte des Rettnngsivesens an der deutschen Rüste

mit Rettungsstationen auszustatten. Denn schwerer als der Mangel an
Schußwaffen auf den Schiffen war der Seeman.isaberglaube zu beseitigen,
der Rettnugsgeräte an Bord als unheilbringend fürchtete. Dagegen berührte
Bohm mit' dem Hinweis auf die Lcincnbruche und auf die für halberfrorne
»der im Takelwerk festgebnndne Schiffbrüchige fast unüberwindliche Schwierig¬
keit, das ti.res einen glücklichen Wurf über das Schiff getragne Tau zu er¬
greife» und zu befestige.,, gefährliche Schwache., des Verfahrens, von denen
nur die erste durch die Technik allmählich beseitigt werden konnte.

Auch Nettelbeck versprach sich von dein Verfahren keinen Erfolg. Nach
dem Berichte des Magistrats erschien ihm die Erfindung hauptsächlich des¬
wegen unbrauchbar, weil es unmöglich sei, an Bord eines von Sturzseen
überspülten Wracks eine Lunte anzuzünden oder nu einem weit über die ge¬
wöhnliche Wasserlinie überfluteten Strande ein Geschütz so in Stellung zu
bringen, daß das Pulver brauchbar bliebe, und das Wrack noch von der
Leine erreicht würde.

Das Urteil Ncttelbecks. das sich Bos.n zu eigen gemacht zu haben scheint,
siel deshalb schwer ins Gewicht, weil er während seiner Seemannszcit drei
schwere Strandungeu durchgemacht hatte, die letzte, schwerste erst vor andert¬
halb Jahren. Ich sehe in dieser Erfahrungsbasis seines Urteils gerade dessen
Schwäche. Wer wie Nettelbeck mit achtzehn Jahren in einem Monat zwei
Schiffbrüche überstanden und dabei in dein Führer des Schiffes seinen Oben»
verloren hat. wer dann als Mann von fü.ifnndvicrzig Jahren durch die Klippen
des Kattegats seines Schiffes und damit der Früchte vieler arbeitsreicher
Jahre beraubt wordeu ist. aus allen Gefahre» sich jedoch durch seine eigne
odhsscische Klugheit und Tatkraft ohne Hilfe vom Lande gerettet hat, dem
hat die See in'ihrer allen verständliche» Sprache das ^e!" ^ vox
«"ni^ zu tief in die Seele geprägt, als daß er einem die Schiffbrüchige»
entlastende», das Geschick zu meistern suche.ide» Rettuugsverfahreu anders als
skeptisch hätte gegenüberstehn können. So war seine Zuziehung zu der Prüfuugs-
konimissiou der Verwirklichung des dnrch Schaefcrs Verfahren vorbereiteten
Kulturfortschritts uicht förderlich. Denn die Annahme liegt nahe, daß in
Kolberg sein gewichtiges Urteil den Ausschlng gab.

Der Magistrat sprach in dem Berichte an den König wohl die Ansicht
Ncttelbecks und Bos.us ans. wenn er als bestes Mittel. Menschen und
-""er bei Stundungen zu bergen. Boote bezeichnete u.it allenfalls e es
Stücke Holz. die. den landwärts rollenden Wogen ^er » sen. em Tau vom
Schiffe a» den Strand tragen, als brauchbar gelten ließ. nette deck alt
bei seiner ersten Strandung dieses Mittel angewandt, aber die Strömungen
^r Ebbe hatten damals seine Tonnen nicht ans Land gelangen lasse..

Die Pommersche Kammer hatte anßer dem Kolberger Magistra mich du
^ Swinemünde mit der Prüfung des Verfahrens beauftragt. U dem
^.Januar 1785 berichtete der Swinemünder Magistrat an die Ka um d
Leine sei bei der mit einer Flinte angestellten Probe uM einmal zwmiz^igSchritte weit getragen worden, und der als Lei»e»träger verwandte Stock su
w -.viele E.ide.." zerspr.u.gen. Ein Buchhalter, der früher in der Acker.nark


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[0649] Zur Geschichte des Rettnngsivesens an der deutschen Rüste mit Rettungsstationen auszustatten. Denn schwerer als der Mangel an Schußwaffen auf den Schiffen war der Seeman.isaberglaube zu beseitigen, der Rettnugsgeräte an Bord als unheilbringend fürchtete. Dagegen berührte Bohm mit' dem Hinweis auf die Lcincnbruche und auf die für halberfrorne »der im Takelwerk festgebnndne Schiffbrüchige fast unüberwindliche Schwierig¬ keit, das ti.res einen glücklichen Wurf über das Schiff getragne Tau zu er¬ greife» und zu befestige.,, gefährliche Schwache., des Verfahrens, von denen nur die erste durch die Technik allmählich beseitigt werden konnte. Auch Nettelbeck versprach sich von dein Verfahren keinen Erfolg. Nach dem Berichte des Magistrats erschien ihm die Erfindung hauptsächlich des¬ wegen unbrauchbar, weil es unmöglich sei, an Bord eines von Sturzseen überspülten Wracks eine Lunte anzuzünden oder nu einem weit über die ge¬ wöhnliche Wasserlinie überfluteten Strande ein Geschütz so in Stellung zu bringen, daß das Pulver brauchbar bliebe, und das Wrack noch von der Leine erreicht würde. Das Urteil Ncttelbecks. das sich Bos.n zu eigen gemacht zu haben scheint, siel deshalb schwer ins Gewicht, weil er während seiner Seemannszcit drei schwere Strandungeu durchgemacht hatte, die letzte, schwerste erst vor andert¬ halb Jahren. Ich sehe in dieser Erfahrungsbasis seines Urteils gerade dessen Schwäche. Wer wie Nettelbeck mit achtzehn Jahren in einem Monat zwei Schiffbrüche überstanden und dabei in dein Führer des Schiffes seinen Oben» verloren hat. wer dann als Mann von fü.ifnndvicrzig Jahren durch die Klippen des Kattegats seines Schiffes und damit der Früchte vieler arbeitsreicher Jahre beraubt wordeu ist. aus allen Gefahre» sich jedoch durch seine eigne odhsscische Klugheit und Tatkraft ohne Hilfe vom Lande gerettet hat, dem hat die See in'ihrer allen verständliche» Sprache das ^e!" ^ vox «"ni^ zu tief in die Seele geprägt, als daß er einem die Schiffbrüchige» entlastende», das Geschick zu meistern suche.ide» Rettuugsverfahreu anders als skeptisch hätte gegenüberstehn können. So war seine Zuziehung zu der Prüfuugs- konimissiou der Verwirklichung des dnrch Schaefcrs Verfahren vorbereiteten Kulturfortschritts uicht förderlich. Denn die Annahme liegt nahe, daß in Kolberg sein gewichtiges Urteil den Ausschlng gab. Der Magistrat sprach in dem Berichte an den König wohl die Ansicht Ncttelbecks und Bos.us ans. wenn er als bestes Mittel. Menschen und -""er bei Stundungen zu bergen. Boote bezeichnete u.it allenfalls e es Stücke Holz. die. den landwärts rollenden Wogen ^er » sen. em Tau vom Schiffe a» den Strand tragen, als brauchbar gelten ließ. nette deck alt bei seiner ersten Strandung dieses Mittel angewandt, aber die Strömungen ^r Ebbe hatten damals seine Tonnen nicht ans Land gelangen lasse.. Die Pommersche Kammer hatte anßer dem Kolberger Magistra mich du ^ Swinemünde mit der Prüfung des Verfahrens beauftragt. U dem ^.Januar 1785 berichtete der Swinemünder Magistrat an die Ka um d Leine sei bei der mit einer Flinte angestellten Probe uM einmal zwmiz^igSchritte weit getragen worden, und der als Lei»e»träger verwandte Stock su w -.viele E.ide.." zerspr.u.gen. Ein Buchhalter, der früher in der Acker.nark

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/649>, abgerufen am 23.07.2024.