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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Bequemlichkeit im Konklave wie in einem Gefängnis vereinigt, und man wird
begreifen, wie sehr diese Härte dein schnellen Zustandekommen einer Wahl
förderlich ist. Aber der Hauptzweck dieser Vorschrift ist doch offenbar der,
daß die im Konklave zusammengetretneu Kardinäle, nnr sich und ihrem Ge¬
wissen überlassen, unabhängig von jedem äußern Einfluß und frei von allen
Persönlichen Interessen den wählen sollen, den sie für den Würdigsten halten,
das höchste Amt der katholischen Christenheit zu bekleiden. Wer aber die Ge¬
schichte der Papstwahlen auch nur oberflächlich keimt, der weiß, wie oft auf
sie Ehrgeiz und Eifersüchteleien der Kardinäle und Wünsche und Intriguen
der weltlichen Fürsten eingewirkt haben. Und sicher trug gerade die Stellung,
die der Papst durch seine weltliche Macht einnahm, einen großen Teil der
Schuld hieran. Denn es galt damals nicht allein den obersten Priester der
katholischen Kirche, sondern auch den König eines bedeutenden und durch seine
Lage im Herzen Italiens besonders wichtigen Reichs zu wählen. Wie mußte
gerade diese Aussicht auf den weltlichen Königsthron den Ehrgeiz anspornen,
die Papstwürde zu erlangen! Wie anders konnte ein solcher Herrscher seinen
Freunden und vor allem den Bcfördrern seiner Wahl lohnen, als der "Ge¬
fangne im Vatikan"! Und um wieviel mehr endlich waren damals die Mächte
daran interessiert, daß nicht ein ihnen feindlich gesinnter Kardinal gewählt
wurde!

Ganz anders heute. Jetzt sind alle diese Gefahren, die die weltliche
Herrschaft des Papstes im Gefolge hatte, fast vollständig beseitigt. Da eine
Aussöhnung im Sinne der katholischen Kirche von Italien auf absehbare Zeit
nicht zu erlangen ist. stehn dem neuen Papste nur zwei Möglichkeiten offen:
entweder in Rom zu bleiben und die Rolle eines Gefangnen zu spielen, oder
angewiesen auf die unsichere Gastfreundschaft fremder Mächte in der Welt als
Verbannter umherzuirren. Gewiß wird es nnr wenige unter den Kardinälen
geben, denen diese Aussichten verlockend genug erscheinen, daß sie nach der
Wahl zum Papst strebten. Jetzt darf man also hoffen, daß die Kardinäle in
Wirklichkeit ans den ihre Stimmen vereinigen werden, der diese hohe Würde
am meisten verdient. Und in der That ist denn auch in dem letzten Konklave,
wo Leo XIII. gewühlt wurde, von den persönlichen Umtrieben, an denen die
Geschichte der Papstwahlen so reich ist, nichts bekannt geworden.

Aber auch eine Beeinflussung der Wahl von anßen her, d. h. von den
weltlichen Fürsten ist hente bei weitem nicht mehr in dem Maße zu befürchten
wie früher. Bekanntlich steht den Regenten der größern katholischen Länder,
nämlich Österreich (an Stelle des römisch-deutschen Kaisers), Frankreich und
Spanien -- früher auch Neapel -- das Recht zu, einen nicht genehmen
Kardinal von der Papstwahl auszuschließen. So ist z. B. zum letztenmal von
diesem Vetorecht bei Gelegenheit der Wahl Gregors XVI. im Jahre 1831 von
Spanien Gebrauch gemacht worden. Als der Kardinal Giustiniani bei der
Wahl einundzwanzig Stimmen (fleus Stimmen weniger als die erforderliche
Zweidrittclmajoritüt) erhalten hatte, machte der spanische Kardinal Marco dem
heiligen Kolleg von einer Note des spanischen Gesandten Mitteilung, die den
Kardinal Giustiniani von der Wahl ausschloß. Neben dieser offnen und


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Bequemlichkeit im Konklave wie in einem Gefängnis vereinigt, und man wird
begreifen, wie sehr diese Härte dein schnellen Zustandekommen einer Wahl
förderlich ist. Aber der Hauptzweck dieser Vorschrift ist doch offenbar der,
daß die im Konklave zusammengetretneu Kardinäle, nnr sich und ihrem Ge¬
wissen überlassen, unabhängig von jedem äußern Einfluß und frei von allen
Persönlichen Interessen den wählen sollen, den sie für den Würdigsten halten,
das höchste Amt der katholischen Christenheit zu bekleiden. Wer aber die Ge¬
schichte der Papstwahlen auch nur oberflächlich keimt, der weiß, wie oft auf
sie Ehrgeiz und Eifersüchteleien der Kardinäle und Wünsche und Intriguen
der weltlichen Fürsten eingewirkt haben. Und sicher trug gerade die Stellung,
die der Papst durch seine weltliche Macht einnahm, einen großen Teil der
Schuld hieran. Denn es galt damals nicht allein den obersten Priester der
katholischen Kirche, sondern auch den König eines bedeutenden und durch seine
Lage im Herzen Italiens besonders wichtigen Reichs zu wählen. Wie mußte
gerade diese Aussicht auf den weltlichen Königsthron den Ehrgeiz anspornen,
die Papstwürde zu erlangen! Wie anders konnte ein solcher Herrscher seinen
Freunden und vor allem den Bcfördrern seiner Wahl lohnen, als der „Ge¬
fangne im Vatikan"! Und um wieviel mehr endlich waren damals die Mächte
daran interessiert, daß nicht ein ihnen feindlich gesinnter Kardinal gewählt
wurde!

Ganz anders heute. Jetzt sind alle diese Gefahren, die die weltliche
Herrschaft des Papstes im Gefolge hatte, fast vollständig beseitigt. Da eine
Aussöhnung im Sinne der katholischen Kirche von Italien auf absehbare Zeit
nicht zu erlangen ist. stehn dem neuen Papste nur zwei Möglichkeiten offen:
entweder in Rom zu bleiben und die Rolle eines Gefangnen zu spielen, oder
angewiesen auf die unsichere Gastfreundschaft fremder Mächte in der Welt als
Verbannter umherzuirren. Gewiß wird es nnr wenige unter den Kardinälen
geben, denen diese Aussichten verlockend genug erscheinen, daß sie nach der
Wahl zum Papst strebten. Jetzt darf man also hoffen, daß die Kardinäle in
Wirklichkeit ans den ihre Stimmen vereinigen werden, der diese hohe Würde
am meisten verdient. Und in der That ist denn auch in dem letzten Konklave,
wo Leo XIII. gewühlt wurde, von den persönlichen Umtrieben, an denen die
Geschichte der Papstwahlen so reich ist, nichts bekannt geworden.

Aber auch eine Beeinflussung der Wahl von anßen her, d. h. von den
weltlichen Fürsten ist hente bei weitem nicht mehr in dem Maße zu befürchten
wie früher. Bekanntlich steht den Regenten der größern katholischen Länder,
nämlich Österreich (an Stelle des römisch-deutschen Kaisers), Frankreich und
Spanien — früher auch Neapel — das Recht zu, einen nicht genehmen
Kardinal von der Papstwahl auszuschließen. So ist z. B. zum letztenmal von
diesem Vetorecht bei Gelegenheit der Wahl Gregors XVI. im Jahre 1831 von
Spanien Gebrauch gemacht worden. Als der Kardinal Giustiniani bei der
Wahl einundzwanzig Stimmen (fleus Stimmen weniger als die erforderliche
Zweidrittclmajoritüt) erhalten hatte, machte der spanische Kardinal Marco dem
heiligen Kolleg von einer Note des spanischen Gesandten Mitteilung, die den
Kardinal Giustiniani von der Wahl ausschloß. Neben dieser offnen und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/365>, abgerufen am 06.02.2025.