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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dann bietet die Fortführung keine großen Schwierigkeiten. Der Amtsnachfolger
wird schwerlich versäumen, das nachzutragen, was in der Zeit seines Wirkens Be¬
merkenswertes geschieht. Natürlich braucht es nicht gerade der Pfarrer zu sein;
auch der Lehrer oder irgend ein andrer Schriftgelehrter im Orte kann je nach
Umständen und Neigung der rechte Mann für unsern Zweck sein.

In jedem Falle müßte der Ortschronist es sich angelegen sein lassen, auf
geeignete Weise, sei es durch Vorträge oder durch Aufsätze im Lokalblättcheu die
ausgegrabne Ortsgeschichte weiter bekannt zu machen, um den Heimatsinn zu fördern.
Namentlich für die heranwachsende Jugend würde sich daraus eine Fülle von An¬
regung ergeben. Wie der Geographieunterricht neuerdings mit der "Heimatkunde"
einsetzt und vom Schnlhau.se ausgehend immer weitere Kreise zieht, so wird sich
auch der Geschichtsunterricht, der mit der Ortsgeschichte beginnt und an diese an¬
knüpft, dem Verständnis der Jugend am besten anpassen.

Den Bürgermeistern und Dorfschulzen aber, den Pfarrern und allen, denen
ortsgeschichtliche Urkunden anvertraut siud, möchte ich zurufen: Bewahret eure
Schätze! Hütet sie vor Feuer und Wasser, vor dem Zahn der Zeit und der Maus
p. s. und laßt sie euch auch von sammeleifrigen Gelehrten nicht nehmen!


Vom Bäckerelend.

Das Bäckerelend haben wir unsern Lesern wiederholt
zu Gemüte geführt. Die Verordnung des Bundesrath vom 4. März 1896 hat
es ein wenig gemildert. Daß die Bäckermeister dagegen protestieren, daß sie
jammern würden, sie müßten nun zu Grunde gehn, hat jeder, der den Lauf und
Brauch der Welt kennt, vorausgesehen. Die verbündeten Regierungen würden wohl
auch auf das Geschrei, das die Bäcker anstimmten, nichts gegeben haben, wenn diese
nicht sehr einflußreiche Gönner gefunden hätten, die mitschrieen und, so oft sich die
Bäcker zu beruhigen schienen, sie zu weiteren Schreien aufsetzten; es find dies zum
Teil dieselben Herren, die bei andern Gelegenheiten, um das Odium etwaiger Brot¬
preiserhöhung von den Getreidezöllen abzulenken, die Bäcker als Wucherer und be¬
trügerische Brotverteurer brandmarken. Diesen einflußreichen Herren zu Gefallen
sind also wiederholt Erhebungen veranstaltet worden, und es heißt, es solle eine
neue Bäckereiverorduung erlassen werden, die zwar aus hhgienischen Rücksichten die
Reinlichkeitsvorschriftcn verschärfen, den Arbeiterschutz aber vermindern werde. Das
erste wäre sehr löblich, das zweite, glauben wir nicht. Wir stimmen der Sozialen
Praxis bei (man lese den Artikel des Professors Francke in der Nummer vom
28. Februar), daß es ein Skandal wäre, wenn die verbündeten Regierungen, wie
einige Blätter berichten, an die Stelle des zwölfstündigen Maxiinalarbeitstages eine
zehnstündige Minimalrnhezeit für Gesellen und eine zwölfstündige für Lehrlinge
treten lassen, in besondern Fällen aber sechzehn- bis siebzehnstündigc Arbcitsschichten
für Gesellen und fünfzehnstündige für Lehrlinge zulassen wollten. Man muß doch
bedenken, daß es sich um Nachtarbeit handelt! Solange sich der Staat mit einem
Zweige der gewerbliche" Arbeitsverhältnisse noch nicht befaßt hat, ist er für das,
was darin vorkommt, nicht verantwortlich; hat er sich aber einmal der Sache an¬
genommen, dann trägt er für alle darin vorkommenden Übelstände die Verant¬
wortung -- natürlich nicht allein, aber doch mit. Die bestehende Bäckereiverord¬
nung kann nnr als ein erster Schritt angesehen werden. Statt zurückzuweichen,
muß der Staat weitergehn- die Nachtarbeit in den Bäckereien muß gänzlich ver¬
boten werden. Daß das hochgeneigte Publikum zum Frühstückkaffee frischbackne
Semmeln bekomme, ist ganz und gar nicht notwendig; unbedingt notwendig aber
ist es, daß ein Staat, der auf den Namen eines Kultnrstaats Anspruch erhebt, und
der jetzt schon sogar die Tierquälerei bestraft, jede in seinem Bereich vorkommende
unwürdige Massenmenschenschinderei verhindere.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

dann bietet die Fortführung keine großen Schwierigkeiten. Der Amtsnachfolger
wird schwerlich versäumen, das nachzutragen, was in der Zeit seines Wirkens Be¬
merkenswertes geschieht. Natürlich braucht es nicht gerade der Pfarrer zu sein;
auch der Lehrer oder irgend ein andrer Schriftgelehrter im Orte kann je nach
Umständen und Neigung der rechte Mann für unsern Zweck sein.

In jedem Falle müßte der Ortschronist es sich angelegen sein lassen, auf
geeignete Weise, sei es durch Vorträge oder durch Aufsätze im Lokalblättcheu die
ausgegrabne Ortsgeschichte weiter bekannt zu machen, um den Heimatsinn zu fördern.
Namentlich für die heranwachsende Jugend würde sich daraus eine Fülle von An¬
regung ergeben. Wie der Geographieunterricht neuerdings mit der „Heimatkunde"
einsetzt und vom Schnlhau.se ausgehend immer weitere Kreise zieht, so wird sich
auch der Geschichtsunterricht, der mit der Ortsgeschichte beginnt und an diese an¬
knüpft, dem Verständnis der Jugend am besten anpassen.

Den Bürgermeistern und Dorfschulzen aber, den Pfarrern und allen, denen
ortsgeschichtliche Urkunden anvertraut siud, möchte ich zurufen: Bewahret eure
Schätze! Hütet sie vor Feuer und Wasser, vor dem Zahn der Zeit und der Maus
p. s. und laßt sie euch auch von sammeleifrigen Gelehrten nicht nehmen!


Vom Bäckerelend.

Das Bäckerelend haben wir unsern Lesern wiederholt
zu Gemüte geführt. Die Verordnung des Bundesrath vom 4. März 1896 hat
es ein wenig gemildert. Daß die Bäckermeister dagegen protestieren, daß sie
jammern würden, sie müßten nun zu Grunde gehn, hat jeder, der den Lauf und
Brauch der Welt kennt, vorausgesehen. Die verbündeten Regierungen würden wohl
auch auf das Geschrei, das die Bäcker anstimmten, nichts gegeben haben, wenn diese
nicht sehr einflußreiche Gönner gefunden hätten, die mitschrieen und, so oft sich die
Bäcker zu beruhigen schienen, sie zu weiteren Schreien aufsetzten; es find dies zum
Teil dieselben Herren, die bei andern Gelegenheiten, um das Odium etwaiger Brot¬
preiserhöhung von den Getreidezöllen abzulenken, die Bäcker als Wucherer und be¬
trügerische Brotverteurer brandmarken. Diesen einflußreichen Herren zu Gefallen
sind also wiederholt Erhebungen veranstaltet worden, und es heißt, es solle eine
neue Bäckereiverorduung erlassen werden, die zwar aus hhgienischen Rücksichten die
Reinlichkeitsvorschriftcn verschärfen, den Arbeiterschutz aber vermindern werde. Das
erste wäre sehr löblich, das zweite, glauben wir nicht. Wir stimmen der Sozialen
Praxis bei (man lese den Artikel des Professors Francke in der Nummer vom
28. Februar), daß es ein Skandal wäre, wenn die verbündeten Regierungen, wie
einige Blätter berichten, an die Stelle des zwölfstündigen Maxiinalarbeitstages eine
zehnstündige Minimalrnhezeit für Gesellen und eine zwölfstündige für Lehrlinge
treten lassen, in besondern Fällen aber sechzehn- bis siebzehnstündigc Arbcitsschichten
für Gesellen und fünfzehnstündige für Lehrlinge zulassen wollten. Man muß doch
bedenken, daß es sich um Nachtarbeit handelt! Solange sich der Staat mit einem
Zweige der gewerbliche» Arbeitsverhältnisse noch nicht befaßt hat, ist er für das,
was darin vorkommt, nicht verantwortlich; hat er sich aber einmal der Sache an¬
genommen, dann trägt er für alle darin vorkommenden Übelstände die Verant¬
wortung — natürlich nicht allein, aber doch mit. Die bestehende Bäckereiverord¬
nung kann nnr als ein erster Schritt angesehen werden. Statt zurückzuweichen,
muß der Staat weitergehn- die Nachtarbeit in den Bäckereien muß gänzlich ver¬
boten werden. Daß das hochgeneigte Publikum zum Frühstückkaffee frischbackne
Semmeln bekomme, ist ganz und gar nicht notwendig; unbedingt notwendig aber
ist es, daß ein Staat, der auf den Namen eines Kultnrstaats Anspruch erhebt, und
der jetzt schon sogar die Tierquälerei bestraft, jede in seinem Bereich vorkommende
unwürdige Massenmenschenschinderei verhindere.


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[0103] Maßgebliches und Unmaßgebliches dann bietet die Fortführung keine großen Schwierigkeiten. Der Amtsnachfolger wird schwerlich versäumen, das nachzutragen, was in der Zeit seines Wirkens Be¬ merkenswertes geschieht. Natürlich braucht es nicht gerade der Pfarrer zu sein; auch der Lehrer oder irgend ein andrer Schriftgelehrter im Orte kann je nach Umständen und Neigung der rechte Mann für unsern Zweck sein. In jedem Falle müßte der Ortschronist es sich angelegen sein lassen, auf geeignete Weise, sei es durch Vorträge oder durch Aufsätze im Lokalblättcheu die ausgegrabne Ortsgeschichte weiter bekannt zu machen, um den Heimatsinn zu fördern. Namentlich für die heranwachsende Jugend würde sich daraus eine Fülle von An¬ regung ergeben. Wie der Geographieunterricht neuerdings mit der „Heimatkunde" einsetzt und vom Schnlhau.se ausgehend immer weitere Kreise zieht, so wird sich auch der Geschichtsunterricht, der mit der Ortsgeschichte beginnt und an diese an¬ knüpft, dem Verständnis der Jugend am besten anpassen. Den Bürgermeistern und Dorfschulzen aber, den Pfarrern und allen, denen ortsgeschichtliche Urkunden anvertraut siud, möchte ich zurufen: Bewahret eure Schätze! Hütet sie vor Feuer und Wasser, vor dem Zahn der Zeit und der Maus p. s. und laßt sie euch auch von sammeleifrigen Gelehrten nicht nehmen! Vom Bäckerelend. Das Bäckerelend haben wir unsern Lesern wiederholt zu Gemüte geführt. Die Verordnung des Bundesrath vom 4. März 1896 hat es ein wenig gemildert. Daß die Bäckermeister dagegen protestieren, daß sie jammern würden, sie müßten nun zu Grunde gehn, hat jeder, der den Lauf und Brauch der Welt kennt, vorausgesehen. Die verbündeten Regierungen würden wohl auch auf das Geschrei, das die Bäcker anstimmten, nichts gegeben haben, wenn diese nicht sehr einflußreiche Gönner gefunden hätten, die mitschrieen und, so oft sich die Bäcker zu beruhigen schienen, sie zu weiteren Schreien aufsetzten; es find dies zum Teil dieselben Herren, die bei andern Gelegenheiten, um das Odium etwaiger Brot¬ preiserhöhung von den Getreidezöllen abzulenken, die Bäcker als Wucherer und be¬ trügerische Brotverteurer brandmarken. Diesen einflußreichen Herren zu Gefallen sind also wiederholt Erhebungen veranstaltet worden, und es heißt, es solle eine neue Bäckereiverorduung erlassen werden, die zwar aus hhgienischen Rücksichten die Reinlichkeitsvorschriftcn verschärfen, den Arbeiterschutz aber vermindern werde. Das erste wäre sehr löblich, das zweite, glauben wir nicht. Wir stimmen der Sozialen Praxis bei (man lese den Artikel des Professors Francke in der Nummer vom 28. Februar), daß es ein Skandal wäre, wenn die verbündeten Regierungen, wie einige Blätter berichten, an die Stelle des zwölfstündigen Maxiinalarbeitstages eine zehnstündige Minimalrnhezeit für Gesellen und eine zwölfstündige für Lehrlinge treten lassen, in besondern Fällen aber sechzehn- bis siebzehnstündigc Arbcitsschichten für Gesellen und fünfzehnstündige für Lehrlinge zulassen wollten. Man muß doch bedenken, daß es sich um Nachtarbeit handelt! Solange sich der Staat mit einem Zweige der gewerbliche» Arbeitsverhältnisse noch nicht befaßt hat, ist er für das, was darin vorkommt, nicht verantwortlich; hat er sich aber einmal der Sache an¬ genommen, dann trägt er für alle darin vorkommenden Übelstände die Verant¬ wortung — natürlich nicht allein, aber doch mit. Die bestehende Bäckereiverord¬ nung kann nnr als ein erster Schritt angesehen werden. Statt zurückzuweichen, muß der Staat weitergehn- die Nachtarbeit in den Bäckereien muß gänzlich ver¬ boten werden. Daß das hochgeneigte Publikum zum Frühstückkaffee frischbackne Semmeln bekomme, ist ganz und gar nicht notwendig; unbedingt notwendig aber ist es, daß ein Staat, der auf den Namen eines Kultnrstaats Anspruch erhebt, und der jetzt schon sogar die Tierquälerei bestraft, jede in seinem Bereich vorkommende unwürdige Massenmenschenschinderei verhindere.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/103>, abgerufen am 03.07.2024.