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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Gedanken zur Revision des Arankenvcrsichcrungsgcsetzes

Bestimmungen gerecht werdendes Gutachten abgeben soll, heute bei einer Auf¬
wartefrau, morgen bei einem Straßenkehrer, übermorgen bei einem Zimmer¬
mann, dann bei einer Haushälterin, Der Arzt steht da immer vor der Frage:
Wo liegt die Grenze der auf ein Drittel beschränkten Erwerbfähigkeit für jeden
einzelnen Beruf? Wie kann das jeder Arzt in sicherer Weise beantworten?
Dus ist unmöglich. Aber der einzelne Klient ersucht darum, und der Arzt
mag sich nicht die Blöße geben, sich für unzuständig zu erklären. Ein Beispiel
möge die Sache illustrieren. Seit Jahren war in meiner Behandlung ein
Zimmermann, den ich als Krankenknssenarzt niemals erwerbuufähig geschrieben
hatte, und der sich nur wegen allgemeiner Vollblütigkeit und Neigung zu
Fettsucht häufig Dampfbäder verordnen ließ. Er verdiente seit Jahrzehnten
den vollen Lohn von 4 Mark 50 Pfennigen täglich, ist nebenbei Kirchendiener
und besteigt mehrmals wöchentlich den Kirchtnm zum Glockenläuten; unter
diesen Umständen habe ich dein Manne auf ein Ersuchen geantwortet, daß ich
ihm schlechterdings kein Jnvaliditütsattest ausstellen könne. Einige Zeit später
kam der Mann durch Veränderung seiner Arbeitsstelle in eine andre Kranken¬
kasse. Jüngst hatte ich nun das Vergnügen, daß derselbe Mann zu mir kam,
"in mir Vorhaltnngen zu machen, daß ich ihm gegenüber eine unnötige Härte
gezeigt hätte; sein jetziger Arzt habe ihm anstandslos ein Attest ausgestellt,
und er beziehe nun schon ein halbes Jahr die Rente. In einem andern mir
bekannten Falle bezieht eine Haushälterin in den besten Jahre" eine Invaliden¬
rente wegen eines Magenleidens und erregt dabei alle Tage das Entsetzen
ihrer Herrschaft durch ihre Leistungsfähigkeit im Essen und Trinken. Wie ist
das möglich? Weil die Invalidenversicherung keine Übersicht hat über die
frühern Erkrankungen, und weil die Ärzte die Antragsteller auch zu wenig
kennen und so den subjektiven Angaben zu viel Wert beilegen. Auch im
Zweifel entscheidet der Gutachter eher zu Gunsten des Antragstellers. Ein
Arzt wird leichter geneigt sein, einen Fall milder zu beurteilen, wenn ein
andres Handeln das Mißfallen eines gewichtigen Patienten erregen könnte,
wenn z. B. die gnädige Frau für ihre Magd ein gutes Wort einlegt. Für
einen ablehnenden Bescheid der Anstalt wird doch in der Regel der Arzt ver¬
antwortlich gemacht. Andrerseits kann man die Einrichtung der ausschlie߬
lichen Begutachtung durch Vertrauensärzte auch nicht als vollkommne Lösung
der Frage betrachten. Ohne Krankheitsstatistik und ohne den Antragsteller
seit Jahren beobachtet zu haben, ist es den einzelnen Vertrauensärzten un¬
möglich, eine humane, den so verschieden liegenden Verhältnissen gerecht
werdende Beurteilung zu haben.

Die Invalidenrenten werden immer beliebter, und die Anzahl der Fälle,
wo Leute mit geringen Schäden Anträge stellen, wird immer größer. Wie ist
da eine gleichmäßige, gerechte ärztliche Begutachtung und Überwachung einzu¬
richten? Diese Frage ist viel leichter zu beantworten, wenn die Jnvaliditüts-
anstalt selbst Trägern: der Krankenversicherung ist, eine Krankheitsstatistik von
Jahrzehnten hat und prinzipiell die Ärzte zur Begutachtung heranzieht, denen


Gedanken zur Revision des Arankenvcrsichcrungsgcsetzes

Bestimmungen gerecht werdendes Gutachten abgeben soll, heute bei einer Auf¬
wartefrau, morgen bei einem Straßenkehrer, übermorgen bei einem Zimmer¬
mann, dann bei einer Haushälterin, Der Arzt steht da immer vor der Frage:
Wo liegt die Grenze der auf ein Drittel beschränkten Erwerbfähigkeit für jeden
einzelnen Beruf? Wie kann das jeder Arzt in sicherer Weise beantworten?
Dus ist unmöglich. Aber der einzelne Klient ersucht darum, und der Arzt
mag sich nicht die Blöße geben, sich für unzuständig zu erklären. Ein Beispiel
möge die Sache illustrieren. Seit Jahren war in meiner Behandlung ein
Zimmermann, den ich als Krankenknssenarzt niemals erwerbuufähig geschrieben
hatte, und der sich nur wegen allgemeiner Vollblütigkeit und Neigung zu
Fettsucht häufig Dampfbäder verordnen ließ. Er verdiente seit Jahrzehnten
den vollen Lohn von 4 Mark 50 Pfennigen täglich, ist nebenbei Kirchendiener
und besteigt mehrmals wöchentlich den Kirchtnm zum Glockenläuten; unter
diesen Umständen habe ich dein Manne auf ein Ersuchen geantwortet, daß ich
ihm schlechterdings kein Jnvaliditütsattest ausstellen könne. Einige Zeit später
kam der Mann durch Veränderung seiner Arbeitsstelle in eine andre Kranken¬
kasse. Jüngst hatte ich nun das Vergnügen, daß derselbe Mann zu mir kam,
»in mir Vorhaltnngen zu machen, daß ich ihm gegenüber eine unnötige Härte
gezeigt hätte; sein jetziger Arzt habe ihm anstandslos ein Attest ausgestellt,
und er beziehe nun schon ein halbes Jahr die Rente. In einem andern mir
bekannten Falle bezieht eine Haushälterin in den besten Jahre» eine Invaliden¬
rente wegen eines Magenleidens und erregt dabei alle Tage das Entsetzen
ihrer Herrschaft durch ihre Leistungsfähigkeit im Essen und Trinken. Wie ist
das möglich? Weil die Invalidenversicherung keine Übersicht hat über die
frühern Erkrankungen, und weil die Ärzte die Antragsteller auch zu wenig
kennen und so den subjektiven Angaben zu viel Wert beilegen. Auch im
Zweifel entscheidet der Gutachter eher zu Gunsten des Antragstellers. Ein
Arzt wird leichter geneigt sein, einen Fall milder zu beurteilen, wenn ein
andres Handeln das Mißfallen eines gewichtigen Patienten erregen könnte,
wenn z. B. die gnädige Frau für ihre Magd ein gutes Wort einlegt. Für
einen ablehnenden Bescheid der Anstalt wird doch in der Regel der Arzt ver¬
antwortlich gemacht. Andrerseits kann man die Einrichtung der ausschlie߬
lichen Begutachtung durch Vertrauensärzte auch nicht als vollkommne Lösung
der Frage betrachten. Ohne Krankheitsstatistik und ohne den Antragsteller
seit Jahren beobachtet zu haben, ist es den einzelnen Vertrauensärzten un¬
möglich, eine humane, den so verschieden liegenden Verhältnissen gerecht
werdende Beurteilung zu haben.

Die Invalidenrenten werden immer beliebter, und die Anzahl der Fälle,
wo Leute mit geringen Schäden Anträge stellen, wird immer größer. Wie ist
da eine gleichmäßige, gerechte ärztliche Begutachtung und Überwachung einzu¬
richten? Diese Frage ist viel leichter zu beantworten, wenn die Jnvaliditüts-
anstalt selbst Trägern: der Krankenversicherung ist, eine Krankheitsstatistik von
Jahrzehnten hat und prinzipiell die Ärzte zur Begutachtung heranzieht, denen


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[0222] Gedanken zur Revision des Arankenvcrsichcrungsgcsetzes Bestimmungen gerecht werdendes Gutachten abgeben soll, heute bei einer Auf¬ wartefrau, morgen bei einem Straßenkehrer, übermorgen bei einem Zimmer¬ mann, dann bei einer Haushälterin, Der Arzt steht da immer vor der Frage: Wo liegt die Grenze der auf ein Drittel beschränkten Erwerbfähigkeit für jeden einzelnen Beruf? Wie kann das jeder Arzt in sicherer Weise beantworten? Dus ist unmöglich. Aber der einzelne Klient ersucht darum, und der Arzt mag sich nicht die Blöße geben, sich für unzuständig zu erklären. Ein Beispiel möge die Sache illustrieren. Seit Jahren war in meiner Behandlung ein Zimmermann, den ich als Krankenknssenarzt niemals erwerbuufähig geschrieben hatte, und der sich nur wegen allgemeiner Vollblütigkeit und Neigung zu Fettsucht häufig Dampfbäder verordnen ließ. Er verdiente seit Jahrzehnten den vollen Lohn von 4 Mark 50 Pfennigen täglich, ist nebenbei Kirchendiener und besteigt mehrmals wöchentlich den Kirchtnm zum Glockenläuten; unter diesen Umständen habe ich dein Manne auf ein Ersuchen geantwortet, daß ich ihm schlechterdings kein Jnvaliditütsattest ausstellen könne. Einige Zeit später kam der Mann durch Veränderung seiner Arbeitsstelle in eine andre Kranken¬ kasse. Jüngst hatte ich nun das Vergnügen, daß derselbe Mann zu mir kam, »in mir Vorhaltnngen zu machen, daß ich ihm gegenüber eine unnötige Härte gezeigt hätte; sein jetziger Arzt habe ihm anstandslos ein Attest ausgestellt, und er beziehe nun schon ein halbes Jahr die Rente. In einem andern mir bekannten Falle bezieht eine Haushälterin in den besten Jahre» eine Invaliden¬ rente wegen eines Magenleidens und erregt dabei alle Tage das Entsetzen ihrer Herrschaft durch ihre Leistungsfähigkeit im Essen und Trinken. Wie ist das möglich? Weil die Invalidenversicherung keine Übersicht hat über die frühern Erkrankungen, und weil die Ärzte die Antragsteller auch zu wenig kennen und so den subjektiven Angaben zu viel Wert beilegen. Auch im Zweifel entscheidet der Gutachter eher zu Gunsten des Antragstellers. Ein Arzt wird leichter geneigt sein, einen Fall milder zu beurteilen, wenn ein andres Handeln das Mißfallen eines gewichtigen Patienten erregen könnte, wenn z. B. die gnädige Frau für ihre Magd ein gutes Wort einlegt. Für einen ablehnenden Bescheid der Anstalt wird doch in der Regel der Arzt ver¬ antwortlich gemacht. Andrerseits kann man die Einrichtung der ausschlie߬ lichen Begutachtung durch Vertrauensärzte auch nicht als vollkommne Lösung der Frage betrachten. Ohne Krankheitsstatistik und ohne den Antragsteller seit Jahren beobachtet zu haben, ist es den einzelnen Vertrauensärzten un¬ möglich, eine humane, den so verschieden liegenden Verhältnissen gerecht werdende Beurteilung zu haben. Die Invalidenrenten werden immer beliebter, und die Anzahl der Fälle, wo Leute mit geringen Schäden Anträge stellen, wird immer größer. Wie ist da eine gleichmäßige, gerechte ärztliche Begutachtung und Überwachung einzu¬ richten? Diese Frage ist viel leichter zu beantworten, wenn die Jnvaliditüts- anstalt selbst Trägern: der Krankenversicherung ist, eine Krankheitsstatistik von Jahrzehnten hat und prinzipiell die Ärzte zur Begutachtung heranzieht, denen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/222>, abgerufen am 03.07.2024.