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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale

dein jetzigen Kriegsminister nicht noch mehr Machtvollkommenheiten zuerkennen
möchte, als er sich schon zu verschaffen gewußt hat. Maßgebende Persönlich¬
keiten und der größte Teil der militärischen Presse stehn aber uicht an, auf die
Übelstände aufmerksam zu macheu. So veröffentlichte z. B. I^a. ?rei,n<zö NilitÄÜ'"
schon Anfang Oktober die Liste der in diesem Jahre die Altersgrenze er
reichenden Generale, eine Liste, die sonst erst zu Anfang des betreffenden
Jahres zu erscheinen pflegt; man wollte früh auf die große Anzahl der im Jahre
1903 wieder eintretenden Verabschiedungen aufmerksam machen und rechtzeitig
eine Änderung zur Diskussion stellen. Während im Jahre 1902 24 Divisions¬
und 20 Brigadegenerale die Altersgrenze erreichten, wird dies im laufenden Jahre
bei 25 Divisionsgeneralen und ebensoviel Brigadegeneralen der Fall sein. Bedenkt
man nun, daß vou diesen 25 Divisionsgeneralen acht kommandierende Generale
an der Spitze vou Armeekorps und fünfzehn an der Spitze von Divisionen
sind, so kann man ermessen, welche Umwälzung dadurch in den höhern Kom-
mandvstelleu der ganzen Armee hervorgerufen wird. Denn dies sind ja nur
Veränderungen, die wegen der Erreichung des bestimmten Alters eintreten,
während alle Abgänge wegen Todesfalls, schwerer Krankheit oder aus dienst¬
lichen Gründen unberücksichtigt bleiben müssen. Von diesen 25 Divisionsgene¬
ralen ist ohne Zweifel ein größerer Teil -- von den Brigadegeneralen jedenfalls
der größte Teil -- "och vollständig diensttüchtig, und trotzdem müssen sie andern
Generalen Platz machen. Sie gehn trotz langjähriger vorzüglicher Dienste und
trotz ihrer Dienstfähigkeit des Gehalts verlustig und belasten anderseits die
Staatskasse mit der Pension, während sie dem Staat lind der Armee noch aktive
Dienste leisten könnten.

Die Pensionen sind nun allerdings im Vergleich zu denen in der deutscheu
Armee sehr niedrig, aber dieser Umstand -- sehr schmerzlich für den Offizier -
wird eben durch diese gesetzlichen Bestimmungen und durch die große Zahl der
pensionierten Offiziere verursacht. Der Divisionsgeneral z. B., der mit der Er¬
reichung der Altersgrenze, also mit dem 65. Lebensjahre und durchschnittlich mit
45 Dienstjahren in die Reserve übertritt, erhält eine jährliche Pension von nicht
mehr als 7812 Franken, und der Brigadegcneral unter diesen Verhältnissen
(mit 02 Lebens- und 42 Dienstjnhren) 5220 Franken. Scheidet ein General
-- mit denen wir uns in dieser kurzen Betrachtung ausschließlich beschäftigen --
aus andern Gründen aus der aktiven Armee, also vor der Erreichung der Alters¬
grenze, so stellt sich die Pension günstiger.

In der Annahme, daß es für manchen Leser von Interesse sein wird, geben
nur hier eine kurze Übersicht der Gehalts- und der Pensionsverhältnisse der
französischen Generale. Seitdem es keinen Marschall von Frankreich mehr gibt,
der einen jährlichen Sold von 28 800 Franken (abgesehen von allen Nebeu-
gebührnissen) bezog, ist der Divisionsgeneral die höchste militärische Charge. Er
bezieht einen jährlichen Sold von 18900 Franken. Die Nebeneinkünfte sind
je nach seiner Funktion verschieden. Es sind dies zunächst die Entschädigungen
für Dienstnuswcmd (mäsinnitös xonr trals ac 8<zrvi<zg). Die an der Spitze eines
Armeekorps stehenden Generale beziehn z. B. eine jährliche Dienstentschädigung
von 14400 Franken, mit Ausnahme der Kommandanten des vierzehnten und


Über Besoldung und Pensionierung der französischen Generale

dein jetzigen Kriegsminister nicht noch mehr Machtvollkommenheiten zuerkennen
möchte, als er sich schon zu verschaffen gewußt hat. Maßgebende Persönlich¬
keiten und der größte Teil der militärischen Presse stehn aber uicht an, auf die
Übelstände aufmerksam zu macheu. So veröffentlichte z. B. I^a. ?rei,n<zö NilitÄÜ'»
schon Anfang Oktober die Liste der in diesem Jahre die Altersgrenze er
reichenden Generale, eine Liste, die sonst erst zu Anfang des betreffenden
Jahres zu erscheinen pflegt; man wollte früh auf die große Anzahl der im Jahre
1903 wieder eintretenden Verabschiedungen aufmerksam machen und rechtzeitig
eine Änderung zur Diskussion stellen. Während im Jahre 1902 24 Divisions¬
und 20 Brigadegenerale die Altersgrenze erreichten, wird dies im laufenden Jahre
bei 25 Divisionsgeneralen und ebensoviel Brigadegeneralen der Fall sein. Bedenkt
man nun, daß vou diesen 25 Divisionsgeneralen acht kommandierende Generale
an der Spitze vou Armeekorps und fünfzehn an der Spitze von Divisionen
sind, so kann man ermessen, welche Umwälzung dadurch in den höhern Kom-
mandvstelleu der ganzen Armee hervorgerufen wird. Denn dies sind ja nur
Veränderungen, die wegen der Erreichung des bestimmten Alters eintreten,
während alle Abgänge wegen Todesfalls, schwerer Krankheit oder aus dienst¬
lichen Gründen unberücksichtigt bleiben müssen. Von diesen 25 Divisionsgene¬
ralen ist ohne Zweifel ein größerer Teil — von den Brigadegeneralen jedenfalls
der größte Teil — »och vollständig diensttüchtig, und trotzdem müssen sie andern
Generalen Platz machen. Sie gehn trotz langjähriger vorzüglicher Dienste und
trotz ihrer Dienstfähigkeit des Gehalts verlustig und belasten anderseits die
Staatskasse mit der Pension, während sie dem Staat lind der Armee noch aktive
Dienste leisten könnten.

Die Pensionen sind nun allerdings im Vergleich zu denen in der deutscheu
Armee sehr niedrig, aber dieser Umstand — sehr schmerzlich für den Offizier -
wird eben durch diese gesetzlichen Bestimmungen und durch die große Zahl der
pensionierten Offiziere verursacht. Der Divisionsgeneral z. B., der mit der Er¬
reichung der Altersgrenze, also mit dem 65. Lebensjahre und durchschnittlich mit
45 Dienstjahren in die Reserve übertritt, erhält eine jährliche Pension von nicht
mehr als 7812 Franken, und der Brigadegcneral unter diesen Verhältnissen
(mit 02 Lebens- und 42 Dienstjnhren) 5220 Franken. Scheidet ein General
— mit denen wir uns in dieser kurzen Betrachtung ausschließlich beschäftigen —
aus andern Gründen aus der aktiven Armee, also vor der Erreichung der Alters¬
grenze, so stellt sich die Pension günstiger.

In der Annahme, daß es für manchen Leser von Interesse sein wird, geben
nur hier eine kurze Übersicht der Gehalts- und der Pensionsverhältnisse der
französischen Generale. Seitdem es keinen Marschall von Frankreich mehr gibt,
der einen jährlichen Sold von 28 800 Franken (abgesehen von allen Nebeu-
gebührnissen) bezog, ist der Divisionsgeneral die höchste militärische Charge. Er
bezieht einen jährlichen Sold von 18900 Franken. Die Nebeneinkünfte sind
je nach seiner Funktion verschieden. Es sind dies zunächst die Entschädigungen
für Dienstnuswcmd (mäsinnitös xonr trals ac 8<zrvi<zg). Die an der Spitze eines
Armeekorps stehenden Generale beziehn z. B. eine jährliche Dienstentschädigung
von 14400 Franken, mit Ausnahme der Kommandanten des vierzehnten und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/586>, abgerufen am 01.09.2024.