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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Der Aainpf um den Zolltarif

Termin. Sollen heute geltende Verträge über den 1, Januar 1904 laufen
können, so darf auch der heute geltende Generaltarif, ans dem sie beruhn, am
1. Januar 1904 uicht durch deu neu zu verabschiedenden Geueraltarif ersetzt
werden, Wohl aber kann trotz der Kündigung der Verträge von irgend einer
Seite und trotz ihres Außerkrafttretens mit dem 1. Januar 1904 oder einem
andern, spätern Termin -- mag das der 1, April 1904 oder der I.Januar
1906 sein -- der bestehende Geueraltarif weiter in Giltigkeit bleiben, wenn
das der Regierung durch besondre Umstände bis zum Abschluß neuer Handels¬
verträge auf Grund des neuen Tarifs unvermeidlich erscheinen sollte. Wir
hätten dann einen vertragslvsen Zustand mit dem alten Tarif. Aber es kann
auch das Inkrafttreten des neuen Tarifs vor dem Abschluß neuer Handels¬
verträge unvermeidlich werden, d. h. ein vertrngsloser Zustand mit dein neuen
Tarif. Der Negierung muß darin absolut freie Hand gelassen werden, wenn
sie das zunächst zu erstrebende Ziel, unter Vermeidung eines Vertragslosen
Zustands zu Handelsverträgen auf Grund des neuen Tarifs zu gelangen, er¬
reichen soll, ohne ü. Wut xrix die Verträge schließen zu müssen. Mit Recht
hat Herr Bueck in der Delegiertenversammlung des Zentralverbands deutscher
Industrieller am 1. Oktober dieses Jahres die Frage gestellt: Was würde ein¬
treten, wenn der neue Tarif mit den hohen Sätzen an: 1. Januar 1904 un¬
bedingt in Kraft treten müßte? Und er hat wohl ebenso mit Recht darauf
die Antwort gegeben: Das würde den Zollkrieg mit allen auswärtigen Staaten
bedeuten. Bewilligt man der Negierung die vorgeschlagne Fassung des § 12
nicht, so kann sie Tarifgesetz und Tarif vorläufig uuter den Tisch fallen lassen,
und sie würde das thun müssen, wenn sie nicht unabsehbare Schwierigkeiten
und Schädigungen heraufbeschwören wollte. Die agrarische Reichstagsmehrheit
soll sich ebenso wie die obstruktiouslustige Linke hüten, auf eine Zwangslage
der Regierung zu spekulieren, in ein oder zwei Jahren durchaus den neuen
Tarif verabschiedet sehen zu müssen. Sie kann im Notfall auch noch vier
und fünf Jahre warten, ob -- nicht in diesem Reichstag -- im deutschen Volke
die Parteivorurteile und Leidenschaften nicht einer bessern Überlegung, patrio-
tischerm Empfinden Platz machen sollten.

Ein solcher Aufschub der Verabschiedung des neuen Zolltarifs wäre gewiß
sehr zu bedauern. Wir haben schon im ersten Heft der Grenzboten vom
3. Januar dieses Jahres die Notwendigkeit einer gründlichen Revision des
Tarifschemas anerkannt, und in dieser Beziehung bedeutet der Entwurf vom
26. Juli trotz mancher Einwendungen, die der Fachmann vielleicht in Einzel¬
heiten machen kann, einen großen Fortschritt, verdient volles Lob. Aber auch
das haben wir damals schon betont, daß sich unsre volkswirtschaftliche wie die
gesamte handelspolitische Lage seit 1879 so sehr verändert habe, daß eine
Nachprüfung der damals für angebracht gehaltnen Zollsätze im Geueraltarif
einschließlich der in der Zwischenzeit vorgenommncn Änderungen deshalb als
nötig angesehen werden müsse. Und nicht minder erschien uns eine Revision
der Vertragstarife aus deu neunziger Jahren ein Bedürfnis. Deshalb er¬
kannten wir auch mit Rücksicht auf den Abschluß neuer Handelsverträge die


Der Aainpf um den Zolltarif

Termin. Sollen heute geltende Verträge über den 1, Januar 1904 laufen
können, so darf auch der heute geltende Generaltarif, ans dem sie beruhn, am
1. Januar 1904 uicht durch deu neu zu verabschiedenden Geueraltarif ersetzt
werden, Wohl aber kann trotz der Kündigung der Verträge von irgend einer
Seite und trotz ihres Außerkrafttretens mit dem 1. Januar 1904 oder einem
andern, spätern Termin — mag das der 1, April 1904 oder der I.Januar
1906 sein — der bestehende Geueraltarif weiter in Giltigkeit bleiben, wenn
das der Regierung durch besondre Umstände bis zum Abschluß neuer Handels¬
verträge auf Grund des neuen Tarifs unvermeidlich erscheinen sollte. Wir
hätten dann einen vertragslvsen Zustand mit dem alten Tarif. Aber es kann
auch das Inkrafttreten des neuen Tarifs vor dem Abschluß neuer Handels¬
verträge unvermeidlich werden, d. h. ein vertrngsloser Zustand mit dein neuen
Tarif. Der Negierung muß darin absolut freie Hand gelassen werden, wenn
sie das zunächst zu erstrebende Ziel, unter Vermeidung eines Vertragslosen
Zustands zu Handelsverträgen auf Grund des neuen Tarifs zu gelangen, er¬
reichen soll, ohne ü. Wut xrix die Verträge schließen zu müssen. Mit Recht
hat Herr Bueck in der Delegiertenversammlung des Zentralverbands deutscher
Industrieller am 1. Oktober dieses Jahres die Frage gestellt: Was würde ein¬
treten, wenn der neue Tarif mit den hohen Sätzen an: 1. Januar 1904 un¬
bedingt in Kraft treten müßte? Und er hat wohl ebenso mit Recht darauf
die Antwort gegeben: Das würde den Zollkrieg mit allen auswärtigen Staaten
bedeuten. Bewilligt man der Negierung die vorgeschlagne Fassung des § 12
nicht, so kann sie Tarifgesetz und Tarif vorläufig uuter den Tisch fallen lassen,
und sie würde das thun müssen, wenn sie nicht unabsehbare Schwierigkeiten
und Schädigungen heraufbeschwören wollte. Die agrarische Reichstagsmehrheit
soll sich ebenso wie die obstruktiouslustige Linke hüten, auf eine Zwangslage
der Regierung zu spekulieren, in ein oder zwei Jahren durchaus den neuen
Tarif verabschiedet sehen zu müssen. Sie kann im Notfall auch noch vier
und fünf Jahre warten, ob — nicht in diesem Reichstag — im deutschen Volke
die Parteivorurteile und Leidenschaften nicht einer bessern Überlegung, patrio-
tischerm Empfinden Platz machen sollten.

Ein solcher Aufschub der Verabschiedung des neuen Zolltarifs wäre gewiß
sehr zu bedauern. Wir haben schon im ersten Heft der Grenzboten vom
3. Januar dieses Jahres die Notwendigkeit einer gründlichen Revision des
Tarifschemas anerkannt, und in dieser Beziehung bedeutet der Entwurf vom
26. Juli trotz mancher Einwendungen, die der Fachmann vielleicht in Einzel¬
heiten machen kann, einen großen Fortschritt, verdient volles Lob. Aber auch
das haben wir damals schon betont, daß sich unsre volkswirtschaftliche wie die
gesamte handelspolitische Lage seit 1879 so sehr verändert habe, daß eine
Nachprüfung der damals für angebracht gehaltnen Zollsätze im Geueraltarif
einschließlich der in der Zwischenzeit vorgenommncn Änderungen deshalb als
nötig angesehen werden müsse. Und nicht minder erschien uns eine Revision
der Vertragstarife aus deu neunziger Jahren ein Bedürfnis. Deshalb er¬
kannten wir auch mit Rücksicht auf den Abschluß neuer Handelsverträge die


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[0232] Der Aainpf um den Zolltarif Termin. Sollen heute geltende Verträge über den 1, Januar 1904 laufen können, so darf auch der heute geltende Generaltarif, ans dem sie beruhn, am 1. Januar 1904 uicht durch deu neu zu verabschiedenden Geueraltarif ersetzt werden, Wohl aber kann trotz der Kündigung der Verträge von irgend einer Seite und trotz ihres Außerkrafttretens mit dem 1. Januar 1904 oder einem andern, spätern Termin — mag das der 1, April 1904 oder der I.Januar 1906 sein — der bestehende Geueraltarif weiter in Giltigkeit bleiben, wenn das der Regierung durch besondre Umstände bis zum Abschluß neuer Handels¬ verträge auf Grund des neuen Tarifs unvermeidlich erscheinen sollte. Wir hätten dann einen vertragslvsen Zustand mit dem alten Tarif. Aber es kann auch das Inkrafttreten des neuen Tarifs vor dem Abschluß neuer Handels¬ verträge unvermeidlich werden, d. h. ein vertrngsloser Zustand mit dein neuen Tarif. Der Negierung muß darin absolut freie Hand gelassen werden, wenn sie das zunächst zu erstrebende Ziel, unter Vermeidung eines Vertragslosen Zustands zu Handelsverträgen auf Grund des neuen Tarifs zu gelangen, er¬ reichen soll, ohne ü. Wut xrix die Verträge schließen zu müssen. Mit Recht hat Herr Bueck in der Delegiertenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller am 1. Oktober dieses Jahres die Frage gestellt: Was würde ein¬ treten, wenn der neue Tarif mit den hohen Sätzen an: 1. Januar 1904 un¬ bedingt in Kraft treten müßte? Und er hat wohl ebenso mit Recht darauf die Antwort gegeben: Das würde den Zollkrieg mit allen auswärtigen Staaten bedeuten. Bewilligt man der Negierung die vorgeschlagne Fassung des § 12 nicht, so kann sie Tarifgesetz und Tarif vorläufig uuter den Tisch fallen lassen, und sie würde das thun müssen, wenn sie nicht unabsehbare Schwierigkeiten und Schädigungen heraufbeschwören wollte. Die agrarische Reichstagsmehrheit soll sich ebenso wie die obstruktiouslustige Linke hüten, auf eine Zwangslage der Regierung zu spekulieren, in ein oder zwei Jahren durchaus den neuen Tarif verabschiedet sehen zu müssen. Sie kann im Notfall auch noch vier und fünf Jahre warten, ob — nicht in diesem Reichstag — im deutschen Volke die Parteivorurteile und Leidenschaften nicht einer bessern Überlegung, patrio- tischerm Empfinden Platz machen sollten. Ein solcher Aufschub der Verabschiedung des neuen Zolltarifs wäre gewiß sehr zu bedauern. Wir haben schon im ersten Heft der Grenzboten vom 3. Januar dieses Jahres die Notwendigkeit einer gründlichen Revision des Tarifschemas anerkannt, und in dieser Beziehung bedeutet der Entwurf vom 26. Juli trotz mancher Einwendungen, die der Fachmann vielleicht in Einzel¬ heiten machen kann, einen großen Fortschritt, verdient volles Lob. Aber auch das haben wir damals schon betont, daß sich unsre volkswirtschaftliche wie die gesamte handelspolitische Lage seit 1879 so sehr verändert habe, daß eine Nachprüfung der damals für angebracht gehaltnen Zollsätze im Geueraltarif einschließlich der in der Zwischenzeit vorgenommncn Änderungen deshalb als nötig angesehen werden müsse. Und nicht minder erschien uns eine Revision der Vertragstarife aus deu neunziger Jahren ein Bedürfnis. Deshalb er¬ kannten wir auch mit Rücksicht auf den Abschluß neuer Handelsverträge die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/232>, abgerufen am 28.07.2024.