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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Verzinsliche aus, das alles immer für Rechnung und im Auftrag des Schuldners,
ohne daß die Landschaft felbst dadurch Gewinn suchte. Diese Umschaffung
der Pfandbriefe erwies sich jedoch nicht immer ohne Zuzahlnng des Schuldners
ausführbar.

Standen z. B. die 3^/zprozentigen Pfandbriefe nur 95 im Kurse, und
sollten vierprozentige in solche umgewandelt werden, so mußten die vierprozentige"
ausgerufen und voll mit 100 eingelöst werden. Die 3^/zprozentigen bringen
aber bei jenem Kurse 5 Prozent oder ^ des Kapitals weniger durch ihren
Verkauf. So viel mußte also der Schuldner an sich zuzählen, wenn die Um-
schaffung möglich sein sollte. Da jedoch der Schuldner von seiner Hypothek
schon etwas amortisiert haben wird, so kann ihm meist schon dadurch geholfen
werden, daß man ihm deu amortisierten Betrag dafür zu gute rechnet und
eine neue Amortisation mit der man einzutragenden ^/zprozentigen Hypothek
beginnen läßt. An sich hat nämlich der Schuldner bei den Landschaften so¬
wieso das Recht, daß er, wenn er 10 Prozent seiner Hypothek amortisiert hat,
eine neue Bepfaudbriefuug seines Grundstücks verlangen und damit, wenn sein
Gut inzwischen nicht im Werte gesunken ist, die Auszahlung der 10 Prozent
erwirken kann.

Bei Konvertierungen sucht man dies schon früher zu ermöglichen. Aber
abgesehen von der Amortisationsratc haben die Landschaften entweder mit
Hilfe der ihnen eigentümlich gehörenden Fonds (z. B. des ihnen ursprünglich
von Friedrich dem Großen gegebnen Betriebskapitals) oder mit Hilfe der von
ihnen ins Leben gerufnen Banken die Umschaffung der Pfandbriefe in niedriger
verzinsliche dadurch möglich gemacht, daß dem Schuldner zu diesem Zweck bis
zu 10 Prozent der Hypothek als persönliches Darlehn neben der Hypothek
gewahrt wird, das dann zunächst durch die jährliche Amortisationsrate (von
etwa i/z Prozent) getilgt und abgezahlt wird, ehe mit der Tilgung der Hypo¬
thek begonnen wird. Dies haben die Landschaften möglich zu machen gewußt,
um das Los des Hypothekenschuldners zu erleichtern und diesem möglichst
schnell den Vorteil eines niedrigen Zinsfußes zu verschaffen. Drei jüngere
landschaftliche Pfnndbriefverbände, nämlich die Landschaft für Westfalen, das
Berliner Pfandbriefinstitut und der Danziger Hypothekenverein, sind allerdings
noch nicht so weit, jedoch ist bei den beiden ersten die Umschaffung der Pfand¬
briefe dem Schuldner sehr erleichtert, wenn ihm auch noch kein persönliches
Znschußdarlehn gewährt wird.

Vergleicht man die Wirkungen der Pfandbriefverbände mit denen der Hypo¬
thekenbanken, so kann man wohl sagen, daß sie sich wie Feuer und Wasser
unterscheiden, wenn sie auch viel Äußerliches gemein haben. Während bei den
Verbänden das Steigen des Zinsfußes den Hypvthekenschnldner unberührt
läßt, und das Fallen des Zinsfußes von ihm vorteilhaft durch Umschaffung
der Pfaudbriefschuld ausgenutzt werden kann, gereichen ihm beide Umstände
bei den Hypothekenbanken zum Nachteil. Fällt der Zinsfuß, so kann die
Hypothekenbank wohl auch ihre Pfandbriefe in niedriger verzinsliche ver-


Verzinsliche aus, das alles immer für Rechnung und im Auftrag des Schuldners,
ohne daß die Landschaft felbst dadurch Gewinn suchte. Diese Umschaffung
der Pfandbriefe erwies sich jedoch nicht immer ohne Zuzahlnng des Schuldners
ausführbar.

Standen z. B. die 3^/zprozentigen Pfandbriefe nur 95 im Kurse, und
sollten vierprozentige in solche umgewandelt werden, so mußten die vierprozentige»
ausgerufen und voll mit 100 eingelöst werden. Die 3^/zprozentigen bringen
aber bei jenem Kurse 5 Prozent oder ^ des Kapitals weniger durch ihren
Verkauf. So viel mußte also der Schuldner an sich zuzählen, wenn die Um-
schaffung möglich sein sollte. Da jedoch der Schuldner von seiner Hypothek
schon etwas amortisiert haben wird, so kann ihm meist schon dadurch geholfen
werden, daß man ihm deu amortisierten Betrag dafür zu gute rechnet und
eine neue Amortisation mit der man einzutragenden ^/zprozentigen Hypothek
beginnen läßt. An sich hat nämlich der Schuldner bei den Landschaften so¬
wieso das Recht, daß er, wenn er 10 Prozent seiner Hypothek amortisiert hat,
eine neue Bepfaudbriefuug seines Grundstücks verlangen und damit, wenn sein
Gut inzwischen nicht im Werte gesunken ist, die Auszahlung der 10 Prozent
erwirken kann.

Bei Konvertierungen sucht man dies schon früher zu ermöglichen. Aber
abgesehen von der Amortisationsratc haben die Landschaften entweder mit
Hilfe der ihnen eigentümlich gehörenden Fonds (z. B. des ihnen ursprünglich
von Friedrich dem Großen gegebnen Betriebskapitals) oder mit Hilfe der von
ihnen ins Leben gerufnen Banken die Umschaffung der Pfandbriefe in niedriger
verzinsliche dadurch möglich gemacht, daß dem Schuldner zu diesem Zweck bis
zu 10 Prozent der Hypothek als persönliches Darlehn neben der Hypothek
gewahrt wird, das dann zunächst durch die jährliche Amortisationsrate (von
etwa i/z Prozent) getilgt und abgezahlt wird, ehe mit der Tilgung der Hypo¬
thek begonnen wird. Dies haben die Landschaften möglich zu machen gewußt,
um das Los des Hypothekenschuldners zu erleichtern und diesem möglichst
schnell den Vorteil eines niedrigen Zinsfußes zu verschaffen. Drei jüngere
landschaftliche Pfnndbriefverbände, nämlich die Landschaft für Westfalen, das
Berliner Pfandbriefinstitut und der Danziger Hypothekenverein, sind allerdings
noch nicht so weit, jedoch ist bei den beiden ersten die Umschaffung der Pfand¬
briefe dem Schuldner sehr erleichtert, wenn ihm auch noch kein persönliches
Znschußdarlehn gewährt wird.

Vergleicht man die Wirkungen der Pfandbriefverbände mit denen der Hypo¬
thekenbanken, so kann man wohl sagen, daß sie sich wie Feuer und Wasser
unterscheiden, wenn sie auch viel Äußerliches gemein haben. Während bei den
Verbänden das Steigen des Zinsfußes den Hypvthekenschnldner unberührt
läßt, und das Fallen des Zinsfußes von ihm vorteilhaft durch Umschaffung
der Pfaudbriefschuld ausgenutzt werden kann, gereichen ihm beide Umstände
bei den Hypothekenbanken zum Nachteil. Fällt der Zinsfuß, so kann die
Hypothekenbank wohl auch ihre Pfandbriefe in niedriger verzinsliche ver-


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[0399] Verzinsliche aus, das alles immer für Rechnung und im Auftrag des Schuldners, ohne daß die Landschaft felbst dadurch Gewinn suchte. Diese Umschaffung der Pfandbriefe erwies sich jedoch nicht immer ohne Zuzahlnng des Schuldners ausführbar. Standen z. B. die 3^/zprozentigen Pfandbriefe nur 95 im Kurse, und sollten vierprozentige in solche umgewandelt werden, so mußten die vierprozentige» ausgerufen und voll mit 100 eingelöst werden. Die 3^/zprozentigen bringen aber bei jenem Kurse 5 Prozent oder ^ des Kapitals weniger durch ihren Verkauf. So viel mußte also der Schuldner an sich zuzählen, wenn die Um- schaffung möglich sein sollte. Da jedoch der Schuldner von seiner Hypothek schon etwas amortisiert haben wird, so kann ihm meist schon dadurch geholfen werden, daß man ihm deu amortisierten Betrag dafür zu gute rechnet und eine neue Amortisation mit der man einzutragenden ^/zprozentigen Hypothek beginnen läßt. An sich hat nämlich der Schuldner bei den Landschaften so¬ wieso das Recht, daß er, wenn er 10 Prozent seiner Hypothek amortisiert hat, eine neue Bepfaudbriefuug seines Grundstücks verlangen und damit, wenn sein Gut inzwischen nicht im Werte gesunken ist, die Auszahlung der 10 Prozent erwirken kann. Bei Konvertierungen sucht man dies schon früher zu ermöglichen. Aber abgesehen von der Amortisationsratc haben die Landschaften entweder mit Hilfe der ihnen eigentümlich gehörenden Fonds (z. B. des ihnen ursprünglich von Friedrich dem Großen gegebnen Betriebskapitals) oder mit Hilfe der von ihnen ins Leben gerufnen Banken die Umschaffung der Pfandbriefe in niedriger verzinsliche dadurch möglich gemacht, daß dem Schuldner zu diesem Zweck bis zu 10 Prozent der Hypothek als persönliches Darlehn neben der Hypothek gewahrt wird, das dann zunächst durch die jährliche Amortisationsrate (von etwa i/z Prozent) getilgt und abgezahlt wird, ehe mit der Tilgung der Hypo¬ thek begonnen wird. Dies haben die Landschaften möglich zu machen gewußt, um das Los des Hypothekenschuldners zu erleichtern und diesem möglichst schnell den Vorteil eines niedrigen Zinsfußes zu verschaffen. Drei jüngere landschaftliche Pfnndbriefverbände, nämlich die Landschaft für Westfalen, das Berliner Pfandbriefinstitut und der Danziger Hypothekenverein, sind allerdings noch nicht so weit, jedoch ist bei den beiden ersten die Umschaffung der Pfand¬ briefe dem Schuldner sehr erleichtert, wenn ihm auch noch kein persönliches Znschußdarlehn gewährt wird. Vergleicht man die Wirkungen der Pfandbriefverbände mit denen der Hypo¬ thekenbanken, so kann man wohl sagen, daß sie sich wie Feuer und Wasser unterscheiden, wenn sie auch viel Äußerliches gemein haben. Während bei den Verbänden das Steigen des Zinsfußes den Hypvthekenschnldner unberührt läßt, und das Fallen des Zinsfußes von ihm vorteilhaft durch Umschaffung der Pfaudbriefschuld ausgenutzt werden kann, gereichen ihm beide Umstände bei den Hypothekenbanken zum Nachteil. Fällt der Zinsfuß, so kann die Hypothekenbank wohl auch ihre Pfandbriefe in niedriger verzinsliche ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/399>, abgerufen am 28.09.2024.