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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Fachstudium hat, und das Bewußtsein, einer hohen und schönen Wissenschaft
zu dienen, lverden ihn immer wieder auf den rechten Weg zurückführen. Auch
er wird um Ende seiner Studienzeit vielleicht mit Erfolg ein Repetitor nehmen,
aber uicht, um sich auf diesem Wege erst den Wissensstoff anzueignen, den er
bis dahin scheu gemieden hat, sondern, um sich davon zu überzeugen, ob sein
Wissen gleichmäßig ist, ob er bei der Fülle interessanter Probleme nicht viel¬
leicht einige Stiefkinder gar zu kümmerlich behandelt hat, und um sich an die
Sonderart der Prnfungswcise, deu Stoff in konzise Fragen und Antworten
einzupressen, zu gewöhnen. Und er wird, wenn er das Examen bestanden
hat, wenn er hinaustritt ins praktische Leben und lernen soll, anzuwenden,
was er sich an Wissen und an juristischer Erkenntnis angeeignet hat, nicht
vergessen, daß er einer Wissenschaft sein Leben geweiht hat, einem edeln Baume
also, der lebt und wächst, und an dessen Zweigen immer neue Früchte der
Erkenntnis reifen, die er zu pflücken das Recht und die Pflicht hat.

Dementsprechend wird sich anch seine praktische Ausbildung und Thätig¬
keit gestalten. Ihm wird die Juristerei kein Handwerk sein, sondern eine
Kunst, die einen ganzen Mann, einen ernsten Willen und ein nie erlahmendes
Streben nach hohen Zielen von dem verlangt, der sich ihrem Dienste geweiht
hat. In diesem Sinne wird er zunächst die praktische Vorbereitungszeit auf¬
fassen und ausnützen. Er wird die verhältnismäßig bevorzugte gesellschaftliche
Stellung, die dem angehenden Juristen -- wir wollen dahingestellt sein lassen,
"b mit Fug und Recht -- eingeräumt zu werden pflegt, richtig zu würdigen
wissen und sich dadurch nicht zu thörichtem Hochmut und unsozialer Gesinnung
verleiten lassen; er wird die verhältnismäßig sehr große Menge an freier Zeit
und die günstige Gelegenheit, die ihm das Borbcreitnngsstadium bietet, einen
tiefern Blick in wirtschaftliche Verhältnisse und in Lebensgebiete hinein zu thun,
die ihm sonst fernliegen, nach Kräften benützen, sehr zum Vorteil spätem
selbständigen Wirkens; er wird sich neben der Vertiefung seiner wissenschaft¬
lichen Kenntnisse die besondre Art des juristischen Denkens zu eigen machen,
die ihn befähigt, ans dein vorliegenden praktischen Falle das juristisch Be¬
deutende herauszuschälen und den juristischen Begriffen und Normen anzu¬
passen; er wird sich auf diese Weise das sogenannte wcliowm erwerben, über
dessen mangelhafte Ausbildung die Berichte der preußischen Justizprnfungs-
konunissiou für das Assessorexamcn so häufig Klage führen; er wird für alles
Gute und Schöne offne Augen haben dürfen und nichts wahrhaft Menschliches
Wo sich sun zu halten brauchen, und er wird doch in angestrengter Arbeit
seine Kräfte stählen für die spätere selbständige Berufsarbeit, in die er hinein-
treten wird mit der Überzeugung, daß nicht das "Publikum" um seinetwillen,
sondern daß er um des Volks willen da ist, für das er eine überaus ver¬
antwortungsreiche, aber schöne Aufgabe zu erfüllen hat, welchen: Spezinlfach
der juristischen Thätigkeit er sich anch zuwenden mag.

Wenn aber der Sinn des Vorbereitnngsstadiums, das zwischen den beiden
gewöhnlich als Referendar- oder als Assessorexnmen bezeichneten Prüfungen
liegt, der ist, daß der angehende Jurist lernen soll, die wissenschaftliche Er¬
kenntnis, die er sich als Student zu eigen gemacht hat, ius praktische Leben


Fachstudium hat, und das Bewußtsein, einer hohen und schönen Wissenschaft
zu dienen, lverden ihn immer wieder auf den rechten Weg zurückführen. Auch
er wird um Ende seiner Studienzeit vielleicht mit Erfolg ein Repetitor nehmen,
aber uicht, um sich auf diesem Wege erst den Wissensstoff anzueignen, den er
bis dahin scheu gemieden hat, sondern, um sich davon zu überzeugen, ob sein
Wissen gleichmäßig ist, ob er bei der Fülle interessanter Probleme nicht viel¬
leicht einige Stiefkinder gar zu kümmerlich behandelt hat, und um sich an die
Sonderart der Prnfungswcise, deu Stoff in konzise Fragen und Antworten
einzupressen, zu gewöhnen. Und er wird, wenn er das Examen bestanden
hat, wenn er hinaustritt ins praktische Leben und lernen soll, anzuwenden,
was er sich an Wissen und an juristischer Erkenntnis angeeignet hat, nicht
vergessen, daß er einer Wissenschaft sein Leben geweiht hat, einem edeln Baume
also, der lebt und wächst, und an dessen Zweigen immer neue Früchte der
Erkenntnis reifen, die er zu pflücken das Recht und die Pflicht hat.

Dementsprechend wird sich anch seine praktische Ausbildung und Thätig¬
keit gestalten. Ihm wird die Juristerei kein Handwerk sein, sondern eine
Kunst, die einen ganzen Mann, einen ernsten Willen und ein nie erlahmendes
Streben nach hohen Zielen von dem verlangt, der sich ihrem Dienste geweiht
hat. In diesem Sinne wird er zunächst die praktische Vorbereitungszeit auf¬
fassen und ausnützen. Er wird die verhältnismäßig bevorzugte gesellschaftliche
Stellung, die dem angehenden Juristen — wir wollen dahingestellt sein lassen,
»b mit Fug und Recht — eingeräumt zu werden pflegt, richtig zu würdigen
wissen und sich dadurch nicht zu thörichtem Hochmut und unsozialer Gesinnung
verleiten lassen; er wird die verhältnismäßig sehr große Menge an freier Zeit
und die günstige Gelegenheit, die ihm das Borbcreitnngsstadium bietet, einen
tiefern Blick in wirtschaftliche Verhältnisse und in Lebensgebiete hinein zu thun,
die ihm sonst fernliegen, nach Kräften benützen, sehr zum Vorteil spätem
selbständigen Wirkens; er wird sich neben der Vertiefung seiner wissenschaft¬
lichen Kenntnisse die besondre Art des juristischen Denkens zu eigen machen,
die ihn befähigt, ans dein vorliegenden praktischen Falle das juristisch Be¬
deutende herauszuschälen und den juristischen Begriffen und Normen anzu¬
passen; er wird sich auf diese Weise das sogenannte wcliowm erwerben, über
dessen mangelhafte Ausbildung die Berichte der preußischen Justizprnfungs-
konunissiou für das Assessorexamcn so häufig Klage führen; er wird für alles
Gute und Schöne offne Augen haben dürfen und nichts wahrhaft Menschliches
Wo sich sun zu halten brauchen, und er wird doch in angestrengter Arbeit
seine Kräfte stählen für die spätere selbständige Berufsarbeit, in die er hinein-
treten wird mit der Überzeugung, daß nicht das „Publikum" um seinetwillen,
sondern daß er um des Volks willen da ist, für das er eine überaus ver¬
antwortungsreiche, aber schöne Aufgabe zu erfüllen hat, welchen: Spezinlfach
der juristischen Thätigkeit er sich anch zuwenden mag.

Wenn aber der Sinn des Vorbereitnngsstadiums, das zwischen den beiden
gewöhnlich als Referendar- oder als Assessorexnmen bezeichneten Prüfungen
liegt, der ist, daß der angehende Jurist lernen soll, die wissenschaftliche Er¬
kenntnis, die er sich als Student zu eigen gemacht hat, ius praktische Leben


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/533>, abgerufen am 29.06.2024.