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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Handelsverträge wolle oder nicht. Herr von Mayr faßt die Sache von einer
andern Seite an. Er schreibt: "Wenn die deutschen Freihändler in der er¬
hofften Nichtkündignng der Verträge und insbesondre in einer von deutscher
Seite nicht eintretenden Kündigung einen Rettungsanker erblicken, so kommt
anßer der allgemeinen UnWahrscheinlichkeit einer von keiner Seite eintretenden
Kündigung speziell für die Gestaltung der deutschen Aktion der Umstand als
durchschlagend in Betracht, daß die für die deutsche Wirtschaftspolitik durch
maßgebende Erklärungen von zuständiger Stelle, insbesondre gegenüber dem
Reichstage festgelegten Ziele ohne vorgängige Kündigung der Handelsverträge
nicht erreichbar siud, und daß deshalb die deutsche Initiative zur rechtzeitigen
Kündigung, falls solche nicht vorher schon von andrer Seite erfolgt, sich als
selbstverständlich darstellt." Wenn das, kurz gefaßt, heißen soll, daß Graf
Bülow den Agrariern auch versprochen habe, die höhern Getreidezölle müßten
absolut und unbedingt am 1. Januar 1904 in Kraft treten, so könnte man
wahrhaftig beinahe an ing-is. linkes bei der Ausbeutung borg, links gegebner Ver¬
sprechungen denken, was wir Herrn von Mähr nicht zutrauen. Wir möchten
ihm aber wiederholt raten, lieber dagegen als dafür zu arbeiten, daß die
Agrarier diese Ausbeutung noch weiter zu treiben suchen. Lund o<zrti äsni^ne
uno8, ruft er selbst seinen Gegnern zu. Die Grenze des unter anständigen
Leuten erträgliche" Pochens auf borg, sah gegebne Zusagen scheint uns dann
doch erreicht, wenn nicht schon überschritten zu sein. Die Argumentation der
Schlesischen Zeitung mit dem Hinweis auf die Obstruktion der Linken ist doch
gar zu fadenscheinig. Wir meinen, daß die Regierung mit der Gefahr, von
der Rechten keinen brauchbaren Tarif bewilligt zu erhalten, ebenso sehr rechnen
muß, wie durch die Obstrnktion der Linken gar keinen. Jedenfalls hat die
agrarische Mehrheit von dem tÄt -toomnpll, das die Schlesische Zeitung ge¬
schaffen haben will, einen sichrer" Vorteil als die vbstrnktionslustige Linke.
Selbstverständlich will und muß die Regierung die Verträge kündigen, wenn
sie nicht vom Ausland gekündigt werden. Wozu sonst die ganze Tarifkam¬
pagne? Aber unter keinen Umständen darf das verfassuugsmüßig der Krone
zustehende Kündiguugsrecht beschnitten oder dem Reichstag auch nur die Spur
wies Rechts, da hineinzureden, zugestanden werden. Erkennt es die Regierung
^ Laufe der Verhandlungen für nötig im Interesse des Reichs, mit der Küu-
^guiig zurückzuhalten, und läßt sie deshalb die wichtigem Verträge auch noch
^ne Weile über deu 1. Januar 1904 laufen, so wird kein Mensch Grund
haben, "her Wortbruch zu schreien. Gegen die Ostrnktion kaun die Regierung
Kündiguugsrecht jederzeit wirksam zur Anwendung bringen.

Ein weiteres, überaus wichtiges und nötiges Recht beansprucht der K 12
°es Tarifgesetzentwurfs für die Regierung. Er lautet: "Der Zeitpunkt, mit
welchen dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Kaiserliche Verordnung mit
Zustimmung des Bundesrath bestimmt." Die Aufnahme dieser Bestimmung
lst zunächst eine notwendige Ergänzung des Kündignngsrechts der Krone.
Würde der Paragraph bestimmen, daß das Gesetz unbedingt um 1. Januar 1904
in Kraft treten müsse, so bedeutete das so viel wie eine Kündigung für diesen


Handelsverträge wolle oder nicht. Herr von Mayr faßt die Sache von einer
andern Seite an. Er schreibt: „Wenn die deutschen Freihändler in der er¬
hofften Nichtkündignng der Verträge und insbesondre in einer von deutscher
Seite nicht eintretenden Kündigung einen Rettungsanker erblicken, so kommt
anßer der allgemeinen UnWahrscheinlichkeit einer von keiner Seite eintretenden
Kündigung speziell für die Gestaltung der deutschen Aktion der Umstand als
durchschlagend in Betracht, daß die für die deutsche Wirtschaftspolitik durch
maßgebende Erklärungen von zuständiger Stelle, insbesondre gegenüber dem
Reichstage festgelegten Ziele ohne vorgängige Kündigung der Handelsverträge
nicht erreichbar siud, und daß deshalb die deutsche Initiative zur rechtzeitigen
Kündigung, falls solche nicht vorher schon von andrer Seite erfolgt, sich als
selbstverständlich darstellt." Wenn das, kurz gefaßt, heißen soll, daß Graf
Bülow den Agrariern auch versprochen habe, die höhern Getreidezölle müßten
absolut und unbedingt am 1. Januar 1904 in Kraft treten, so könnte man
wahrhaftig beinahe an ing-is. linkes bei der Ausbeutung borg, links gegebner Ver¬
sprechungen denken, was wir Herrn von Mähr nicht zutrauen. Wir möchten
ihm aber wiederholt raten, lieber dagegen als dafür zu arbeiten, daß die
Agrarier diese Ausbeutung noch weiter zu treiben suchen. Lund o<zrti äsni^ne
uno8, ruft er selbst seinen Gegnern zu. Die Grenze des unter anständigen
Leuten erträgliche» Pochens auf borg, sah gegebne Zusagen scheint uns dann
doch erreicht, wenn nicht schon überschritten zu sein. Die Argumentation der
Schlesischen Zeitung mit dem Hinweis auf die Obstruktion der Linken ist doch
gar zu fadenscheinig. Wir meinen, daß die Regierung mit der Gefahr, von
der Rechten keinen brauchbaren Tarif bewilligt zu erhalten, ebenso sehr rechnen
muß, wie durch die Obstrnktion der Linken gar keinen. Jedenfalls hat die
agrarische Mehrheit von dem tÄt -toomnpll, das die Schlesische Zeitung ge¬
schaffen haben will, einen sichrer» Vorteil als die vbstrnktionslustige Linke.
Selbstverständlich will und muß die Regierung die Verträge kündigen, wenn
sie nicht vom Ausland gekündigt werden. Wozu sonst die ganze Tarifkam¬
pagne? Aber unter keinen Umständen darf das verfassuugsmüßig der Krone
zustehende Kündiguugsrecht beschnitten oder dem Reichstag auch nur die Spur
wies Rechts, da hineinzureden, zugestanden werden. Erkennt es die Regierung
^ Laufe der Verhandlungen für nötig im Interesse des Reichs, mit der Küu-
^guiig zurückzuhalten, und läßt sie deshalb die wichtigem Verträge auch noch
^ne Weile über deu 1. Januar 1904 laufen, so wird kein Mensch Grund
haben, »her Wortbruch zu schreien. Gegen die Ostrnktion kaun die Regierung
Kündiguugsrecht jederzeit wirksam zur Anwendung bringen.

Ein weiteres, überaus wichtiges und nötiges Recht beansprucht der K 12
°es Tarifgesetzentwurfs für die Regierung. Er lautet: „Der Zeitpunkt, mit
welchen dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Kaiserliche Verordnung mit
Zustimmung des Bundesrath bestimmt." Die Aufnahme dieser Bestimmung
lst zunächst eine notwendige Ergänzung des Kündignngsrechts der Krone.
Würde der Paragraph bestimmen, daß das Gesetz unbedingt um 1. Januar 1904
in Kraft treten müsse, so bedeutete das so viel wie eine Kündigung für diesen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/231>, abgerufen am 28.07.2024.