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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Das klingt hart, ist aber durchaus richtig und erklärlich. Es wird ja doch
niemand im Ernst behaupten wollen, daß ein normal begabter Gymnasial-
abitnrient oder auch ein solcher, der sich vorteilhaft über die Norm erhebt,
irgend eine auch nnr annähernd richtige, wenn auch noch so blasse Vorstellung
von dem haben kann, was das Wesen der Rechtswissenschaft cmsmcicht. Man
könnte nun zwar mit einem Schein des Rechtes sagen, daß bei den meisten
jungen Menschen die Frage nach der Berufswahl überhaupt nicht formuliert
wird: "Was soll ich lernen oder arbeiten?" sondern: "Was soll ich werden?",
daß also nicht der Weg oder das Werkzeug, sondern das erstrebte Ziel, der
Erfolg, das Ausschlaggebende ist. Das läßt sich doch so allgemein nicht sagen!
Das Anziehende eines Berufszweigs kann zwiefach sein und entweder in dem
Gegenstand und der Art der Beschäftigung liegen, oder in dem äußern Erfolge,
mag sich dieser in glänzender Stellung, im Gelderwerb oder in andern Vor¬
zügen darstellen. Nun giebt es eine ganze Reihe von Berufen, in denen das
^ste fast ausschließlich das Motiv für die Berufswahl abgiebt. Wir würden
es nahezu als unehrenhaft empfinden, wenn jemand sich der Kunst nicht um
ihrer selbst willen, sondern etwa wegen der Ehren widmen wollte, die bedeu¬
tende künstlerische Erfolge zu begleiten pflegen. Wir würden verächtlich die
Achsel zucken, wenn uns jemand sagte, er wolle Medizin studieren und ein
tüchtiger Arzt werden, um sich durch recht hohe Honorare bereichern zu können,
oder wenn jemand sich der Theologie widmen wollte, um von recht vielen
Menschen ehrerbietig gegrüßt zu werden. Während wir beim Arbeiter als
selbstverständlich voraussetzen, daß er arbeitet um des Lohnes willen, und bei
den Angehörigen der technischen und Gewerbsberufe das Streben nach Gewinn
"icht nur als berechtigtes, sonder" geradezu als zum Erfolg unentbehrliches
Motiv ihrer Berufsarbeit auzusehen pflege", verlangen wir eben von jedem,
ber sich irgend einer Kunst oder Wissenschaft widmet, daß es die Kunst oder
die Wissenschaft selbst sei, die ihn anzieht, daß er ihrer Förderung sein Leben
weiht und in ihrer Bethätigung Freude und Befriedigung findet, die äußern
Erfolge aber als Nebensache betrachtet.

Einzig und allein die Rechtswissenschaft scheint hiervon eine Ausnahme
i>" macheu. Denn um für eine Kunst oder Wissenschaft eine solche Neigung
verspüren, daß man sich ihr allein um ihrer Ausübung willen widmet, muß
'wu sich irgend eine Vorstellung von ihr machen können. Woher soll aber der
Gymnasialabiturient eine Vorstellung von der Rechtswissenschaft haben? Etwa
MUl den zwei oder drei forensischen Reden Ciceros, die er wegen ihres klassischen
Lateins und ihrer rhetorische" Schönheiten pflichtgemäß in der Sekunda und
Prima but bewundern müsse"? Oder ans den paar löZs-z, die er im Unter¬
richt über römische Geschichte hat auswendig lernen müssen, um an ihnen für
die verschiednen Stadien des Gleichheitskainpfes zwischen Patriziern und Ple¬
bejern bestimmte Marksteine zu gewinnen? Oder nach den übrigen dürftigen
Brocke" lediglich staatsrechtliche" Inhalts, die sonst etwa im Geschichtsunter¬
richt hier und da aufgetaucht sind? Nein! -- während der Abiturient für die
meisten andern Fächer akademischen Studiums wenigstens eine blasse Ahnung
Mui der Bedeutung des wissenschaftlichen Stoffs und der Art seiner wissenschnft-


Grenzboten II 1902 6"Z

Das klingt hart, ist aber durchaus richtig und erklärlich. Es wird ja doch
niemand im Ernst behaupten wollen, daß ein normal begabter Gymnasial-
abitnrient oder auch ein solcher, der sich vorteilhaft über die Norm erhebt,
irgend eine auch nnr annähernd richtige, wenn auch noch so blasse Vorstellung
von dem haben kann, was das Wesen der Rechtswissenschaft cmsmcicht. Man
könnte nun zwar mit einem Schein des Rechtes sagen, daß bei den meisten
jungen Menschen die Frage nach der Berufswahl überhaupt nicht formuliert
wird: „Was soll ich lernen oder arbeiten?" sondern: „Was soll ich werden?",
daß also nicht der Weg oder das Werkzeug, sondern das erstrebte Ziel, der
Erfolg, das Ausschlaggebende ist. Das läßt sich doch so allgemein nicht sagen!
Das Anziehende eines Berufszweigs kann zwiefach sein und entweder in dem
Gegenstand und der Art der Beschäftigung liegen, oder in dem äußern Erfolge,
mag sich dieser in glänzender Stellung, im Gelderwerb oder in andern Vor¬
zügen darstellen. Nun giebt es eine ganze Reihe von Berufen, in denen das
^ste fast ausschließlich das Motiv für die Berufswahl abgiebt. Wir würden
es nahezu als unehrenhaft empfinden, wenn jemand sich der Kunst nicht um
ihrer selbst willen, sondern etwa wegen der Ehren widmen wollte, die bedeu¬
tende künstlerische Erfolge zu begleiten pflegen. Wir würden verächtlich die
Achsel zucken, wenn uns jemand sagte, er wolle Medizin studieren und ein
tüchtiger Arzt werden, um sich durch recht hohe Honorare bereichern zu können,
oder wenn jemand sich der Theologie widmen wollte, um von recht vielen
Menschen ehrerbietig gegrüßt zu werden. Während wir beim Arbeiter als
selbstverständlich voraussetzen, daß er arbeitet um des Lohnes willen, und bei
den Angehörigen der technischen und Gewerbsberufe das Streben nach Gewinn
"icht nur als berechtigtes, sonder» geradezu als zum Erfolg unentbehrliches
Motiv ihrer Berufsarbeit auzusehen pflege», verlangen wir eben von jedem,
ber sich irgend einer Kunst oder Wissenschaft widmet, daß es die Kunst oder
die Wissenschaft selbst sei, die ihn anzieht, daß er ihrer Förderung sein Leben
weiht und in ihrer Bethätigung Freude und Befriedigung findet, die äußern
Erfolge aber als Nebensache betrachtet.

Einzig und allein die Rechtswissenschaft scheint hiervon eine Ausnahme
i>" macheu. Denn um für eine Kunst oder Wissenschaft eine solche Neigung
verspüren, daß man sich ihr allein um ihrer Ausübung willen widmet, muß
'wu sich irgend eine Vorstellung von ihr machen können. Woher soll aber der
Gymnasialabiturient eine Vorstellung von der Rechtswissenschaft haben? Etwa
MUl den zwei oder drei forensischen Reden Ciceros, die er wegen ihres klassischen
Lateins und ihrer rhetorische» Schönheiten pflichtgemäß in der Sekunda und
Prima but bewundern müsse»? Oder ans den paar löZs-z, die er im Unter¬
richt über römische Geschichte hat auswendig lernen müssen, um an ihnen für
die verschiednen Stadien des Gleichheitskainpfes zwischen Patriziern und Ple¬
bejern bestimmte Marksteine zu gewinnen? Oder nach den übrigen dürftigen
Brocke» lediglich staatsrechtliche» Inhalts, die sonst etwa im Geschichtsunter¬
richt hier und da aufgetaucht sind? Nein! — während der Abiturient für die
meisten andern Fächer akademischen Studiums wenigstens eine blasse Ahnung
Mui der Bedeutung des wissenschaftlichen Stoffs und der Art seiner wissenschnft-


Grenzboten II 1902 6«Z
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/529>, abgerufen am 29.06.2024.