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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Glossen zu den Reichstagsverhandlungen über das musikalische Urheberrecht

erlaubt. Warum? Die deutsche Industrie muß gegen die ausländische Kon¬
kurrenz geschützt werden. Die deutsche Musikwerkiudnstrie hat Geld für Holz
und Metall, sie hat aber -- ungereimt genug -- keins für die Komposition,
ohne die sie doch im Grnnde ganz unmöglich wäre. Sie würde wahrscheinlich
immer noch konkurrenzfähig bleiben, wenn sie auch die Stücke, die gespielt
werden, ihren Verfassern bezahlte. Aber lassen wir einmal den Einwand der
deutschen Fabrikanten, daß sie nicht ungünstiger gestellt sein wollen als die
Schweizer und die Franzosen, gelten. Doch koimneu wir zu einem andern
Schluß: Unsre Reichsregiernng muß dafür sorgen, daß die gegen die Musiker
unbillige Bestimmung der Berner Konvention beseitigt wird. Hier sind also
beim Schützen die armen Fabrikanten den reichen Musikern vorgezogen worden.
Wie stehts nun mit den übrigen Ausnahmefnllen?

Dn wollen wir die Wohlthätigkeitskonzerte zunächst für sich herausnehmen,
weil im Reichstag niemand ein Wort für ihr wahres Wesen gefunden hat.
Es läßt sich viel Erbauliches darüber sagen, von dem schönen Vorrecht schwärmen,
das den Musikern erlaubt, mit ihrem Beruf Elend zu mildern, Wunden zu
heilen. Die Sache hat aber auch ihre andre Seite. Mit den Wohlthätigkeits¬
konzerten wird Unfug getrieben, einmal von geizigen Menschenfreunden, zweitens
von musikalischen Strebern. Jeder Virtuos und jeder Dirigent weiß von den
gemeinnützigen und edeln Seelen zu erzählen, die sofort mobil macheu, wenn
ein Dorf abgebrannt, wenn der Nährvater einer kinderreichen Familie verun¬
glückt ist. Ju den eignen Säckel zu greisen, bei Bekannten zu sammeln, fällt
ihnen nicht ein, der Bettel wird in die Form eines Konzerts gekleidet. In
der Regel ist dessen Ausgang: Naummiete, Beleuchtung, Heizung, Drnckkosten
verschlingen die Hnupteinnahme, der hochgesinnte Unternehmer wird in allen
Zeitungen gelobt, unter Umständen mit einem Orden dekoriert, für den armen
Musikdirektor, der wochenlang Extraarbeit gehabt hat, fällt ein Dankschreiben ab.
Warum wehrt er sich nicht gegen eine solche Blutsteuer? In kleinern Orten
würde ihn eine Weigerung gesellschaftlich und damit geschäftlich unmöglich machen,
in größern würde er damit nur einen Konkurrenten fördern. Denn es giebt
Elemente, die sich durch solche Wohlthätigkeitskonzerte in eine musikalische
Position bringen, denen sie die erwünschte Gelegenheit geben, zu klettern oder
doch den Ehrgeiz zu befriedigen. Die sinds auch, die sich über den Reichs¬
tagsbeschluß am meisten freuen werden, sie kommen durch ihn in die Lage,
interessante neue Werke unter billigern Bedingungen aufführen zu können. Die
Zahl der Wohlthätigkeitskouzerte wird beträchtlich wachse".

Alle die andern Ansnahmcfülle stützen sich auf dasselbe Schlagwort:
Volksbildung, Musikpflege. Der Abgeordnete Traeger hat dieses Argument
treffend beleuchtet: "Die wichtigsten Träger der Musikpflege -- sagte er --
sind die Komponisten." Leider hat dieser Satz auf das hohe Haus keinen
Eindruck gemacht. Mangel an Wohlwollen für die Komponisten hat das
nicht verschuldet, aber Mangel an Einsicht in die Lage des Komponisten¬
gewerbes, in die Bedingungen seines Gedeihens, in die Verhältnisse des


Glossen zu den Reichstagsverhandlungen über das musikalische Urheberrecht

erlaubt. Warum? Die deutsche Industrie muß gegen die ausländische Kon¬
kurrenz geschützt werden. Die deutsche Musikwerkiudnstrie hat Geld für Holz
und Metall, sie hat aber — ungereimt genug — keins für die Komposition,
ohne die sie doch im Grnnde ganz unmöglich wäre. Sie würde wahrscheinlich
immer noch konkurrenzfähig bleiben, wenn sie auch die Stücke, die gespielt
werden, ihren Verfassern bezahlte. Aber lassen wir einmal den Einwand der
deutschen Fabrikanten, daß sie nicht ungünstiger gestellt sein wollen als die
Schweizer und die Franzosen, gelten. Doch koimneu wir zu einem andern
Schluß: Unsre Reichsregiernng muß dafür sorgen, daß die gegen die Musiker
unbillige Bestimmung der Berner Konvention beseitigt wird. Hier sind also
beim Schützen die armen Fabrikanten den reichen Musikern vorgezogen worden.
Wie stehts nun mit den übrigen Ausnahmefnllen?

Dn wollen wir die Wohlthätigkeitskonzerte zunächst für sich herausnehmen,
weil im Reichstag niemand ein Wort für ihr wahres Wesen gefunden hat.
Es läßt sich viel Erbauliches darüber sagen, von dem schönen Vorrecht schwärmen,
das den Musikern erlaubt, mit ihrem Beruf Elend zu mildern, Wunden zu
heilen. Die Sache hat aber auch ihre andre Seite. Mit den Wohlthätigkeits¬
konzerten wird Unfug getrieben, einmal von geizigen Menschenfreunden, zweitens
von musikalischen Strebern. Jeder Virtuos und jeder Dirigent weiß von den
gemeinnützigen und edeln Seelen zu erzählen, die sofort mobil macheu, wenn
ein Dorf abgebrannt, wenn der Nährvater einer kinderreichen Familie verun¬
glückt ist. Ju den eignen Säckel zu greisen, bei Bekannten zu sammeln, fällt
ihnen nicht ein, der Bettel wird in die Form eines Konzerts gekleidet. In
der Regel ist dessen Ausgang: Naummiete, Beleuchtung, Heizung, Drnckkosten
verschlingen die Hnupteinnahme, der hochgesinnte Unternehmer wird in allen
Zeitungen gelobt, unter Umständen mit einem Orden dekoriert, für den armen
Musikdirektor, der wochenlang Extraarbeit gehabt hat, fällt ein Dankschreiben ab.
Warum wehrt er sich nicht gegen eine solche Blutsteuer? In kleinern Orten
würde ihn eine Weigerung gesellschaftlich und damit geschäftlich unmöglich machen,
in größern würde er damit nur einen Konkurrenten fördern. Denn es giebt
Elemente, die sich durch solche Wohlthätigkeitskonzerte in eine musikalische
Position bringen, denen sie die erwünschte Gelegenheit geben, zu klettern oder
doch den Ehrgeiz zu befriedigen. Die sinds auch, die sich über den Reichs¬
tagsbeschluß am meisten freuen werden, sie kommen durch ihn in die Lage,
interessante neue Werke unter billigern Bedingungen aufführen zu können. Die
Zahl der Wohlthätigkeitskouzerte wird beträchtlich wachse».

Alle die andern Ansnahmcfülle stützen sich auf dasselbe Schlagwort:
Volksbildung, Musikpflege. Der Abgeordnete Traeger hat dieses Argument
treffend beleuchtet: „Die wichtigsten Träger der Musikpflege — sagte er —
sind die Komponisten." Leider hat dieser Satz auf das hohe Haus keinen
Eindruck gemacht. Mangel an Wohlwollen für die Komponisten hat das
nicht verschuldet, aber Mangel an Einsicht in die Lage des Komponisten¬
gewerbes, in die Bedingungen seines Gedeihens, in die Verhältnisse des


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[0374] Glossen zu den Reichstagsverhandlungen über das musikalische Urheberrecht erlaubt. Warum? Die deutsche Industrie muß gegen die ausländische Kon¬ kurrenz geschützt werden. Die deutsche Musikwerkiudnstrie hat Geld für Holz und Metall, sie hat aber — ungereimt genug — keins für die Komposition, ohne die sie doch im Grnnde ganz unmöglich wäre. Sie würde wahrscheinlich immer noch konkurrenzfähig bleiben, wenn sie auch die Stücke, die gespielt werden, ihren Verfassern bezahlte. Aber lassen wir einmal den Einwand der deutschen Fabrikanten, daß sie nicht ungünstiger gestellt sein wollen als die Schweizer und die Franzosen, gelten. Doch koimneu wir zu einem andern Schluß: Unsre Reichsregiernng muß dafür sorgen, daß die gegen die Musiker unbillige Bestimmung der Berner Konvention beseitigt wird. Hier sind also beim Schützen die armen Fabrikanten den reichen Musikern vorgezogen worden. Wie stehts nun mit den übrigen Ausnahmefnllen? Dn wollen wir die Wohlthätigkeitskonzerte zunächst für sich herausnehmen, weil im Reichstag niemand ein Wort für ihr wahres Wesen gefunden hat. Es läßt sich viel Erbauliches darüber sagen, von dem schönen Vorrecht schwärmen, das den Musikern erlaubt, mit ihrem Beruf Elend zu mildern, Wunden zu heilen. Die Sache hat aber auch ihre andre Seite. Mit den Wohlthätigkeits¬ konzerten wird Unfug getrieben, einmal von geizigen Menschenfreunden, zweitens von musikalischen Strebern. Jeder Virtuos und jeder Dirigent weiß von den gemeinnützigen und edeln Seelen zu erzählen, die sofort mobil macheu, wenn ein Dorf abgebrannt, wenn der Nährvater einer kinderreichen Familie verun¬ glückt ist. Ju den eignen Säckel zu greisen, bei Bekannten zu sammeln, fällt ihnen nicht ein, der Bettel wird in die Form eines Konzerts gekleidet. In der Regel ist dessen Ausgang: Naummiete, Beleuchtung, Heizung, Drnckkosten verschlingen die Hnupteinnahme, der hochgesinnte Unternehmer wird in allen Zeitungen gelobt, unter Umständen mit einem Orden dekoriert, für den armen Musikdirektor, der wochenlang Extraarbeit gehabt hat, fällt ein Dankschreiben ab. Warum wehrt er sich nicht gegen eine solche Blutsteuer? In kleinern Orten würde ihn eine Weigerung gesellschaftlich und damit geschäftlich unmöglich machen, in größern würde er damit nur einen Konkurrenten fördern. Denn es giebt Elemente, die sich durch solche Wohlthätigkeitskonzerte in eine musikalische Position bringen, denen sie die erwünschte Gelegenheit geben, zu klettern oder doch den Ehrgeiz zu befriedigen. Die sinds auch, die sich über den Reichs¬ tagsbeschluß am meisten freuen werden, sie kommen durch ihn in die Lage, interessante neue Werke unter billigern Bedingungen aufführen zu können. Die Zahl der Wohlthätigkeitskouzerte wird beträchtlich wachse». Alle die andern Ansnahmcfülle stützen sich auf dasselbe Schlagwort: Volksbildung, Musikpflege. Der Abgeordnete Traeger hat dieses Argument treffend beleuchtet: „Die wichtigsten Träger der Musikpflege — sagte er — sind die Komponisten." Leider hat dieser Satz auf das hohe Haus keinen Eindruck gemacht. Mangel an Wohlwollen für die Komponisten hat das nicht verschuldet, aber Mangel an Einsicht in die Lage des Komponisten¬ gewerbes, in die Bedingungen seines Gedeihens, in die Verhältnisse des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/374>, abgerufen am 01.10.2024.