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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der höhern Verwaltungsbeamten in Preußen und andres

Bedenklich könnte allerdings endlich sein, daß die Ausbildung, wie ich sie
vorgeschlagen habe, etwas weniger bequem ist als die jetzige. Morgens vor
Tagesanbruch die Knechte wecken, tagsüber beim Nübenverziehen den Aufseher
machen und dergleichen mehr, ist zwar sehr gesund und lehrreich, aber in der
Tat nicht sehr unterhaltend. Ich halte es selbst nicht für ausgeschlossen, daß
sich dadurch der eine oder der andre veranlaßt sehen könnte, nicht die Ver-
waltuugslaufbcihn zu verfolgen. Aber ich glaube, an diesen Herren ist nicht
viel verloren. Anderseits aber werden die jungen Herren, die bereit sind, sich
solchen Unbequemlichkeiten auszusetzen, immer die Vermutung für sich haben, daß
sie einen innern Beruf für die gewählte Laufbahn haben, und werden besonders
erwünschte Erwerbungen sein. Kurz -- ich fürchte nicht, daß der Zudrang
zur Verwaltung nach der Durchführung meiner Vorschlüge nachlassen würde --
namentlich dann nicht, wenn dem Gerichtsassessor der Eintritt in die Ver¬
waltung verschlossen wird. Die Hauptsache wird sein, daß die Verwaltungs¬
laufbahn dauernd begehrenswert sein wird, daß sie nicht nur eine ausreichende
Versorgung, sondern auch innere Befriedigung zu gewähren vermag. Ich fürchte
nun sehr, daß diese Bedingung schon jetzt nicht mehr ganz erfüllt wird.

Zwar die Einkommensverhältnisse der Verwaltungsbeamten sind bei der
letzten Gehaltsaufbesserung und durch die Vermehrung der Regierungsratsstellen
in den letzten Jahren im allgemeinen befriedigend gestaltet worden. Höchstens
könnte noch in Frage kommen, die Oberregierungsrüte besser zu stellen, den
jungen Regicrungsassessoren früher als jetzt eine Remuneration zuzuwenden,
und vielleicht etatsmäßige Assessorenstellen zu schaffen. Aber das ist alles
nicht unerläßlich; es genügt, wenn dafür gesorgt wird, daß den Verwaltungs¬
beamten die für sie bestimmten Stellen wirklich vorbehalten bleiben und nicht
immer vou Gcrichtsassessoren genommen werden.")

Nach andern.Richtungen hat sich jedoch der Verwaltungsdienst unbefriedigend
gestaltet. Es läßt sich nämlich nicht verkennen, daß über die Verwendung der
Verwaltungsbeamten in bessern oder über ihre Beförderung in höhere Stellen
nicht mehr so sehr die Leistungen und die Tüchtigkeit, sondern immer mehr
der Zufall entscheidet. Der Zufall der Geburt, der Konfession, der Lands¬
mannschaft, der Zufall persönlicher, verwandtschaftlicher oder amtlicher Be-



*) In welchem Umfang Juristen trotz der von der Gesetzesbegründung behaupteten
Schwierigkeit, sie zum Übertritt in die Verwaltung zu bewegen, in diese eingedrungen sind,
dafür nur zwei Beispiele- 1. Von den 36 Verwaltungsgerichtsdirektorcn waren im vorigen
Herbst mindestens 25, wahrscheinlich aber noch mehr, Gerichtsassessoren. 2. Nach dem Gesetz
soll die eine Hälfte der Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts die Befähigung für die höhere
Verwaltung, die andre die Befähigung zum Richteramte haben. In Wirklichkeit haben aber
von jeher die Gerichtsasscssoren das Übergewicht gehabt. Von den 89 Mitgliedern, die das
Oberverwaltungsgericht in der Zeit seines Bestehns bis zum I. August 1901 gehabt hat, waren
höchstens Is(-----16,85Prozent) uns der Verwaltung, alle andern aber aus der Justiz hervorgegangen.
Am 1. August 1901 aber hatte das Gericht unter seinen SO Mitgliedern nur noch S ehemalige
Verwnltungsbeamte (---- 10 Prozent), und seitdem ist ihre Zahl auf 3 gesunken (------ 6 Prozent).
Durch diesen Rückgang der Zahl der Verwaltungsbeamten wird auch der naheliegende Ein¬
wand vou vornherein abgeschnitten, daß das Überwiegen der Juristen auf den Umstand zurück¬
zuführen wäre, daß während eines Jahrzehnts kein Verwaltungsnachwuchs entstanden sei.
Die Ausbildung der höhern Verwaltungsbeamten in Preußen und andres

Bedenklich könnte allerdings endlich sein, daß die Ausbildung, wie ich sie
vorgeschlagen habe, etwas weniger bequem ist als die jetzige. Morgens vor
Tagesanbruch die Knechte wecken, tagsüber beim Nübenverziehen den Aufseher
machen und dergleichen mehr, ist zwar sehr gesund und lehrreich, aber in der
Tat nicht sehr unterhaltend. Ich halte es selbst nicht für ausgeschlossen, daß
sich dadurch der eine oder der andre veranlaßt sehen könnte, nicht die Ver-
waltuugslaufbcihn zu verfolgen. Aber ich glaube, an diesen Herren ist nicht
viel verloren. Anderseits aber werden die jungen Herren, die bereit sind, sich
solchen Unbequemlichkeiten auszusetzen, immer die Vermutung für sich haben, daß
sie einen innern Beruf für die gewählte Laufbahn haben, und werden besonders
erwünschte Erwerbungen sein. Kurz — ich fürchte nicht, daß der Zudrang
zur Verwaltung nach der Durchführung meiner Vorschlüge nachlassen würde —
namentlich dann nicht, wenn dem Gerichtsassessor der Eintritt in die Ver¬
waltung verschlossen wird. Die Hauptsache wird sein, daß die Verwaltungs¬
laufbahn dauernd begehrenswert sein wird, daß sie nicht nur eine ausreichende
Versorgung, sondern auch innere Befriedigung zu gewähren vermag. Ich fürchte
nun sehr, daß diese Bedingung schon jetzt nicht mehr ganz erfüllt wird.

Zwar die Einkommensverhältnisse der Verwaltungsbeamten sind bei der
letzten Gehaltsaufbesserung und durch die Vermehrung der Regierungsratsstellen
in den letzten Jahren im allgemeinen befriedigend gestaltet worden. Höchstens
könnte noch in Frage kommen, die Oberregierungsrüte besser zu stellen, den
jungen Regicrungsassessoren früher als jetzt eine Remuneration zuzuwenden,
und vielleicht etatsmäßige Assessorenstellen zu schaffen. Aber das ist alles
nicht unerläßlich; es genügt, wenn dafür gesorgt wird, daß den Verwaltungs¬
beamten die für sie bestimmten Stellen wirklich vorbehalten bleiben und nicht
immer vou Gcrichtsassessoren genommen werden.")

Nach andern.Richtungen hat sich jedoch der Verwaltungsdienst unbefriedigend
gestaltet. Es läßt sich nämlich nicht verkennen, daß über die Verwendung der
Verwaltungsbeamten in bessern oder über ihre Beförderung in höhere Stellen
nicht mehr so sehr die Leistungen und die Tüchtigkeit, sondern immer mehr
der Zufall entscheidet. Der Zufall der Geburt, der Konfession, der Lands¬
mannschaft, der Zufall persönlicher, verwandtschaftlicher oder amtlicher Be-



*) In welchem Umfang Juristen trotz der von der Gesetzesbegründung behaupteten
Schwierigkeit, sie zum Übertritt in die Verwaltung zu bewegen, in diese eingedrungen sind,
dafür nur zwei Beispiele- 1. Von den 36 Verwaltungsgerichtsdirektorcn waren im vorigen
Herbst mindestens 25, wahrscheinlich aber noch mehr, Gerichtsassessoren. 2. Nach dem Gesetz
soll die eine Hälfte der Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts die Befähigung für die höhere
Verwaltung, die andre die Befähigung zum Richteramte haben. In Wirklichkeit haben aber
von jeher die Gerichtsasscssoren das Übergewicht gehabt. Von den 89 Mitgliedern, die das
Oberverwaltungsgericht in der Zeit seines Bestehns bis zum I. August 1901 gehabt hat, waren
höchstens Is(-----16,85Prozent) uns der Verwaltung, alle andern aber aus der Justiz hervorgegangen.
Am 1. August 1901 aber hatte das Gericht unter seinen SO Mitgliedern nur noch S ehemalige
Verwnltungsbeamte (---- 10 Prozent), und seitdem ist ihre Zahl auf 3 gesunken (------ 6 Prozent).
Durch diesen Rückgang der Zahl der Verwaltungsbeamten wird auch der naheliegende Ein¬
wand vou vornherein abgeschnitten, daß das Überwiegen der Juristen auf den Umstand zurück¬
zuführen wäre, daß während eines Jahrzehnts kein Verwaltungsnachwuchs entstanden sei.
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[0276] Die Ausbildung der höhern Verwaltungsbeamten in Preußen und andres Bedenklich könnte allerdings endlich sein, daß die Ausbildung, wie ich sie vorgeschlagen habe, etwas weniger bequem ist als die jetzige. Morgens vor Tagesanbruch die Knechte wecken, tagsüber beim Nübenverziehen den Aufseher machen und dergleichen mehr, ist zwar sehr gesund und lehrreich, aber in der Tat nicht sehr unterhaltend. Ich halte es selbst nicht für ausgeschlossen, daß sich dadurch der eine oder der andre veranlaßt sehen könnte, nicht die Ver- waltuugslaufbcihn zu verfolgen. Aber ich glaube, an diesen Herren ist nicht viel verloren. Anderseits aber werden die jungen Herren, die bereit sind, sich solchen Unbequemlichkeiten auszusetzen, immer die Vermutung für sich haben, daß sie einen innern Beruf für die gewählte Laufbahn haben, und werden besonders erwünschte Erwerbungen sein. Kurz — ich fürchte nicht, daß der Zudrang zur Verwaltung nach der Durchführung meiner Vorschlüge nachlassen würde — namentlich dann nicht, wenn dem Gerichtsassessor der Eintritt in die Ver¬ waltung verschlossen wird. Die Hauptsache wird sein, daß die Verwaltungs¬ laufbahn dauernd begehrenswert sein wird, daß sie nicht nur eine ausreichende Versorgung, sondern auch innere Befriedigung zu gewähren vermag. Ich fürchte nun sehr, daß diese Bedingung schon jetzt nicht mehr ganz erfüllt wird. Zwar die Einkommensverhältnisse der Verwaltungsbeamten sind bei der letzten Gehaltsaufbesserung und durch die Vermehrung der Regierungsratsstellen in den letzten Jahren im allgemeinen befriedigend gestaltet worden. Höchstens könnte noch in Frage kommen, die Oberregierungsrüte besser zu stellen, den jungen Regicrungsassessoren früher als jetzt eine Remuneration zuzuwenden, und vielleicht etatsmäßige Assessorenstellen zu schaffen. Aber das ist alles nicht unerläßlich; es genügt, wenn dafür gesorgt wird, daß den Verwaltungs¬ beamten die für sie bestimmten Stellen wirklich vorbehalten bleiben und nicht immer vou Gcrichtsassessoren genommen werden.") Nach andern.Richtungen hat sich jedoch der Verwaltungsdienst unbefriedigend gestaltet. Es läßt sich nämlich nicht verkennen, daß über die Verwendung der Verwaltungsbeamten in bessern oder über ihre Beförderung in höhere Stellen nicht mehr so sehr die Leistungen und die Tüchtigkeit, sondern immer mehr der Zufall entscheidet. Der Zufall der Geburt, der Konfession, der Lands¬ mannschaft, der Zufall persönlicher, verwandtschaftlicher oder amtlicher Be- *) In welchem Umfang Juristen trotz der von der Gesetzesbegründung behaupteten Schwierigkeit, sie zum Übertritt in die Verwaltung zu bewegen, in diese eingedrungen sind, dafür nur zwei Beispiele- 1. Von den 36 Verwaltungsgerichtsdirektorcn waren im vorigen Herbst mindestens 25, wahrscheinlich aber noch mehr, Gerichtsassessoren. 2. Nach dem Gesetz soll die eine Hälfte der Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts die Befähigung für die höhere Verwaltung, die andre die Befähigung zum Richteramte haben. In Wirklichkeit haben aber von jeher die Gerichtsasscssoren das Übergewicht gehabt. Von den 89 Mitgliedern, die das Oberverwaltungsgericht in der Zeit seines Bestehns bis zum I. August 1901 gehabt hat, waren höchstens Is(-----16,85Prozent) uns der Verwaltung, alle andern aber aus der Justiz hervorgegangen. Am 1. August 1901 aber hatte das Gericht unter seinen SO Mitgliedern nur noch S ehemalige Verwnltungsbeamte (---- 10 Prozent), und seitdem ist ihre Zahl auf 3 gesunken (------ 6 Prozent). Durch diesen Rückgang der Zahl der Verwaltungsbeamten wird auch der naheliegende Ein¬ wand vou vornherein abgeschnitten, daß das Überwiegen der Juristen auf den Umstand zurück¬ zuführen wäre, daß während eines Jahrzehnts kein Verwaltungsnachwuchs entstanden sei.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/276>, abgerufen am 28.07.2024.