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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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das; damals die Sechsstädte und nicht die Landesherrschaft das Heft in den
Händen hielten; ferner erkennen wir, daß sich damals in Hahn eine große
uordsüdliche Handelsstraße, die von der Ostseeküste durch Brandenburg nach
Böhmen führte, mit der bekannten westöstlichen kreuzte. Die wichtigsten Be¬
stimmungen lauten: Von Budissin sollen die Wagen, die gen Franken wollen,
gehn auf Bischofswerda, Dresden, Freiberg, Chemnitz. Zwickau, Voigtsberg
und fort gen Franken; die Wagen, die gen Thüringen wollen, sollen gehn
auf Königsbrück. Hahn, Oschatz^ Griinma (oder Eilenburg), Leipzig und fort
gen Thüringen ans Hin- und Wiederwegen, und sonst keinen andern Weg
fahren bei Verlust des Gutes und sonderlicher Strafe. , . Alle Wagen mit
Gütern aus der Mark (Brandenburg), (Nieder-)Lausitz, oder Brandenburg,
Berlin. Stettin und andern Orten sollten fahren ans Herzberg, durch den Haym
auf Lommatzsch (Elbübergnng bei Merschwitz-Boritz), Meißen, Dresden, Pirua,
Freiberg, Brüx und andre Gebirgsstädte (Böhmens); alle Wagen mit Gcwnnd,
Wachs,' Leders Schöllwerk, Kupfer und andern Gütern, die ein Geleitsgeld
zahlten, sollten von Breslau, Görlitz, Budissin und andern Hinterstädten durch
den Hahn nach Leipzig, Erfurt, Frankfurt (a. M), Halle fahren . . . wegen der
Wagen aber, die durch Mühlberg und Strehlen uns Nndcbnrg und Meißen
fuhren, war ein Beigeleit im Amt Haym zu Grödel eingerichtet, wo auch alle,
die mit Gütern nach Leipzig, Halle und Magdeburg über Ortrand wollten, das
Geleitsgeld erlegen und ein neues Geleitszeichen losen mußten, ohne das sie zu
Ortrand nicht sollten durchgelasseu werden usw. Die angehängte Zollordnnng
für Haym bestimmte, daß z. V. ein Wagen Wachs ^ 12 russische oder 20 lom-
bartsche Scheiben 6 si., ein Ballen niederländisch Tuch ^-12 Tücher 14 bis
18 Gr., ein Wagen Rheinwein 35 Gr. zahlen sollte, doch sollte danach der
Fuhrmann des Wcinverzapfens entledigt sein.

Aber diese privilegierte Stellung Hains erhielt schon 1485 ihren ersten Stoß
durch die unselige Leipziger Teilung der kursächsischen Länder, durch dre der
Gegensatz zwischen der ernestinischen und der albertinischcn Linie geschaffen
wurde. Seitdem gehörte die hohe Straße mit ihren beträchtlichen Zolleinnahmen
zum herzoglichen Anteil, und nun waren natürlich die Kurfürsten bemüht,
einen Teil des westöstlichen Verkehrs anch durch ihr Gebiet zu lenken; so
kam allmählich die "niedre Straße" neben der hohen ans, die in verschiednen
Zügen das herzoglich sächsische Gebiet nördlich umging. Der Streit darüber
entbrennt schon 1488. Damals hatte der herzogliche Geleitsmann zum Haym
mehrere Fuhrleute, die schon mehrmals von Breslau über Priebus, Muskau,
Spremberg, Seuftenberg, Liebenwerda, Torgau usw. gefahren waren, in Dobcr
Stroh bei Seuftenberg "mit Kummer (Gefängnis) belegt," und am 5. Juli 1489
schrieb Kurfürst Friedrich der Weise an Herzog Georg den Bärtigen, "daß dle
Kauf- und Fuhrleute, die gen Seuftenberg gekommen seien, von den herzoglnhen
Amtleuten daselbst mit Gewalt gezwungen würden, die Straße uns Lieben-
werda, Belgern, Torgau und Eilenburg, die sie vorher allerwege gefahren und
gebauet Hütten, zu meiden und die Straßen ans den Haym und Oschatz zu¬
zufahren, wodurch des Kurfürsten Straßen und Geleite ganz verödet und
niedergelegt würden."


das; damals die Sechsstädte und nicht die Landesherrschaft das Heft in den
Händen hielten; ferner erkennen wir, daß sich damals in Hahn eine große
uordsüdliche Handelsstraße, die von der Ostseeküste durch Brandenburg nach
Böhmen führte, mit der bekannten westöstlichen kreuzte. Die wichtigsten Be¬
stimmungen lauten: Von Budissin sollen die Wagen, die gen Franken wollen,
gehn auf Bischofswerda, Dresden, Freiberg, Chemnitz. Zwickau, Voigtsberg
und fort gen Franken; die Wagen, die gen Thüringen wollen, sollen gehn
auf Königsbrück. Hahn, Oschatz^ Griinma (oder Eilenburg), Leipzig und fort
gen Thüringen ans Hin- und Wiederwegen, und sonst keinen andern Weg
fahren bei Verlust des Gutes und sonderlicher Strafe. , . Alle Wagen mit
Gütern aus der Mark (Brandenburg), (Nieder-)Lausitz, oder Brandenburg,
Berlin. Stettin und andern Orten sollten fahren ans Herzberg, durch den Haym
auf Lommatzsch (Elbübergnng bei Merschwitz-Boritz), Meißen, Dresden, Pirua,
Freiberg, Brüx und andre Gebirgsstädte (Böhmens); alle Wagen mit Gcwnnd,
Wachs,' Leders Schöllwerk, Kupfer und andern Gütern, die ein Geleitsgeld
zahlten, sollten von Breslau, Görlitz, Budissin und andern Hinterstädten durch
den Hahn nach Leipzig, Erfurt, Frankfurt (a. M), Halle fahren . . . wegen der
Wagen aber, die durch Mühlberg und Strehlen uns Nndcbnrg und Meißen
fuhren, war ein Beigeleit im Amt Haym zu Grödel eingerichtet, wo auch alle,
die mit Gütern nach Leipzig, Halle und Magdeburg über Ortrand wollten, das
Geleitsgeld erlegen und ein neues Geleitszeichen losen mußten, ohne das sie zu
Ortrand nicht sollten durchgelasseu werden usw. Die angehängte Zollordnnng
für Haym bestimmte, daß z. V. ein Wagen Wachs ^ 12 russische oder 20 lom-
bartsche Scheiben 6 si., ein Ballen niederländisch Tuch ^-12 Tücher 14 bis
18 Gr., ein Wagen Rheinwein 35 Gr. zahlen sollte, doch sollte danach der
Fuhrmann des Wcinverzapfens entledigt sein.

Aber diese privilegierte Stellung Hains erhielt schon 1485 ihren ersten Stoß
durch die unselige Leipziger Teilung der kursächsischen Länder, durch dre der
Gegensatz zwischen der ernestinischen und der albertinischcn Linie geschaffen
wurde. Seitdem gehörte die hohe Straße mit ihren beträchtlichen Zolleinnahmen
zum herzoglichen Anteil, und nun waren natürlich die Kurfürsten bemüht,
einen Teil des westöstlichen Verkehrs anch durch ihr Gebiet zu lenken; so
kam allmählich die „niedre Straße" neben der hohen ans, die in verschiednen
Zügen das herzoglich sächsische Gebiet nördlich umging. Der Streit darüber
entbrennt schon 1488. Damals hatte der herzogliche Geleitsmann zum Haym
mehrere Fuhrleute, die schon mehrmals von Breslau über Priebus, Muskau,
Spremberg, Seuftenberg, Liebenwerda, Torgau usw. gefahren waren, in Dobcr
Stroh bei Seuftenberg „mit Kummer (Gefängnis) belegt," und am 5. Juli 1489
schrieb Kurfürst Friedrich der Weise an Herzog Georg den Bärtigen, „daß dle
Kauf- und Fuhrleute, die gen Seuftenberg gekommen seien, von den herzoglnhen
Amtleuten daselbst mit Gewalt gezwungen würden, die Straße uns Lieben-
werda, Belgern, Torgau und Eilenburg, die sie vorher allerwege gefahren und
gebauet Hütten, zu meiden und die Straßen ans den Haym und Oschatz zu¬
zufahren, wodurch des Kurfürsten Straßen und Geleite ganz verödet und
niedergelegt würden."


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/163>, abgerufen am 24.11.2024.