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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Die Bodenbenutzung im Deutschen Reiche

Nur die "geringern Weiden und Hurungen" haben also in der ganzen
Periode 1878/1900 abgenommen, und zwar fast in demselben Maße, wie das
,"Ob- und Urlaub" zugenommen hat. Nach den über die einzelnen Er¬
hebungen vorliegenden Berichten steht es fest, daß die Zunahme des "Ödlands"
-- wie fortan kurz gesagt sein mag -- fast ganz darauf zurückzuführen ist, daß
bei frühern Aufnahmen als "Hutuugen" -- wie wir statt "geringere Weiden und
Hutungen" fortan sagen wollen -- augemeldete Flächen bei spätern Ausnahmen
als "Ödland" bezeichnet worden sind. Eine besondre Definition von Ödland
war nicht gegeben, die Hutungen aber waren nach oben unterschieden von den
sogenannten "reichen Weiden," d.h. Weiden "von im Durchschnitt der Jahre
mindestens 15 Doppelzentnern Heuweidewert oder mindestens einer Kuhweide
lauf das Hektar." Was ist nun Hutung, was Ödland? Es ist klar, daß dem
Persönlichen Ermessen des zur Anmeldung berufnen Besitzers oder Gemeinde¬
vorstehers dabei von vornherein ein weiter Spielraum offen stand. Schon
die Aufnahme von 1883 führte zur Ausscheidung eines großen Teiles der
1878 als Hutungen bezeichneten Flächen und ihrer Einreihung unter das Öd¬
land. Eine veränderte Benutzung braucht dem nicht zu Grunde gelegen zu
haben. Für die Aufnahme von 1893 war die Rubrik Ödland durch den Zu¬
satz erläutert worden: "einschließlich der reinen Heideländereien und der weder
zum Ackerbau uoch als Grünland benutzten Moore" usw. Das hatte wieder
eine starke Überweisung von frühern Hutuugen an das Ödland zur Folge.
Die Verschiebung von 1893 bis 1900 ist, wie zu erwarten war, viel kleiner;
die Angaben waren richtiger, die Ergebnisse zuverlässiger geworden. Hier wird
man wohl auch in weiteren Maße an eine thatsächliche Veränderung in der
Vvdenbenutzung glauben müsse", die sich -- wenigstens teilweise -- schou aus dem
Rückgang der Zahl der Schafe in der ganzen Periode 1878/1900 erklärt.

Richtig beurteilt kann die seltsame Erscheinung der starken Zunahme des
Ödlands außerdem nur werden, wenn sie in den verschiednen Gebietsteilen
verfolgt wird. Nach dem Ergebnis der vier Aufnahmen wurden als Ödland
angemeldet:

1878 1883 1893 1900
1000 Hektar
in den sieben preußischen Ostprovinzen - 139 498 431 438
in Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinland und
Hohenzollern......... 12 256 237 225
in Schleswig-Holstein und Hannover . . 22 571 915 932
>im Königreich Preußen überhaupt 173 1325 1583 1595
im .Herzogtum Oldenburg..... 7 6 191 180
in Bauern, Württemberg und Baden. . 251 234 200 238
im übrigen Deutschland...... 68 51 87 89
im Deutschen Reich überhaupt . . . 49" 1"1ti 2v<it 2102

Bei der schon erwähnten Unbestimmtheit der Grenzen zwischen Ödland und
Hutungen können überhaupt nur beträchtlichere Verschiebungen von 1883 an zu
denken geben. Von einer irgendwie bedenklichen Zunahme des Ödlands könnte
Aso nur in Schleswig-Holstein, Hannover und dem Herzogtum Oldenburg die
Rede sein. Hier sind die ausgedehnten Heiden, vor allem aber die Moore zu
Hause. Daß sie erst 1883, zum Teil sogar erst 1893 als Ödland angemeldet
worden sind, hat eigentlich allein die auffallende Zunahme des Ödlands und zu-


Die Bodenbenutzung im Deutschen Reiche

Nur die „geringern Weiden und Hurungen" haben also in der ganzen
Periode 1878/1900 abgenommen, und zwar fast in demselben Maße, wie das
,„Ob- und Urlaub" zugenommen hat. Nach den über die einzelnen Er¬
hebungen vorliegenden Berichten steht es fest, daß die Zunahme des „Ödlands"
— wie fortan kurz gesagt sein mag — fast ganz darauf zurückzuführen ist, daß
bei frühern Aufnahmen als „Hutuugen" — wie wir statt „geringere Weiden und
Hutungen" fortan sagen wollen — augemeldete Flächen bei spätern Ausnahmen
als „Ödland" bezeichnet worden sind. Eine besondre Definition von Ödland
war nicht gegeben, die Hutungen aber waren nach oben unterschieden von den
sogenannten „reichen Weiden," d.h. Weiden „von im Durchschnitt der Jahre
mindestens 15 Doppelzentnern Heuweidewert oder mindestens einer Kuhweide
lauf das Hektar." Was ist nun Hutung, was Ödland? Es ist klar, daß dem
Persönlichen Ermessen des zur Anmeldung berufnen Besitzers oder Gemeinde¬
vorstehers dabei von vornherein ein weiter Spielraum offen stand. Schon
die Aufnahme von 1883 führte zur Ausscheidung eines großen Teiles der
1878 als Hutungen bezeichneten Flächen und ihrer Einreihung unter das Öd¬
land. Eine veränderte Benutzung braucht dem nicht zu Grunde gelegen zu
haben. Für die Aufnahme von 1893 war die Rubrik Ödland durch den Zu¬
satz erläutert worden: „einschließlich der reinen Heideländereien und der weder
zum Ackerbau uoch als Grünland benutzten Moore" usw. Das hatte wieder
eine starke Überweisung von frühern Hutuugen an das Ödland zur Folge.
Die Verschiebung von 1893 bis 1900 ist, wie zu erwarten war, viel kleiner;
die Angaben waren richtiger, die Ergebnisse zuverlässiger geworden. Hier wird
man wohl auch in weiteren Maße an eine thatsächliche Veränderung in der
Vvdenbenutzung glauben müsse», die sich — wenigstens teilweise — schou aus dem
Rückgang der Zahl der Schafe in der ganzen Periode 1878/1900 erklärt.

Richtig beurteilt kann die seltsame Erscheinung der starken Zunahme des
Ödlands außerdem nur werden, wenn sie in den verschiednen Gebietsteilen
verfolgt wird. Nach dem Ergebnis der vier Aufnahmen wurden als Ödland
angemeldet:

1878 1883 1893 1900
1000 Hektar
in den sieben preußischen Ostprovinzen - 139 498 431 438
in Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinland und
Hohenzollern......... 12 256 237 225
in Schleswig-Holstein und Hannover . . 22 571 915 932
>im Königreich Preußen überhaupt 173 1325 1583 1595
im .Herzogtum Oldenburg..... 7 6 191 180
in Bauern, Württemberg und Baden. . 251 234 200 238
im übrigen Deutschland...... 68 51 87 89
im Deutschen Reich überhaupt . . . 49» 1«1ti 2v<it 2102

Bei der schon erwähnten Unbestimmtheit der Grenzen zwischen Ödland und
Hutungen können überhaupt nur beträchtlichere Verschiebungen von 1883 an zu
denken geben. Von einer irgendwie bedenklichen Zunahme des Ödlands könnte
Aso nur in Schleswig-Holstein, Hannover und dem Herzogtum Oldenburg die
Rede sein. Hier sind die ausgedehnten Heiden, vor allem aber die Moore zu
Hause. Daß sie erst 1883, zum Teil sogar erst 1893 als Ödland angemeldet
worden sind, hat eigentlich allein die auffallende Zunahme des Ödlands und zu-


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[0237] Die Bodenbenutzung im Deutschen Reiche Nur die „geringern Weiden und Hurungen" haben also in der ganzen Periode 1878/1900 abgenommen, und zwar fast in demselben Maße, wie das ,„Ob- und Urlaub" zugenommen hat. Nach den über die einzelnen Er¬ hebungen vorliegenden Berichten steht es fest, daß die Zunahme des „Ödlands" — wie fortan kurz gesagt sein mag — fast ganz darauf zurückzuführen ist, daß bei frühern Aufnahmen als „Hutuugen" — wie wir statt „geringere Weiden und Hutungen" fortan sagen wollen — augemeldete Flächen bei spätern Ausnahmen als „Ödland" bezeichnet worden sind. Eine besondre Definition von Ödland war nicht gegeben, die Hutungen aber waren nach oben unterschieden von den sogenannten „reichen Weiden," d.h. Weiden „von im Durchschnitt der Jahre mindestens 15 Doppelzentnern Heuweidewert oder mindestens einer Kuhweide lauf das Hektar." Was ist nun Hutung, was Ödland? Es ist klar, daß dem Persönlichen Ermessen des zur Anmeldung berufnen Besitzers oder Gemeinde¬ vorstehers dabei von vornherein ein weiter Spielraum offen stand. Schon die Aufnahme von 1883 führte zur Ausscheidung eines großen Teiles der 1878 als Hutungen bezeichneten Flächen und ihrer Einreihung unter das Öd¬ land. Eine veränderte Benutzung braucht dem nicht zu Grunde gelegen zu haben. Für die Aufnahme von 1893 war die Rubrik Ödland durch den Zu¬ satz erläutert worden: „einschließlich der reinen Heideländereien und der weder zum Ackerbau uoch als Grünland benutzten Moore" usw. Das hatte wieder eine starke Überweisung von frühern Hutuugen an das Ödland zur Folge. Die Verschiebung von 1893 bis 1900 ist, wie zu erwarten war, viel kleiner; die Angaben waren richtiger, die Ergebnisse zuverlässiger geworden. Hier wird man wohl auch in weiteren Maße an eine thatsächliche Veränderung in der Vvdenbenutzung glauben müsse», die sich — wenigstens teilweise — schou aus dem Rückgang der Zahl der Schafe in der ganzen Periode 1878/1900 erklärt. Richtig beurteilt kann die seltsame Erscheinung der starken Zunahme des Ödlands außerdem nur werden, wenn sie in den verschiednen Gebietsteilen verfolgt wird. Nach dem Ergebnis der vier Aufnahmen wurden als Ödland angemeldet: 1878 1883 1893 1900 1000 Hektar in den sieben preußischen Ostprovinzen - 139 498 431 438 in Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinland und Hohenzollern......... 12 256 237 225 in Schleswig-Holstein und Hannover . . 22 571 915 932 >im Königreich Preußen überhaupt 173 1325 1583 1595 im .Herzogtum Oldenburg..... 7 6 191 180 in Bauern, Württemberg und Baden. . 251 234 200 238 im übrigen Deutschland...... 68 51 87 89 im Deutschen Reich überhaupt . . . 49» 1«1ti 2v<it 2102 Bei der schon erwähnten Unbestimmtheit der Grenzen zwischen Ödland und Hutungen können überhaupt nur beträchtlichere Verschiebungen von 1883 an zu denken geben. Von einer irgendwie bedenklichen Zunahme des Ödlands könnte Aso nur in Schleswig-Holstein, Hannover und dem Herzogtum Oldenburg die Rede sein. Hier sind die ausgedehnten Heiden, vor allem aber die Moore zu Hause. Daß sie erst 1883, zum Teil sogar erst 1893 als Ödland angemeldet worden sind, hat eigentlich allein die auffallende Zunahme des Ödlands und zu-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/237>, abgerufen am 01.09.2024.