Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.vom ehemaligen Königreich Hannover gehalten. Die Bedeutung dieses in der innern Geschichte Hannovers viel ge¬ Diese Scheidung zwischen adlichen Ministern oder Geheimrüten und bürger¬ vom ehemaligen Königreich Hannover gehalten. Die Bedeutung dieses in der innern Geschichte Hannovers viel ge¬ Diese Scheidung zwischen adlichen Ministern oder Geheimrüten und bürger¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0349" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236873"/> <fw type="header" place="top"> vom ehemaligen Königreich Hannover</fw><lb/> <p xml:id="ID_1341" prev="#ID_1340"> gehalten. Die Bedeutung dieses in der innern Geschichte Hannovers viel ge¬<lb/> nannten Mannes findet übrigens Meier in der ganzen bisherigen Überlieferung<lb/> so überschätzt, daß er ihr einige sehr einfache Thatsachen entgegenstellt: eine<lb/> Rolle, wie viel früher Nudlofs, hätte er unter der alles beherrschenden Persön¬<lb/> lichkeit des Grafen Münster gar nicht spielen können, er habe im Rechnungs¬<lb/> wesen gute Dienste geleistet und an der Landschaftsordnung von 1819 Anteil<lb/> gehabt, aber nicht an der Reorganisation der Verwaltung, mit der man seinen<lb/> Namen später fälschlich zusammengebracht habe. Seinen unverdienten Ruhm<lb/> verdanke er seiner politisch-philosophischen Schriftstellerei, die damals etwas<lb/> neues gewesen sei, und die es ihm ermöglicht habe, manches aus seiner Ver¬<lb/> gangenheit in die ihm wünschenswerte Beleuchtung zu setzen. „Es ist in der<lb/> That auffallend, wie hoch in Deutschland auch unbedeutende schriftstellerische<lb/> Leistungen geschätzt werden."</p><lb/> <p xml:id="ID_1342" next="#ID_1343"> Diese Scheidung zwischen adlichen Ministern oder Geheimrüten und bürger¬<lb/> lichen Sekretären mit Rntstiteln hatte ihre Zeit: seit 1848, noch unter Ernst<lb/> August, und während der ganzen Regierungszeit Georgs V. gab es viele bürger¬<lb/> liche Minister und Landdrosten, während andrerseits die Adlichen mit der<lb/> Sekretürslaufbcchn begannen, aus der manche von ihnen dann als Minister<lb/> hervorgingen. Während der ersten elf Jahre seiner Regierung, also bis zum<lb/> Jahre 1848, hielt jedoch Ernst August streng fest an der Besetzung aller<lb/> wichtigen Stellen mit Altadlichen, obwohl schon 1831 ein königliches Reskript<lb/> ans England (unter Wilhelm IV. und dem Herzog von Cambridge als Vize-<lb/> ^nig) auf eine Vorstellung der allgemeinen Ständeversammlung hin entschieden<lb/> hatte, daß das Ansehen der Geburt bei der Besetzung der Stnatsämter nicht<lb/> w Frage kommen solle, außer wo dem Adel verfassungsmäßig Rechte auf be-<lb/> stürmte Stellen vorbehalten seien. Es handelte sich hierbei um ritterschaftlich-<lb/> landschaftliche Ämter und um die sogenannte adliche Bank des Celler Ober-<lb/> appellationsgerichts, die erst 1848 durch ein besondres Gesetz aufgehoben wurde.<lb/> Außerdem aber gab es in dem alten Hannover noch einen Adclsvorzug, der zwar<lb/> "ur in der Titulatur seinen Ausdruck fand, aber doch, weil er mit der Ämter-<lb/> ^'dnuug zusammenhing, einigermaßen wichtig schien. Es gab auf den Ämtern in<lb/> der Regel, wie bemerkt worden ist, zwei Beamtenstellen, und nur auf die erste kam<lb/> ^ an, weil sie mit lukrativen Pachtungen verbunden war und ihrem Inhaber<lb/> °en Glanz und das Ansehe» gab, deren sich die hannoverschen Lokalobrigkeiten<lb/> freuten. War um ihr Inhaber bürgerlich, so hieß er Amtmann und Ober-<lb/> ^utmanu. war er altadlich, Droht oder Oberhnuptmann. Eine weitergehende<lb/> ^bvrzuaung des Adels, die unter Umständen auch sachlich wertvoll sein konnte.<lb/> >var 1816 aufgehoben worden: die adlichen Herren ließen sich nämlich bis dahin<lb/> ""de auf die zweiten Stellen setzen, sondern warteten auf die ersten als super-<lb/> «umercire mit dem Titel Droht,° während die bürgerlichen Amtsschreiber hießen.<lb/> ^"M wurde für beide die Bezeichnung Amtsassesfor eingeführt und die zweite<lb/> stelle auch der adlichen Laufbahn eingefügt, aber an dem Unterschied der<lb/> ^ltlilatur für die erste Stelle rührte man damals noch nicht. So kommt es,<lb/> noch bis auf die neue Organisation von 1852 die altadlichen Titel Droht<lb/> ' Oberhauptmaun zu finden waren, aber sie wurden immer seltner und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0349]
vom ehemaligen Königreich Hannover
gehalten. Die Bedeutung dieses in der innern Geschichte Hannovers viel ge¬
nannten Mannes findet übrigens Meier in der ganzen bisherigen Überlieferung
so überschätzt, daß er ihr einige sehr einfache Thatsachen entgegenstellt: eine
Rolle, wie viel früher Nudlofs, hätte er unter der alles beherrschenden Persön¬
lichkeit des Grafen Münster gar nicht spielen können, er habe im Rechnungs¬
wesen gute Dienste geleistet und an der Landschaftsordnung von 1819 Anteil
gehabt, aber nicht an der Reorganisation der Verwaltung, mit der man seinen
Namen später fälschlich zusammengebracht habe. Seinen unverdienten Ruhm
verdanke er seiner politisch-philosophischen Schriftstellerei, die damals etwas
neues gewesen sei, und die es ihm ermöglicht habe, manches aus seiner Ver¬
gangenheit in die ihm wünschenswerte Beleuchtung zu setzen. „Es ist in der
That auffallend, wie hoch in Deutschland auch unbedeutende schriftstellerische
Leistungen geschätzt werden."
Diese Scheidung zwischen adlichen Ministern oder Geheimrüten und bürger¬
lichen Sekretären mit Rntstiteln hatte ihre Zeit: seit 1848, noch unter Ernst
August, und während der ganzen Regierungszeit Georgs V. gab es viele bürger¬
liche Minister und Landdrosten, während andrerseits die Adlichen mit der
Sekretürslaufbcchn begannen, aus der manche von ihnen dann als Minister
hervorgingen. Während der ersten elf Jahre seiner Regierung, also bis zum
Jahre 1848, hielt jedoch Ernst August streng fest an der Besetzung aller
wichtigen Stellen mit Altadlichen, obwohl schon 1831 ein königliches Reskript
ans England (unter Wilhelm IV. und dem Herzog von Cambridge als Vize-
^nig) auf eine Vorstellung der allgemeinen Ständeversammlung hin entschieden
hatte, daß das Ansehen der Geburt bei der Besetzung der Stnatsämter nicht
w Frage kommen solle, außer wo dem Adel verfassungsmäßig Rechte auf be-
stürmte Stellen vorbehalten seien. Es handelte sich hierbei um ritterschaftlich-
landschaftliche Ämter und um die sogenannte adliche Bank des Celler Ober-
appellationsgerichts, die erst 1848 durch ein besondres Gesetz aufgehoben wurde.
Außerdem aber gab es in dem alten Hannover noch einen Adclsvorzug, der zwar
"ur in der Titulatur seinen Ausdruck fand, aber doch, weil er mit der Ämter-
^'dnuug zusammenhing, einigermaßen wichtig schien. Es gab auf den Ämtern in
der Regel, wie bemerkt worden ist, zwei Beamtenstellen, und nur auf die erste kam
^ an, weil sie mit lukrativen Pachtungen verbunden war und ihrem Inhaber
°en Glanz und das Ansehe» gab, deren sich die hannoverschen Lokalobrigkeiten
freuten. War um ihr Inhaber bürgerlich, so hieß er Amtmann und Ober-
^utmanu. war er altadlich, Droht oder Oberhnuptmann. Eine weitergehende
^bvrzuaung des Adels, die unter Umständen auch sachlich wertvoll sein konnte.
>var 1816 aufgehoben worden: die adlichen Herren ließen sich nämlich bis dahin
""de auf die zweiten Stellen setzen, sondern warteten auf die ersten als super-
«umercire mit dem Titel Droht,° während die bürgerlichen Amtsschreiber hießen.
^"M wurde für beide die Bezeichnung Amtsassesfor eingeführt und die zweite
stelle auch der adlichen Laufbahn eingefügt, aber an dem Unterschied der
^ltlilatur für die erste Stelle rührte man damals noch nicht. So kommt es,
noch bis auf die neue Organisation von 1852 die altadlichen Titel Droht
' Oberhauptmaun zu finden waren, aber sie wurden immer seltner und
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