Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.Die Papyrnsschätzc Ägyptens diente, dann aber auch den richtigen Maßstab für die Kopfsteuer abgeben Über die verschiednen Arten der Steuern werden wir aus der Ptolemüer- Fast in erdrückender Zahl sind juristische Urkunde" aller Art zum Vor¬ Die Papyrnsschätzc Ägyptens diente, dann aber auch den richtigen Maßstab für die Kopfsteuer abgeben Über die verschiednen Arten der Steuern werden wir aus der Ptolemüer- Fast in erdrückender Zahl sind juristische Urkunde» aller Art zum Vor¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0156" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236680"/> <fw type="header" place="top"> Die Papyrnsschätzc Ägyptens</fw><lb/> <p xml:id="ID_520" prev="#ID_519"> diente, dann aber auch den richtigen Maßstab für die Kopfsteuer abgeben<lb/> sollte. Das Steuerwesen spielt überhaupt eine bedeutende Rolle in den<lb/> Papyrussammlungen, was sich daraus erklärt, daß die Ägypter unter deu<lb/> Ptolemäern und noch mehr in römischer Zeit mit Abgaben aller Art sehr stark<lb/> belastet waren. Schon zur Zeit der Ptolemäer, unter denen überhaupt — im<lb/> Gegensatz zu den spätern Jahrhunderten der Kaiserzeit — die Geldwirtschaft<lb/> weit vorgeschritten war, wurde nur die Grundsteuer in Naturalien gezahlt, die<lb/> übrigen Abgaben in Geld. Zu diesen gehörten unter andern Gewerbesteuern<lb/> für jedes Handwerk, Markt- und Viehsteuer, Ein- und Ausfuhrzölle, Anlage»<lb/> für die Unterhaltung der Nildämme und Kanäle, der Amtsgebäude, der<lb/> Tempel usw. In römischer Zeit kam dann uoch die vorhin erwähnte Kopf¬<lb/> steuer hinzu, sowie die Beitrüge zur Verpflegung der Stadt Rom.</p><lb/> <p xml:id="ID_521"> Über die verschiednen Arten der Steuern werden wir aus der Ptolemüer-<lb/> zeit am besten durch den sogenannten Revenue-Papyrus des Ptolemäus II.<lb/> unterrichtet, doch giebt es, wie gesagt, aus dieser und aus späterer Zeit uoch<lb/> sehr viele andre entsprechende Urkunden. Einschätzungsrollen, Steuerbefehle,<lb/> andrerseits Klagen über zu hohe Steuern, Edikte gegen säumige und land¬<lb/> flüchtige Zahler, mitunter auch Steuererlasse kommen in allen Sammlungen<lb/> vor. Wie noch heute, wurde schon damals über gezahlte Steuern quittiert;<lb/> diese Quittungen sind sehr häufig auf sogenannten Ostrccka, das sind Topf¬<lb/> scherben, geschrieben, die ebenfalls in den Kehrichthaufen der Faijumstädte in<lb/> großen Mengen gefunden worden sind. Sie sind teils von deu Steuerein¬<lb/> nehmern für die Steuerzahler ausgestellt, teils von den höhern Beamten, die<lb/> den Staatskassen vorstanden, für die Einnehmer oder ErHeber. Ihre Zeit er¬<lb/> streckt sich von den ersten Ptolemäern bis weit in das römische Kaisertum<lb/> hinein. Leider reichen die bisher gefundnen Urkunden nicht aus, uns ein ge¬<lb/> nügendes Bild von der Bcvolkerungszcihl und damit von der Summe der<lb/> jährlichen Staatseinnahmen zu liefern. Die Sklavenwirtschaft scheint in<lb/> Ägypten in geringerm Umfange geherrscht zu haben als in Italien oder in<lb/> andern Teilen des römischen Reichs; denn aus den erhaltnen Verzeichnissen<lb/> von Arbeitern und Hausständen ersieht mau, daß die Arbeit, auch im Gewerbe¬<lb/> betriebe und Landbnu, meist von freien Arbeitern besorgt wurde, und Sklaven<lb/> in der Regel nur zu häuslichen Diensten verwandt wurden. Neben diesen Er¬<lb/> gebnissen für die Kultur- und Wirtschaftsgeschichte find die Pnpyrnsfunde auch<lb/> für die große politische Geschichte der hellenistischen Zeit, z. B. für die syrischen<lb/> Kriege der Ptolemäer, nicht ohne Ertrag geblieben; ja eine Urkunde in Stra߬<lb/> burg, die demnächst von Professor Keil ausführlich behandelt werden wird,<lb/> soll sogar über die politischen Verhältnisse des perikleischen Zeitalters ungeahnte<lb/> neue Aufschlüsse bringen.</p><lb/> <p xml:id="ID_522" next="#ID_523"> Fast in erdrückender Zahl sind juristische Urkunde» aller Art zum Vor¬<lb/> schein gekommen. Da finden sich gerichtliche Anklage- und Vcrteidigungscikten,<lb/> Kauf-, Miet-, Pacht- und Darlehuskontrakte, Testamente, Heirath- und<lb/> Scheidungsurkundeu usw. Als wichtiges allgemeines Ergebnis hat sich aus<lb/> der Vergleichung der verschiednen Urkunden hellenistischer Zeit der Umstand<lb/> ergeben, daß die zuerst von Mittels als wahrscheinlich erwiesene Einheit des</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0156]
Die Papyrnsschätzc Ägyptens
diente, dann aber auch den richtigen Maßstab für die Kopfsteuer abgeben
sollte. Das Steuerwesen spielt überhaupt eine bedeutende Rolle in den
Papyrussammlungen, was sich daraus erklärt, daß die Ägypter unter deu
Ptolemäern und noch mehr in römischer Zeit mit Abgaben aller Art sehr stark
belastet waren. Schon zur Zeit der Ptolemäer, unter denen überhaupt — im
Gegensatz zu den spätern Jahrhunderten der Kaiserzeit — die Geldwirtschaft
weit vorgeschritten war, wurde nur die Grundsteuer in Naturalien gezahlt, die
übrigen Abgaben in Geld. Zu diesen gehörten unter andern Gewerbesteuern
für jedes Handwerk, Markt- und Viehsteuer, Ein- und Ausfuhrzölle, Anlage»
für die Unterhaltung der Nildämme und Kanäle, der Amtsgebäude, der
Tempel usw. In römischer Zeit kam dann uoch die vorhin erwähnte Kopf¬
steuer hinzu, sowie die Beitrüge zur Verpflegung der Stadt Rom.
Über die verschiednen Arten der Steuern werden wir aus der Ptolemüer-
zeit am besten durch den sogenannten Revenue-Papyrus des Ptolemäus II.
unterrichtet, doch giebt es, wie gesagt, aus dieser und aus späterer Zeit uoch
sehr viele andre entsprechende Urkunden. Einschätzungsrollen, Steuerbefehle,
andrerseits Klagen über zu hohe Steuern, Edikte gegen säumige und land¬
flüchtige Zahler, mitunter auch Steuererlasse kommen in allen Sammlungen
vor. Wie noch heute, wurde schon damals über gezahlte Steuern quittiert;
diese Quittungen sind sehr häufig auf sogenannten Ostrccka, das sind Topf¬
scherben, geschrieben, die ebenfalls in den Kehrichthaufen der Faijumstädte in
großen Mengen gefunden worden sind. Sie sind teils von deu Steuerein¬
nehmern für die Steuerzahler ausgestellt, teils von den höhern Beamten, die
den Staatskassen vorstanden, für die Einnehmer oder ErHeber. Ihre Zeit er¬
streckt sich von den ersten Ptolemäern bis weit in das römische Kaisertum
hinein. Leider reichen die bisher gefundnen Urkunden nicht aus, uns ein ge¬
nügendes Bild von der Bcvolkerungszcihl und damit von der Summe der
jährlichen Staatseinnahmen zu liefern. Die Sklavenwirtschaft scheint in
Ägypten in geringerm Umfange geherrscht zu haben als in Italien oder in
andern Teilen des römischen Reichs; denn aus den erhaltnen Verzeichnissen
von Arbeitern und Hausständen ersieht mau, daß die Arbeit, auch im Gewerbe¬
betriebe und Landbnu, meist von freien Arbeitern besorgt wurde, und Sklaven
in der Regel nur zu häuslichen Diensten verwandt wurden. Neben diesen Er¬
gebnissen für die Kultur- und Wirtschaftsgeschichte find die Pnpyrnsfunde auch
für die große politische Geschichte der hellenistischen Zeit, z. B. für die syrischen
Kriege der Ptolemäer, nicht ohne Ertrag geblieben; ja eine Urkunde in Stra߬
burg, die demnächst von Professor Keil ausführlich behandelt werden wird,
soll sogar über die politischen Verhältnisse des perikleischen Zeitalters ungeahnte
neue Aufschlüsse bringen.
Fast in erdrückender Zahl sind juristische Urkunde» aller Art zum Vor¬
schein gekommen. Da finden sich gerichtliche Anklage- und Vcrteidigungscikten,
Kauf-, Miet-, Pacht- und Darlehuskontrakte, Testamente, Heirath- und
Scheidungsurkundeu usw. Als wichtiges allgemeines Ergebnis hat sich aus
der Vergleichung der verschiednen Urkunden hellenistischer Zeit der Umstand
ergeben, daß die zuerst von Mittels als wahrscheinlich erwiesene Einheit des
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