Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.Im ganzen Staate wurden 1874 147 Zusammenlegungen mit 37771 Hektar Ist nun schou aus diesem Umstände eine Änderung ihres Arbeitsgebiets Im ganzen Staate wurden 1874 147 Zusammenlegungen mit 37771 Hektar Ist nun schou aus diesem Umstände eine Änderung ihres Arbeitsgebiets <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0479" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/237003"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1910"> Im ganzen Staate wurden 1874 147 Zusammenlegungen mit 37771 Hektar<lb/> Fläche ausgeführt, 1898 aber nur 90 mit 31068 Hektar, obgleich inzwischen<lb/> dieses Verfahren in neue Gebietsteile eingeführt worden war. Selbstverständlich<lb/> sind in den einzelnen Jahren bei den Generalkommissionen starke Schwan¬<lb/> kungen zu verzeichnen, die vorstehenden Zahlen geben aber im allgemeinen ein<lb/> charakteristisches Bild von der Ab- und Zunahme der Arbeiten bei den ein¬<lb/> zelnen Generalkommissionen. Sie zeigen mit ausreichender Deutlichkeit, daß<lb/> insbesondre bei den östlichen Generalkommissioneu in absehbarer Zeit Arbeits¬<lb/> mangel eintreten wird. Dem kann much nicht entgegengehalten werden, daß<lb/> bei andern Geschäften der Generalkommission ein Zuwachs eingetreten sei; im<lb/> Gegenteil, auch hier ist im großen und ganzen eine Abnahme unverkennbar.<lb/> Will man das nicht ohne weiteres glauben, so möge man doch einmal eine<lb/> brauchbare Statistik — die jährlichen Mitteilungen im Neichscinzeiger ermög¬<lb/> lichen gar keinen Überblick — über die Arbeiten der Generalkommissionen auf¬<lb/> stellen und insbesondre ermitteln lassei:, wieviel Gemeinheiten, servitutem und<lb/> Neallasten in den Bezirken der einzelnen Generalkommissionen noch vorhanden<lb/> sind, die noch ihrer Aufhebung oder Ablösung harren; man wird dann nach<lb/> unsrer Überzeugung mit Erstaunen sehen, wie wenig Arbeit für die General¬<lb/> kommissionen jetzt schon vorhanden, und wie wenig an „alten Aufgaben" noch<lb/> Zu erwarten ist, namentlich aber auch, wie unverhältnisinüßig derer sie infolge¬<lb/> dessen jetzt schon arbeiten. Jedenfalls kann man nicht verkennen, daß ihnen<lb/> nicht nnr neue Geschäfte überwiesen werden können, ohne zu einer bedeutenden<lb/> Verstärkung ihres Personals gezwungen zu sein, sondern daß das auch ge¬<lb/> schehen muß, weil andernfalls ihre Aufrechterhaltung, die wegen der ver¬<lb/> schiedensten ihnen obliegenden Geschäfte nicht vermieden werden kann, unver¬<lb/> hältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1911" next="#ID_1912"> Ist nun schou aus diesem Umstände eine Änderung ihres Arbeitsgebiets<lb/> erforderlich, so kommt auch weiter in Betracht, daß schon verschiedne gesetz¬<lb/> geberische Fragen, bei denen die ausführenden Behörden noch nicht feststehn,<lb/> in Augriff genommen sind und in nächster Zeit der Lösung entgegengeführt<lb/> werden müssen. Hierher gehören namentlich das schon wiederholt genannte<lb/> Wasser-, das Fideikommiß- und das Ansiedlungswesen. Daß diese Angelegen¬<lb/> heiten einer der bestehenden Behörden ohne deren zweckmäßige Umgestaltung<lb/> überwiesen werden konnten, scheint ausgeschlossen zu sein. Müssen aber für<lb/> sie ohnehin Behördenündernngen eintreten, so würde es unzweckmäßig sein, sie<lb/> nicht in eine Hand zu legen, denn bei allen dreien handelt es sich darum,<lb/> ^ne systematische Ordnung der Benutzung?'- und Besitzverhültnisse des platten<lb/> Landes herbeizuführen. Das aber muß doch einheitlich geschehn. Bei dem<lb/> Wasserwesen — wobei allerdings hauptsächlich das sogenannte niedere Meliv-<lb/> rcitionswesen in Betracht kommt — ist das ohne weiteres klar; aber auch bei<lb/> dem Fideikommiß- und dem Ansiedlungswesen trifft das zu, denn bei beiden<lb/> wird doch in den Vordergrund zu rücken sein, daß in einzelnen Gegenden im<lb/> Interesse einer gesunden Mischung von Groß- und Kleiubesitz die Begründung<lb/> geschlossenen Grundbesitzes (Fideikommisse). sowie überhaupt neuer Besitzungen<lb/> befördert, in andern Gegenden aber erschwert werden sollte. Werden nun diese</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0479]
Im ganzen Staate wurden 1874 147 Zusammenlegungen mit 37771 Hektar
Fläche ausgeführt, 1898 aber nur 90 mit 31068 Hektar, obgleich inzwischen
dieses Verfahren in neue Gebietsteile eingeführt worden war. Selbstverständlich
sind in den einzelnen Jahren bei den Generalkommissionen starke Schwan¬
kungen zu verzeichnen, die vorstehenden Zahlen geben aber im allgemeinen ein
charakteristisches Bild von der Ab- und Zunahme der Arbeiten bei den ein¬
zelnen Generalkommissionen. Sie zeigen mit ausreichender Deutlichkeit, daß
insbesondre bei den östlichen Generalkommissioneu in absehbarer Zeit Arbeits¬
mangel eintreten wird. Dem kann much nicht entgegengehalten werden, daß
bei andern Geschäften der Generalkommission ein Zuwachs eingetreten sei; im
Gegenteil, auch hier ist im großen und ganzen eine Abnahme unverkennbar.
Will man das nicht ohne weiteres glauben, so möge man doch einmal eine
brauchbare Statistik — die jährlichen Mitteilungen im Neichscinzeiger ermög¬
lichen gar keinen Überblick — über die Arbeiten der Generalkommissionen auf¬
stellen und insbesondre ermitteln lassei:, wieviel Gemeinheiten, servitutem und
Neallasten in den Bezirken der einzelnen Generalkommissionen noch vorhanden
sind, die noch ihrer Aufhebung oder Ablösung harren; man wird dann nach
unsrer Überzeugung mit Erstaunen sehen, wie wenig Arbeit für die General¬
kommissionen jetzt schon vorhanden, und wie wenig an „alten Aufgaben" noch
Zu erwarten ist, namentlich aber auch, wie unverhältnisinüßig derer sie infolge¬
dessen jetzt schon arbeiten. Jedenfalls kann man nicht verkennen, daß ihnen
nicht nnr neue Geschäfte überwiesen werden können, ohne zu einer bedeutenden
Verstärkung ihres Personals gezwungen zu sein, sondern daß das auch ge¬
schehen muß, weil andernfalls ihre Aufrechterhaltung, die wegen der ver¬
schiedensten ihnen obliegenden Geschäfte nicht vermieden werden kann, unver¬
hältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
Ist nun schou aus diesem Umstände eine Änderung ihres Arbeitsgebiets
erforderlich, so kommt auch weiter in Betracht, daß schon verschiedne gesetz¬
geberische Fragen, bei denen die ausführenden Behörden noch nicht feststehn,
in Augriff genommen sind und in nächster Zeit der Lösung entgegengeführt
werden müssen. Hierher gehören namentlich das schon wiederholt genannte
Wasser-, das Fideikommiß- und das Ansiedlungswesen. Daß diese Angelegen¬
heiten einer der bestehenden Behörden ohne deren zweckmäßige Umgestaltung
überwiesen werden konnten, scheint ausgeschlossen zu sein. Müssen aber für
sie ohnehin Behördenündernngen eintreten, so würde es unzweckmäßig sein, sie
nicht in eine Hand zu legen, denn bei allen dreien handelt es sich darum,
^ne systematische Ordnung der Benutzung?'- und Besitzverhültnisse des platten
Landes herbeizuführen. Das aber muß doch einheitlich geschehn. Bei dem
Wasserwesen — wobei allerdings hauptsächlich das sogenannte niedere Meliv-
rcitionswesen in Betracht kommt — ist das ohne weiteres klar; aber auch bei
dem Fideikommiß- und dem Ansiedlungswesen trifft das zu, denn bei beiden
wird doch in den Vordergrund zu rücken sein, daß in einzelnen Gegenden im
Interesse einer gesunden Mischung von Groß- und Kleiubesitz die Begründung
geschlossenen Grundbesitzes (Fideikommisse). sowie überhaupt neuer Besitzungen
befördert, in andern Gegenden aber erschwert werden sollte. Werden nun diese
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