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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die pf^indbricfverbände und ihre Erfolge

Hypothekenbanken nicht, streben sie auch nicht an, sondem haben sie so ziemlich
in das Gegenteil verwandelt.

Die Hypothekenbanken liebten -- abgesehen von Ausnahmen, z. B, der
Preußischen Zentral-Bodenkrcditaktienbailk -- überhaupt nicht die Amortisations-
Hypothek, gaben ihr vielmehr durch Hinausschiebung des Beginns der Amorti¬
sation eine Form, daß sie im praktischen Leben nur selten amortisiert wurde,
souderu vorher gekündigt oder umgeschaffen wurde. Die Hypothekenbanken
mochten eben in der Regel ihrerseits nicht schlechtweg auf das Kündigungs-
rccht verzichten. Dieser Unterschied in dem Geschäftsgebaren der Hypotheken¬
banken und der Landschaften macht sich auch uoch in ganz andrer Weise zu
llngnnsten des Schuldners bemerkbar.

Steigt nämlich der Zinsfuß, so ist der landschaftliche Hypothctcnschilldner
sicher davor, daß von ihm -- durch eine zu solcher Zeit ihm unliebsame
Kündigung -- eine Erhöhung des Zinsfußes verlangt werden kaun. Erfüllt
er seine Verpflichtungen der Landschaft gegenüber pünktlich, so ist er vor jeder
Zinserhöhnng und jeder Kündigung geschützt. So sind z. B. sowohl die Guts¬
besitzer als auch die Berliner Hallsbesitzer, die, als vor mehreren Jahren der Zins¬
fuß und das Geld billig waren, dreiprozentige Pfandbriefhypothekcn aufgenommen
haben, jetzt in einer äußerst günstigen Lage z. B. Hypothekenbank- oder Spar-
kassenschulduern gegenüber. Sie brauchen ihre Hypothek nach wie vor nur
mit 3 Prozent zu verzinsen, sind vor einer Kündigung sicher, während sich die
Sparkassen jetzt teilweise von ihren Hypothekenschuldnern schon 4^, Prozent
Zinsen zahlen lassen, und Hypothekenbanken sich für das Stehenlassen der
Hypothek nicht bloß höhere Zinsen, sondern auch besondre -- oft recht hohe --
Provisionen zahlen ließen und meist ohne weiteres zugesichert erhalten haben.
Obgleich der Zinsfuß nur kurze Zeit so niedrig stand, ist es doch dem Berliner
Pfandbriefinstitut möglich gewesen, 16 Millionen dreiprozentiger Pfandbriefe
auszugeben. So wenig das auch für Berlin sein mag, so ist dieser Betrag
doch um so bedeutender in Rücksicht darauf, daß derartige Hypotheken dauernd
-- voraussichtlich bis zu ihrer völlige" Tilgung durch Amortisation -- stehn
bleiben.

Füllt dagegen der Zillsfuß, so wird es einem Schuldner der Sparkasse
oder der Hypothekenbank nicht immer leicht möglich sein, durch Kündigung der
Hypothek einen billigern Zinsfuß zu erzwingen. Bei den Hypothekenbanken,
bei denen er sich seines Kündignngsrechts meist zehn Jahre lang begeben muß,
ist es ihm erst nach Ablauf der zehn Jahre möglich, dann kann aber der
Zinsfuß schon wieder hoch sein. Ganz anders bei den Landschaften! Da diese
nur eine Korporation von Hypothekenschuldnern sind und nur von Hypotheken¬
schuldnern geleitet werden, waren sie frühzeitig bemüht, ihren Mitgliedern,
d. h. den Hypothekenschuldnern, den Vorteil des billiger gewordnen Zinsfußes
dadurch zu gewähren, daß sie ihnen erlaubten, ihre Pfandbriefe zu konvertieren,
d. h. in billiger verzinsliche umzuwandeln. Sie riefen auf Wunsch des Schuldners
die höher verzinslichen Pfandbriefe auf, lösten sie ein und gaben dafür niedriger


Die pf^indbricfverbände und ihre Erfolge

Hypothekenbanken nicht, streben sie auch nicht an, sondem haben sie so ziemlich
in das Gegenteil verwandelt.

Die Hypothekenbanken liebten — abgesehen von Ausnahmen, z. B, der
Preußischen Zentral-Bodenkrcditaktienbailk — überhaupt nicht die Amortisations-
Hypothek, gaben ihr vielmehr durch Hinausschiebung des Beginns der Amorti¬
sation eine Form, daß sie im praktischen Leben nur selten amortisiert wurde,
souderu vorher gekündigt oder umgeschaffen wurde. Die Hypothekenbanken
mochten eben in der Regel ihrerseits nicht schlechtweg auf das Kündigungs-
rccht verzichten. Dieser Unterschied in dem Geschäftsgebaren der Hypotheken¬
banken und der Landschaften macht sich auch uoch in ganz andrer Weise zu
llngnnsten des Schuldners bemerkbar.

Steigt nämlich der Zinsfuß, so ist der landschaftliche Hypothctcnschilldner
sicher davor, daß von ihm — durch eine zu solcher Zeit ihm unliebsame
Kündigung — eine Erhöhung des Zinsfußes verlangt werden kaun. Erfüllt
er seine Verpflichtungen der Landschaft gegenüber pünktlich, so ist er vor jeder
Zinserhöhnng und jeder Kündigung geschützt. So sind z. B. sowohl die Guts¬
besitzer als auch die Berliner Hallsbesitzer, die, als vor mehreren Jahren der Zins¬
fuß und das Geld billig waren, dreiprozentige Pfandbriefhypothekcn aufgenommen
haben, jetzt in einer äußerst günstigen Lage z. B. Hypothekenbank- oder Spar-
kassenschulduern gegenüber. Sie brauchen ihre Hypothek nach wie vor nur
mit 3 Prozent zu verzinsen, sind vor einer Kündigung sicher, während sich die
Sparkassen jetzt teilweise von ihren Hypothekenschuldnern schon 4^, Prozent
Zinsen zahlen lassen, und Hypothekenbanken sich für das Stehenlassen der
Hypothek nicht bloß höhere Zinsen, sondern auch besondre — oft recht hohe —
Provisionen zahlen ließen und meist ohne weiteres zugesichert erhalten haben.
Obgleich der Zinsfuß nur kurze Zeit so niedrig stand, ist es doch dem Berliner
Pfandbriefinstitut möglich gewesen, 16 Millionen dreiprozentiger Pfandbriefe
auszugeben. So wenig das auch für Berlin sein mag, so ist dieser Betrag
doch um so bedeutender in Rücksicht darauf, daß derartige Hypotheken dauernd
— voraussichtlich bis zu ihrer völlige» Tilgung durch Amortisation — stehn
bleiben.

Füllt dagegen der Zillsfuß, so wird es einem Schuldner der Sparkasse
oder der Hypothekenbank nicht immer leicht möglich sein, durch Kündigung der
Hypothek einen billigern Zinsfuß zu erzwingen. Bei den Hypothekenbanken,
bei denen er sich seines Kündignngsrechts meist zehn Jahre lang begeben muß,
ist es ihm erst nach Ablauf der zehn Jahre möglich, dann kann aber der
Zinsfuß schon wieder hoch sein. Ganz anders bei den Landschaften! Da diese
nur eine Korporation von Hypothekenschuldnern sind und nur von Hypotheken¬
schuldnern geleitet werden, waren sie frühzeitig bemüht, ihren Mitgliedern,
d. h. den Hypothekenschuldnern, den Vorteil des billiger gewordnen Zinsfußes
dadurch zu gewähren, daß sie ihnen erlaubten, ihre Pfandbriefe zu konvertieren,
d. h. in billiger verzinsliche umzuwandeln. Sie riefen auf Wunsch des Schuldners
die höher verzinslichen Pfandbriefe auf, lösten sie ein und gaben dafür niedriger


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/398>, abgerufen am 23.07.2024.