Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.?le englische Lokalrerwaltung zerfallen in 53 Unterausschüsse, von denen der Gesundheits- und der Polizci- Dem Plenum bleiben außer der Repräsentation und der Beratung von *) Nachträglich erfahren loir aus dein 28, Heft der Grenzboten S. S5, daß wir "hat" statt
"soll haben" hätte" schreiben können. ?le englische Lokalrerwaltung zerfallen in 53 Unterausschüsse, von denen der Gesundheits- und der Polizci- Dem Plenum bleiben außer der Repräsentation und der Beratung von *) Nachträglich erfahren loir aus dein 28, Heft der Grenzboten S. S5, daß wir „hat" statt
»soll haben" hätte» schreiben können. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0499" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235671"/> <fw type="header" place="top"> ?le englische Lokalrerwaltung</fw><lb/> <p xml:id="ID_2059" prev="#ID_2058"> zerfallen in 53 Unterausschüsse, von denen der Gesundheits- und der Polizci-<lb/> ausschuß die meisten haben, nämlich jeder sieben. Beide haben ein ^nan<lb/> (Zommittov, daS die Ausgaben zu kontrollieren hat, außerdem jenes je eins<lb/> für Straßcureinigung, Bäder, Rauch- und Rußplagebcseitigung, Arbeiter-<lb/> Wohnungen, Gesundheitspolizei; der Polizeiausschuß hat je eins für?olioe?or<w<lb/> (das also lvvhl die Anstellung und Beaufsichtigung der Straßenpvlizcibemntcu<lb/> zu besorgen hat), Gefängnisse, Herbergen, öffentliches Lohnfuhrwerk, Unifor-<lb/> »narung, Straßenbeleuchtung,</p><lb/> <p xml:id="ID_2060" next="#ID_2061"> Dem Plenum bleiben außer der Repräsentation und der Beratung von<lb/> Prinzipiellen Initiativanträgen keinerlei Verwaltuugshandlnngcn vorbehalten.<lb/> Die Thätigkeit der Komitees wird in der Weise kontrolliert, daß jedes von<lb/> ihnen ein Protokoll führt, das nebst den Berichten der SubkomiteeS während<lb/> der Sitzungsdaner für jeden Councillor zur Einsicht in der Stndtkanzlei auf¬<lb/> liegt; zwei Tage vor der Sitzung werden die Ausschußbeschlüsse aufgelegt, die<lb/> den Gegenstand der Tagesordnung ausmachen. Außerdem wird vor dem<lb/> Sitzungstage jedem Mitgliede ein gedruckter Monatsbericht zugestellt, der ein<lb/> Auszug aus den Protokollen sämtlicher Komitees ist. Das Plenum ver¬<lb/> sammelt sich monatlich nur einmal (mir vier dieser Monatssitzuugen: im Fe¬<lb/> bruar, Mai, August und November, sind gesetzlich vorgeschrieben), kann jedoch<lb/> vom Mavor auch zu jeder andern Zeit zu einer Sitzung eingeladen werden,<lb/> was aber nicht oft vorkommt. Die Beschlußfühigkeitsziffer («znoruiu, genannt)<lb/> wird sowohl für die Pleuar- wie für die Allsschußsitzungen sehr niedrig an¬<lb/> gesetzt. (Dasselbe ist bekanntlich im Parlament der Fall;' das Unterhaus soll<lb/> nicht einmal so viel Sitze als Mitglieder haben,") weil vollzähliges Erscheinen<lb/> für undenkbar gehalten wird, und im Oberhause gar heißt es! tre-s taeirmt,<lb/> ttallög'inen.) Die gewöhnlichen laufenden Geschäfte werden in Bausch und<lb/> Bogen durch Genehmigung des Jahrcsvvranschlags der Ausschüsse erledigt;<lb/> einer besondern Genehmigung bedürfen nur die Ausgaben über 25 Pfund;<lb/> nur über diese und über wichtige Initiativanträge wird debattiert. Und auch<lb/> noch in Beziehung auf den Voranschlag der einzelnen Ausschüsse nimmt das<lb/> Finanzkomitee dem Plenum die eigentliche Arbeit ab. Die völlige Autonomie<lb/> der Kommune tritt in ihrem Recht zu Tage, alles, was ihre Verwaltungs-<lb/> organisation betrifft, durch ihre vom Rate beschlossenen Les-nur^ Oräors selbst<lb/> zu beschließen und durch Erlaß von Verordnungen, L^-I^of, eine von<lb/> Parlament und Regierung ganz unabhängige guasi-legislative Gewalt (so<lb/> heißt sie amtlichj auszuüben. Einer Bestätigung durch das Ministerium des<lb/> Innern (1,003,1 (ZovornrrrWt Board) bedürfen nur solche Verordnungen, die in<lb/> das Gebiet der Sanitätsgesetze fallen. In allem übrigen ist die Stadtver¬<lb/> waltung keiner Bevormundung durch den Staat unterworfen, um allerwenigsten<lb/> i» der Bauordnung, im Entwurf des Lageplans, in der Bestimmung der</p><lb/> <note xml:id="FID_44" place="foot"> *) Nachträglich erfahren loir aus dein 28, Heft der Grenzboten S. S5, daß wir „hat" statt<lb/> »soll haben" hätte» schreiben können.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0499]
?le englische Lokalrerwaltung
zerfallen in 53 Unterausschüsse, von denen der Gesundheits- und der Polizci-
ausschuß die meisten haben, nämlich jeder sieben. Beide haben ein ^nan
(Zommittov, daS die Ausgaben zu kontrollieren hat, außerdem jenes je eins
für Straßcureinigung, Bäder, Rauch- und Rußplagebcseitigung, Arbeiter-
Wohnungen, Gesundheitspolizei; der Polizeiausschuß hat je eins für?olioe?or<w
(das also lvvhl die Anstellung und Beaufsichtigung der Straßenpvlizcibemntcu
zu besorgen hat), Gefängnisse, Herbergen, öffentliches Lohnfuhrwerk, Unifor-
»narung, Straßenbeleuchtung,
Dem Plenum bleiben außer der Repräsentation und der Beratung von
Prinzipiellen Initiativanträgen keinerlei Verwaltuugshandlnngcn vorbehalten.
Die Thätigkeit der Komitees wird in der Weise kontrolliert, daß jedes von
ihnen ein Protokoll führt, das nebst den Berichten der SubkomiteeS während
der Sitzungsdaner für jeden Councillor zur Einsicht in der Stndtkanzlei auf¬
liegt; zwei Tage vor der Sitzung werden die Ausschußbeschlüsse aufgelegt, die
den Gegenstand der Tagesordnung ausmachen. Außerdem wird vor dem
Sitzungstage jedem Mitgliede ein gedruckter Monatsbericht zugestellt, der ein
Auszug aus den Protokollen sämtlicher Komitees ist. Das Plenum ver¬
sammelt sich monatlich nur einmal (mir vier dieser Monatssitzuugen: im Fe¬
bruar, Mai, August und November, sind gesetzlich vorgeschrieben), kann jedoch
vom Mavor auch zu jeder andern Zeit zu einer Sitzung eingeladen werden,
was aber nicht oft vorkommt. Die Beschlußfühigkeitsziffer («znoruiu, genannt)
wird sowohl für die Pleuar- wie für die Allsschußsitzungen sehr niedrig an¬
gesetzt. (Dasselbe ist bekanntlich im Parlament der Fall;' das Unterhaus soll
nicht einmal so viel Sitze als Mitglieder haben,") weil vollzähliges Erscheinen
für undenkbar gehalten wird, und im Oberhause gar heißt es! tre-s taeirmt,
ttallög'inen.) Die gewöhnlichen laufenden Geschäfte werden in Bausch und
Bogen durch Genehmigung des Jahrcsvvranschlags der Ausschüsse erledigt;
einer besondern Genehmigung bedürfen nur die Ausgaben über 25 Pfund;
nur über diese und über wichtige Initiativanträge wird debattiert. Und auch
noch in Beziehung auf den Voranschlag der einzelnen Ausschüsse nimmt das
Finanzkomitee dem Plenum die eigentliche Arbeit ab. Die völlige Autonomie
der Kommune tritt in ihrem Recht zu Tage, alles, was ihre Verwaltungs-
organisation betrifft, durch ihre vom Rate beschlossenen Les-nur^ Oräors selbst
zu beschließen und durch Erlaß von Verordnungen, L^-I^of, eine von
Parlament und Regierung ganz unabhängige guasi-legislative Gewalt (so
heißt sie amtlichj auszuüben. Einer Bestätigung durch das Ministerium des
Innern (1,003,1 (ZovornrrrWt Board) bedürfen nur solche Verordnungen, die in
das Gebiet der Sanitätsgesetze fallen. In allem übrigen ist die Stadtver¬
waltung keiner Bevormundung durch den Staat unterworfen, um allerwenigsten
i» der Bauordnung, im Entwurf des Lageplans, in der Bestimmung der
*) Nachträglich erfahren loir aus dein 28, Heft der Grenzboten S. S5, daß wir „hat" statt
»soll haben" hätte» schreiben können.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |