Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.er eine gewisse Altersgrenze erreicht hat, verabschiedet wird. Man würde es Nach dem jetzt giltigen Gesetze (vom 13. März 1875) ist für die Brigade¬ Ein Blick auf die in der letzten Zeit eingetretuen Veränderungen in den Grenzboten > 1903 74
er eine gewisse Altersgrenze erreicht hat, verabschiedet wird. Man würde es Nach dem jetzt giltigen Gesetze (vom 13. März 1875) ist für die Brigade¬ Ein Blick auf die in der letzten Zeit eingetretuen Veränderungen in den Grenzboten > 1903 74
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0585" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/240141"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_3165" prev="#ID_3164"> er eine gewisse Altersgrenze erreicht hat, verabschiedet wird. Man würde es<lb/> kaum begreifen, daß von dieser Seite so oft französische Verhältnisse und Ein¬<lb/> richtungen als nnchahmungswerte Muster angeführt werden, wenn man nicht<lb/> in Betracht ziehen müßte, daß einerseits vielen dieser Kritiker das Verständnis<lb/> für diese Fragen fehlt, und daß anderseits für viele unsrer Landsleute alles,<lb/> was nach Demokratie schmeckt, an und für sich empfehlenswert erscheint. Für<lb/> jeden, dem das Wesen der französischen Armee nicht unbekannt ist, oder der<lb/> auch nur ab und zu einen Blick in französische Militärzeitungen wirft, sind die<lb/> Schattenseiten dieser französischen militärischen Verhältnisse längst bekannte Dinge;<lb/> aber für die Leute, denen die Äußerungen unsrer demokratischen Presse als ma߬<lb/> gebend gelten, dürfte es vielleicht von Interesse sein, wenn wir ihnen einen<lb/> auf offizielle Angaben gestützten Bericht über die Verabschiedungs- und die Be¬<lb/> förderungsverhältnisse der französischen Generale geben.</p><lb/> <p xml:id="ID_3166"> Nach dem jetzt giltigen Gesetze (vom 13. März 1875) ist für die Brigade¬<lb/> generale das 02., für die Divisionsgenerale das 65. Lebensjahr die Altersgrenze,<lb/> h. wer dieses Alter in dieser Charge erreicht hat, ist ohne weiteres verpflichtet,<lb/> in die Reserve überzutreten. Die Frage, ob er zu dieser Zeit noch leistungs¬<lb/> fähig u>it kriegstüchtig ist, kommt nicht in Betracht. Eine Ausnahme besteht<lb/> nur ftir solche Divisionsgenerale, die an der Spitze einer Armee oder eines<lb/> Armeekorps oder als Kommandeur der Artillerie oder des Genies einer Armee<lb/> vor dem Feinde hervorragende Dienste geleistet haben; diese können bis zum<lb/> 7l). Lebensjahre als aktiv weiter geführt und zum Dienst herangezogen werden.<lb/> Nach dem 70. Lebensjahre werden sie wrs «!>air<z gestellt. Es liegt ans der<lb/> Hand, daß diese gesetzlichen Bestimmungen große Schattenseiten und Härten<lb/> haben, denn in vielen Fällen werden die' besten Generale und solche, die noch<lb/> vollständig leistungsfähig sind, hierdurch gezwungen, aus dem aktive» Dienste<lb/> auszuscheiden. Anderseits ist es begreiflich, daß die Verpflichtung, in einem<lb/> gewissen Alter den aktiven Dienst zu verlassen, auch das scheinbare Recht gibt,<lb/> bis zu diesem Alter aktiv zu bleibe».</p><lb/> <p xml:id="ID_3167" next="#ID_3168"> Ein Blick auf die in der letzten Zeit eingetretuen Veränderungen in den<lb/> höchsten Kouunandvstellen wird die großen Schattenseiten dieses Prinzips der<lb/> Altersgrenze am besten illustrieren. Im Laufe des letzten Jahres mußten nicht<lb/> weniger als 24 Divisions- und 20 Brigadegenerale wegen ihres Alters den<lb/> aktiven Dienst verlassen und in die Reserve übertreten. Da es nun 110 etats-<lb/> uuißigc aktive Divisionsgenerale gibt, so betrifft es mehr als den fünften Teil.<lb/> Am 1. Oktober mußten mit einemmal fünf Armeekorps neu besetzt werden.<lb/> Solche Vorgänge haben in militärischen Kreisen Frankreichs mit Recht die Auf¬<lb/> merksamkeit auf die Frage gelenkt, ob die heutigen Vorschriften und Grund<lb/> Sätze bei dem Wechsel in den höchsten Kommandostellen für die Organisation und<lb/> die Leitung der Armee ersprießlich seien. Mau macht sich mehr und mehr die<lb/> Gefahr klar, die für das Gefüge und für die systematische, von gleichen Grund¬<lb/> sätzen ausgehende Allsbildung der Armee in dem Prinzip der Altersgrenze liegt;<lb/> es erscheint auch als eine große Härte für die zum Übertritt in die Reserve<lb/> gezwungnen Generale. Da es aber keinen obersten Kriegsherrn gibt, hat man<lb/> bis jetzt eine befriedigende Lösung noch nicht finden können, zumal dn man</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten > 1903 74</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0585]
er eine gewisse Altersgrenze erreicht hat, verabschiedet wird. Man würde es
kaum begreifen, daß von dieser Seite so oft französische Verhältnisse und Ein¬
richtungen als nnchahmungswerte Muster angeführt werden, wenn man nicht
in Betracht ziehen müßte, daß einerseits vielen dieser Kritiker das Verständnis
für diese Fragen fehlt, und daß anderseits für viele unsrer Landsleute alles,
was nach Demokratie schmeckt, an und für sich empfehlenswert erscheint. Für
jeden, dem das Wesen der französischen Armee nicht unbekannt ist, oder der
auch nur ab und zu einen Blick in französische Militärzeitungen wirft, sind die
Schattenseiten dieser französischen militärischen Verhältnisse längst bekannte Dinge;
aber für die Leute, denen die Äußerungen unsrer demokratischen Presse als ma߬
gebend gelten, dürfte es vielleicht von Interesse sein, wenn wir ihnen einen
auf offizielle Angaben gestützten Bericht über die Verabschiedungs- und die Be¬
förderungsverhältnisse der französischen Generale geben.
Nach dem jetzt giltigen Gesetze (vom 13. März 1875) ist für die Brigade¬
generale das 02., für die Divisionsgenerale das 65. Lebensjahr die Altersgrenze,
h. wer dieses Alter in dieser Charge erreicht hat, ist ohne weiteres verpflichtet,
in die Reserve überzutreten. Die Frage, ob er zu dieser Zeit noch leistungs¬
fähig u>it kriegstüchtig ist, kommt nicht in Betracht. Eine Ausnahme besteht
nur ftir solche Divisionsgenerale, die an der Spitze einer Armee oder eines
Armeekorps oder als Kommandeur der Artillerie oder des Genies einer Armee
vor dem Feinde hervorragende Dienste geleistet haben; diese können bis zum
7l). Lebensjahre als aktiv weiter geführt und zum Dienst herangezogen werden.
Nach dem 70. Lebensjahre werden sie wrs «!>air<z gestellt. Es liegt ans der
Hand, daß diese gesetzlichen Bestimmungen große Schattenseiten und Härten
haben, denn in vielen Fällen werden die' besten Generale und solche, die noch
vollständig leistungsfähig sind, hierdurch gezwungen, aus dem aktive» Dienste
auszuscheiden. Anderseits ist es begreiflich, daß die Verpflichtung, in einem
gewissen Alter den aktiven Dienst zu verlassen, auch das scheinbare Recht gibt,
bis zu diesem Alter aktiv zu bleibe».
Ein Blick auf die in der letzten Zeit eingetretuen Veränderungen in den
höchsten Kouunandvstellen wird die großen Schattenseiten dieses Prinzips der
Altersgrenze am besten illustrieren. Im Laufe des letzten Jahres mußten nicht
weniger als 24 Divisions- und 20 Brigadegenerale wegen ihres Alters den
aktiven Dienst verlassen und in die Reserve übertreten. Da es nun 110 etats-
uuißigc aktive Divisionsgenerale gibt, so betrifft es mehr als den fünften Teil.
Am 1. Oktober mußten mit einemmal fünf Armeekorps neu besetzt werden.
Solche Vorgänge haben in militärischen Kreisen Frankreichs mit Recht die Auf¬
merksamkeit auf die Frage gelenkt, ob die heutigen Vorschriften und Grund
Sätze bei dem Wechsel in den höchsten Kommandostellen für die Organisation und
die Leitung der Armee ersprießlich seien. Mau macht sich mehr und mehr die
Gefahr klar, die für das Gefüge und für die systematische, von gleichen Grund¬
sätzen ausgehende Allsbildung der Armee in dem Prinzip der Altersgrenze liegt;
es erscheint auch als eine große Härte für die zum Übertritt in die Reserve
gezwungnen Generale. Da es aber keinen obersten Kriegsherrn gibt, hat man
bis jetzt eine befriedigende Lösung noch nicht finden können, zumal dn man
Grenzboten > 1903 74
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