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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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werden mich viele andre überflüssige Gegenstände produziert, und wenn man
sich z, B. mit Diamanten oder mit goldnen Ketten und Spangen schmückt,
so ist das im Grunde genommen ebenso entbehrlich, mis wenn weit mehr Gold
als nötig zu Umlanfsmitteln angeschafft wird. Der wesentliche Unterschied
besteht aber darin, daß die Schmucksachen nur von dem gekauft werden, der
Geld dazu übrig hat, während das Gold zu Müuzzwecken Ausgaben erfordert,
die von der Gesamtheit getragen werden müssen, und die sich nicht rechtfertigen
lassen, wenn von den Angehörigen einer wirtschaftlichen Gemeinschaft die
Mehrzahl nicht in der Lage zu solchen unnötigen Ausgaben ist. Die Menschheit
merkt allerdings kumm, daß sie das Goldmetall durch Hergabe sonstiger Gitter
oder durch Arbeitsleistungen erwerben muß. Wer Goldmünzen hat oder solche
dafür erhält, daß er etwas geliefert oder geleistet hat, nimmt an, daß die
Kaufkraft des Goldgeldes in dessen Metallgehalt liege und dessen Nennwert
entspreche. Er glaubt, daß er in dem bezahlt erhaltnen gemünzten Golde den
gleichen Wert habe, den für ihn das dafür hergegebne hatte. Er übersieht,
daß der Wert der Goldmünzen nur zum Teil in dem zu ihrer Herstellung
verwandten Metall besteht, daß der festgesetzte Währungspreis höher ist als
der Preis, zu dein sich das Gold produzieren läßt. Er bedenkt nicht, daß
eine Übermenge von Goldmetall, die Nieder zu industriellen Zwecken verwendbar
noch zu Umlaufsmitteln nötig ist, keinen Gebrauchswert hat.

Es muß der Menschheit nnr zum Bewußtsein kommen, daß man für seine
Produkte und Leistungen ebensoviel erhält, wenn es anch beträchtlich weniger
Umlaufsmittel giebt, oder wenn man das zu fordernde Geld gar uicht bar
erhält, sondern wenn die Bezahlung statt dessen in der Form einer Verrechnung
geschieht. Die Benutzung düren Geldes ist eigentlich nur dann am Platz,
wenn man einen Kauf abschließt, bei dem es uicht nötig lind gebräuchlich ist,
daß auf beiden Seiten, von dem Geldzahler und dem Geldempfänger, eine
Buchung darüber vorgenommen wird. Ja, sogar in solchen Fällen -- z. B. bei
Einkäufen für deu Privatgebrauch -- bezahlt der.Käufer vielfach schon (namentlich
in England und in den Vereinigten Staaten) anstatt mit barem Gelde mit
einem Check auf seine Bank. Wenn ein Güteraustausch sowohl von feiten
des Verkäufers wie des Käufers gewerbsmäßig geschieht, ist die Verwendung
baren Geldes fast immer entbehrlich; die Einrichtung der Girobanken und die
sonstigen Mittel, Geldforderungen zu begleiche"!, sind dazu weit besser geeignet.
Wenn jemand, um eine Zahlung zu leisten, erst bares Geld von der Bank
holen muß und es dann all jemand übermittelt, der das Geld ebenfalls wieder
zur Bank bringt, so verursacht das nur unnötige Umstände, Kosten und Zins-
Verlust, Mau konnte auf ein solches unzweckmäßiges Verfahren überhaupt
nur dadurch verfallen, daß man annahm, die Wesenheit der papiernen Zahlungs-
mittel und der Buchforderungcn bestünde darin, die Stelle des Metallgelds
zu vertreten. Das ist aber ein Irrtum. Das Metallgeld ist nur eine der
Formeu, durch die ein Geldanspruch nachweisbar ist. Die Geldmünzen unter¬
scheiden sich von den sonstigen Mitteln und Einrichtungen, einen Anspruch an
den allgemeinen Güterbestaud geltend zu machen, nur dadurch, daß sie infolge


werden mich viele andre überflüssige Gegenstände produziert, und wenn man
sich z, B. mit Diamanten oder mit goldnen Ketten und Spangen schmückt,
so ist das im Grunde genommen ebenso entbehrlich, mis wenn weit mehr Gold
als nötig zu Umlanfsmitteln angeschafft wird. Der wesentliche Unterschied
besteht aber darin, daß die Schmucksachen nur von dem gekauft werden, der
Geld dazu übrig hat, während das Gold zu Müuzzwecken Ausgaben erfordert,
die von der Gesamtheit getragen werden müssen, und die sich nicht rechtfertigen
lassen, wenn von den Angehörigen einer wirtschaftlichen Gemeinschaft die
Mehrzahl nicht in der Lage zu solchen unnötigen Ausgaben ist. Die Menschheit
merkt allerdings kumm, daß sie das Goldmetall durch Hergabe sonstiger Gitter
oder durch Arbeitsleistungen erwerben muß. Wer Goldmünzen hat oder solche
dafür erhält, daß er etwas geliefert oder geleistet hat, nimmt an, daß die
Kaufkraft des Goldgeldes in dessen Metallgehalt liege und dessen Nennwert
entspreche. Er glaubt, daß er in dem bezahlt erhaltnen gemünzten Golde den
gleichen Wert habe, den für ihn das dafür hergegebne hatte. Er übersieht,
daß der Wert der Goldmünzen nur zum Teil in dem zu ihrer Herstellung
verwandten Metall besteht, daß der festgesetzte Währungspreis höher ist als
der Preis, zu dein sich das Gold produzieren läßt. Er bedenkt nicht, daß
eine Übermenge von Goldmetall, die Nieder zu industriellen Zwecken verwendbar
noch zu Umlaufsmitteln nötig ist, keinen Gebrauchswert hat.

Es muß der Menschheit nnr zum Bewußtsein kommen, daß man für seine
Produkte und Leistungen ebensoviel erhält, wenn es anch beträchtlich weniger
Umlaufsmittel giebt, oder wenn man das zu fordernde Geld gar uicht bar
erhält, sondern wenn die Bezahlung statt dessen in der Form einer Verrechnung
geschieht. Die Benutzung düren Geldes ist eigentlich nur dann am Platz,
wenn man einen Kauf abschließt, bei dem es uicht nötig lind gebräuchlich ist,
daß auf beiden Seiten, von dem Geldzahler und dem Geldempfänger, eine
Buchung darüber vorgenommen wird. Ja, sogar in solchen Fällen — z. B. bei
Einkäufen für deu Privatgebrauch — bezahlt der.Käufer vielfach schon (namentlich
in England und in den Vereinigten Staaten) anstatt mit barem Gelde mit
einem Check auf seine Bank. Wenn ein Güteraustausch sowohl von feiten
des Verkäufers wie des Käufers gewerbsmäßig geschieht, ist die Verwendung
baren Geldes fast immer entbehrlich; die Einrichtung der Girobanken und die
sonstigen Mittel, Geldforderungen zu begleiche«!, sind dazu weit besser geeignet.
Wenn jemand, um eine Zahlung zu leisten, erst bares Geld von der Bank
holen muß und es dann all jemand übermittelt, der das Geld ebenfalls wieder
zur Bank bringt, so verursacht das nur unnötige Umstände, Kosten und Zins-
Verlust, Mau konnte auf ein solches unzweckmäßiges Verfahren überhaupt
nur dadurch verfallen, daß man annahm, die Wesenheit der papiernen Zahlungs-
mittel und der Buchforderungcn bestünde darin, die Stelle des Metallgelds
zu vertreten. Das ist aber ein Irrtum. Das Metallgeld ist nur eine der
Formeu, durch die ein Geldanspruch nachweisbar ist. Die Geldmünzen unter¬
scheiden sich von den sonstigen Mitteln und Einrichtungen, einen Anspruch an
den allgemeinen Güterbestaud geltend zu machen, nur dadurch, daß sie infolge


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/127>, abgerufen am 01.09.2024.