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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Umgestaltung der Geileralkoinmissioite"

aus welchem Grunde er zu eurer Mitwirkung an allen den zahlreichen übrigen
Geschäften berufen sei" sollte, die der Spezialkommission schon jetzt obliegen,
und die den neuen Spezialkommissionen -- hoffentlich! -- in Zukunft noch
werden überwiesen werden. Nachdem allerdings noch vor nicht langer Zeit
in einem von einem Landmesser herrührenden Artikel die Befähigung der Land¬
messer zur Wahrnehmung der Geschäfte des Grundbuchrichters für den Fall
behauptet wordeu ist. daß die von ihm vorgeschlagne Vereinigung des Kataster-
und des Grundbuchamts mit der Spezialkommission durchgeführt würde, wäre
es freilich nicht zu verwundern, wenn die Meinung vertreten würde, daß die
Landmesfer auch für andre Angelegenheiten hervorragende Fähigkeiten Hütten;
"die sachgemäße Ausbildung der Techniker, heißt es, kann doch nicht be¬
stritten werden, höchstens kann eine Vertiefung ihrer Kenntnisse durch Ver¬
längerung der Studienzeit gefordert werden." Da wird es wohl nicht lauge
dauern, bis wir auch die Vermessungs-Unke, Assessoren und Referendarien haben.
Für die Ausführung der eigentlichen Vermessuugsarbeiten muß mau dann
eben -- seine Leute haben!

Auf weitere Einzelheiten der zu unsrer Kenntnis gekommnen Kritiken ein-
zugehn, dürfte nach dem Vorgebrachten nicht nötig sein; es würde das anch
Fachansführuugen verlangen, die für weitere Kreise kein Interesse haben. Es
mögen dafür lieber noch einige allgemeine Bemerkungen erlaubt sein.

Daß im Abgeordnetenhause und in seiner Kommission die Meinungen
Wer die Umgestaltung der Generalkommissionen so sehr auseinandergingen, und
Mes die seitherigen Beratungen nnr verhältnismäßig wenig zu einer Klärung
beigetragen haben, ist zum größten Teil auf das Fehlen eines bestimmten
Programms darüber zurückzuführen, wozu denn eigentlich die umgestalteten
Behörden berufen sein sollen. Schon daß man die alten Aufgaben der Gcneral-
kvmiuisswnen von den neuen unterschieden hat, giebt zu denke"; das meiste
Bedenken müssen aber die neuen Aufgaben erregen, die man -- noch gar nicht
kennt! Zwar ist immer wieder davon die Rede gewesen, daß den Generaltom-
""ssiouen andre Geschäfte überwiesen werden sollten, aber worin die bestehn,
hat niemand genauer angegeben. Die Andentuna.er. die darüber gefallen sind,
sind doch einstweilen nichts als fromme Wünsche. Das Wasserwesen, das
Ansiedlungswesen, das Fideikommißwesen sind genannt worden. Ja, werden
denn diese Angelegenheiten den Behörden, die jetzt damit befaßt find, ab¬
genommen werden können, ohne daß diese Behörden und die Sachen darunter
leiden? Werden zudem nicht auch uoch ganz andre Angelegenheiten den
neuen Behörden überwiesen werden müssen? Schon im Jahre 1879 hat der
damalige Laildlvirtschaftsnnnister Friedenthal als seinen Plan bezeichnet, für
jede Provinz eine Landesknlturbehörde zu schaffen, die zusammengesetzt werden
sollte aus den Generaltommissionen, den Domänen- und Forstbehörden, ferner
aus den Behörden, die das Meliorationswesen zu verwalten und die Kultur¬
technik zu fördern haben. "Eine solche Behörde unter der Oberleitung des
Oberprüsidenten, mit einem Senat von richterlicher Unabhängigkeit für die
Bearbeitung gewisser Geschäfte, und riicksichtlich andrer Funktionen angewiesen
auf eine gemeinschaftliche Thätigkeit mit der Selbstverwaltung werde auf dem


Zur Umgestaltung der Geileralkoinmissioite»

aus welchem Grunde er zu eurer Mitwirkung an allen den zahlreichen übrigen
Geschäften berufen sei» sollte, die der Spezialkommission schon jetzt obliegen,
und die den neuen Spezialkommissionen — hoffentlich! — in Zukunft noch
werden überwiesen werden. Nachdem allerdings noch vor nicht langer Zeit
in einem von einem Landmesser herrührenden Artikel die Befähigung der Land¬
messer zur Wahrnehmung der Geschäfte des Grundbuchrichters für den Fall
behauptet wordeu ist. daß die von ihm vorgeschlagne Vereinigung des Kataster-
und des Grundbuchamts mit der Spezialkommission durchgeführt würde, wäre
es freilich nicht zu verwundern, wenn die Meinung vertreten würde, daß die
Landmesfer auch für andre Angelegenheiten hervorragende Fähigkeiten Hütten;
„die sachgemäße Ausbildung der Techniker, heißt es, kann doch nicht be¬
stritten werden, höchstens kann eine Vertiefung ihrer Kenntnisse durch Ver¬
längerung der Studienzeit gefordert werden." Da wird es wohl nicht lauge
dauern, bis wir auch die Vermessungs-Unke, Assessoren und Referendarien haben.
Für die Ausführung der eigentlichen Vermessuugsarbeiten muß mau dann
eben — seine Leute haben!

Auf weitere Einzelheiten der zu unsrer Kenntnis gekommnen Kritiken ein-
zugehn, dürfte nach dem Vorgebrachten nicht nötig sein; es würde das anch
Fachansführuugen verlangen, die für weitere Kreise kein Interesse haben. Es
mögen dafür lieber noch einige allgemeine Bemerkungen erlaubt sein.

Daß im Abgeordnetenhause und in seiner Kommission die Meinungen
Wer die Umgestaltung der Generalkommissionen so sehr auseinandergingen, und
Mes die seitherigen Beratungen nnr verhältnismäßig wenig zu einer Klärung
beigetragen haben, ist zum größten Teil auf das Fehlen eines bestimmten
Programms darüber zurückzuführen, wozu denn eigentlich die umgestalteten
Behörden berufen sein sollen. Schon daß man die alten Aufgaben der Gcneral-
kvmiuisswnen von den neuen unterschieden hat, giebt zu denke»; das meiste
Bedenken müssen aber die neuen Aufgaben erregen, die man — noch gar nicht
kennt! Zwar ist immer wieder davon die Rede gewesen, daß den Generaltom-
""ssiouen andre Geschäfte überwiesen werden sollten, aber worin die bestehn,
hat niemand genauer angegeben. Die Andentuna.er. die darüber gefallen sind,
sind doch einstweilen nichts als fromme Wünsche. Das Wasserwesen, das
Ansiedlungswesen, das Fideikommißwesen sind genannt worden. Ja, werden
denn diese Angelegenheiten den Behörden, die jetzt damit befaßt find, ab¬
genommen werden können, ohne daß diese Behörden und die Sachen darunter
leiden? Werden zudem nicht auch uoch ganz andre Angelegenheiten den
neuen Behörden überwiesen werden müssen? Schon im Jahre 1879 hat der
damalige Laildlvirtschaftsnnnister Friedenthal als seinen Plan bezeichnet, für
jede Provinz eine Landesknlturbehörde zu schaffen, die zusammengesetzt werden
sollte aus den Generaltommissionen, den Domänen- und Forstbehörden, ferner
aus den Behörden, die das Meliorationswesen zu verwalten und die Kultur¬
technik zu fördern haben. „Eine solche Behörde unter der Oberleitung des
Oberprüsidenten, mit einem Senat von richterlicher Unabhängigkeit für die
Bearbeitung gewisser Geschäfte, und riicksichtlich andrer Funktionen angewiesen
auf eine gemeinschaftliche Thätigkeit mit der Selbstverwaltung werde auf dem


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[0477] Zur Umgestaltung der Geileralkoinmissioite» aus welchem Grunde er zu eurer Mitwirkung an allen den zahlreichen übrigen Geschäften berufen sei» sollte, die der Spezialkommission schon jetzt obliegen, und die den neuen Spezialkommissionen — hoffentlich! — in Zukunft noch werden überwiesen werden. Nachdem allerdings noch vor nicht langer Zeit in einem von einem Landmesser herrührenden Artikel die Befähigung der Land¬ messer zur Wahrnehmung der Geschäfte des Grundbuchrichters für den Fall behauptet wordeu ist. daß die von ihm vorgeschlagne Vereinigung des Kataster- und des Grundbuchamts mit der Spezialkommission durchgeführt würde, wäre es freilich nicht zu verwundern, wenn die Meinung vertreten würde, daß die Landmesfer auch für andre Angelegenheiten hervorragende Fähigkeiten Hütten; „die sachgemäße Ausbildung der Techniker, heißt es, kann doch nicht be¬ stritten werden, höchstens kann eine Vertiefung ihrer Kenntnisse durch Ver¬ längerung der Studienzeit gefordert werden." Da wird es wohl nicht lauge dauern, bis wir auch die Vermessungs-Unke, Assessoren und Referendarien haben. Für die Ausführung der eigentlichen Vermessuugsarbeiten muß mau dann eben — seine Leute haben! Auf weitere Einzelheiten der zu unsrer Kenntnis gekommnen Kritiken ein- zugehn, dürfte nach dem Vorgebrachten nicht nötig sein; es würde das anch Fachansführuugen verlangen, die für weitere Kreise kein Interesse haben. Es mögen dafür lieber noch einige allgemeine Bemerkungen erlaubt sein. Daß im Abgeordnetenhause und in seiner Kommission die Meinungen Wer die Umgestaltung der Generalkommissionen so sehr auseinandergingen, und Mes die seitherigen Beratungen nnr verhältnismäßig wenig zu einer Klärung beigetragen haben, ist zum größten Teil auf das Fehlen eines bestimmten Programms darüber zurückzuführen, wozu denn eigentlich die umgestalteten Behörden berufen sein sollen. Schon daß man die alten Aufgaben der Gcneral- kvmiuisswnen von den neuen unterschieden hat, giebt zu denke»; das meiste Bedenken müssen aber die neuen Aufgaben erregen, die man — noch gar nicht kennt! Zwar ist immer wieder davon die Rede gewesen, daß den Generaltom- ""ssiouen andre Geschäfte überwiesen werden sollten, aber worin die bestehn, hat niemand genauer angegeben. Die Andentuna.er. die darüber gefallen sind, sind doch einstweilen nichts als fromme Wünsche. Das Wasserwesen, das Ansiedlungswesen, das Fideikommißwesen sind genannt worden. Ja, werden denn diese Angelegenheiten den Behörden, die jetzt damit befaßt find, ab¬ genommen werden können, ohne daß diese Behörden und die Sachen darunter leiden? Werden zudem nicht auch uoch ganz andre Angelegenheiten den neuen Behörden überwiesen werden müssen? Schon im Jahre 1879 hat der damalige Laildlvirtschaftsnnnister Friedenthal als seinen Plan bezeichnet, für jede Provinz eine Landesknlturbehörde zu schaffen, die zusammengesetzt werden sollte aus den Generaltommissionen, den Domänen- und Forstbehörden, ferner aus den Behörden, die das Meliorationswesen zu verwalten und die Kultur¬ technik zu fördern haben. „Eine solche Behörde unter der Oberleitung des Oberprüsidenten, mit einem Senat von richterlicher Unabhängigkeit für die Bearbeitung gewisser Geschäfte, und riicksichtlich andrer Funktionen angewiesen auf eine gemeinschaftliche Thätigkeit mit der Selbstverwaltung werde auf dem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/477>, abgerufen am 27.09.2024.