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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Unsre Themisjüilger

seinem Inhalte nicht einverstanden sein können. Denn in der vollendeten That¬
sache dieser Vorlegung wird man mit Recht das Eingeständnis der Regierung er¬
kennen dürfen, daß auch sie unsre Rechtspflege uicht auf der Höhe findet, auf der
sie stehn sollte, und man wird ferner, was mir das Wichtigste und Wertvollste
zu sein scheint, aus dem Versuch, den bestehenden Mängeln durch eine veränderte
Ausbildung der Jristen zu Leibe zu gehn, entnehmen dürfen, daß man an ma߬
gebender Stelle erkannt hat, wie wichtig es ist, bei der notwendig gewordnen
Reform vor allem die Frage aufzuwerfen, ob die Schuld an dem mangelhaften
Funktionieren des ganzen Justizapparats mehr dessen Fehlerhaftigkeit oderderdurch
mangelhafte Ausbildung oder durch andre Gründe bewirkten Ungeeignetheit der
Personen beizumessen ist, denen die Handhabung der Rechtspflege anvertraut ist.

Hierin liegt in der That meiner Ansicht nach des Pudels Kern: man
mag an unsrer Gesetzgebung, sowohl der materiellen wie der prozessualer.
mancherlei auszusetzen haben, so schlecht ist sie sicher nicht, daß man ihr den
wesentlichen Anteil an den vielen Mißstünden zuschreiben müßte, die überall,
fast auf jedem Gebiete der Rechtspflege hervorgetreten sind. Im Gegenteil ist
unsre Justizgesetzgebung trotz einiger Mängel, die namentlich aus strafrechtlichen
Gebiet recht groß sind, ein gewaltiges Werk, ein Segen für die Kultur, um
den uns jedes Volk, nicht zum wenigsten das vielgepriesene England, beneiden
dürfte. Aber dem köstlichsten Instrument wird ein Stümper nur Mißtöne zu
entlocken vermögen, während ein Kettner und Körner auch mit einem kläglichen
Kinderspielzeug die Hörer zu fesseln und zu erheben versteht.

Und wenn es nun auch eine mißliche Sache ist, an einem ganzen Stande
Kritik zu üben, und zumal an dem, dem das Schwert und die Wage der
Gerechtigkeit anvertraut sind, so dürfen wir uns dieser Aufgabe doch nicht
entziehn, wenn sie uns aus dem Wege der Erkenntnis zu fördern geeignet ist.
Sie soll aber an dieser Stelle in zwiefacher Hinsicht eingeschränkt werden:
einerseits werde ich es mir ersparen, auf Einzelfälle einzugehn und an ihnen
zu zeigen, daß der Mißerfolg nicht der Gesetzgebung sondern dein zur Last zu
legen ist, der zu ihrer Anwendung berufen war; ein solches Verfahren wäre
zu persönlicher Natur und darum wenig verlockend, auch zu wenig beweis¬
kräftig für daraus abgeleitete allgemeine Thesen. Und andrerseits werde ich
mich hüten, der Diagnose die Anpreisung eines Universalhcilmittels folgen zu
lassen; der Fall ist, wie ich fürchte, viel zu verwickelt, als daß von einem
solchen oder auch von einem Spezifikum, wie dem neuen Gesetz über die Aus¬
bildung der Juristen oder einer neuen Prüfungsordnung, die vollständige Hei¬
lung und Gesundung des Kranken zu erwarten wäre.

Wir wollen uns vielmehr auf eine Kritik des Thatsächlichen beschränken
und drei Fragen aufwerfen, deren Erörterung uns Gelegenheit geben wird,
den etwas spröden Stoff nach verschiednen Richtungen zu fassen und zu ge¬
stalten. Diese Fragen lauten: 1. Wer wird heutzutage Jurist? 2. Wie wird
er Jurist? 3. Was wird so ein Jurist?

Die erste Frage läßt sich ziemlich kurz dahin beantworten: Die juristische
Laufbahn erwählt, wer für eine andre kein Interesse hat und ihre ziemlich
lange "Berdienstlosigkeit" aushalten zu können glaubt.


Unsre Themisjüilger

seinem Inhalte nicht einverstanden sein können. Denn in der vollendeten That¬
sache dieser Vorlegung wird man mit Recht das Eingeständnis der Regierung er¬
kennen dürfen, daß auch sie unsre Rechtspflege uicht auf der Höhe findet, auf der
sie stehn sollte, und man wird ferner, was mir das Wichtigste und Wertvollste
zu sein scheint, aus dem Versuch, den bestehenden Mängeln durch eine veränderte
Ausbildung der Jristen zu Leibe zu gehn, entnehmen dürfen, daß man an ma߬
gebender Stelle erkannt hat, wie wichtig es ist, bei der notwendig gewordnen
Reform vor allem die Frage aufzuwerfen, ob die Schuld an dem mangelhaften
Funktionieren des ganzen Justizapparats mehr dessen Fehlerhaftigkeit oderderdurch
mangelhafte Ausbildung oder durch andre Gründe bewirkten Ungeeignetheit der
Personen beizumessen ist, denen die Handhabung der Rechtspflege anvertraut ist.

Hierin liegt in der That meiner Ansicht nach des Pudels Kern: man
mag an unsrer Gesetzgebung, sowohl der materiellen wie der prozessualer.
mancherlei auszusetzen haben, so schlecht ist sie sicher nicht, daß man ihr den
wesentlichen Anteil an den vielen Mißstünden zuschreiben müßte, die überall,
fast auf jedem Gebiete der Rechtspflege hervorgetreten sind. Im Gegenteil ist
unsre Justizgesetzgebung trotz einiger Mängel, die namentlich aus strafrechtlichen
Gebiet recht groß sind, ein gewaltiges Werk, ein Segen für die Kultur, um
den uns jedes Volk, nicht zum wenigsten das vielgepriesene England, beneiden
dürfte. Aber dem köstlichsten Instrument wird ein Stümper nur Mißtöne zu
entlocken vermögen, während ein Kettner und Körner auch mit einem kläglichen
Kinderspielzeug die Hörer zu fesseln und zu erheben versteht.

Und wenn es nun auch eine mißliche Sache ist, an einem ganzen Stande
Kritik zu üben, und zumal an dem, dem das Schwert und die Wage der
Gerechtigkeit anvertraut sind, so dürfen wir uns dieser Aufgabe doch nicht
entziehn, wenn sie uns aus dem Wege der Erkenntnis zu fördern geeignet ist.
Sie soll aber an dieser Stelle in zwiefacher Hinsicht eingeschränkt werden:
einerseits werde ich es mir ersparen, auf Einzelfälle einzugehn und an ihnen
zu zeigen, daß der Mißerfolg nicht der Gesetzgebung sondern dein zur Last zu
legen ist, der zu ihrer Anwendung berufen war; ein solches Verfahren wäre
zu persönlicher Natur und darum wenig verlockend, auch zu wenig beweis¬
kräftig für daraus abgeleitete allgemeine Thesen. Und andrerseits werde ich
mich hüten, der Diagnose die Anpreisung eines Universalhcilmittels folgen zu
lassen; der Fall ist, wie ich fürchte, viel zu verwickelt, als daß von einem
solchen oder auch von einem Spezifikum, wie dem neuen Gesetz über die Aus¬
bildung der Juristen oder einer neuen Prüfungsordnung, die vollständige Hei¬
lung und Gesundung des Kranken zu erwarten wäre.

Wir wollen uns vielmehr auf eine Kritik des Thatsächlichen beschränken
und drei Fragen aufwerfen, deren Erörterung uns Gelegenheit geben wird,
den etwas spröden Stoff nach verschiednen Richtungen zu fassen und zu ge¬
stalten. Diese Fragen lauten: 1. Wer wird heutzutage Jurist? 2. Wie wird
er Jurist? 3. Was wird so ein Jurist?

Die erste Frage läßt sich ziemlich kurz dahin beantworten: Die juristische
Laufbahn erwählt, wer für eine andre kein Interesse hat und ihre ziemlich
lange „Berdienstlosigkeit" aushalten zu können glaubt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/528>, abgerufen am 22.07.2024.