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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Ulohnuugs- und Bodenpolitik

Auch unter dem ersten Könige wurde in gleicher Weise fortgefahren. Den
Baugrund in der neuangelegter Friedrichstadt erhielten die Baulustigen zum
Geschenk "gänzlich umsonst und zu freiem Eigentum," dazu Bauholz, Kalk,
Steine und 15 Prozent der Baukosten aus der Aeeisekasse. Nach dein Tode
Friedrichs I, folgten zunächst schlechte Zeiten für die Gewerbtreibenden und
Grundbesitzer. Ein starkes Sinken der Häuser- und Mietpreise, wie es scheint,
sogar eine Abnahme der Bevölkerung trat ein. Erst nach 1720 begann
Friedrich Wilhelm I. seine gewaltige Bauthätigkeit, die vor allem durch das
von der starken Vermehrung der Garnison gesteigerte Bedürfnis veranlaßt
wurde. Schon ein Edikt von 1722 schrieb kategorisch vor, daß zweihundert
Hänser jährlich gebaut werden sollten. Große Barmittel zu hohen Bauprümien
wurden zu der schon früher üblichen Überlassung des Baulands, der Bau¬
materialien usw. zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1725 sagte ein Erlaß, "daß
die Baumaterialien und Prozentgelder keineswegs, wie böswillige Leute aus¬
gesprengt hätten, nur als Vorschuß gereicht seien, wofür der König sich die
erste Hypothek reserviere, sondern daß sie ein wahres Geschenk zum Anbau dar¬
stellten, das die freie Verfügung der Besitzer über ihre Häuser in keiner Weise
beeinträchtige; sie könnten sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder hypo¬
thekarisch belasten, wie sie wollten." Die Baustellen wurden jetzt meist in un-
gemeiner Größe ausgemessen, sodaß viele Hänser große Gärten erhielten, und
trotzdem wie bisher durchweg verschenkt. Wo Terrain, das der König für seine
Bebannngspläne brauchte, im Eigentum Privater stand, wurde enteignet. Im
Jahre 1729 nahm der König das 825 Quadratruten große, schon damals
mitten in der Stadt liegende Gelände des heutigen Gendarmeumarkts, für das
die Besitzerin zuerst 1000, dann 600 Thaler verlangt hatte, gegen eine Ent¬
schädigung von 2041/4 Thaler, d. h. sechs gute Groschen für die Quadrat¬
rute, weg.

Voigt macht zu dieser Baupolitik im vvrfriederizianischen Berlin unter
anderm folgende allgemeine Bemerkungen- Wenn man die "doch überhaupt
nur moralische,," Zwangsmaßregeln, die Friedrich Wilhelm 1. zur Beförderung
des Anbaus der Friedrichstadt ergriffen habe, richtig beurteilen wolle, müsse
man vor allem bedenken, daß von 1721 bis 1740 die Zivilbevölkerung um
beinahe 20000, die MilitKrbevölkerung fast um 11000 Köpfe, die Gesamt¬
bevölkerung um etwa 50 Prozent zugenommen habe. Die Jahre 1728 bis
1735 hätten den Höhepunkt der industriellen Entwicklung Preußens unter diesem
Könige bezeichnet. Die Neuzuziehenden seien zudem meist arm gewesen; sollte also
nicht Wohnungsnot einreihen, so habe der König entweder selbst bauen oder
einen gewissen Druck auf die Privatkapitalisten ausüben müssen, um sie zum
bauen zu bewegen. Jedes kritische Eingehn auf das Verfahren lehnt er schlie߬
lich mit den: Satze ab: "Wer die Banpolitik des achtzehnten Jahrhunderts
nicht mit den Augen des freisinnigen Berliner Hauswirth ansieht, wird in den
Maßregeln Friedrich Wilhelms I. nicht Akte eines sinnlosen bauwütigen Des¬
potismus erblicken, sondern sie im ganzen für sachlich durchaus gerechtfertigt


Ulohnuugs- und Bodenpolitik

Auch unter dem ersten Könige wurde in gleicher Weise fortgefahren. Den
Baugrund in der neuangelegter Friedrichstadt erhielten die Baulustigen zum
Geschenk „gänzlich umsonst und zu freiem Eigentum," dazu Bauholz, Kalk,
Steine und 15 Prozent der Baukosten aus der Aeeisekasse. Nach dein Tode
Friedrichs I, folgten zunächst schlechte Zeiten für die Gewerbtreibenden und
Grundbesitzer. Ein starkes Sinken der Häuser- und Mietpreise, wie es scheint,
sogar eine Abnahme der Bevölkerung trat ein. Erst nach 1720 begann
Friedrich Wilhelm I. seine gewaltige Bauthätigkeit, die vor allem durch das
von der starken Vermehrung der Garnison gesteigerte Bedürfnis veranlaßt
wurde. Schon ein Edikt von 1722 schrieb kategorisch vor, daß zweihundert
Hänser jährlich gebaut werden sollten. Große Barmittel zu hohen Bauprümien
wurden zu der schon früher üblichen Überlassung des Baulands, der Bau¬
materialien usw. zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1725 sagte ein Erlaß, „daß
die Baumaterialien und Prozentgelder keineswegs, wie böswillige Leute aus¬
gesprengt hätten, nur als Vorschuß gereicht seien, wofür der König sich die
erste Hypothek reserviere, sondern daß sie ein wahres Geschenk zum Anbau dar¬
stellten, das die freie Verfügung der Besitzer über ihre Häuser in keiner Weise
beeinträchtige; sie könnten sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder hypo¬
thekarisch belasten, wie sie wollten." Die Baustellen wurden jetzt meist in un-
gemeiner Größe ausgemessen, sodaß viele Hänser große Gärten erhielten, und
trotzdem wie bisher durchweg verschenkt. Wo Terrain, das der König für seine
Bebannngspläne brauchte, im Eigentum Privater stand, wurde enteignet. Im
Jahre 1729 nahm der König das 825 Quadratruten große, schon damals
mitten in der Stadt liegende Gelände des heutigen Gendarmeumarkts, für das
die Besitzerin zuerst 1000, dann 600 Thaler verlangt hatte, gegen eine Ent¬
schädigung von 2041/4 Thaler, d. h. sechs gute Groschen für die Quadrat¬
rute, weg.

Voigt macht zu dieser Baupolitik im vvrfriederizianischen Berlin unter
anderm folgende allgemeine Bemerkungen- Wenn man die „doch überhaupt
nur moralische,," Zwangsmaßregeln, die Friedrich Wilhelm 1. zur Beförderung
des Anbaus der Friedrichstadt ergriffen habe, richtig beurteilen wolle, müsse
man vor allem bedenken, daß von 1721 bis 1740 die Zivilbevölkerung um
beinahe 20000, die MilitKrbevölkerung fast um 11000 Köpfe, die Gesamt¬
bevölkerung um etwa 50 Prozent zugenommen habe. Die Jahre 1728 bis
1735 hätten den Höhepunkt der industriellen Entwicklung Preußens unter diesem
Könige bezeichnet. Die Neuzuziehenden seien zudem meist arm gewesen; sollte also
nicht Wohnungsnot einreihen, so habe der König entweder selbst bauen oder
einen gewissen Druck auf die Privatkapitalisten ausüben müssen, um sie zum
bauen zu bewegen. Jedes kritische Eingehn auf das Verfahren lehnt er schlie߬
lich mit den: Satze ab: „Wer die Banpolitik des achtzehnten Jahrhunderts
nicht mit den Augen des freisinnigen Berliner Hauswirth ansieht, wird in den
Maßregeln Friedrich Wilhelms I. nicht Akte eines sinnlosen bauwütigen Des¬
potismus erblicken, sondern sie im ganzen für sachlich durchaus gerechtfertigt


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[0355] Ulohnuugs- und Bodenpolitik Auch unter dem ersten Könige wurde in gleicher Weise fortgefahren. Den Baugrund in der neuangelegter Friedrichstadt erhielten die Baulustigen zum Geschenk „gänzlich umsonst und zu freiem Eigentum," dazu Bauholz, Kalk, Steine und 15 Prozent der Baukosten aus der Aeeisekasse. Nach dein Tode Friedrichs I, folgten zunächst schlechte Zeiten für die Gewerbtreibenden und Grundbesitzer. Ein starkes Sinken der Häuser- und Mietpreise, wie es scheint, sogar eine Abnahme der Bevölkerung trat ein. Erst nach 1720 begann Friedrich Wilhelm I. seine gewaltige Bauthätigkeit, die vor allem durch das von der starken Vermehrung der Garnison gesteigerte Bedürfnis veranlaßt wurde. Schon ein Edikt von 1722 schrieb kategorisch vor, daß zweihundert Hänser jährlich gebaut werden sollten. Große Barmittel zu hohen Bauprümien wurden zu der schon früher üblichen Überlassung des Baulands, der Bau¬ materialien usw. zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1725 sagte ein Erlaß, „daß die Baumaterialien und Prozentgelder keineswegs, wie böswillige Leute aus¬ gesprengt hätten, nur als Vorschuß gereicht seien, wofür der König sich die erste Hypothek reserviere, sondern daß sie ein wahres Geschenk zum Anbau dar¬ stellten, das die freie Verfügung der Besitzer über ihre Häuser in keiner Weise beeinträchtige; sie könnten sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder hypo¬ thekarisch belasten, wie sie wollten." Die Baustellen wurden jetzt meist in un- gemeiner Größe ausgemessen, sodaß viele Hänser große Gärten erhielten, und trotzdem wie bisher durchweg verschenkt. Wo Terrain, das der König für seine Bebannngspläne brauchte, im Eigentum Privater stand, wurde enteignet. Im Jahre 1729 nahm der König das 825 Quadratruten große, schon damals mitten in der Stadt liegende Gelände des heutigen Gendarmeumarkts, für das die Besitzerin zuerst 1000, dann 600 Thaler verlangt hatte, gegen eine Ent¬ schädigung von 2041/4 Thaler, d. h. sechs gute Groschen für die Quadrat¬ rute, weg. Voigt macht zu dieser Baupolitik im vvrfriederizianischen Berlin unter anderm folgende allgemeine Bemerkungen- Wenn man die „doch überhaupt nur moralische,," Zwangsmaßregeln, die Friedrich Wilhelm 1. zur Beförderung des Anbaus der Friedrichstadt ergriffen habe, richtig beurteilen wolle, müsse man vor allem bedenken, daß von 1721 bis 1740 die Zivilbevölkerung um beinahe 20000, die MilitKrbevölkerung fast um 11000 Köpfe, die Gesamt¬ bevölkerung um etwa 50 Prozent zugenommen habe. Die Jahre 1728 bis 1735 hätten den Höhepunkt der industriellen Entwicklung Preußens unter diesem Könige bezeichnet. Die Neuzuziehenden seien zudem meist arm gewesen; sollte also nicht Wohnungsnot einreihen, so habe der König entweder selbst bauen oder einen gewissen Druck auf die Privatkapitalisten ausüben müssen, um sie zum bauen zu bewegen. Jedes kritische Eingehn auf das Verfahren lehnt er schlie߬ lich mit den: Satze ab: „Wer die Banpolitik des achtzehnten Jahrhunderts nicht mit den Augen des freisinnigen Berliner Hauswirth ansieht, wird in den Maßregeln Friedrich Wilhelms I. nicht Akte eines sinnlosen bauwütigen Des¬ potismus erblicken, sondern sie im ganzen für sachlich durchaus gerechtfertigt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/355>, abgerufen am 29.06.2024.