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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Irrtümer der Demokratie

und das einzige rechtmäßige Gesetz für einen Menschen ist sein individueller
Wille. Zu keiner Zeit but irgend jemand ein Recht, ihn einzuschränken, wenn
der Mensch nicht seine Einwilligung dazu gibt. Dieser Wille kann nicht durch
Vollmacht übertragen werden, eben weil er nicht aufhören kann, bei den Indi¬
viduen zu bleiben. Die Folge davon ist, daß es streng genommen keine
repräsentative Regierung geben kann____ Abgeordnete sind nicht Vertreter
des Volkes und können' es nicht sein, sie sind uicht Beauftragte und können
nichts definitiv entscheiden. Jedes Gesetz, das das Volk nicht bestätigt hat,
ist null und nichtig; es ist kein Gesetz."

Was Rousseau da über die Unübertragbarkeit des Willens sagt, ist so
klar und logisch, daß es geradezu verblüfft, wenn er anderseits zwischen der
Souveränität des Einzelwillens und der Gesetzgebung durch Volksabstimmung
keinen Gegensatz findet. Die Abstimmung durch das Volk hebt ja gerade die
Souveränität des Einzelwillens auf. da sie ihn der Stimmenmehrheit unter¬
wirft. An andrer Stelle sagt denn auch Rousseau: "Niemand ist verpflichtet,
einem Gesetze zu gehorchen, zu dem er nicht seine Einwilligung gegeben hat."
Aber Rousseau war naiv und unverfroren genug, diese Widersprüche in seiner
"Lehre" ruhig nebeneinander stehn zu lassen, und sein Versuch, ein Ver¬
hältnis zwischen der Souveränität des Einzelwillens und der des allgemeinen
Willens herzustellen, lief schließlich auf folgendes kindische Rechenkunststück
hinaus: "Oft ist ein großer Unterschied zwischen dem Willen aller und dem
allgemeinen Willen; dieser will das allgemeine Beste, der andre will das
Privatinteresse und ist nnr eine Summe einzelner Willensmeinnngen. Acht
man nun von diesen Willensmeinungen das Mehr und das Minder, das sich
gegenseitig aufhebt, ab, so bleibt als Differenzsumme der allgemeine Wüte
Mrig." ^ Es ist nicht nötig, auf das Ungereimte eines solchen Verfahrens
""her einzugehn. Rousseau mußte jedoch zu solchen Kindereien gelangen.

Der Ein Mille ist, wie Rousseau richtig gesagt hat. rem mdwtduell und
deshalb nicht übertragbar. Weil er aber individuell ist. ist er auch einheitlich,
unteilbar und unzusammensetchar und kann mithin nur einem Einzelwesen,
niemals aber einer Vielheit angehören. Es ist möglich, daß jeder Staats¬
bürger bei der Leitung des Gemeinwesens eine bestimmte Ansicht und einen
Willen hat, aber die Gesamtheit hat einen solchen nicht, kann ihn auch nicht
haben, da ihr die Voraussetzung des Wollens. die Einheit des Wesens fehlt.
Dieser Irrtum der Demokratie ist aber entscheidend, weil sie aus dein von ihr
behaupteten einheitlichen Willen des Volkes sein Recht auf Herrschaft, seine
Souveränität herleitet. Da nun aber der Rechtstitel der Volkssouverümwt
falsch war. ist es der Demokratie auch nie gelungen, diese Souveränität wirksam
zu machen, wie denn anch die ganze Geschichte der Nativnnlversammlnng lind
des Konvents vom Anfang bis zum Ende nichts andres ist als die Knechtung
des "souveränen" französischen Volkes durch die "Demokratie." Sieyes sprach
das entscheidende Wort: "Wir sind die Vertreter von sechsuudneunzig Prozent
der ganzen Nation, das Volk ist souverän; wir als seine Vertreter müssen
uns also als Nationalversammlung ansehen und konstituieren." Es unterliegt
keinem Zweifel, das Sieyes und seine Freunde damit die Demokratie in


Die Irrtümer der Demokratie

und das einzige rechtmäßige Gesetz für einen Menschen ist sein individueller
Wille. Zu keiner Zeit but irgend jemand ein Recht, ihn einzuschränken, wenn
der Mensch nicht seine Einwilligung dazu gibt. Dieser Wille kann nicht durch
Vollmacht übertragen werden, eben weil er nicht aufhören kann, bei den Indi¬
viduen zu bleiben. Die Folge davon ist, daß es streng genommen keine
repräsentative Regierung geben kann____ Abgeordnete sind nicht Vertreter
des Volkes und können' es nicht sein, sie sind uicht Beauftragte und können
nichts definitiv entscheiden. Jedes Gesetz, das das Volk nicht bestätigt hat,
ist null und nichtig; es ist kein Gesetz."

Was Rousseau da über die Unübertragbarkeit des Willens sagt, ist so
klar und logisch, daß es geradezu verblüfft, wenn er anderseits zwischen der
Souveränität des Einzelwillens und der Gesetzgebung durch Volksabstimmung
keinen Gegensatz findet. Die Abstimmung durch das Volk hebt ja gerade die
Souveränität des Einzelwillens auf. da sie ihn der Stimmenmehrheit unter¬
wirft. An andrer Stelle sagt denn auch Rousseau: „Niemand ist verpflichtet,
einem Gesetze zu gehorchen, zu dem er nicht seine Einwilligung gegeben hat."
Aber Rousseau war naiv und unverfroren genug, diese Widersprüche in seiner
„Lehre" ruhig nebeneinander stehn zu lassen, und sein Versuch, ein Ver¬
hältnis zwischen der Souveränität des Einzelwillens und der des allgemeinen
Willens herzustellen, lief schließlich auf folgendes kindische Rechenkunststück
hinaus: „Oft ist ein großer Unterschied zwischen dem Willen aller und dem
allgemeinen Willen; dieser will das allgemeine Beste, der andre will das
Privatinteresse und ist nnr eine Summe einzelner Willensmeinnngen. Acht
man nun von diesen Willensmeinungen das Mehr und das Minder, das sich
gegenseitig aufhebt, ab, so bleibt als Differenzsumme der allgemeine Wüte
Mrig." ^ Es ist nicht nötig, auf das Ungereimte eines solchen Verfahrens
"«her einzugehn. Rousseau mußte jedoch zu solchen Kindereien gelangen.

Der Ein Mille ist, wie Rousseau richtig gesagt hat. rem mdwtduell und
deshalb nicht übertragbar. Weil er aber individuell ist. ist er auch einheitlich,
unteilbar und unzusammensetchar und kann mithin nur einem Einzelwesen,
niemals aber einer Vielheit angehören. Es ist möglich, daß jeder Staats¬
bürger bei der Leitung des Gemeinwesens eine bestimmte Ansicht und einen
Willen hat, aber die Gesamtheit hat einen solchen nicht, kann ihn auch nicht
haben, da ihr die Voraussetzung des Wollens. die Einheit des Wesens fehlt.
Dieser Irrtum der Demokratie ist aber entscheidend, weil sie aus dein von ihr
behaupteten einheitlichen Willen des Volkes sein Recht auf Herrschaft, seine
Souveränität herleitet. Da nun aber der Rechtstitel der Volkssouverümwt
falsch war. ist es der Demokratie auch nie gelungen, diese Souveränität wirksam
zu machen, wie denn anch die ganze Geschichte der Nativnnlversammlnng lind
des Konvents vom Anfang bis zum Ende nichts andres ist als die Knechtung
des „souveränen" französischen Volkes durch die „Demokratie." Sieyes sprach
das entscheidende Wort: „Wir sind die Vertreter von sechsuudneunzig Prozent
der ganzen Nation, das Volk ist souverän; wir als seine Vertreter müssen
uns also als Nationalversammlung ansehen und konstituieren." Es unterliegt
keinem Zweifel, das Sieyes und seine Freunde damit die Demokratie in


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/383>, abgerufen am 27.11.2024.