heil geschehn war; das Unheil zu verhindern war es unfähig. Die vsolg,- rgUon c>k RiAUts, die Wilhelm III. vorgelegt wurde und später zur Lili c>I RiAtits wurde, konnte ebenfalls nur die Rechte der Unterthanen darlegen. Ein Einfluß des Parlaments wurde erst angebahnt durch den Beschluß des Unter¬ hauses, Auflagen nur von Jahr zu Jahr zu bewilligen, nicht mehr wie früher auf des Königs Lebenszeit. Wilhelm III. hatte die ehrliche Absicht, nach dem Gesetz zu regieren und den Rechten der Engländer uicht zu nahe zu treten. Dieser Beschluß des Unterhauses traf ihn darum schwer; eine weit¬ ausschauende Politik, wie er sie im Auge hatte, erschien dabei unmöglich. Doch das Unterhaus blieb hartnäckig, und deshalb verfiel Wilhelm auf den Ausweg, seine Räte aus dem Parlament zu nehmen oder dort eintreten zu lassen, um auf diese Weise im Parlament selbst ständige Verteidiger und Stützen seiner Politik zu haben.
Unter einem Manne wie Wilhelm lag darin keine Gefahr, und die Mehr¬ heit im Parlament bestimmte ihn nicht in der Wahl seiner Minister. Aber was unter Wilhelm und der Königin Anna ein bequemes Mittel war, das Parlament für die königliche Politik zu gewinnen, wurde unter den ersten Welsen der Weg, das Parlament über den König zu erheben und allmächtig zu machen. Die ersten beiden George ließen die Whigs nach Belieben schalten, und unter ihnen ging die ausführende Gewalt zum größten Teile an die ur¬ sprünglich nnr beratende und gesetzgebende parlamentarische Körperschaft und in ihr an einen Ausschuß der Mehrheitspartei über. Der Theorie nach liegt die Gewalt auch heute uoch beim König und den: geheimen Rate. Darum wird ein neuer Minister sofort in den geheimen Rat berufen; doch die Mit¬ gliedschaft des geheimen Rats ist kaum mehr als ein leerer Titel. Die wirk¬ liche Gewalt ist bei dem Parteiausschusfe, von dem das Gesetz nichts weiß. Kein Gesetz ordnet an, daß die Regierung den Mitgliedern der Mehrheit des Parlaments zufällt. Das Verfassungsrecht kennt einen Premierminister so wenig wie ein Kabinett, und nirgends giebt es eine Bestimmung über die Zahl der das Kabinett bildenden Minister (sie hat in den letzten zwanzig Jahren zwischen vierzehn und zwanzig geschwankt).
Der Kabinett genannte Ausschuß des Parlaments führt die Geschäfte nicht auf Grund des Gesetzes, nicht einmal auf Grund einer königliche" Ver¬ ordnung, sondern nur durch das Recht der Macht, das aber durch lange Ge¬ wohnheit eine Art von Gesetzlichkeit erlangt hat. Die englische parlamenta¬ rische Regierung beruht demnach nicht auf einem feierlichen, weisen Abkommen zwischen König und Volk, sondern hauptsächlich auf der Unfähigkeit der ersten beiden George. Das allein sollte allen doktrinären Schwärmern für ein kon¬ stitutionelles Königtum nach englischem Muster zu denken geben. Bloß wo ähn¬ liche Verhältnisse vorliegen, können ähnliche Ergebnisse erzielt werden. Wo es ein kräftiges Königtum giebt, das seine Aufgabe ernst auffaßt und erfüllt, anstatt wie die beiden George die Hände in den Schoß zu legen, da ist keine Aussicht auf Parlamentsherrschnft.
Im Vereinigten Königreiche ist nun die ausführende Gewalt soweit in
Vas englische Königtum
heil geschehn war; das Unheil zu verhindern war es unfähig. Die vsolg,- rgUon c>k RiAUts, die Wilhelm III. vorgelegt wurde und später zur Lili c>I RiAtits wurde, konnte ebenfalls nur die Rechte der Unterthanen darlegen. Ein Einfluß des Parlaments wurde erst angebahnt durch den Beschluß des Unter¬ hauses, Auflagen nur von Jahr zu Jahr zu bewilligen, nicht mehr wie früher auf des Königs Lebenszeit. Wilhelm III. hatte die ehrliche Absicht, nach dem Gesetz zu regieren und den Rechten der Engländer uicht zu nahe zu treten. Dieser Beschluß des Unterhauses traf ihn darum schwer; eine weit¬ ausschauende Politik, wie er sie im Auge hatte, erschien dabei unmöglich. Doch das Unterhaus blieb hartnäckig, und deshalb verfiel Wilhelm auf den Ausweg, seine Räte aus dem Parlament zu nehmen oder dort eintreten zu lassen, um auf diese Weise im Parlament selbst ständige Verteidiger und Stützen seiner Politik zu haben.
Unter einem Manne wie Wilhelm lag darin keine Gefahr, und die Mehr¬ heit im Parlament bestimmte ihn nicht in der Wahl seiner Minister. Aber was unter Wilhelm und der Königin Anna ein bequemes Mittel war, das Parlament für die königliche Politik zu gewinnen, wurde unter den ersten Welsen der Weg, das Parlament über den König zu erheben und allmächtig zu machen. Die ersten beiden George ließen die Whigs nach Belieben schalten, und unter ihnen ging die ausführende Gewalt zum größten Teile an die ur¬ sprünglich nnr beratende und gesetzgebende parlamentarische Körperschaft und in ihr an einen Ausschuß der Mehrheitspartei über. Der Theorie nach liegt die Gewalt auch heute uoch beim König und den: geheimen Rate. Darum wird ein neuer Minister sofort in den geheimen Rat berufen; doch die Mit¬ gliedschaft des geheimen Rats ist kaum mehr als ein leerer Titel. Die wirk¬ liche Gewalt ist bei dem Parteiausschusfe, von dem das Gesetz nichts weiß. Kein Gesetz ordnet an, daß die Regierung den Mitgliedern der Mehrheit des Parlaments zufällt. Das Verfassungsrecht kennt einen Premierminister so wenig wie ein Kabinett, und nirgends giebt es eine Bestimmung über die Zahl der das Kabinett bildenden Minister (sie hat in den letzten zwanzig Jahren zwischen vierzehn und zwanzig geschwankt).
Der Kabinett genannte Ausschuß des Parlaments führt die Geschäfte nicht auf Grund des Gesetzes, nicht einmal auf Grund einer königliche« Ver¬ ordnung, sondern nur durch das Recht der Macht, das aber durch lange Ge¬ wohnheit eine Art von Gesetzlichkeit erlangt hat. Die englische parlamenta¬ rische Regierung beruht demnach nicht auf einem feierlichen, weisen Abkommen zwischen König und Volk, sondern hauptsächlich auf der Unfähigkeit der ersten beiden George. Das allein sollte allen doktrinären Schwärmern für ein kon¬ stitutionelles Königtum nach englischem Muster zu denken geben. Bloß wo ähn¬ liche Verhältnisse vorliegen, können ähnliche Ergebnisse erzielt werden. Wo es ein kräftiges Königtum giebt, das seine Aufgabe ernst auffaßt und erfüllt, anstatt wie die beiden George die Hände in den Schoß zu legen, da ist keine Aussicht auf Parlamentsherrschnft.
Im Vereinigten Königreiche ist nun die ausführende Gewalt soweit in
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Vas englische Königtum
heil geschehn war; das Unheil zu verhindern war es unfähig. Die vsolg,-
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RiAtits wurde, konnte ebenfalls nur die Rechte der Unterthanen darlegen. Ein
Einfluß des Parlaments wurde erst angebahnt durch den Beschluß des Unter¬
hauses, Auflagen nur von Jahr zu Jahr zu bewilligen, nicht mehr wie früher
auf des Königs Lebenszeit. Wilhelm III. hatte die ehrliche Absicht, nach
dem Gesetz zu regieren und den Rechten der Engländer uicht zu nahe zu
treten. Dieser Beschluß des Unterhauses traf ihn darum schwer; eine weit¬
ausschauende Politik, wie er sie im Auge hatte, erschien dabei unmöglich.
Doch das Unterhaus blieb hartnäckig, und deshalb verfiel Wilhelm auf den
Ausweg, seine Räte aus dem Parlament zu nehmen oder dort eintreten zu
lassen, um auf diese Weise im Parlament selbst ständige Verteidiger und
Stützen seiner Politik zu haben.
Unter einem Manne wie Wilhelm lag darin keine Gefahr, und die Mehr¬
heit im Parlament bestimmte ihn nicht in der Wahl seiner Minister. Aber
was unter Wilhelm und der Königin Anna ein bequemes Mittel war, das
Parlament für die königliche Politik zu gewinnen, wurde unter den ersten
Welsen der Weg, das Parlament über den König zu erheben und allmächtig
zu machen. Die ersten beiden George ließen die Whigs nach Belieben schalten,
und unter ihnen ging die ausführende Gewalt zum größten Teile an die ur¬
sprünglich nnr beratende und gesetzgebende parlamentarische Körperschaft und
in ihr an einen Ausschuß der Mehrheitspartei über. Der Theorie nach liegt
die Gewalt auch heute uoch beim König und den: geheimen Rate. Darum
wird ein neuer Minister sofort in den geheimen Rat berufen; doch die Mit¬
gliedschaft des geheimen Rats ist kaum mehr als ein leerer Titel. Die wirk¬
liche Gewalt ist bei dem Parteiausschusfe, von dem das Gesetz nichts weiß.
Kein Gesetz ordnet an, daß die Regierung den Mitgliedern der Mehrheit des
Parlaments zufällt. Das Verfassungsrecht kennt einen Premierminister so
wenig wie ein Kabinett, und nirgends giebt es eine Bestimmung über die
Zahl der das Kabinett bildenden Minister (sie hat in den letzten zwanzig
Jahren zwischen vierzehn und zwanzig geschwankt).
Der Kabinett genannte Ausschuß des Parlaments führt die Geschäfte
nicht auf Grund des Gesetzes, nicht einmal auf Grund einer königliche« Ver¬
ordnung, sondern nur durch das Recht der Macht, das aber durch lange Ge¬
wohnheit eine Art von Gesetzlichkeit erlangt hat. Die englische parlamenta¬
rische Regierung beruht demnach nicht auf einem feierlichen, weisen Abkommen
zwischen König und Volk, sondern hauptsächlich auf der Unfähigkeit der ersten
beiden George. Das allein sollte allen doktrinären Schwärmern für ein kon¬
stitutionelles Königtum nach englischem Muster zu denken geben. Bloß wo ähn¬
liche Verhältnisse vorliegen, können ähnliche Ergebnisse erzielt werden. Wo
es ein kräftiges Königtum giebt, das seine Aufgabe ernst auffaßt und erfüllt,
anstatt wie die beiden George die Hände in den Schoß zu legen, da ist keine
Aussicht auf Parlamentsherrschnft.
Im Vereinigten Königreiche ist nun die ausführende Gewalt soweit in
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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/534>, abgerufen am 26.01.2025.
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