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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Httbstbilder von der Roter und Pnlsnitz

Geld neue gelöst wurden. Wie kam das alles? Wichtiger als die Elbschiff-
fnhrt, die infolge der mangelhaften Rcgulicrnngsarbeiten vielfach als unberechenbar
galt, war im Mittelalter der Verkehr auf den Landstraßen. Wegen der großen
Schwierigkeit des Fortkommens aber waren die Tagereisen klein, etwa fünf¬
undzwanzig Kilometer. Hatte der in tiefen Geleisen ächzende und knarrende,
meist vierspännige Wagen diese Strecke zurückgelegt, so brauchte man eine sichere
Station, wo das Kanfmcmnsgnt vor Räubern geborgen war, wo sich Menschen
und Tiere ausruhn, Ausbesserungen des Fuhrwerks vorgenommen werden konnten.
So hat das Handelsbedürfuis längs der hohen Straße die Stationen Hain,
Königsbrück, Kameuz, Bautzen, Löbau, Görlitz usw. hervorgerufen. Zwischen
den Stadtbürgern und den reisenden Kaufleuten entstand eine Interessengemein¬
schaft: die Städter in Verbindung mit dein Landesherrn beschafften eine fahr¬
bare, gesicherte Straße, Unterkommen und Quartier, die Kaufherren und Fuhr¬
leute dagegen zahlten Geleitsgeld und Zoll und gelobten, in einer bestimmten
Richtung eben nur eine Straße zu benutzeu. So verwandelte sich allmählich
"das Recht der gastlichen Einkehr, der Warenniederlage, der Ausbesserung und
des Wechsels von Schiff und Geschirr in einen Zwang." Wer von der her¬
gebrachten Ordnung oder Straße wich, verfiel der Strafe des Landesherrn,
dessen Zoll und Geleit er umging, mit Hab und Gut, ja sogar mit seiner
Person.

Wann solche Einrichtungen auf der durch Hain führenden Straße Platz
griffen, wissen wir nicht; im vierzehnten Jahrhundert, wo die ersten Urkunden
darüber auftauchen, galten sie schon als uralt "über Menschen Gewähr." Der
1346 geschlossene Bund der "Sechsstädte" Kamenz, Bautzen, Löbau, Görlitz,
Zittau, Lauban hatte außer der allgemeinen Tendenz, den Landfrieden zu sicher,?,
den besondern Zweck, die Sicherheit der "hohen Straße" zu gewährleisten. Die
Stellung der sächsischen Fürsten zu ihr tritt aber besonders deutlich hervor in
einem Vertrage, den Markgraf Wilhelm 1399 mit Breslnu und 1404 mit dem
polnischen Krcckau schloß. Darin verheißt er den polnischen und den schlesischen
Kaufleuten sichere und geschlitzte Fahrt durch sein Land, doch sollen sie für
jeden mit Kanfmannschatz beladnen Wagen zu Hahn und Oschcch sechs Gulden,
zu Grimma zwei Gulden zahlen. In andern Urkunden des fünfzehnten Jahr¬
hunderts erscheint Hahn als die älteste und die maßgebende Zollstätte; so ver¬
ordnet z. B. Kaiser Friedrich der Dritte im Jahre 1443, die Markgrafen Friedrich
und Wilhelm von Meißen sollten an jeder Zollstätte soviel nehmen, als sie in
ihrer "Stadt zum Hahn über Elbe" nach allein Herkommen zu nehmen befugt
seien; in einer gleichzeitigen Urkunde wird den Fürsten vom Kaiser freigestellt,
das wichtige Stapelrecht, uach dem alle oder gewisse Waren eine Zeit lang um
einem gewissen Orte zum Verlauf angeboten oder höher verzollt werden mußten,
an Dresden oder Hahn zu verleihen.

Vor allem aber sind für den Anteil Hains am mitteleuropäischen Binueu-
handel lehrreich die Verhandlungen, die im Jahre 1462 von den Sechsstädten
mit Kurfürst Friedrich dem sanftmütigen gepflogen worden sind. Dabei er¬
scheint das Kurfürstentum Sachsen init der böhmischen Oberlausitz und ihren
östlichen Hinterländern als eine wirtschaftliche Einheit, ein Beweis dafür,


Httbstbilder von der Roter und Pnlsnitz

Geld neue gelöst wurden. Wie kam das alles? Wichtiger als die Elbschiff-
fnhrt, die infolge der mangelhaften Rcgulicrnngsarbeiten vielfach als unberechenbar
galt, war im Mittelalter der Verkehr auf den Landstraßen. Wegen der großen
Schwierigkeit des Fortkommens aber waren die Tagereisen klein, etwa fünf¬
undzwanzig Kilometer. Hatte der in tiefen Geleisen ächzende und knarrende,
meist vierspännige Wagen diese Strecke zurückgelegt, so brauchte man eine sichere
Station, wo das Kanfmcmnsgnt vor Räubern geborgen war, wo sich Menschen
und Tiere ausruhn, Ausbesserungen des Fuhrwerks vorgenommen werden konnten.
So hat das Handelsbedürfuis längs der hohen Straße die Stationen Hain,
Königsbrück, Kameuz, Bautzen, Löbau, Görlitz usw. hervorgerufen. Zwischen
den Stadtbürgern und den reisenden Kaufleuten entstand eine Interessengemein¬
schaft: die Städter in Verbindung mit dein Landesherrn beschafften eine fahr¬
bare, gesicherte Straße, Unterkommen und Quartier, die Kaufherren und Fuhr¬
leute dagegen zahlten Geleitsgeld und Zoll und gelobten, in einer bestimmten
Richtung eben nur eine Straße zu benutzeu. So verwandelte sich allmählich
„das Recht der gastlichen Einkehr, der Warenniederlage, der Ausbesserung und
des Wechsels von Schiff und Geschirr in einen Zwang." Wer von der her¬
gebrachten Ordnung oder Straße wich, verfiel der Strafe des Landesherrn,
dessen Zoll und Geleit er umging, mit Hab und Gut, ja sogar mit seiner
Person.

Wann solche Einrichtungen auf der durch Hain führenden Straße Platz
griffen, wissen wir nicht; im vierzehnten Jahrhundert, wo die ersten Urkunden
darüber auftauchen, galten sie schon als uralt „über Menschen Gewähr." Der
1346 geschlossene Bund der „Sechsstädte" Kamenz, Bautzen, Löbau, Görlitz,
Zittau, Lauban hatte außer der allgemeinen Tendenz, den Landfrieden zu sicher,?,
den besondern Zweck, die Sicherheit der „hohen Straße" zu gewährleisten. Die
Stellung der sächsischen Fürsten zu ihr tritt aber besonders deutlich hervor in
einem Vertrage, den Markgraf Wilhelm 1399 mit Breslnu und 1404 mit dem
polnischen Krcckau schloß. Darin verheißt er den polnischen und den schlesischen
Kaufleuten sichere und geschlitzte Fahrt durch sein Land, doch sollen sie für
jeden mit Kanfmannschatz beladnen Wagen zu Hahn und Oschcch sechs Gulden,
zu Grimma zwei Gulden zahlen. In andern Urkunden des fünfzehnten Jahr¬
hunderts erscheint Hahn als die älteste und die maßgebende Zollstätte; so ver¬
ordnet z. B. Kaiser Friedrich der Dritte im Jahre 1443, die Markgrafen Friedrich
und Wilhelm von Meißen sollten an jeder Zollstätte soviel nehmen, als sie in
ihrer „Stadt zum Hahn über Elbe" nach allein Herkommen zu nehmen befugt
seien; in einer gleichzeitigen Urkunde wird den Fürsten vom Kaiser freigestellt,
das wichtige Stapelrecht, uach dem alle oder gewisse Waren eine Zeit lang um
einem gewissen Orte zum Verlauf angeboten oder höher verzollt werden mußten,
an Dresden oder Hahn zu verleihen.

Vor allem aber sind für den Anteil Hains am mitteleuropäischen Binueu-
handel lehrreich die Verhandlungen, die im Jahre 1462 von den Sechsstädten
mit Kurfürst Friedrich dem sanftmütigen gepflogen worden sind. Dabei er¬
scheint das Kurfürstentum Sachsen init der böhmischen Oberlausitz und ihren
östlichen Hinterländern als eine wirtschaftliche Einheit, ein Beweis dafür,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/162>, abgerufen am 01.09.2024.