Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
LMenontmn und Christentum

gar nicht einmal der Gedanke an so etwas anwandelt. Dieses Mittel bestehe
darin, daß man die Überzeugung verbreitet, solche Verirrungen seien unheilig,
Gott verhaßt und schändlich (glücklicherweise hat die Natur in der Polarität,
die das Nahverwandte sich abstoßen läßt, ein Mittel, Unheil zu verhüten, das
kräftiger und sicherer wirkt, als die kräftigste Überzeugung). Ferner soll das
Gesetz verkünden, der Bürger dürfe nicht schlechter sein als die Tiere, von
denen manche, besonders mehrere Arten von Vögeln, in strenger Einehe leben.
Jeden außerehelichen geschlechtlichen Umgang unter Strafe zu stellen, was das
Vernünftigste sei, werde zwar, wie die Menschen dermalen nun einmal seien,
nicht angehn, aber wenigstens solle es für eine Schande erklärt werden, wenn
einer dergleichen nicht ganz im Verborgnen thut. Wer uicht spätestens im
fünfunddreißigsten Lebensjahre heiratet, soll alljährlich eine hohe Strcifsumme
an den Tempelschatz der Hera zahlen, also eine Junggesellensteuer; denn es
sei Pflicht, die Fackel des Lebens von Geschlecht zu Geschlecht weiterzugehen.
In der Ehe erscheinen Mann und Frau als gleichberechtigt. Zwar stellt Plato
das Weib bei verschiednen Gelegenheiten, z. B. in der Lehre von der Seeleu-
wandrung, als ein minderwertiges Wesen dar, aber er findet die Minder¬
wertigkeit nur in dem geringern Maße der körperlichen Kraft und der geistigen
Anlage, nicht in einer Verschiedenheit der Anlagen. Er glaubt, daß das Weib
zu allen Verrichtungen des Mannes befähigt sei, will deshalb in der Politie
die Mädchen des Herrscherstandes ganz so wie die Knaben erzogen und zum
Kriegsdienst wie zu den Vorsteherämtern zugelassen wissen, nur daß man ihnen
die leichtern Verrichtungen übertragen soll.

In Beziehung auf den Gelderwerb teilt Plato die allgemeine Überzeugung
der Weisen des Altertums, daß die Geldgier verächtlich sei, daß der Reiche
und der nach Reichtum strebende nicht tugendhaft sein könne, weil am Erwerb
viel Ungerechtigkeit klebe, und weil der Besitz zu Sünden und Lastern verleite,
und in den Gesetzen sagt er, Eltern, die für ihre Kinder Vermögen zusammen¬
scharrten, sorgten schlecht für sie, weil der Reichtum die jungen Leute schon
durch die Schmeichler, die er anlocke, verderbe; überdies gebe der Reichtum in
den Familien wie in den Bürgerschaften Anlaß zu Feindschaften und Händeln.
Armut allerdings sei auch zu fliehen, weil sie sklavische Gesinnung erzeuge;
demnach sei ein mäßiges Vermögen zu erstreben. Was die Humanitätspflichteu
betrifft, so lehrt Plato in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung seines
Volkes, daß man sich gegen Freunde, Verwandte und Mitbürger freundlich,
gefüllig und dienstwillig erweisen, das Verhältnis zu den Gastfreunden heilig
halten, gegen Fremde, als Schutzbefohlne der Gottheit, mitleidig und hilfbereit
sein müsse. Noch weit über alle Versündigungen gegen Landsleute und Fremde
hinaus gehe jede Verschuldung gegen einen Schutzfleheudeu; denn der Gott,
den dieser angerufen habe, sei sein Beschützer und werde nicht dulden, daß ein
ihm zugefügtes Leid ungerächt bleibe. Was über die Sklaverei gesagt wird,
widerspricht freilich schon insofern dein heutigen Begriff der Humanität, als
diese Einrichtung der Anschauung des Altertums gemäß als selbstverständlich,
natürlich und unabänderlich hingenommen wird. Die Sklaven sollen nicht
mißhandelt, aber bei Vergehn körperlich, nicht bloß, wie die Freien, mit


LMenontmn und Christentum

gar nicht einmal der Gedanke an so etwas anwandelt. Dieses Mittel bestehe
darin, daß man die Überzeugung verbreitet, solche Verirrungen seien unheilig,
Gott verhaßt und schändlich (glücklicherweise hat die Natur in der Polarität,
die das Nahverwandte sich abstoßen läßt, ein Mittel, Unheil zu verhüten, das
kräftiger und sicherer wirkt, als die kräftigste Überzeugung). Ferner soll das
Gesetz verkünden, der Bürger dürfe nicht schlechter sein als die Tiere, von
denen manche, besonders mehrere Arten von Vögeln, in strenger Einehe leben.
Jeden außerehelichen geschlechtlichen Umgang unter Strafe zu stellen, was das
Vernünftigste sei, werde zwar, wie die Menschen dermalen nun einmal seien,
nicht angehn, aber wenigstens solle es für eine Schande erklärt werden, wenn
einer dergleichen nicht ganz im Verborgnen thut. Wer uicht spätestens im
fünfunddreißigsten Lebensjahre heiratet, soll alljährlich eine hohe Strcifsumme
an den Tempelschatz der Hera zahlen, also eine Junggesellensteuer; denn es
sei Pflicht, die Fackel des Lebens von Geschlecht zu Geschlecht weiterzugehen.
In der Ehe erscheinen Mann und Frau als gleichberechtigt. Zwar stellt Plato
das Weib bei verschiednen Gelegenheiten, z. B. in der Lehre von der Seeleu-
wandrung, als ein minderwertiges Wesen dar, aber er findet die Minder¬
wertigkeit nur in dem geringern Maße der körperlichen Kraft und der geistigen
Anlage, nicht in einer Verschiedenheit der Anlagen. Er glaubt, daß das Weib
zu allen Verrichtungen des Mannes befähigt sei, will deshalb in der Politie
die Mädchen des Herrscherstandes ganz so wie die Knaben erzogen und zum
Kriegsdienst wie zu den Vorsteherämtern zugelassen wissen, nur daß man ihnen
die leichtern Verrichtungen übertragen soll.

In Beziehung auf den Gelderwerb teilt Plato die allgemeine Überzeugung
der Weisen des Altertums, daß die Geldgier verächtlich sei, daß der Reiche
und der nach Reichtum strebende nicht tugendhaft sein könne, weil am Erwerb
viel Ungerechtigkeit klebe, und weil der Besitz zu Sünden und Lastern verleite,
und in den Gesetzen sagt er, Eltern, die für ihre Kinder Vermögen zusammen¬
scharrten, sorgten schlecht für sie, weil der Reichtum die jungen Leute schon
durch die Schmeichler, die er anlocke, verderbe; überdies gebe der Reichtum in
den Familien wie in den Bürgerschaften Anlaß zu Feindschaften und Händeln.
Armut allerdings sei auch zu fliehen, weil sie sklavische Gesinnung erzeuge;
demnach sei ein mäßiges Vermögen zu erstreben. Was die Humanitätspflichteu
betrifft, so lehrt Plato in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung seines
Volkes, daß man sich gegen Freunde, Verwandte und Mitbürger freundlich,
gefüllig und dienstwillig erweisen, das Verhältnis zu den Gastfreunden heilig
halten, gegen Fremde, als Schutzbefohlne der Gottheit, mitleidig und hilfbereit
sein müsse. Noch weit über alle Versündigungen gegen Landsleute und Fremde
hinaus gehe jede Verschuldung gegen einen Schutzfleheudeu; denn der Gott,
den dieser angerufen habe, sei sein Beschützer und werde nicht dulden, daß ein
ihm zugefügtes Leid ungerächt bleibe. Was über die Sklaverei gesagt wird,
widerspricht freilich schon insofern dein heutigen Begriff der Humanität, als
diese Einrichtung der Anschauung des Altertums gemäß als selbstverständlich,
natürlich und unabänderlich hingenommen wird. Die Sklaven sollen nicht
mißhandelt, aber bei Vergehn körperlich, nicht bloß, wie die Freien, mit


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0314" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236838"/>
          <fw type="header" place="top"> LMenontmn und Christentum</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1190" prev="#ID_1189"> gar nicht einmal der Gedanke an so etwas anwandelt. Dieses Mittel bestehe<lb/>
darin, daß man die Überzeugung verbreitet, solche Verirrungen seien unheilig,<lb/>
Gott verhaßt und schändlich (glücklicherweise hat die Natur in der Polarität,<lb/>
die das Nahverwandte sich abstoßen läßt, ein Mittel, Unheil zu verhüten, das<lb/>
kräftiger und sicherer wirkt, als die kräftigste Überzeugung). Ferner soll das<lb/>
Gesetz verkünden, der Bürger dürfe nicht schlechter sein als die Tiere, von<lb/>
denen manche, besonders mehrere Arten von Vögeln, in strenger Einehe leben.<lb/>
Jeden außerehelichen geschlechtlichen Umgang unter Strafe zu stellen, was das<lb/>
Vernünftigste sei, werde zwar, wie die Menschen dermalen nun einmal seien,<lb/>
nicht angehn, aber wenigstens solle es für eine Schande erklärt werden, wenn<lb/>
einer dergleichen nicht ganz im Verborgnen thut. Wer uicht spätestens im<lb/>
fünfunddreißigsten Lebensjahre heiratet, soll alljährlich eine hohe Strcifsumme<lb/>
an den Tempelschatz der Hera zahlen, also eine Junggesellensteuer; denn es<lb/>
sei Pflicht, die Fackel des Lebens von Geschlecht zu Geschlecht weiterzugehen.<lb/>
In der Ehe erscheinen Mann und Frau als gleichberechtigt. Zwar stellt Plato<lb/>
das Weib bei verschiednen Gelegenheiten, z. B. in der Lehre von der Seeleu-<lb/>
wandrung, als ein minderwertiges Wesen dar, aber er findet die Minder¬<lb/>
wertigkeit nur in dem geringern Maße der körperlichen Kraft und der geistigen<lb/>
Anlage, nicht in einer Verschiedenheit der Anlagen. Er glaubt, daß das Weib<lb/>
zu allen Verrichtungen des Mannes befähigt sei, will deshalb in der Politie<lb/>
die Mädchen des Herrscherstandes ganz so wie die Knaben erzogen und zum<lb/>
Kriegsdienst wie zu den Vorsteherämtern zugelassen wissen, nur daß man ihnen<lb/>
die leichtern Verrichtungen übertragen soll.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1191" next="#ID_1192"> In Beziehung auf den Gelderwerb teilt Plato die allgemeine Überzeugung<lb/>
der Weisen des Altertums, daß die Geldgier verächtlich sei, daß der Reiche<lb/>
und der nach Reichtum strebende nicht tugendhaft sein könne, weil am Erwerb<lb/>
viel Ungerechtigkeit klebe, und weil der Besitz zu Sünden und Lastern verleite,<lb/>
und in den Gesetzen sagt er, Eltern, die für ihre Kinder Vermögen zusammen¬<lb/>
scharrten, sorgten schlecht für sie, weil der Reichtum die jungen Leute schon<lb/>
durch die Schmeichler, die er anlocke, verderbe; überdies gebe der Reichtum in<lb/>
den Familien wie in den Bürgerschaften Anlaß zu Feindschaften und Händeln.<lb/>
Armut allerdings sei auch zu fliehen, weil sie sklavische Gesinnung erzeuge;<lb/>
demnach sei ein mäßiges Vermögen zu erstreben. Was die Humanitätspflichteu<lb/>
betrifft, so lehrt Plato in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung seines<lb/>
Volkes, daß man sich gegen Freunde, Verwandte und Mitbürger freundlich,<lb/>
gefüllig und dienstwillig erweisen, das Verhältnis zu den Gastfreunden heilig<lb/>
halten, gegen Fremde, als Schutzbefohlne der Gottheit, mitleidig und hilfbereit<lb/>
sein müsse. Noch weit über alle Versündigungen gegen Landsleute und Fremde<lb/>
hinaus gehe jede Verschuldung gegen einen Schutzfleheudeu; denn der Gott,<lb/>
den dieser angerufen habe, sei sein Beschützer und werde nicht dulden, daß ein<lb/>
ihm zugefügtes Leid ungerächt bleibe. Was über die Sklaverei gesagt wird,<lb/>
widerspricht freilich schon insofern dein heutigen Begriff der Humanität, als<lb/>
diese Einrichtung der Anschauung des Altertums gemäß als selbstverständlich,<lb/>
natürlich und unabänderlich hingenommen wird. Die Sklaven sollen nicht<lb/>
mißhandelt, aber bei Vergehn körperlich, nicht bloß, wie die Freien, mit</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0314] LMenontmn und Christentum gar nicht einmal der Gedanke an so etwas anwandelt. Dieses Mittel bestehe darin, daß man die Überzeugung verbreitet, solche Verirrungen seien unheilig, Gott verhaßt und schändlich (glücklicherweise hat die Natur in der Polarität, die das Nahverwandte sich abstoßen läßt, ein Mittel, Unheil zu verhüten, das kräftiger und sicherer wirkt, als die kräftigste Überzeugung). Ferner soll das Gesetz verkünden, der Bürger dürfe nicht schlechter sein als die Tiere, von denen manche, besonders mehrere Arten von Vögeln, in strenger Einehe leben. Jeden außerehelichen geschlechtlichen Umgang unter Strafe zu stellen, was das Vernünftigste sei, werde zwar, wie die Menschen dermalen nun einmal seien, nicht angehn, aber wenigstens solle es für eine Schande erklärt werden, wenn einer dergleichen nicht ganz im Verborgnen thut. Wer uicht spätestens im fünfunddreißigsten Lebensjahre heiratet, soll alljährlich eine hohe Strcifsumme an den Tempelschatz der Hera zahlen, also eine Junggesellensteuer; denn es sei Pflicht, die Fackel des Lebens von Geschlecht zu Geschlecht weiterzugehen. In der Ehe erscheinen Mann und Frau als gleichberechtigt. Zwar stellt Plato das Weib bei verschiednen Gelegenheiten, z. B. in der Lehre von der Seeleu- wandrung, als ein minderwertiges Wesen dar, aber er findet die Minder¬ wertigkeit nur in dem geringern Maße der körperlichen Kraft und der geistigen Anlage, nicht in einer Verschiedenheit der Anlagen. Er glaubt, daß das Weib zu allen Verrichtungen des Mannes befähigt sei, will deshalb in der Politie die Mädchen des Herrscherstandes ganz so wie die Knaben erzogen und zum Kriegsdienst wie zu den Vorsteherämtern zugelassen wissen, nur daß man ihnen die leichtern Verrichtungen übertragen soll. In Beziehung auf den Gelderwerb teilt Plato die allgemeine Überzeugung der Weisen des Altertums, daß die Geldgier verächtlich sei, daß der Reiche und der nach Reichtum strebende nicht tugendhaft sein könne, weil am Erwerb viel Ungerechtigkeit klebe, und weil der Besitz zu Sünden und Lastern verleite, und in den Gesetzen sagt er, Eltern, die für ihre Kinder Vermögen zusammen¬ scharrten, sorgten schlecht für sie, weil der Reichtum die jungen Leute schon durch die Schmeichler, die er anlocke, verderbe; überdies gebe der Reichtum in den Familien wie in den Bürgerschaften Anlaß zu Feindschaften und Händeln. Armut allerdings sei auch zu fliehen, weil sie sklavische Gesinnung erzeuge; demnach sei ein mäßiges Vermögen zu erstreben. Was die Humanitätspflichteu betrifft, so lehrt Plato in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung seines Volkes, daß man sich gegen Freunde, Verwandte und Mitbürger freundlich, gefüllig und dienstwillig erweisen, das Verhältnis zu den Gastfreunden heilig halten, gegen Fremde, als Schutzbefohlne der Gottheit, mitleidig und hilfbereit sein müsse. Noch weit über alle Versündigungen gegen Landsleute und Fremde hinaus gehe jede Verschuldung gegen einen Schutzfleheudeu; denn der Gott, den dieser angerufen habe, sei sein Beschützer und werde nicht dulden, daß ein ihm zugefügtes Leid ungerächt bleibe. Was über die Sklaverei gesagt wird, widerspricht freilich schon insofern dein heutigen Begriff der Humanität, als diese Einrichtung der Anschauung des Altertums gemäß als selbstverständlich, natürlich und unabänderlich hingenommen wird. Die Sklaven sollen nicht mißhandelt, aber bei Vergehn körperlich, nicht bloß, wie die Freien, mit

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/314
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/314>, abgerufen am 06.02.2025.