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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Das hohe Alter dieser Denkmäler ergiebt sich ohne weiteres aus ihrer
tiefen Lage, ans den in den untersten Schichten der Verschüttung, vor allem
in der tiefsten Kohlen- und Aschcnschicht aufgefundnen Scherben archaischer,
schwarzfiguriger Vasen, deren jüngste etwa aus der Zeit um 550 v. Chr, stammt,
den Brouzefigürchen vou orientalischem Typus, kleinen rohen Terrakotten,
Stücken von kss ruäc, das nach der Tradition erst Servius Tullius dnrch
gestempelte Barren ersetzte, aus dem bei den Postamenten angewandten Maße,
dein altrömisch-medischen Fuß von 0,295 Meter, endlich und nicht um wenigsten
aus dem Charakter der Inschrift, die nach Art und Buchstabeuform nicht
jünger als 500 v. Chr, sein kann, also den letzten Jahrzehnten der Königs¬
zeit oder dem ersten der Republik angehören muß, wenn sie nicht noch älter
ist. Die zweite Frage ist: Wie sind diese Denkmäler in ihren Zustand ver¬
setzt worden? Daß dies absichtlich und in sehr alter Zeit geschehn ist, leuchtet
ohne weiteres ein. Der Kegel und der Cippus sind abgebrochen, das Ganze
ist sorgfältig verschüttet, die tiefste ganz reine, nur mit uralten Scherben und der¬
gleichen gemischte Aschen- und Kohlenschicht rührt augenscheinlich von einen: Opfer
her, das nach der Verschüttung gebracht worden ist. Da es nicht denkbar ist,
daß die gottesfürchtigen Römer der alten Zeit selbst eine ihnen, nach den
Opfcrresten zu urteilen, hochheilige Stätte zerstört haben sollten, so muß ein
auswärtiger Feind die Verwüstung angerichtet haben, und das können nur
die Gallier um 390 gewesen sein, denn außer ihnen hat kein fremdes Heer in
der Zeit des Königtums und der Republik den Boden Roms betreten. Die
Gallier aber haben damals monatelang zerstörend in der Stadt gehaust, sie
haben sie niedergebrannt und auch die Heiligtümer verwüstet, also entweiht,
sodaß der Senat nach ihrem Abzüge den Beschluß faßte: "daß alle Heilig¬
tümer, weil sie der Landesfeind in Besitz genommen habe, wiederhergestellt,
abgegrenzt lind entsühnt würden" (?g,na, omni", quocl hostis xosssäissöt,
rostiworentur, törnunarontm-, vxxiarvnwr. I.lo. V, 50). Haben wir hier ein
Heiligtum vor uns, das die Gallier zerstörten, so ist es damals zwar nicht
wiederhergestellt, aber durch ein Opfer entsühnt worden, dessen Reste die unterste
Verschüttungsschicht bilden. Darüber hat man dann das schwarze Marmor¬
pflaster, den I^xis nigsr, gelegt, von dessen sin Rom sehr seltnen?) Gestein sich
Splitter in den obern Verschüttnngsschichten finden, natürlich in der Höhe
des damaligen, nicht des kaiserlichen Pflasters.

Aber wem hat nun dieses uralte Heiligtum, das seit etwa 390 nnter dem
I^xis ni^ör den Blicken entzogen lag, angehört? Die Zeitgenossen des
Augustus, die also auch nur den I^rpis mMr sahen, nicht die darunter ver¬
borgnen Denkmäler, hielten die Stätte für das Grab des Romulus oder seines
Pflegevaters Faustulus. In der 16. Epode ans dem Jahre 41 v. Chr., also
aus der Zeit, wo der Bürgerkrieg neu entbrannte, sieht Horaz, wenn diese
Selbstvernichtung des weltbeherrschenden Volks so weiter gehe, bekümmert
voraus, wie der Feind abermals Rom betreten, und wie er sogar "die Gebeine
des Quirinus (Romulus), die Wind und Sonne nicht berührten und niemand
sehen dürfe, übermütig zerstreuen" würde flZxact. 16, 13 f.: (juitscino "MLut
vvntis vt 8olibu8 088g, Huimn (nölÄ8 viclvrö), al88ipiMt, in8v1on8j. Die


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Das hohe Alter dieser Denkmäler ergiebt sich ohne weiteres aus ihrer
tiefen Lage, ans den in den untersten Schichten der Verschüttung, vor allem
in der tiefsten Kohlen- und Aschcnschicht aufgefundnen Scherben archaischer,
schwarzfiguriger Vasen, deren jüngste etwa aus der Zeit um 550 v. Chr, stammt,
den Brouzefigürchen vou orientalischem Typus, kleinen rohen Terrakotten,
Stücken von kss ruäc, das nach der Tradition erst Servius Tullius dnrch
gestempelte Barren ersetzte, aus dem bei den Postamenten angewandten Maße,
dein altrömisch-medischen Fuß von 0,295 Meter, endlich und nicht um wenigsten
aus dem Charakter der Inschrift, die nach Art und Buchstabeuform nicht
jünger als 500 v. Chr, sein kann, also den letzten Jahrzehnten der Königs¬
zeit oder dem ersten der Republik angehören muß, wenn sie nicht noch älter
ist. Die zweite Frage ist: Wie sind diese Denkmäler in ihren Zustand ver¬
setzt worden? Daß dies absichtlich und in sehr alter Zeit geschehn ist, leuchtet
ohne weiteres ein. Der Kegel und der Cippus sind abgebrochen, das Ganze
ist sorgfältig verschüttet, die tiefste ganz reine, nur mit uralten Scherben und der¬
gleichen gemischte Aschen- und Kohlenschicht rührt augenscheinlich von einen: Opfer
her, das nach der Verschüttung gebracht worden ist. Da es nicht denkbar ist,
daß die gottesfürchtigen Römer der alten Zeit selbst eine ihnen, nach den
Opfcrresten zu urteilen, hochheilige Stätte zerstört haben sollten, so muß ein
auswärtiger Feind die Verwüstung angerichtet haben, und das können nur
die Gallier um 390 gewesen sein, denn außer ihnen hat kein fremdes Heer in
der Zeit des Königtums und der Republik den Boden Roms betreten. Die
Gallier aber haben damals monatelang zerstörend in der Stadt gehaust, sie
haben sie niedergebrannt und auch die Heiligtümer verwüstet, also entweiht,
sodaß der Senat nach ihrem Abzüge den Beschluß faßte: „daß alle Heilig¬
tümer, weil sie der Landesfeind in Besitz genommen habe, wiederhergestellt,
abgegrenzt lind entsühnt würden" (?g,na, omni», quocl hostis xosssäissöt,
rostiworentur, törnunarontm-, vxxiarvnwr. I.lo. V, 50). Haben wir hier ein
Heiligtum vor uns, das die Gallier zerstörten, so ist es damals zwar nicht
wiederhergestellt, aber durch ein Opfer entsühnt worden, dessen Reste die unterste
Verschüttungsschicht bilden. Darüber hat man dann das schwarze Marmor¬
pflaster, den I^xis nigsr, gelegt, von dessen sin Rom sehr seltnen?) Gestein sich
Splitter in den obern Verschüttnngsschichten finden, natürlich in der Höhe
des damaligen, nicht des kaiserlichen Pflasters.

Aber wem hat nun dieses uralte Heiligtum, das seit etwa 390 nnter dem
I^xis ni^ör den Blicken entzogen lag, angehört? Die Zeitgenossen des
Augustus, die also auch nur den I^rpis mMr sahen, nicht die darunter ver¬
borgnen Denkmäler, hielten die Stätte für das Grab des Romulus oder seines
Pflegevaters Faustulus. In der 16. Epode ans dem Jahre 41 v. Chr., also
aus der Zeit, wo der Bürgerkrieg neu entbrannte, sieht Horaz, wenn diese
Selbstvernichtung des weltbeherrschenden Volks so weiter gehe, bekümmert
voraus, wie der Feind abermals Rom betreten, und wie er sogar „die Gebeine
des Quirinus (Romulus), die Wind und Sonne nicht berührten und niemand
sehen dürfe, übermütig zerstreuen" würde flZxact. 16, 13 f.: (juitscino «MLut
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[0318] Neue Lntdecknngen auf dem Forum rmncmnm Das hohe Alter dieser Denkmäler ergiebt sich ohne weiteres aus ihrer tiefen Lage, ans den in den untersten Schichten der Verschüttung, vor allem in der tiefsten Kohlen- und Aschcnschicht aufgefundnen Scherben archaischer, schwarzfiguriger Vasen, deren jüngste etwa aus der Zeit um 550 v. Chr, stammt, den Brouzefigürchen vou orientalischem Typus, kleinen rohen Terrakotten, Stücken von kss ruäc, das nach der Tradition erst Servius Tullius dnrch gestempelte Barren ersetzte, aus dem bei den Postamenten angewandten Maße, dein altrömisch-medischen Fuß von 0,295 Meter, endlich und nicht um wenigsten aus dem Charakter der Inschrift, die nach Art und Buchstabeuform nicht jünger als 500 v. Chr, sein kann, also den letzten Jahrzehnten der Königs¬ zeit oder dem ersten der Republik angehören muß, wenn sie nicht noch älter ist. Die zweite Frage ist: Wie sind diese Denkmäler in ihren Zustand ver¬ setzt worden? Daß dies absichtlich und in sehr alter Zeit geschehn ist, leuchtet ohne weiteres ein. Der Kegel und der Cippus sind abgebrochen, das Ganze ist sorgfältig verschüttet, die tiefste ganz reine, nur mit uralten Scherben und der¬ gleichen gemischte Aschen- und Kohlenschicht rührt augenscheinlich von einen: Opfer her, das nach der Verschüttung gebracht worden ist. Da es nicht denkbar ist, daß die gottesfürchtigen Römer der alten Zeit selbst eine ihnen, nach den Opfcrresten zu urteilen, hochheilige Stätte zerstört haben sollten, so muß ein auswärtiger Feind die Verwüstung angerichtet haben, und das können nur die Gallier um 390 gewesen sein, denn außer ihnen hat kein fremdes Heer in der Zeit des Königtums und der Republik den Boden Roms betreten. Die Gallier aber haben damals monatelang zerstörend in der Stadt gehaust, sie haben sie niedergebrannt und auch die Heiligtümer verwüstet, also entweiht, sodaß der Senat nach ihrem Abzüge den Beschluß faßte: „daß alle Heilig¬ tümer, weil sie der Landesfeind in Besitz genommen habe, wiederhergestellt, abgegrenzt lind entsühnt würden" (?g,na, omni», quocl hostis xosssäissöt, rostiworentur, törnunarontm-, vxxiarvnwr. I.lo. V, 50). Haben wir hier ein Heiligtum vor uns, das die Gallier zerstörten, so ist es damals zwar nicht wiederhergestellt, aber durch ein Opfer entsühnt worden, dessen Reste die unterste Verschüttungsschicht bilden. Darüber hat man dann das schwarze Marmor¬ pflaster, den I^xis nigsr, gelegt, von dessen sin Rom sehr seltnen?) Gestein sich Splitter in den obern Verschüttnngsschichten finden, natürlich in der Höhe des damaligen, nicht des kaiserlichen Pflasters. Aber wem hat nun dieses uralte Heiligtum, das seit etwa 390 nnter dem I^xis ni^ör den Blicken entzogen lag, angehört? Die Zeitgenossen des Augustus, die also auch nur den I^rpis mMr sahen, nicht die darunter ver¬ borgnen Denkmäler, hielten die Stätte für das Grab des Romulus oder seines Pflegevaters Faustulus. In der 16. Epode ans dem Jahre 41 v. Chr., also aus der Zeit, wo der Bürgerkrieg neu entbrannte, sieht Horaz, wenn diese Selbstvernichtung des weltbeherrschenden Volks so weiter gehe, bekümmert voraus, wie der Feind abermals Rom betreten, und wie er sogar „die Gebeine des Quirinus (Romulus), die Wind und Sonne nicht berührten und niemand sehen dürfe, übermütig zerstreuen" würde flZxact. 16, 13 f.: (juitscino «MLut vvntis vt 8olibu8 088g, Huimn (nölÄ8 viclvrö), al88ipiMt, in8v1on8j. Die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/318>, abgerufen am 01.07.2024.