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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Die Ruthenen "ut ihre Gönner in Berlin

Im zivilisierten Staate ist das zivilisatorische Staatsinteresse das vor¬
nehmste, da es mit dem allgemeinen Interesse identisch ist: ihm gegenüber
müssen deshalb die nationalen Interessen, die ihm entgegenwirken, unbedingt
zurücktreten. "Im zentralisierten Staat, sagt ein hervorragender politischer
Schriftsteller unsrer Tage, ist nur ein nationales Interesse zulässig, dem das
Herrschaftsverhältnis im Staate zukommt." Hiernach hatten die Polen, soweit
sie seinerzeit dem preußischen Staate eingefügt wurden, dem allgemeinen Staats¬
interesse zu dienen, und ihre nationalen Interessen hatten nur insoweit An¬
spruch auf Berücksichtigung, als sie sich nicht mit dem staatlichen Interesse in
Widerspruch setzten. Nachdem sich wiederholt die revolutionäre Richtung ihres
nationalen Interesses erwiesen hatte, konnte dieses sicherlich nicht mehr als mit
dem staatlichen Interesse zusammenfallend bezeichnet werden. Ein Volk, das
in dreiunddreißig Jahren dreimal eine Revolution gegen die Staatsverbüude,
zu denen es gehört, versucht hatte, konnte in dieser Richtung nicht anders be¬
urteilt werden, und es lag aller Grund vor, ihm auch für die Zukunft jedes
Mißtrauen entgegen zu bringen. Nun behauptet man freilich auf polnischer
Seite, schon die Einfügung der Polen in fremde Staatsverbande sei eine un¬
begründete Verletzung des polnischen Nationalinteresses. Dem ist aber ent¬
gegen zu halten, daß mit Rücksicht auf den damaligen Zustand des polnischen
Staates, dessen Fortbestehn unmöglich geworden war (so Moltke in seiner
Schrift "Über Polen"), das Staatsinteresse der Nachbarmüchte eine solche Ein¬
fügung unbedingt nötig machte. Für die Polen blieb also nur übrig, sich in
den Staatswesen, denen sie angehörten, als ruhige Staatsbürger zu erweisen:
wäre dies geschehen, so hätte sich ihr nationales Interesse mit dem Staats¬
interesse allmählich vereinigt. Aus den Ereignissen der Jahre 1830, 1846
und 1863, ebenso wie aus der Gärung der letzten Jahrzehnte, die unter den
Polen fortdauert, geht nur hervor, daß den Polen in allen drei Landesteilen
der Sinn und das Gefühl für eine gesunde, staatliche Organisation, die bei ihnen,
nach dein Zustande des alten polnischen Reichs zu urteilen, wohl nie besonders
scharf ausgebildet waren, um gänzlich abhanden gekommen sind. Alle Klagen,
mit denen die Polen die Welt erfüllen, fallen demnach auf sie selbst zurück.

Wenn demnach Herrn Smolkas Klageruf: "Gewalt vor Recht" das Abc
jeder staatlichen Organisation: "Gehorsam vor den Gesetzen" entgegenzuhalten
ist, so sinken auch seine hohlen Redensarten über die antichristlichen Tendenzen
des Deutschen Reiches in nichts zusammen. Daß das polnische Volk "das
einzige vom nationalen Selbstbewußtsein voll erfüllte Volk ist, das an der
lautern Lehre des Heilands so unverbrüchlich hält" (Seite 36), ist, wenn man
z. B. mir -- von vielen andern traurigen Erscheinungen in Galizien ab¬
gesehen -- die wilde, haßerfüllte Sprache der polnisch-galizischen Presse ohne
jede Ausnahme liest, wohl eine ungeheuerliche Behauptung; ja es scheint,
daß die Schrift des Herrn Smolka mit ihrer gistsprühender Redeweise ihn
selber Lügen straft. Im übrigen ist den Polen, die sich immer als die Vor¬
kämpfer des Christentums und als die allerchristlichste Nation betrachten, in
das Gedächtnis zurückzurufen, wie wenig offne und heimliche Revolution und
Auflehnung gegen die Staatsgewalt, wie solche seit mehr als hundert Jahren in


Die Ruthenen »ut ihre Gönner in Berlin

Im zivilisierten Staate ist das zivilisatorische Staatsinteresse das vor¬
nehmste, da es mit dem allgemeinen Interesse identisch ist: ihm gegenüber
müssen deshalb die nationalen Interessen, die ihm entgegenwirken, unbedingt
zurücktreten. „Im zentralisierten Staat, sagt ein hervorragender politischer
Schriftsteller unsrer Tage, ist nur ein nationales Interesse zulässig, dem das
Herrschaftsverhältnis im Staate zukommt." Hiernach hatten die Polen, soweit
sie seinerzeit dem preußischen Staate eingefügt wurden, dem allgemeinen Staats¬
interesse zu dienen, und ihre nationalen Interessen hatten nur insoweit An¬
spruch auf Berücksichtigung, als sie sich nicht mit dem staatlichen Interesse in
Widerspruch setzten. Nachdem sich wiederholt die revolutionäre Richtung ihres
nationalen Interesses erwiesen hatte, konnte dieses sicherlich nicht mehr als mit
dem staatlichen Interesse zusammenfallend bezeichnet werden. Ein Volk, das
in dreiunddreißig Jahren dreimal eine Revolution gegen die Staatsverbüude,
zu denen es gehört, versucht hatte, konnte in dieser Richtung nicht anders be¬
urteilt werden, und es lag aller Grund vor, ihm auch für die Zukunft jedes
Mißtrauen entgegen zu bringen. Nun behauptet man freilich auf polnischer
Seite, schon die Einfügung der Polen in fremde Staatsverbande sei eine un¬
begründete Verletzung des polnischen Nationalinteresses. Dem ist aber ent¬
gegen zu halten, daß mit Rücksicht auf den damaligen Zustand des polnischen
Staates, dessen Fortbestehn unmöglich geworden war (so Moltke in seiner
Schrift „Über Polen"), das Staatsinteresse der Nachbarmüchte eine solche Ein¬
fügung unbedingt nötig machte. Für die Polen blieb also nur übrig, sich in
den Staatswesen, denen sie angehörten, als ruhige Staatsbürger zu erweisen:
wäre dies geschehen, so hätte sich ihr nationales Interesse mit dem Staats¬
interesse allmählich vereinigt. Aus den Ereignissen der Jahre 1830, 1846
und 1863, ebenso wie aus der Gärung der letzten Jahrzehnte, die unter den
Polen fortdauert, geht nur hervor, daß den Polen in allen drei Landesteilen
der Sinn und das Gefühl für eine gesunde, staatliche Organisation, die bei ihnen,
nach dein Zustande des alten polnischen Reichs zu urteilen, wohl nie besonders
scharf ausgebildet waren, um gänzlich abhanden gekommen sind. Alle Klagen,
mit denen die Polen die Welt erfüllen, fallen demnach auf sie selbst zurück.

Wenn demnach Herrn Smolkas Klageruf: „Gewalt vor Recht" das Abc
jeder staatlichen Organisation: „Gehorsam vor den Gesetzen" entgegenzuhalten
ist, so sinken auch seine hohlen Redensarten über die antichristlichen Tendenzen
des Deutschen Reiches in nichts zusammen. Daß das polnische Volk „das
einzige vom nationalen Selbstbewußtsein voll erfüllte Volk ist, das an der
lautern Lehre des Heilands so unverbrüchlich hält" (Seite 36), ist, wenn man
z. B. mir — von vielen andern traurigen Erscheinungen in Galizien ab¬
gesehen — die wilde, haßerfüllte Sprache der polnisch-galizischen Presse ohne
jede Ausnahme liest, wohl eine ungeheuerliche Behauptung; ja es scheint,
daß die Schrift des Herrn Smolka mit ihrer gistsprühender Redeweise ihn
selber Lügen straft. Im übrigen ist den Polen, die sich immer als die Vor¬
kämpfer des Christentums und als die allerchristlichste Nation betrachten, in
das Gedächtnis zurückzurufen, wie wenig offne und heimliche Revolution und
Auflehnung gegen die Staatsgewalt, wie solche seit mehr als hundert Jahren in


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/69>, abgerufen am 01.07.2024.