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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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zu übertragen und berufsmäßig anzuwenden, was soll dann der thun, der
gar keine wissenschaftliche Erkenntnis, sondern einen mehr oder weniger großen
Haufen Wissensstoff mitbringt, noch dazu einen Wissensstoff, der in verhältnis¬
mäßig kurzer Zeit eingepaukt ist und deshalb ebenso hastig wieder vergessen wird,
soweit er nicht tagtäglich durch die praktische Anwendung wieder ius Gedächtnis
zurückgerufen wird, bis er endlich darin festsitzt? Kann es wunder nehmen,
wenn ein Referendar oder Rechtspraktikant mit solcher Vorbereitung die
Praxis "lernt," wie etwa ein Schusterlehrling sein Handwerk oder ein Küchen¬
junge sein Metier? Wer vou dieser Sorte "Themisjüngern" zu den Strebern
gehört, wird natürlich mit der Zeit dahin gelangen, einen äußerlich gut aus¬
sehenden "Stiefel" zu fabriziereil, aber er wird nie begreifen, wo in Wahr¬
heit den deutschen Mann, der sein Recht sucht, "der Schuh drückt"; er wird
mit der Zeit allerlei spitzfindige pikante Brühen anzurichten lernen, aber das
Volk, das die ihm eingebrockte Suppe aufessen muß, wird seufzen über die
Sudelküche, die ihnen solche "Gerichte" vorsetzt, statt seinem Rechtsgefühl nahr¬
hafte Kost zu biete".

Das sind harte Worte, ich weiß es; aber wer die Verhältnisse kennt und
den Mut der Aufrichtigkeit hat, wird, wenn auch schwerem Herzens, zugeben
müssen, daß sie für eine sehr große Anzahl der zur deutschen "Rechtspflege"
Berufnen bittre Wahrheit enthalten.

Wir sind damit unversehens in den dritten Abschnitt unsrer Untersuchung
gelaugt, nämlich zur Erörterung der Frage: "Was wird so ein Jurist?"

Nun, wie anderwärts heißt es auch hier: An ihren Früchten sollt ihr
sie erkennen. Aber ich will, wie ich schon gesagt habe, darauf verzichten, um
dieser Stelle much nur in flüchtiger Aufzählung die unendlich vielen Mißgriffe,
Fehlentscheidungen und Übelstände zu erwähnen, die seit Jahren die Auf¬
merksamkeit der Denkenden und sorgenden in immer steigendem Maße auf
sich gezogen haben. Der Kenner der Verhältnisse weiß ja, daß jeder etwa
der Öffentlichkeit bekannt gewordne Mißgriff eine Unzahl von Geschwistern
hat, die genau denselben Tadel verdienen und vielleicht an der Volksseele
noch mehr Schaden anrichten, als die berühmt gewordnen Fälle. An Stelle
einer solchen Betrachtung ziehe ich es vor, auf einige charakteristische Typen unter
den zur Ausübung der Rechtspflege berufnen Persönlichkeiten hinzuweisen.

Sehen wir uns zunächst ein paar Beispiele von Strebern an.

Was ist aus dem Juristeusöhncheu geworden, dem wir bei Beginn seiner
Laufbahn begegneten? Nun, vielleicht ist er schon "abgeschwenkt," wenn ihm
das Glück in Gestalt guter Konnexion hold war. Seit langer Zeit schon
gilt es ja als viel vornehmer, "zur Verwaltung" überzugehn, als bei der
"eigentlichen Juristerei" zu bleiben. Der läppische Witz von dem Oberlandes-
gerichtspräsideuteu, der in Größenwahn verfallen sein soll, weil ihm eines
Nachts träumte, er sei zum Negierungsreferendar ernannt worden, ist ja all¬
bekannt. Doch lassen wir das! An einem solchen Abgeschwenkten, dem es
nur darum zu thun ist, zur "Garde der Referendare," wie sich in Preußen
die der Verwaltung zu nennen belieben, zu kommen, hat die Verwaltung nichts
gewonnen, und die Rechtspflege nichts verloren. Vielleicht ist unser Freund


zu übertragen und berufsmäßig anzuwenden, was soll dann der thun, der
gar keine wissenschaftliche Erkenntnis, sondern einen mehr oder weniger großen
Haufen Wissensstoff mitbringt, noch dazu einen Wissensstoff, der in verhältnis¬
mäßig kurzer Zeit eingepaukt ist und deshalb ebenso hastig wieder vergessen wird,
soweit er nicht tagtäglich durch die praktische Anwendung wieder ius Gedächtnis
zurückgerufen wird, bis er endlich darin festsitzt? Kann es wunder nehmen,
wenn ein Referendar oder Rechtspraktikant mit solcher Vorbereitung die
Praxis „lernt," wie etwa ein Schusterlehrling sein Handwerk oder ein Küchen¬
junge sein Metier? Wer vou dieser Sorte „Themisjüngern" zu den Strebern
gehört, wird natürlich mit der Zeit dahin gelangen, einen äußerlich gut aus¬
sehenden „Stiefel" zu fabriziereil, aber er wird nie begreifen, wo in Wahr¬
heit den deutschen Mann, der sein Recht sucht, „der Schuh drückt"; er wird
mit der Zeit allerlei spitzfindige pikante Brühen anzurichten lernen, aber das
Volk, das die ihm eingebrockte Suppe aufessen muß, wird seufzen über die
Sudelküche, die ihnen solche „Gerichte" vorsetzt, statt seinem Rechtsgefühl nahr¬
hafte Kost zu biete».

Das sind harte Worte, ich weiß es; aber wer die Verhältnisse kennt und
den Mut der Aufrichtigkeit hat, wird, wenn auch schwerem Herzens, zugeben
müssen, daß sie für eine sehr große Anzahl der zur deutschen „Rechtspflege"
Berufnen bittre Wahrheit enthalten.

Wir sind damit unversehens in den dritten Abschnitt unsrer Untersuchung
gelaugt, nämlich zur Erörterung der Frage: „Was wird so ein Jurist?"

Nun, wie anderwärts heißt es auch hier: An ihren Früchten sollt ihr
sie erkennen. Aber ich will, wie ich schon gesagt habe, darauf verzichten, um
dieser Stelle much nur in flüchtiger Aufzählung die unendlich vielen Mißgriffe,
Fehlentscheidungen und Übelstände zu erwähnen, die seit Jahren die Auf¬
merksamkeit der Denkenden und sorgenden in immer steigendem Maße auf
sich gezogen haben. Der Kenner der Verhältnisse weiß ja, daß jeder etwa
der Öffentlichkeit bekannt gewordne Mißgriff eine Unzahl von Geschwistern
hat, die genau denselben Tadel verdienen und vielleicht an der Volksseele
noch mehr Schaden anrichten, als die berühmt gewordnen Fälle. An Stelle
einer solchen Betrachtung ziehe ich es vor, auf einige charakteristische Typen unter
den zur Ausübung der Rechtspflege berufnen Persönlichkeiten hinzuweisen.

Sehen wir uns zunächst ein paar Beispiele von Strebern an.

Was ist aus dem Juristeusöhncheu geworden, dem wir bei Beginn seiner
Laufbahn begegneten? Nun, vielleicht ist er schon „abgeschwenkt," wenn ihm
das Glück in Gestalt guter Konnexion hold war. Seit langer Zeit schon
gilt es ja als viel vornehmer, „zur Verwaltung" überzugehn, als bei der
„eigentlichen Juristerei" zu bleiben. Der läppische Witz von dem Oberlandes-
gerichtspräsideuteu, der in Größenwahn verfallen sein soll, weil ihm eines
Nachts träumte, er sei zum Negierungsreferendar ernannt worden, ist ja all¬
bekannt. Doch lassen wir das! An einem solchen Abgeschwenkten, dem es
nur darum zu thun ist, zur „Garde der Referendare," wie sich in Preußen
die der Verwaltung zu nennen belieben, zu kommen, hat die Verwaltung nichts
gewonnen, und die Rechtspflege nichts verloren. Vielleicht ist unser Freund


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/534>, abgerufen am 28.09.2024.