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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der höhern verwaltnngsl'cantem in Preußen und andres

meine Vorschlüge nichts andres bedeuten als die Wiedereinführung der Aus¬
bildung, die die Verwaltungsbeamten Friedrichs des Großen und seiner un¬
mittelbaren Nachfolger, namentlich auch die Männer der Stein-Hardenbergischen
Zeit genossen haben. Das Nähere mag man bei Meier, "Die Reform der
Verwaltungsorgamsation uuter Stein und Hardenberg" nachlesen. Auch damals
hatte man schon die vollständige Trennung der Verwaltungslaufbahn von der
Justizlcmfbahu mit allen von mir früher angedeuteten Folgen und auch die
Praktische Beschäftigung in einem Landwirtschaftsbetriebe. Nur insofern be¬
stand eine Abweichung von meinen Vorschlägen, als man eine Beschäftigung
der Verwaltungsbeamten bei Justizbehörden nicht kannte. Diese Abweichung
ist jedoch nur scheinbar, dn die Kriegs- und die Domänenkammern bekannt¬
lich für viele Sachen zuständig waren, die jetzt den Gerichten überwiesen
sind, die sogenannten Knmmerjustizsachen, und die jungen Verwaltungs-
referendarc also bei ihrer eignen Behörde reichlich Gelegenheit hatten, ihren
juristischen Scharfsinn zu üben und ihr privatrechtliches Wissen zu mehren
und zu vertiefen. Ich glaube nun, daß die Ausbildung, die die Männer der
Stein-Hardenbergischen Zeit genossen haben, auch für uns, wenn sie zeitgemäß
umgestaltet wird, nicht ohne weiteres zu verwerfen ist. Auch hier kann es
nicht schaden, wenn wir uns von der Geschichte belehren lassen.

Im einzelnen wird man namentlich die Zahl der Prüfungen bemängeln
und von chinesischen Zuständen sprechen. Ich würde selbstverständlich froh
sein, wenn es möglich wäre, mit weniger Prüfungen den Zweck dieser Ein¬
richtung zu erreichen. Da dies nicht der Fall ist, so bleibt nur der von mir
betretne Weg: Teilung des Prüfungsstoffes. Die Vermehrung der Prüfungen
soll, wie ich wiederhole, nicht eine Erschwerung, sondern eine Erleichterung für
die Prüflinge darstellen.

Meine Vorschläge bedeuten eine Verlängerung der Ausbildungszeit um
ein halbes Jahr -- trotz der Verkürzung der gerichtlichen Praxis um dieselbe
Zeitspanne. Man wird auch hiergegen Bedenken haben und plntokratische Wir¬
kungen befürchten. Solche Folgen würden in der Tat nicht erwünscht sein;
aber ich glaube nicht, daß sie eintreten werden. Wer seinen Sohn, wie jetzt,
sieben Jahre unterhalten kann, der kann ihn auch sieben und ein halbes Jahr
unterhalten, zumal da in diese Zeit ein einjähriger Landaufenthalt fällt, der nicht
kostspielig sein wird. Außerdem aber steht die Verlängerung auf dem Papier,
sie wird aufgehoben dnrch die Verkürzung der auf die Prüfungen zu verwen¬
denden Zeit. Während auf diese jetzt annähernd zwölf Monate entfallen
(drei bis vier Monate auf die erste, sieben bis neun Monate auf die zweite),
können die von mir vorgeschlngnen beiden Abschlußprüfungen, die allein hier
in Frage kommen, beqnem und ohne Übereilung in sechs Monaten erledigt
werden. Meine Vorschlüge werden also in Wirklichkeit nicht eine Verlängerung
der Vorbereitungszeit herbeiführe". Dazu kommt aber noch etwas andres. Die
allermeisten Verwaltungsbeamten haben in notwendiger Folge der jetzigen Einrich¬
tung bei der Übernahme zur Verwaltung und bei der Zulassung zur großen Staats¬
prüfung viel Zeit, oft Monate verloren. Alle diese Zeitverluste werden sich bei
meinen Vorschlägen, wie ich später noch zeigen werde, leicht vermeiden lassen.


Die Ausbildung der höhern verwaltnngsl'cantem in Preußen und andres

meine Vorschlüge nichts andres bedeuten als die Wiedereinführung der Aus¬
bildung, die die Verwaltungsbeamten Friedrichs des Großen und seiner un¬
mittelbaren Nachfolger, namentlich auch die Männer der Stein-Hardenbergischen
Zeit genossen haben. Das Nähere mag man bei Meier, „Die Reform der
Verwaltungsorgamsation uuter Stein und Hardenberg" nachlesen. Auch damals
hatte man schon die vollständige Trennung der Verwaltungslaufbahn von der
Justizlcmfbahu mit allen von mir früher angedeuteten Folgen und auch die
Praktische Beschäftigung in einem Landwirtschaftsbetriebe. Nur insofern be¬
stand eine Abweichung von meinen Vorschlägen, als man eine Beschäftigung
der Verwaltungsbeamten bei Justizbehörden nicht kannte. Diese Abweichung
ist jedoch nur scheinbar, dn die Kriegs- und die Domänenkammern bekannt¬
lich für viele Sachen zuständig waren, die jetzt den Gerichten überwiesen
sind, die sogenannten Knmmerjustizsachen, und die jungen Verwaltungs-
referendarc also bei ihrer eignen Behörde reichlich Gelegenheit hatten, ihren
juristischen Scharfsinn zu üben und ihr privatrechtliches Wissen zu mehren
und zu vertiefen. Ich glaube nun, daß die Ausbildung, die die Männer der
Stein-Hardenbergischen Zeit genossen haben, auch für uns, wenn sie zeitgemäß
umgestaltet wird, nicht ohne weiteres zu verwerfen ist. Auch hier kann es
nicht schaden, wenn wir uns von der Geschichte belehren lassen.

Im einzelnen wird man namentlich die Zahl der Prüfungen bemängeln
und von chinesischen Zuständen sprechen. Ich würde selbstverständlich froh
sein, wenn es möglich wäre, mit weniger Prüfungen den Zweck dieser Ein¬
richtung zu erreichen. Da dies nicht der Fall ist, so bleibt nur der von mir
betretne Weg: Teilung des Prüfungsstoffes. Die Vermehrung der Prüfungen
soll, wie ich wiederhole, nicht eine Erschwerung, sondern eine Erleichterung für
die Prüflinge darstellen.

Meine Vorschläge bedeuten eine Verlängerung der Ausbildungszeit um
ein halbes Jahr — trotz der Verkürzung der gerichtlichen Praxis um dieselbe
Zeitspanne. Man wird auch hiergegen Bedenken haben und plntokratische Wir¬
kungen befürchten. Solche Folgen würden in der Tat nicht erwünscht sein;
aber ich glaube nicht, daß sie eintreten werden. Wer seinen Sohn, wie jetzt,
sieben Jahre unterhalten kann, der kann ihn auch sieben und ein halbes Jahr
unterhalten, zumal da in diese Zeit ein einjähriger Landaufenthalt fällt, der nicht
kostspielig sein wird. Außerdem aber steht die Verlängerung auf dem Papier,
sie wird aufgehoben dnrch die Verkürzung der auf die Prüfungen zu verwen¬
denden Zeit. Während auf diese jetzt annähernd zwölf Monate entfallen
(drei bis vier Monate auf die erste, sieben bis neun Monate auf die zweite),
können die von mir vorgeschlngnen beiden Abschlußprüfungen, die allein hier
in Frage kommen, beqnem und ohne Übereilung in sechs Monaten erledigt
werden. Meine Vorschlüge werden also in Wirklichkeit nicht eine Verlängerung
der Vorbereitungszeit herbeiführe». Dazu kommt aber noch etwas andres. Die
allermeisten Verwaltungsbeamten haben in notwendiger Folge der jetzigen Einrich¬
tung bei der Übernahme zur Verwaltung und bei der Zulassung zur großen Staats¬
prüfung viel Zeit, oft Monate verloren. Alle diese Zeitverluste werden sich bei
meinen Vorschlägen, wie ich später noch zeigen werde, leicht vermeiden lassen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/275>, abgerufen am 27.07.2024.