Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Apotheke und Drogenhandlung

Sachverständigenkommission einzuberufen, und am 4. Januar 1875 erschien eine
neue Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln, die den Forderungen der
Neuzeit mehr Rechnung trug und einen Markstein in der Geschichte des Heil¬
mittelhandels bedeutet. Diese Verordnung schaffte eine gesetzliche Grundlage,
auf der sich der Drogenkleinhandel, wenn auch unter den schwierigsten Ver¬
hältnissen, natürlich entwickeln konnte. Im Laufe der Jahre folgten, außer
einigen kleinern, zwei weitere größere Verordnungen von 1890 und 1901, die,
wenn auch nnr in bescheidnen Umfange, dem immer entschiedner hervortretenden
Bedürfnis nach einer freiern Bewegung im Heilmittelhandel Rechnung trugen.

Wir haben die Verordnung von 1875 als einen Markstein in der Ge¬
schichte des Drogenhandels bezeichnet; zugleich war sie aber auch der Beginn
eines Kampfes, der zwischen den Drogisten und den Apothekern ausbrach, der
auch heute noch, nach mehr als fünfundzwanzig Jahren, in derselben Schürfe fort¬
geführt wird. Die Drogisten versuchten natürlich mit allen gesetzlichen Mitteln,
dnrch Eingaben an die Regierung und den Reichstag, die den freien Ver¬
kehr allzusehr beengenden Grenzen zu beseitigen. Die Apotheker dagegen sahen
in jedem Drogisten einen unbefugten Eindringling in ihre jahrhundertealten
Privilegien, den zu bekämpfen ihnen alle Mittel recht erschienen; sie wollten
nicht einsehen, daß nichts auf Erden ewig ist, und daß andre Zeiten andre
Rechte und Gesetze fordern. Ein Fachorgan der Apotheker nannte sogar die
Verordnung von 1875 "eine nie wieder gut zu machende Entgleisung der
Negierung."

So lange sich dieser Kampf nur in den Spalten der Fachpresse abspielte,
konnte man ja nicht viel dagegen sagen; jeder Mensch und jeder Stand hat
das gute Recht, feine wirklichen oder auch nur vermeintlichen Rechte mit allen
Kräften zu verteidigen. Aber der Kampf trat sofort in ein neues Stadium,
als man anfing, ihn in die Öffentlichkeit hineinzutragen. Seit einigen Jahren
findet man in der Tagespresse, in verschiednen Blättern zu derselben Zeit,
Artikel, die an irgend eine grobe Übertreibung eines Drogisten anknüpfen und
dann versuchen, den ganzen Stand zu diskreditieren und in den Augen des
Publikums herabzusetzen. Diese Tendenz tritt so auffällig hervor und wird
durch allerlei Bemerkungen und Redewendungen, wie z. B. "ein Blick hinter
die Kulissen des Drogenhandels usw.," so deutlich, daß es nicht schwer hält,
die Quellen, aus denen diese Artikel stammen, zu erraten. Das große Publikum,
dem natürlich die genaue Kenntnis der Verhältnisse fremd ist, wird durch solche
einseitige Darstellung in einer Art und Weise beeinflußt, die man nicht billigen
kann, und deshalb erschien es mir an der Zeit, durch eine objektive und rein
sachliche Darstellung der Verhältnisse, wie sie sich entwickelt haben, eine ge¬
rechtere Beurteilung der Sachlage herbeizuführen.

Wie ungerecht es ist, die Sünden einzelner einem ganzen Stande zur
Last zu legen, muß jeder einsehen, und dem Schreiber dieser Zeilen fällt un¬
willkürlich dabei die Entrüstung ein, die sich in der gesamten Apothekerpresse
kundgab, als vor etwa zwei Jahren in einer sächsischen Ärzteversammlung ein Arzt
den gesamten Apvthekerstand Sachsens angriff wegen der groben Kurpfuschereien
einiger Apotheker. Wenig Wochen sind es her, seit in den Zeitungen die


Apotheke und Drogenhandlung

Sachverständigenkommission einzuberufen, und am 4. Januar 1875 erschien eine
neue Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln, die den Forderungen der
Neuzeit mehr Rechnung trug und einen Markstein in der Geschichte des Heil¬
mittelhandels bedeutet. Diese Verordnung schaffte eine gesetzliche Grundlage,
auf der sich der Drogenkleinhandel, wenn auch unter den schwierigsten Ver¬
hältnissen, natürlich entwickeln konnte. Im Laufe der Jahre folgten, außer
einigen kleinern, zwei weitere größere Verordnungen von 1890 und 1901, die,
wenn auch nnr in bescheidnen Umfange, dem immer entschiedner hervortretenden
Bedürfnis nach einer freiern Bewegung im Heilmittelhandel Rechnung trugen.

Wir haben die Verordnung von 1875 als einen Markstein in der Ge¬
schichte des Drogenhandels bezeichnet; zugleich war sie aber auch der Beginn
eines Kampfes, der zwischen den Drogisten und den Apothekern ausbrach, der
auch heute noch, nach mehr als fünfundzwanzig Jahren, in derselben Schürfe fort¬
geführt wird. Die Drogisten versuchten natürlich mit allen gesetzlichen Mitteln,
dnrch Eingaben an die Regierung und den Reichstag, die den freien Ver¬
kehr allzusehr beengenden Grenzen zu beseitigen. Die Apotheker dagegen sahen
in jedem Drogisten einen unbefugten Eindringling in ihre jahrhundertealten
Privilegien, den zu bekämpfen ihnen alle Mittel recht erschienen; sie wollten
nicht einsehen, daß nichts auf Erden ewig ist, und daß andre Zeiten andre
Rechte und Gesetze fordern. Ein Fachorgan der Apotheker nannte sogar die
Verordnung von 1875 „eine nie wieder gut zu machende Entgleisung der
Negierung."

So lange sich dieser Kampf nur in den Spalten der Fachpresse abspielte,
konnte man ja nicht viel dagegen sagen; jeder Mensch und jeder Stand hat
das gute Recht, feine wirklichen oder auch nur vermeintlichen Rechte mit allen
Kräften zu verteidigen. Aber der Kampf trat sofort in ein neues Stadium,
als man anfing, ihn in die Öffentlichkeit hineinzutragen. Seit einigen Jahren
findet man in der Tagespresse, in verschiednen Blättern zu derselben Zeit,
Artikel, die an irgend eine grobe Übertreibung eines Drogisten anknüpfen und
dann versuchen, den ganzen Stand zu diskreditieren und in den Augen des
Publikums herabzusetzen. Diese Tendenz tritt so auffällig hervor und wird
durch allerlei Bemerkungen und Redewendungen, wie z. B. „ein Blick hinter
die Kulissen des Drogenhandels usw.," so deutlich, daß es nicht schwer hält,
die Quellen, aus denen diese Artikel stammen, zu erraten. Das große Publikum,
dem natürlich die genaue Kenntnis der Verhältnisse fremd ist, wird durch solche
einseitige Darstellung in einer Art und Weise beeinflußt, die man nicht billigen
kann, und deshalb erschien es mir an der Zeit, durch eine objektive und rein
sachliche Darstellung der Verhältnisse, wie sie sich entwickelt haben, eine ge¬
rechtere Beurteilung der Sachlage herbeizuführen.

Wie ungerecht es ist, die Sünden einzelner einem ganzen Stande zur
Last zu legen, muß jeder einsehen, und dem Schreiber dieser Zeilen fällt un¬
willkürlich dabei die Entrüstung ein, die sich in der gesamten Apothekerpresse
kundgab, als vor etwa zwei Jahren in einer sächsischen Ärzteversammlung ein Arzt
den gesamten Apvthekerstand Sachsens angriff wegen der groben Kurpfuschereien
einiger Apotheker. Wenig Wochen sind es her, seit in den Zeitungen die


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0659" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/237945"/>
          <fw type="header" place="top"> Apotheke und Drogenhandlung</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3294" prev="#ID_3293"> Sachverständigenkommission einzuberufen, und am 4. Januar 1875 erschien eine<lb/>
neue Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln, die den Forderungen der<lb/>
Neuzeit mehr Rechnung trug und einen Markstein in der Geschichte des Heil¬<lb/>
mittelhandels bedeutet. Diese Verordnung schaffte eine gesetzliche Grundlage,<lb/>
auf der sich der Drogenkleinhandel, wenn auch unter den schwierigsten Ver¬<lb/>
hältnissen, natürlich entwickeln konnte. Im Laufe der Jahre folgten, außer<lb/>
einigen kleinern, zwei weitere größere Verordnungen von 1890 und 1901, die,<lb/>
wenn auch nnr in bescheidnen Umfange, dem immer entschiedner hervortretenden<lb/>
Bedürfnis nach einer freiern Bewegung im Heilmittelhandel Rechnung trugen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3295"> Wir haben die Verordnung von 1875 als einen Markstein in der Ge¬<lb/>
schichte des Drogenhandels bezeichnet; zugleich war sie aber auch der Beginn<lb/>
eines Kampfes, der zwischen den Drogisten und den Apothekern ausbrach, der<lb/>
auch heute noch, nach mehr als fünfundzwanzig Jahren, in derselben Schürfe fort¬<lb/>
geführt wird. Die Drogisten versuchten natürlich mit allen gesetzlichen Mitteln,<lb/>
dnrch Eingaben an die Regierung und den Reichstag, die den freien Ver¬<lb/>
kehr allzusehr beengenden Grenzen zu beseitigen. Die Apotheker dagegen sahen<lb/>
in jedem Drogisten einen unbefugten Eindringling in ihre jahrhundertealten<lb/>
Privilegien, den zu bekämpfen ihnen alle Mittel recht erschienen; sie wollten<lb/>
nicht einsehen, daß nichts auf Erden ewig ist, und daß andre Zeiten andre<lb/>
Rechte und Gesetze fordern. Ein Fachorgan der Apotheker nannte sogar die<lb/>
Verordnung von 1875 &#x201E;eine nie wieder gut zu machende Entgleisung der<lb/>
Negierung."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3296"> So lange sich dieser Kampf nur in den Spalten der Fachpresse abspielte,<lb/>
konnte man ja nicht viel dagegen sagen; jeder Mensch und jeder Stand hat<lb/>
das gute Recht, feine wirklichen oder auch nur vermeintlichen Rechte mit allen<lb/>
Kräften zu verteidigen. Aber der Kampf trat sofort in ein neues Stadium,<lb/>
als man anfing, ihn in die Öffentlichkeit hineinzutragen. Seit einigen Jahren<lb/>
findet man in der Tagespresse, in verschiednen Blättern zu derselben Zeit,<lb/>
Artikel, die an irgend eine grobe Übertreibung eines Drogisten anknüpfen und<lb/>
dann versuchen, den ganzen Stand zu diskreditieren und in den Augen des<lb/>
Publikums herabzusetzen. Diese Tendenz tritt so auffällig hervor und wird<lb/>
durch allerlei Bemerkungen und Redewendungen, wie z. B. &#x201E;ein Blick hinter<lb/>
die Kulissen des Drogenhandels usw.," so deutlich, daß es nicht schwer hält,<lb/>
die Quellen, aus denen diese Artikel stammen, zu erraten. Das große Publikum,<lb/>
dem natürlich die genaue Kenntnis der Verhältnisse fremd ist, wird durch solche<lb/>
einseitige Darstellung in einer Art und Weise beeinflußt, die man nicht billigen<lb/>
kann, und deshalb erschien es mir an der Zeit, durch eine objektive und rein<lb/>
sachliche Darstellung der Verhältnisse, wie sie sich entwickelt haben, eine ge¬<lb/>
rechtere Beurteilung der Sachlage herbeizuführen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3297" next="#ID_3298"> Wie ungerecht es ist, die Sünden einzelner einem ganzen Stande zur<lb/>
Last zu legen, muß jeder einsehen, und dem Schreiber dieser Zeilen fällt un¬<lb/>
willkürlich dabei die Entrüstung ein, die sich in der gesamten Apothekerpresse<lb/>
kundgab, als vor etwa zwei Jahren in einer sächsischen Ärzteversammlung ein Arzt<lb/>
den gesamten Apvthekerstand Sachsens angriff wegen der groben Kurpfuschereien<lb/>
einiger Apotheker.  Wenig Wochen sind es her, seit in den Zeitungen die</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0659] Apotheke und Drogenhandlung Sachverständigenkommission einzuberufen, und am 4. Januar 1875 erschien eine neue Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln, die den Forderungen der Neuzeit mehr Rechnung trug und einen Markstein in der Geschichte des Heil¬ mittelhandels bedeutet. Diese Verordnung schaffte eine gesetzliche Grundlage, auf der sich der Drogenkleinhandel, wenn auch unter den schwierigsten Ver¬ hältnissen, natürlich entwickeln konnte. Im Laufe der Jahre folgten, außer einigen kleinern, zwei weitere größere Verordnungen von 1890 und 1901, die, wenn auch nnr in bescheidnen Umfange, dem immer entschiedner hervortretenden Bedürfnis nach einer freiern Bewegung im Heilmittelhandel Rechnung trugen. Wir haben die Verordnung von 1875 als einen Markstein in der Ge¬ schichte des Drogenhandels bezeichnet; zugleich war sie aber auch der Beginn eines Kampfes, der zwischen den Drogisten und den Apothekern ausbrach, der auch heute noch, nach mehr als fünfundzwanzig Jahren, in derselben Schürfe fort¬ geführt wird. Die Drogisten versuchten natürlich mit allen gesetzlichen Mitteln, dnrch Eingaben an die Regierung und den Reichstag, die den freien Ver¬ kehr allzusehr beengenden Grenzen zu beseitigen. Die Apotheker dagegen sahen in jedem Drogisten einen unbefugten Eindringling in ihre jahrhundertealten Privilegien, den zu bekämpfen ihnen alle Mittel recht erschienen; sie wollten nicht einsehen, daß nichts auf Erden ewig ist, und daß andre Zeiten andre Rechte und Gesetze fordern. Ein Fachorgan der Apotheker nannte sogar die Verordnung von 1875 „eine nie wieder gut zu machende Entgleisung der Negierung." So lange sich dieser Kampf nur in den Spalten der Fachpresse abspielte, konnte man ja nicht viel dagegen sagen; jeder Mensch und jeder Stand hat das gute Recht, feine wirklichen oder auch nur vermeintlichen Rechte mit allen Kräften zu verteidigen. Aber der Kampf trat sofort in ein neues Stadium, als man anfing, ihn in die Öffentlichkeit hineinzutragen. Seit einigen Jahren findet man in der Tagespresse, in verschiednen Blättern zu derselben Zeit, Artikel, die an irgend eine grobe Übertreibung eines Drogisten anknüpfen und dann versuchen, den ganzen Stand zu diskreditieren und in den Augen des Publikums herabzusetzen. Diese Tendenz tritt so auffällig hervor und wird durch allerlei Bemerkungen und Redewendungen, wie z. B. „ein Blick hinter die Kulissen des Drogenhandels usw.," so deutlich, daß es nicht schwer hält, die Quellen, aus denen diese Artikel stammen, zu erraten. Das große Publikum, dem natürlich die genaue Kenntnis der Verhältnisse fremd ist, wird durch solche einseitige Darstellung in einer Art und Weise beeinflußt, die man nicht billigen kann, und deshalb erschien es mir an der Zeit, durch eine objektive und rein sachliche Darstellung der Verhältnisse, wie sie sich entwickelt haben, eine ge¬ rechtere Beurteilung der Sachlage herbeizuführen. Wie ungerecht es ist, die Sünden einzelner einem ganzen Stande zur Last zu legen, muß jeder einsehen, und dem Schreiber dieser Zeilen fällt un¬ willkürlich dabei die Entrüstung ein, die sich in der gesamten Apothekerpresse kundgab, als vor etwa zwei Jahren in einer sächsischen Ärzteversammlung ein Arzt den gesamten Apvthekerstand Sachsens angriff wegen der groben Kurpfuschereien einiger Apotheker. Wenig Wochen sind es her, seit in den Zeitungen die

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/659
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/659>, abgerufen am 26.06.2024.